191 Ergebnisse für „kündigungsfrist frist arbeitsvertrag regelung“

Leserforumvon CU1111 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.03.2020 14:13
Die vertraglich vereinbarte Frist darf außerdem die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht unterbieten. ... Im Vergleich mit den Regelungen aus dem Arbeitsvertrag ist die Frist anzuwenden, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. ... Meine Kündigungsfrist wurde im ursprünglichen Arbeitsvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist angegeben.
Leserforumvon Rob80 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.07.2015 10:43
Im aktuellen Arbeitsvertrag steht nun folgendes bzgl. Kündigung: Das Dauerarbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden. ... -- Editier von Rob80 am 17.07.2015 10:43 Am 17.7.2015 von altona01 Aufgrund §622 BGB, der gesetzlichen Regelung, und dem Passus in Ihrem Vertrag beträgt Ihre Kündigungsfrist 5 Monate.
Leserforumvon user123456 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.12.2010 22:30
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind mir auch bekannt, aber ich verstehe den Absatz in meinem Arbeitsvertrag nicht ganz: "Nach Ablauf der Probezeit wird Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart. ... Liebe Grüße ----------------- "" Am 16.12.2010 von kriegsrat die vereinbarte kündigungsfrist gilt für beide solange laut gesetz (622 BGB) keine längere kündigungsfrist zum tragen kommt, kannst du innerhalb der vereinbarten frist kündigen sprich drei monate zum monatsende (nach ablauf der probezeit) nach 10 jähriger betriebszugehörigkeit würde sich das ganze dann auf 4 monate zum monatsende verlängern ----------------- "" Am 16.12.2010 von user123456 Obwohl es nicht explizit drin steht für wen die Kündigungsfrist gilt? ... Da in Ihrem Fall nicht explizit der AN oder AG genannt wurde, gilt die Regelung für beide und ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Leserforumvon weier19 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.03.2011 22:57
Laut Arbeitsvertrag kann ich das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres kündigen. ... Ich verstehe eine Kündigungsfrist als eine Mindestzeitschiene.
Leserforumvon danibert | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.04.2013 12:42
In meinem Arbeitsvertrag steht: Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. ... Gute Besserung ----------------- "" Am 15.4.2013 von altona01 Wenn drei Monate Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stehen, dann gilt diese Frist und nicht die gesetzliche Regelung lt. BGB. -- Editiert hamburgerin01 am 15.04.2013 09:04 Am 15.4.2013 von Bruno069 Hallo zusammen, ohje da kann ich nicht zustimmen wie wäre es, wenn der Arbeitsvertrag über 8 Jahre bestand hat welche Frist zählt in dem Fall ----------------- ""
Leserforumvon magic799 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 16.11.2007 12:26
Das Problem: Im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden darf. ... Am 16.11.2007 von venotis Ich meine, dass man per Arbeitsvertrag keine solche Frist vereinbaren darf, ja. ... Am 16.11.2007 von magic799 Kann nicht auch eine kürzere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag geregelt sein?
Leserforumvon blubber10 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.05.2004 15:35
Die gesetzliche Kündigungsfrist greift immer dann, wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde. Die vertragliche Kündigungsfrist, darf außerdem den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als die gesetzliche Frist. ... Da deine vertragliche Kündigungsfrist länger als die gesetzliche Frist ist, kommt bei dir die vertraglich vereinbarte Frist zur Anwendung...also 6 Wochen zum Quartalsende.
Leserforumvon HeikoHorst | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.01.2012 08:30
Im Arbeitsvertrag einer Bekannten steht 6 Wochen zum Vierteljahresende. ... Die schlechtere aus dem Arbeitsvertrag oder die bessere aus der gesetzlichen Regelung? Danke für eure Stellungnahmen und einen schönen Tag. ----------------- "" Am 11.1.2012 von guest-12311.06.2012 09:58:36 Die vertraglich festgelegte Regelung darf den AN nicht schlechter stellen als die gesetzliche. ----------------- "" Am 11.1.2012 von altona01 Wenn im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer keine längere Frist als für den Arbeitgeber gilt, dann gilt diese Frist.
Leserforumvon gustavwerner | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 16.08.2014 13:05
Ich habe letzte Woche meinen unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt, dabei beträgt die Frist 6 Monate zum Quartalsende. ... Gibt es für mich eine Lösung meinen Arbeitsvertrag schneller ordentlich zu kündigen oder ist sogar die Frist "6 Monate zum Quartalsende" ungültig? ... Am 16.8.2014 von gustavwerner In den hier angesprochen Arbeitsvertrag steht: "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende".
Leserforumvon unrated | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 16.10.2023 23:43
Bin mir halt nur noch nicht sicher, zu wann die erfolgen kann, also 1 oder 2 Monate Frist. ... [/quote] Ja, zumal schon die Regelung "1 Monat zum Monatsende" auch für den Arbeitnehmer (durch die Verwendung "für beide Seiten) eine Änderung der gesetzlich vorgesehen Kündigungsfrist darstellt. ... Da für den AN ansonsten keine gesetzlich längere Frist gilt, kann er mit einer Frist von einem Monat (nicht vier Wochen!)
Leserforumvon Schwarzwalder | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.04.2018 10:36
Wie lange ist die Kündigungsfrist? ... Die K-Frist nach § 622 BGB beträgt immer 4 Wochen zum 15. oder zu Ultimo. Wenn der AV nichts hergibt, gilt die gesetzliche K-Frist.
