227 Ergebnisse für „kündigungsfrist lohnfortzahlung“

Leserforumvon Karlheinz12311 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.03.2005 08:51
Habe meinen Chef angerufen was mit Lohnfortzahlung ist. ... Am 14.3.2005 von hh Natürlich gilt auch in diesem Fall die Lohnfortzahlung. ... Er muss jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
Leserforumvon Irma | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.09.2019 13:01
Bekommt er dann trotz einer Kündigungsfrist von 2 Wochen darüber hinaus ( max 6 Wochen ) weiterhin Lohnfortzahlung vom " Nocharbeitgeber " ?? Am 25.9.2019 von blaubär+ Lies dazu https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/das-arbeitsverhaeltnis-endet-die-lohnfortzahlung-nicht/ Am 25.9.2019 von spatenklopper Theoretisch ja, sofern er die Wartezeit bereits hinter sich hat. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Theoretisch deshalb, weil dein Sohn nachweisen müsste, dass er wegen der Erkrankung gekündigt wurde.
Leserforumvon Maulwurf034 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.09.2012 14:38
Ein Betrieb wird aufgegeben, einem Mitarbeiter wird fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt, und da es keinen Geschäftsbetrieb mehr gibt natürlich auch mündlich freigestellt. Steht dem Mitarbeiter auch Lohnfortzahlung zu, wenn er eine neue Stelle antritt? ... Am 18.9.2012 von blaubär+ /// Steht dem Mitarbeiter auch Lohnfortzahlung zu, wenn er eine neue Stelle antritt?
Leserforumvon mecksi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.05.2020 13:03
Durch jahrelange Erfahrung, weiß X, dass der AG es bei Kündigungen so handhabt, die Mitarbeiter für die gesamte Kündigungsfrist (je nach Zugehörigkeit) frei zu stellen. ... Könnte man diese während der Kündigungsfrist geltend machen, da man seine Arbeitskraft ja weiterhin anbietet und nachweislich ein Plan über die Einteilung exestiert?
Leserforumvon kalinkakefir | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.01.2010 16:59
angenommen, man arbeitet in einem 400 euro job ("mädchen für alles"), bekommt die stunden bezahlt, die man arbeitet. wenn man krank war, wurden die stunden, die man eigentlich hätte arbeiten müssen nicht bezahlt. nun war man 5 wochen krank. normalerweise hätte man den krankenschein beim ag abgeben müssen und hätte so 6 wochen krankgeld/lohnfortzahlung bekommen (wurde so vom ag mitgeteilt). man muss krankheitsbedingt (kaputter rücken) mit dem job nun eh aufhören. da es eh nur wenig bezahlte stunden waren (knapp 150 euro monat), und das geld nicht wirklich in der haushaltskasse fehlt möchte man nun einfach keine lohnfortzahlung. kann man einfach den krankenschein nicht abgeben? ... schriftlicher vertrag wurde bei arbeitsbeginn nicht gemacht, halt einfach so: "dann kommst du und dann sehen wir wieviele stunden zusammen kommen". also nichts wegen kündigungsfrist oder ähnlichem. keinerlei vertrag. kann man nun einfach nichts abgeben und nicht mehr zur arbeit kommen? ... Sie können auf die Lohnfortzahlung verzichten, das hat aber nichts damit zu tun, ob der Arbeitgeber Sie bei Nichterscheinen nach der Krankheit in Haftung nehmen kann für einen eventuellen Schaden.
