544 Ergebnisse für „kündigungsfrist arbeitsverhältnis bgb kündigung“

Leserforumvon guest-12305.12.2018 14:20:24 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 29.11.2018 12:45
Heute habe ich eine Kündigung von meinem Arbeitsverhältnis zum 31.12.2018 erhalten. ... Falls doch 2010 gemeint war: 1. 3 Monate. 2. § 622 BGB. 3. ... Das Arbeitsverhältnis wurde im Juli 2010 begonnen Wie lange ist die Einspruchsfrist beim Arbeitsgericht, bevor die Kündigung rechtswirksam wird?
Leserforumvon milkipane | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.02.2015 00:58
Ist es möglich dieses befristete Arbeitsverhältnis Anfang März 2015, mit einer Kündigungsfrist 1 Monat zum 15.04.2015, zu kündigen? ... Ausname: Es ist eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart: § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz: "Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." ... Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits täglich mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) werden. § 5 Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) (1) Für die Kündigung gelten die Fristen des jeweiligen Manteltarifvertrages für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in Bayern (2) Unabhängig davon ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die fristlose Kündigung gem. § 626 BGB zulässig quote: Ist es möglich dieses befristete Arbeitsverhältnis Anfang März 2015, mit einer Kündigungsfrist 1 Monat zum 15.04.2015, zu kündigen?
Leserforumvon S.J.Richter | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 10.06.2007 17:19
Hallo zusammen, im Arbeitsvertrag steht wörtlich "Nach Ablauf der Probezeit beträgt dann die Kündigungsfrist für beide Seiten 4 Wochen zum 15 oder zum Ende eines Kalendermonats. ... Am 10.6.2007 von blaubär49 § 622 BGB : (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats. >>> also 30. 9. offenbar
Leserforumvon CL84 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.03.2011 14:24
Auch bei einer Kündigung in der Elternzeit dürfte in Ihrem Fall daher die Kündigungsfrist einzuhalten sein. Die dürfte - wenn vertraglich nichts anderes vereinbart - vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats betragen (§622 BGB). ... Außerdem kann einzelvertraglich auch eine längere Kündigungsfrist als die oben erwähnte vereinbart sein.
Leserforumvon agapimou | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.05.2005 10:37
Wenn in einem Arbeitsvertrag steht "Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen nach Maßnahmen des § 621 BGB gekündigt werden", mit welcher Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer dann kündigen? ... Am 19.5.2005 von Úedipus das sagt § 621 BBG aus: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig, 1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages; 2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends; 3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats; 4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs; 5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. jetzt musst schauen, wie bei dir die vergütung getaktet ist. wenn nichts drine steht, denke ich mal zählt fürdich absatz 5. vielleicht wissen die anderen mehr:-) grüße
Leserforumvon go585799-34 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.07.2021 10:32
Hallo , ich dachte, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats ist. ... Mein Arbeitsverhältnis beträgt mehr als 20 Jahre, somit hätte ich als Arbeitnehmer sieben Monate Kündigungsfrist, wenn ich kündigen möchte? ... Lies bitte nach, was in DEINEM Arbeitsvertrag zu Kündigung steht.
Leserforumvon LindeXY | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.08.2020 15:55
Liebe alle, laut BGB § 622 heißt es "(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen - zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, - fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, - acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats," etc. ... Das ist eine Vereinbarung über eine Verlängerung der Arbeitnehmer-Kündigungsfrist. § 622 Absatz 6 BGB: "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber." ... Zitat (von LindeXY):Arbeitsvertrag (vom 1.1.2014) § 622 BGB die Kündigungsfrist [beträgt], wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 3. acht Jahre bestanden hat (...) 3 Monate ... § 187 Absatz 2 BGB Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. § 188 Absatz 2 BGB Eine Frist, die nach ... einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt ... im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf ... des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. ---> Das mit Beginn des 1.1.2014 begonnene Arbeitsverhältnis hat mit Ablauf des 31.12.2021 acht Jahre bestanden; bei einer Kündigung am 1.1.2022 und später beträgt die Kündigungsfrist mindestens 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Leserforumvon David75 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.11.2007 16:42
Wie lautet nun meine Kündigungsfrist und welche ist meine Rechtsgrundlage? ... Es gibt 3 Möglichkeiten: - es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (BGB § 622) - es gilt die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist - es gilt eine tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist Kommt also drauf an, was im Arbeitsvertrag dazu steht. ... Im befristeten AV steht: Für die Kündigung des Dauerarbeitsverhältnisses gilt eine Frist von sechs Wochen zum Quartalsende für beide Seiten als vereinbart.