Leserforumvon frankpan | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 17.05.2011 18:32
Also, ist die eigentliche Frage, wie beschrieben, zählt die vertragliche Regelung oder die gesetzliche? ... Beste Grüße, Frank Am 17.5.2011 von kriegsrat wenn du eine Kündigung einreichst, beginnt die Frist am Tag danach zu laufen am 03.05. hast du sie nachweislich eingereicht, die Frist läuft also ab 04.05. wichtig ist nur, sie muß in den Machtbereich des AG gelangt sein, wann er sie selbst persönlich in Händen hält, spielt keine Rolle meiner Meinung nach : der absatz 5 des BGB regelt, wann eine kündigungsfrist von 4 wochen vereinbart werden kann diese vorrausetzungen lagen wohl zum zeitpunkt der vereinbarung vor, deshalb wurde sie wirksam vereinbart und gilt auch weiter ----------------- "" Am 17.5.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Sie ist noch am 3.5. in der Hauptgeschäftsstelle eingegangen Dann wäre doch prinzipiell auch die Kündigungsfrist aus Abs.1 zum Monatsende eingehalten. ... Ausserdem müsste er zusätzliche beweisen, dass die vertragliche vereinbarte Frist nicht mehr gilt.
Leserforumvon Raschke | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.08.2007 09:42
Hallo, wie lange ist die Kündigungsfrist wenn folgendes in meinem Arbeitsvertrag steht. "... so gilt nach Ablauf der Probezeit die gegenseitige gesetzliche Kündigungsfrist. ... MfG Am 15.8.2007 von guest-12319.11.2008 09:24:21 @hh und @venotis Unter großer Achtung vor euren Beitragszahlen, will ich mich vorsichtig einmischen. 6.1.3 Wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält oder auf das Gesetz verweist dann richtet sich die einzuhaltende Dauer der Kündigungsfrist nach Gesetz (§ 622 BGB). Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, so sind nach § 622 Abs. 1 BGB Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt unter Einhaltung der Grundkündigungsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Monatsende zu kündigen.
Leserforumvon Tobifree | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.06.2022 07:20
Im Arbeitsvertrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist gilt für AG und AN. ... [quote=Tobifree]Im Arbeitsvertrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist gilt für AG und AN. ... [/i] Daraus kann man sehr gut erkennen, dass bei Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse zum Nachteil des AN von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden darf, so lange die Frist für den AN nicht länger ist als für den AG.
Leserforumvon wunderlicher | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 06.09.2013 23:20
Hallo, ich bin noch neu hier und habe eine Frage zur Kündigungsfrist: Der Arbeitnehmer ist 6 Jahre in der Firma und hat folgendes in seinem Arbeitsvertrag stehen: "Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten sechs Wochen zum Quartalsende. ... Die Kündigungsfrist wäre nach 5 Jahren eben nicht immer länger als die Frist aus § 622 Abs. 2 BGB. ... Der ist aber irrelevant und gilt, sobald die gesetzliche Kündigungsfrist greift, nicht mehr, da vereinbart ist, dass bei längerer Frist die Regelung des BGB greifen soll und die lautet nunmal 2 Monate zum Monatsende, nicht 2 Monate zum Quartalsende. ----------------- "" Am 7.9.2013 von Flo Ryan Hinweis: Siehe auch http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/ordentliche-kuendigung-kuendigungsfristen-3-arbeitsvertragliche-kuendigungsfristen_idesk_PI10413_HI568523.html letztes Praxisbeispiel. quote:Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsschluss kündbar ist, gilt grundsätzlich diese Vereinbarung, jedoch dürfen die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschritten werden.
Leserforumvon Constanze15783 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 25.02.2007 18:42
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag ist unter dem Punkt "Kündigung" folgendes vermerkt: "Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die dann sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gilt." -> Gilt diese Kündigungsfrist sowohl für AG als auch AN? -> Oder heißt das, dass ich nach der gesetzlichen Regelung mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann, aber der AG diese längere Frist einzuhalten hat?
Leserforumvon Tobias9019 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 10.01.2017 14:07
In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... Gleichwohl könntest du dich auf auf die Regelung des Tarifvertragsgesetzes berufen. ... Ist es also möglich sich durch das Günstigkeitsprinzip auf die kürzere Kündigungsfrist des Tarifvertrags zu beziehen oder gelten die 3 Monate aus dem Arbeitsvertrag, egal was der Tarifvertrag besagt?
Leserforumvon fb381333-90 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.01.2014 13:35
Am 12.1.2014 von altona01 Nein, hier dürfte die längere Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag greifen. ... Ist die Vereinbarung zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag günstiger für den Arbeitnehmer als die im TV, dann gilt die Regelung aus dem Arbeitsvertrag. ... Und da im Zweifel immer die für den Arbeitnehmer günstigste Möglichkeit zählt, kommt im Zweifelsfall die längere Frist zum tragen.
Leserforumvon grit-forst | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 07.12.2014 18:13
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht folgende Regelung zur Frist: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten vier Wochen zum 15. ... Ich bin bereits seit Dez. 2006 in dieser Firma ----------------- "" Am 7.12.2014 von :blaubär: den Wortlaut deines Arbeitsvertrages ist das so aber nicht . aber der Sinn der Klausel ist doch klar : gelten für den Arbeitgeber längere Fristen, dann auch für den Arbeitnehmer.Dann lies Paragraph 622 BGB ----------------- "" Am 7.12.2014 von grit-forst Der Wortlaut stammt aus meinem Arbeitsvertrag.....
Leserforumvon TMH | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 21.10.2019 09:41
Hallo zusammen, in meinem Arbeitsvertrag ist folgendes bzgl Küdigung aufgeführt: "... es gilt eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende. ... Die vom Fragesteller zitierte Regelung ist durchaus wirksam. ... Eine "zu Gunsten des AN abweichende Frist" ist eine dann vorgeschriebene längere Kündigungsfrist durch den AG.
123·5·10