Leserforumvon Jung, Sebastian | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 29.01.2009 15:32
Am 29.1.2009 von altona01 Wie lange wäre denn die Kündigungsfrist? -- Editiert von hamburgerin01 am 29.01.2009 15:38 Am 29.1.2009 von Jung, Sebastian Die Kündigungsfrist beträgt 14 tage in der Probezeit, aber Ich möchte so schnell wie möglich kündigen um den AG nicht nöch länger zu belasten, muß er Mir Lohn zahlen für den Zeitraum vom 01.01.2009- 06.02.2009 wenn ich zum 06.02. kündigen sollte Am 29.1.2009 von Sunbee 1 @jung, sebastian nein, dein ag zahlt erstmal keine lohnfortzahlung. du bist während der ersten 4 wochen des arbeitsverhältnisses erkrankt und somit ist die krankenkasse zuständig. entgeltfortzahlungsgesetz §3, abs. 3 der anspruch auf krankengeld entsteht immer ab erstem tag der arbeitsunfähigkeit, ruht nur bei lohnfortzahlung sgb V §46 ff diese setzt ab der 5. woche ein und besteht somit in deinem fall höchstens für 2 wochen. http://www.jobware.de/ra/ib/kh/6.html# eine kündigung deinerseits oder eine aufhebung (die einer eigenkündigung gleichkommt) mit der du einverstanden bist hätte eine 3 monatige sperre bei alg1 (falls noch anspruch besteht) zur folge. jetzt bekommst du kg in höhe von 70% des letzten netto 4 wochen lang. dann 2 wochen lohnfortzahlung und dann wieder 70% des letzten netto als kg. es wird ein riesenchaos, wenn du jetzt kündigst. die gkv wird dich zur agentur für arbeit schicken, die wieder ins kg. durch die sperre käme dann die leistungsbehörde alg2 (hartz4) ins spiel. mein tipp: lass alles, wie es ist und wenn der ag dir kündigt und du probleme mit der gkv kriegst, melde dich hier im forum unter sozialrecht. sunbee -- Editiert von Sunbee1 am 29.01.2009 16:18 Am 4.1.2010 von firefighter2320 Verhält es sich genauso im folgenden Fall? ... Die Lohnfortzahlung für die 4.
Leserforumvon guest-12321.12.2010 15:17:18 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.09.2010 10:05
In der Probezeit beträgt in diesem Fall die Kündigungsfrist laut Manteltarifvertrag 1 Woche. ... Montag Lohnfortzahlung erhalten. ... Aber da der Lohn falsch berechnet wurde allein auf der Tatsache das die Lohnfortzahlung nicht richtig berechnet wurde, könnte er den Arbeitgeber auffordern diese neu zu berechnen und EBEN DANN im gleichen Schreiben darauf hin weisen, das die Kündigungsfrist nicht stimmt.
Leserforumvon Bella3 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.04.2012 06:52
Zum 16.03.2012 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und nach genau zwei Wochen, also an diesem Freitag, teilte mir mein neuer Arbeitgeber folgendes mit: "Ich muss Sie leider innerhalb der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, da die Mitarbeiterin, welche Sie ersetzt haben, sich eine Option in ihrer Kündigung eingeräunmt hatte, dass sie in die Betriebsstätte innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurück kehren könne. ... Ich würde mich gerne krankschreiben lassen, würde aber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, da man ja vier Wochen durchgängig in einem Unternehmen tätig sein muss, damit man im Krankheitsfalle Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
Leserforumvon Sapperlott | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.01.2009 10:23
Problem: kündige ich selber und lasse mich wegen Mobbing krank schreiben, dann (nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse) bekomme ich anscheind keine Lohnfortzahlung. ... Am 21.1.2009 von altona01 Bei einer Kündigungsfrist von 14 Tagen steht Ihnen auch nur ggfs. ... Die Zahlung verlängert sich nicht über die Kündigungsfrist hinaus.
Leserforumvon tani87 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 27.07.2014 18:40
Kündigungsfrist eigentlich. ... bekomme ich da Lohnfortzahlung bis KündigungsFrist Ende? ... bekomme ich da Lohnfortzahlung bis KündigungsFrist Ende?