Leserforumvon Toto Dortmund | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.02.2020 20:14
Laut meines Arbeitsvertrags kann ich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß BGB §622 kündigen. ... Allerdings habe ich Angst, dass wenn ich morgen zum 31.03.2020 kündige unsere Personalabteilung auf die vier Wochenfrist in derart besteht und due Kündigung zum 15.03.2020 annehmen will.
Leserforumvon Felsen | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.11.2007 14:23
Kündigung also nur auf Ende November möglich. ... Komme zu dem Ergebnis, dass die einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Wochen unwirksam ist, weil nach § 622 Abs. 5 Nr. 2 BGB zwar eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Frist vereinbart werden kann, die Kündigungsfrist darf aber vier Wochen nicht unterschreiten. § 622 Abs. 5 Nr. 1 (Aushilfstätigkeit bis zu drei Monaten) trifft hier ja nicht zu. Kündigung unter diesen Umständen nur zum Jahresende möglich.
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.11.2021 10:15
Der Wortlaut der Kündigung: "hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und der XXX bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist in der Probezeit zum 17.11.2021." ... [u]Nach intensiver Recherche im Internet bin ich der Meinung, dass die Kündigung aufgrund der falschen Kündigungsfrist unwirksam ist. ... Es gilt § 622 (3) BGB.
Leserforumvon BigApple1991 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.02.2018 18:02
Hallo liebes Forum, ich möchte mein Arbeitsverhältnis zu meinem jetzigen Arbeitgeber ordentlich Kündigen. ... Kündigung zum Ende eines Monates ? ... Entweder gilt dies oder für dich Paragraph 622 Abs. 1 BGB.
Leserforumvon Mia59 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 11.04.2007 21:00
Nach Beendigung der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits zu der genannten Frist gekündigt werden, ist eine fristlose Kündigung unwirksam, so gilt sie als fristgemäße Kündigung zum nächsten Termin. ... Ein Blick in den Kalender genügt, um festzustellen, wann das Arbeitsverhältnis endet. ... Da dies Kündigungsfrist kürzer als die gesetzliche ist, ist so eine Vereinbarung nur in bestimmten Fällen (Kleinbetrieb mit weniger als 20 MA) wirksam (§ 622 Abs. 5 BGB).
Leserforumvon stern977 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 03.10.2009 13:54
welche gesetzliche kündigungsfridst ist für eine ordentliche kündigung einzuhalen ? ----------------- "" Am 3.10.2009 von altona01 BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. ... Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Leserforumvon alexs81 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.11.2022 17:57
In meinem Arbeitsvertrag steht bei [b]Vertragsdauer[/b] "Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine etwaige gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. 2 BGB gilt auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer." Also wären es bis jetzt 2 Monate Kündigungsfrist bei mir. 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, Ist es irgendwie möglich die Kündigungsfrist auf einen Monat zu reduzieren oder fristlos aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen?
Leserforumvon Christianruby | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 23.04.2015 18:08
Welche Kündigungsfrist habe ich denn nun? ... Ein triftiger Grund wäre in allen Gründen für eine fristlose Kündigung zu finden. ... Lies mal das BGB.
Leserforumvon wunderlicher | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 06.09.2013 23:20
Die Kündigungsfrist wäre nach 5 Jahren eben nicht immer länger als die Frist aus § 622 Abs. 2 BGB. ... quote:Vorliegend würde die vertragliche Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31.3. beenden, die gesetzliche Frist beträgt dagegen nach § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB für die Arbeitgeberkündigung 2 Monate zum Monatsende, also 30.4. ... Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 30.4.
Leserforumvon Michael32 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.01.2004 12:47
Am 13.1.2004 von Marielle21007 @ hh Für Arbeitnehmer gilt m.E. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange man in der Firma beschäftigt ist. ----------------- "Gruß Ria" Am 13.1.2004 von hh @Ria Du hast Recht Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (Grundkündigungsfrist). ... Während einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten ist eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
Leserforumvon radian | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 17.05.2007 16:16
Es kann von jeder Partei durch schriftliche kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. ... Am 18.5.2007 von Eidechse § 622 Abs. 3 BGB ist abdingbar. Nach dem Vertragstext von radian ist nicht ganz klar, ob mit der Vereinbarung der Probezeit auch die Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB angewendet werden soll.
Leserforumvon magic799 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 16.11.2007 12:26
Das Problem: Im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden darf. Heisst das nun also, dass man z.B. am 01.01. früh seine Kündigung abgibt und dann das Arbeitsverhältnis schon zum 01.01. beendet ist? ... Am 17.11.2007 von CAM Naja, die eigentliche Frage lautete eher: Kann ich, auch wenn keine Tarifbindung vorliegt, einzelvertraglich Bezug auf eine tarifliche Regelung nehmen, die eine kuerzere Kuendigungsfrist vorsieht als die gesetzliche nach BGB 622?
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