61 Ergebnisse für „lohn abrechnung einklagen“

Leserforumvon soprano2985 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.01.2015 17:54
Kann oder muss auch die Abrechnung eingeklagt werden um überhaupt den Lohn einklagen zu können ? ... quote:Kann oder muss auch die Abrechnung eingeklagt werden um überhaupt den Lohn einklagen zu können ? Die Abrechnung sollte man mit einklagen.
Leserforumvon tobi-langer | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.09.2011 17:53
Haben Sie zumindest die Abrechnung noch ordnungsgemäss erhalten? ... Brutto-lohn einklagen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html Am 27.9.2011 von tobi-langer nein, es gilt kein tarifvertrag, die Abrechnung für Juli habe ich schon erhalten die für August werde ich morgen abholen, denn die sollt fertig zum abholen liegen. ... Der Lohn ist fällig zum vereinbarten Zahlungstermin.
Leserforumvon go544758-33 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 26.04.2020 15:53
Ich bekam das letzte Gehalt nicht und auch keine Abrechnung. ... Nun möchte ich den Lohn einklagen, jetzt zu meiner Frage. ... Man kann auch bei fehlender Lohnabrechnung von März die vorige Abrechnung vorlegen.
Leserforumvon Jaggo | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 31.03.2009 15:47
Welchen Lohn kann A einfordern. ... Eine Stundengenaue Abrechnung ist aufgrund der wechselnden Arbeitszeiten und ohne schriftlichen Nachweis über geleistete Stunden unmöglich. ... Ich würde die 13 Euro einklagen.
Leserforumvon Ranzi123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 11.12.2013 17:57
Den Lohn vorzuenthalten, geht natürlich so einfach nicht. ... Angenommen es würde was fehlen rechtfertig das doch net den ganzen Lohn einzubehalten.?? ... Am 14.12.2013 von :blaubär: Also: Wenn Ende Dezember immer noch kein Geld gekommen ist - beziehungsweise mit dem nächsten üblichen Gehaltslauf - steht jedenfalls der Gang zum Arbeitsgericht an, um den ausstehenden Lohn einklagen. ----------------- ""
Leserforumvon curtilinchen | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 20.03.2006 18:19
Hallo, habe eine Frage: Nach fristgerechter Kündigung zahlt alter AG letzten Lohn (Feb 06) nicht aus. ... Am 20.3.2006 von thosim Ich gehe davon aus, daß Sie eine Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge auch noch nicht haben? Am 20.3.2006 von curtilinchen >Ich gehe davon aus, daß Sie eine Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge auch noch nicht haben?
Leserforumvon Derrel2016 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 31.05.2018 19:10
Die Abrechnung sollte ich ebenfalls unterschreiben. ... Sollte dies nicht überwiesen werden zum Arbeitsgericht und eine Lohn klage einreichen. ... Auf zum Arbeitsgericht und den Lohn einklagen.
Leserforumvon rodney price | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.07.2006 15:20
Die geleisteten Stunden haben alle Angestellten nach der Arbeit in einen Hefter eingertagen, welcher zur Abrechnung mitgenommen wurde. ... Gehalt könnte man einklagen, da besteht aber auch die Möglichkeit, dass der ehemalige Ag auf die Idee kommt, dass der AN ja nicht so einfach gehen darf. ... Ich habe außerdem auch nur den Lohn nach der "Kündigung" nicht erhalten(Ging aus meinem post nicht hervor)- Bis dahin gab es den Lohn unregelmäßig auf die Hand.
Leserforumvon go462908-89 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 17.10.2021 01:17
Wenn mein Arbeitgeber mir den Lohn nicht überweisen will diesen Monat, kann ich dann zu meinem Anwalt gehen und das ganze einklagen? ... [quote=go462908-89]Wenn mein Arbeitgeber mir den Lohn nicht überweisen will diesen Monat, kann ich dann zu meinem Anwalt gehen und das ganze einklagen?... Der TE fordert ja keine Abrechnung, der TE fordert "nur" Geld.
