260 Ergebnisse für „kündigungsfrist tarifvertrag arbeitgeber arbeitnehmer“

Leserforumvon Krss09 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.12.2012 21:13
Guten Abend, folgende Frage, im Tarifvertrag für Versicherungen ist eine 6 wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende geregelt für den Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag sagt aus, 3 Monate zum Quartalsende für den Arbeitnehmer. ... Grüße ----------------- " " Am 26.12.2012 von altona01 Wenn die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag gleich ist, ist das zulässig und die längere Frist gilt. ----------------- ""
Leserforumvon Michael32 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 31.10.2014 14:24
Tarifvertrag ist Metall NRW. Arbeitnehmer ist kein Gewerkschaftsmitglied. ... Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfristen.
Leserforumvon erstmal | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 26.02.2019 18:02
Laut Tarifvertrag gelten die folgenden Regelungen: •Ab Meßzahl 40 und Unternehmenszugehörigkeit von min. 5 Jahren = Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende. ... Hat der Arbeitgeber gekündigt oder planst du eine Kündigung? ... "Die Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlängert werden." -- Editiert von dummfragerin am 27.02.2019 08:56 Am 27.2.2019 von blaubär+ // Solche Dinge fragt man ungern beim BR.
Leserforumvon Eichhorn1 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.10.2012 12:52
In diesem steht ein Punkt: "Verlängerungen der gesetzlichen Kündigungsfristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gelten auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer." ... Laut Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist aber 4 Wochen zum Monatsende. Gilt in diesem Fall die Aussage mit der verlängerten Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer?
Leserforumvon sitta123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.11.2018 18:14
Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist als vereinbart unter der Maßgabe, daß die sich aus BGB § 622 (1) und (2) ergebenden Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten." ... Mein Arbeitgeber wird aber bestimmt auf 3 Monate Kündigungsfrist bestehen. ... Wieso kann der Arbeitgeber den Absatz 2 auch den Arbeitnehmer bestimmen?
Leserforumvon IngoF. | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.01.2016 10:32
Er könnte sofort beim neuen Arbeitgeber anfangen. ... Regelung, Vergütung, Urlaub, Beendigung AV usw, also ein Manteltarifvertrag) stehen würde unter dem § Geltungsbereich, dass der Tarifvertrag nur für die Beschäftigten gilt, die Mitglieder in der vertragsschliessenden Gewerkschaft sind, wäre dann die Kündigungsfrist für Herrn Mustermann wieder nach BGB oder die Zeiten laut Tarifvertrag ? Oder muss Herr Mustermann einen Aufhebungsvertrag machen, da sein neuer Arbeitgeber ihn zeitnah einstellen möchte ?
Leserforumvon Glutz | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 16.03.2008 16:52
Ich habe mir mal den Manteltarifvertrag besorgt, in dem steht folgendes : Grundkündigungsfrist : gewerbliche Arbeitnehmer = 1 MO/ME Angestellte = 6 WO/QE Die vorgenannten Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Da ich ja Angestellter bin, ist meine Kündigungsfrist tatsächlich 6WO/QE, oder greift hier für mich die gesetzliche Kündigungsfrist von 1MO/ME ?
Leserforumvon go585799-34 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.07.2021 10:32
Hallo , ich dachte, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats ist. ... Ich habe die Info, dass der Gesetzgeber so eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindern wollte. Mein Arbeitsverhältnis beträgt mehr als 20 Jahre, somit hätte ich als Arbeitnehmer sieben Monate Kündigungsfrist, wenn ich kündigen möchte?
Leserforumvon lithium82 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.04.2018 19:58
Nächste Woche wird sich meine Kündigungsfrist "durch Tarifvertrag" auf 3 Monate zum Monatsende verlängern. Gibt es trotz Tarifvertrag eine "einfache" Möglichkeit die Kündigungsfrist für etwa die nächsten 3-4 Monate zu verkürzen auf das gesetzliche Minimum? ... Ich schaffe derzeit etwa die Arbeit von 1.5 Externen von denen jeder 20.000 / Monat kostet Die Frage ist hauptsächlich, ob die Kündigungsfrist niedriger vereinbart werden kann (für zumindest den Arbeitnehmer, natürlich gerne auch andersrum) als im Tarifvertrag vereinbart. -- Editiert von lithium82 am 09.04.2018 20:40
Leserforumvon Arne123mitglied | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.06.2022 18:28
Es besteht kein Tarifvertrag. ... [/quote]Aber nur für den Arbeitnehmer. ... Es besteht kein Tarifvertrag.
Leserforumvon Felsen | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.11.2007 14:23
Danke Felsen Am 14.11.2007 von nataly Unter bestimmten Bedingungen kann nach § 622 Abs. 5 durch Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist als vier Wochen vereinbart werden: 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. 2Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr Am 14.11.2007 von venotis Hallo, gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag? ... Am 14.11.2007 von nataly Es müsste also geprüft werden, ob der Arbeitgeber idR nicht mehr als 20 Arbeitnehmer (incl. ... Tarifvertrag müsste ggf. im Übrigen auch geprüft werden.