Leserforumvon Dominik1979 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.12.2022 22:35
Seit dem 23.11. befindet sie sich nun im Krankenstand und hat das Arbeitsverhältnis nun am 06.12. unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Nun hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er nicht verpflichtet sei, eine Lohnfortzahlung zu leisten (d.h. kein Gehalt vom 01. - 20. ... Am 13.12.2022 von frannzwick Während der ersten 4 Wochen gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Leserforumvon katjakimvbglg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.09.2016 21:29
Der Arbeitnehmer ist bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist Angestellter und der Arbeitgeber ist verpflichtet bis dahin auf den Lohn zu zahlen. ... Zitat (von katjakimvbglg):lohntfortzahlung Lohnfortzahlung gibs im Krankheitfall. ... oder darf er rechtens sagen , ich zahle alles erst nach ablauf der kündigungsfrist ???
Leserforumvon Lasro | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 31.03.2017 18:23
Habe ich nun etwa unwissend auf meine Lohnfortzahlung verzichtet? ... Edit: Das ist ja falsch gedacht, die Entgeldfortzahlung ist ja nicht gleich Arbeitsverhältnis / Kündigungsfrist. ... Zitat (von Lasro):das war für die Firma der 31.04.2017, die 4 Monate Kündigungsfrist würden hier nicht gelten.
Leserforumvon Piratenkapitän | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 18.10.2014 09:28
Eine Lohnfortzahlung bekommt sie von ihrem Chef nicht!!! ... Kann sich der Chef der Lohnfortzahlung so einfach entziehen? ... Kündigungsfrist beträgt ?
Leserforumvon MiniJobber1991 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.07.2020 15:24
Die Frage die sich mir nun stellt, ist ob im Zeitraum meiner Kündigungsfrist einen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe oder ob durch die damals freiwillige "Kurzarbeit" dieser Anspruch verflogen ist.
Leserforumvon go488234-1 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 14.04.2018 20:34
Hallo, Mein Name ist ************* und ich habe folgendes Problem: Ich war bei meinem Ex Arbeitgeber 2 Wochen in Kündigungsfrist. ... Mit freundlichen Grüßen, ************* -- Editiert von Moderator am 15.04.2018 00:56 Am 15.4.2018 von Müfle7614 Hallo Raul, grundsätzlich musst Du unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden. ... Hier musst Du beweisen, dass Du unter Lohnfortzahlung von der Arbeitsleistung freigestellt warst.
Leserforumvon Julia161 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.10.2018 10:52
In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, diese habe ich auch wahrgenommen und zum 31.10. gekündigt. Der Arbeitgeber muss natürlich keine Lohnfortzahlung leisten, da ich noch keine 4 Wochen dort beschäftigt war. ... Lohnfortzahlung leisten.
Leserforumvon LindeXY | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 16.10.2020 11:00
Bei einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kündige ich also zum 31.12.2020. ... Nun trete ich aber vom 25.11.-16.12.2020 eine bereits vor Monaten bewilligte (und dem alten Arbeitgeber mitgeteilte) medizinische Reha an - sie fällt also in die Kündigungsfrist. ... Die bereits zugesagte Lohnfortzahlung während der Reha (zu der er ja eigentlich verpflichtet ist) verwehren?
Leserforumvon Shanoby | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.05.2018 09:29
Der Brief ist gestern verfasst worden und die Kündigungsfrist von 2 Wochen würde damit am 22.05 enden. Allerdings habe ich den Brief erst heute per Einschreiben erhalten und damit wäre doch das Ende der Kündigungsfrist am 23.05. ... Allerdings bin ich krankgeschrieben (und wohl deswegen entlassen worden) und möchte meine Lohnfortzahlung haben und das vollständig.
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.11.2021 10:15
Der Wortlaut der Kündigung: "hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und der XXX bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist in der Probezeit zum 17.11.2021." ... [u]Nach intensiver Recherche im Internet bin ich der Meinung, dass die Kündigung aufgrund der falschen Kündigungsfrist unwirksam ist. ... Die Frage ist allerdings was mir ein Erfolg vor Gericht bringen würde, da ich ja weiterhin krank geschrieben sein werde und die Lohnfortzahlung des AG je demnächst endet.
123·5·10·12