Leserforumvon fb381333-90 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.01.2014 13:35
Ich werde meinen Arbeitgeber wechseln und weiß nun nicht genau wie lang meine Kündigungsfrist ist. ... Der Tarifvertrag besagt nun, dass Mitarbeiter welche bis 2 Jahre Beschäftigung angestellt sind, eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben. ... Vielleicht auch Interpretationssache Am 12.1.2014 von drkabo Eine längere Kündigungsfrist bedeutet, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht so schnell loswerden kann, bzw. ein gekündigter Arbeitnehmer länger abgesichert ist.
Leserforumvon kekse | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.03.2016 17:13
Jedoch ist hier nicht vermerkt ob diese Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten oder nur für den Arbeitgeber. ... Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. ... Nirgends steht ob dies nur für Arbeitgeber oder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt.
Leserforumvon seb88 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.09.2012 21:02
Im Tarifvertrag der privaten Banken steht dazu: "...Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden..." ... Die Arbeitsverhältnisse der Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer, mit Ausnahme der zur Aushilfe oder auf Probe angestellten, können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. ... Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, den er oder im Falle einer Rechtsnachfolge er und sein Rechtsvorgänger mindestens 5 Jahre beschäftigt haben, nur mit einer dreimonatigen Frist für den Schluss eines Kalendervierteljahres kündigen.
Leserforumvon Vjalla | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 24.04.2008 09:48
Ein Arbeitnehmer ist seit dem 01.04.08 bei einem neuen Arbeitgeber. ... Wie ist die Kündigungsfrist in dieser Situation die der Arbeitnehmer einhalten muss? Wann muss die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen?
Leserforumvon stern977 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 03.10.2009 13:54
Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. ----------------- " Don`t feed trolls"
Leserforumvon Batavusfahrer | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 30.01.2008 04:48
Am 30.1.2008 von CAM Wenn kein Tarifvertrag anzuwenden ist, dann betraegt die Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Wenn deine Kuendigung also spaetestens morgen bei deinem Arbeitgeber eingeht, kannst du zum 29.2. kuendigen. ... Am 30.1.2008 von Batavusfahrer Die tariflichen Lohnsteigerungen bekomme ich aber schon mit...( angerechnet )...also bin ich doch "dabei"... werde ich morgen schon erfahren Gruß Am 31.1.2008 von CAM Wenn dieser Tarifvertrag tatsaechlich fuer dich gilt, dann hast du als Arbeitnehmer eine Kuendigungsfrist von 12 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag.
Leserforumvon re123 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 08.05.2011 11:54
gesetzlich ist ja 1 monat geregelt. zitat:...nach der probezeit gilt die gestzliche kündigungsfrist bzw. die bestimmung nach folgendem tarifvertrag: 3 monate zum monatsende (ohne tarifvertrag) mfg Am 8.5.2011 von altona01 Wenn die verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt, ist sie rechtens. ----------------- "" Am 8.5.2011 von re123 *Wenn die verlängerte Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt, ist sie rechtens.* wenn dazu nichts anderes im vertrag steht, dann gilt sie für beide? mfg Am 8.5.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:zitat:...nach der probezeit gilt die gestzliche kündigungsfrist bzw. die bestimmung nach folgendem tarifvertrag: 3 monate zum monatsende (ohne tarifvertrag) Man könnte hier mal die AGB-Kontrolle nach § 305 ff. ins Spiel bringen und unlare Formulierungen gehen zu lasten des AG. ... -Klausel des AV nicht mit Bestimmtheit entnehmen, welche Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis gelten soll - die gesetzliche oder 3 Monate zum Monatsende. "...nach der probezeit gilt die gestzliche kündigungsfrist bzw. die bestimmung nach folgendem tarifvertrag: 3 monate zum monatsende (ohne tarifvertrag)" Das ist doch wirklich ziemlich wirr formuliert, finde ich.
Leserforumvon magic799 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 16.11.2007 12:26
Trifft das auch zu, wenn der Arbeitnehmer kündigt? ... Am 17.11.2007 von CAM Wie waere es eigentlich, wenn arbeitsvertraglich auf einen Tarifvertrag Bezug genommen wird, der eine kuerzere Kuendigungsfrist regelt? ... Weil mir aber die kurze Kuendigungsfrist im Tarifvertrag XY so gut gefaellt und ich die einzelvertraglich nicht mit dir vereinbaren darf, vereinbaren wir einfach, dass sich die Kuendigungsfrist - und nur die!
Leserforumvon segste | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.01.2015 15:03
Verlängert sich die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist, gelten diese Künigungsfristen auch für den Arbeitnehmer..." ... Für X gilt der Tarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken. Im Manteltarifvertrag steht: "...Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, mit Ausnahme der zur Aushilfe oder auf Probe angestellte, können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
123·5·10·13