Leserforumvon Seso93 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 03.05.2023 14:00
Frage: Kann ich den Lohn einklagen, obwohl im Arbeitsvertrag (Punkt 2) diese Regelung steht? ... Mai 2023 14:17[/editmessage] Am 3.5.2023 von Michael32 [quote=Seso93]Frage: Kann ich den Lohn einklagen, obwohl im Arbeitsvertrag (Punkt 2) diese Regelung steht? ... - Es fehlt bisher der Lohn von April, oder?
Leserforumvon Geliho | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 20.10.2017 08:28
Du kannst ganz einfach dein Gehalt einklagen, das läuft dann im Eilverfahren. ... (Lohn und Abrechnung bekomme ich immer am 15 jeden Monats) eine Erklärung per Mail abgegeben. ... Ich möchte sie bitte das ich eine neue RICHTIGE Abrechnung und meinen fehlenden Lohn bis ende dieses Monats bekomme. _____________ Das ist nicht förmlich genug oder?
Leserforumvon hrvatica | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.03.2010 11:57
Schlimmstenfalls kann Dein Ex-AG die Summe einklagen. ... im anschreiben war noch eine abrechnung mit den fehltagen. -- Editiert am 09.03.2010 15:30 Am 9.3.2010 von Arcturus Kommt drauf an.
Leserforumvon Bernd39 | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 16.02.2014 19:45
Ich wusste ausserdem nicht, dass man die Kündigung innerhalb von drei Wochen einklagen kann. ... Egal, nun ist es zu spät, muss man als Lehrgekd verbuchen. quote: Ich wusste ausserdem nicht, dass man die Kündigung innerhalb von drei Wochen einklagen kann. ... Ich wollte damit nur sagen, dass Du wegen dem fehlenden Lohn von dort keine Hilfe erwarten darfst.
Leserforumvon Zamar132 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.08.2021 10:18
Am 28.8.2021 von muemmel Das heißt, Sie haben für August denselben Lohn wie für Juli erhalten? ... Und wenn das nicht hilft, ggf. am Arbeitsgericht einklagen. ... Und wenn das nicht hilft, ggf. am Arbeitsgericht einklagen.
Leserforumvon MARK_HAM | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.12.2007 20:01
Hallo bei meiner jetzigen Abrechnung musste ich fest stellen,das meine ehemalige Firma mir 550 euro von Lohnabgezogen hat.Als ich nachfragte warum mir geld von Lohn Abgezogen wurde sagte mir mein ehe, Chef das Ich bei der Arbeit gefuscht hätte und er mir jetzt den schaden von Lohn abziehen wird bzw hat.Ich bin als Handwerker angestellt.Ist es rechtlich o.k mir einfach so geld von lohn abzuziehen??????? ... Der AN haftet immer nur für grobe Fahrlässigkeit (ich gehe davon aus, dass diese nicht vorliegt) 2. einklagen Am 18.12.2007 von blaubär49 ... der pfusch müsste a) bewiesen und b) unzweifelhaft dir zugeordnet werden (können). selbst wenn das möglich sein sollte, stellt sich c) die frage, ob du schadensersatzpflichtig bist ( weiter wie venotis) ...
Leserforumvon ssiebelist | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 31.07.2004 14:39
Lohn- und Gehaltsforderungen unterliegen den Ausschlußfristen. ... Also, Datum der letzten Abrechnung checken. ... Ich kenne nur 4 Monate, innerhalb derer man unstreitige Lohn- und Gehaltsforderungen einklagen muss und zwei Jahre für die korrekte Abrechnung.
Leserforumvon DeeDee70 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.02.2015 21:56
Nun zu meinem Problem: Nun bekam ich im Januar 2015 meine Dezember Abrechnung mit dem Betrag -0-....also sollte ich für den Monat Dezember keinen Lohn erhalten da das System angeblich den offenen Betrag komplett in dieser Abrechnung verrechnet hätte.Nach meinem Aufregen,das ich meine laufenden Kosten zu begleichen habe und wie er sich das vorstellt,wurde mir eine Bar Auszahlung des Monats Dezember angeboten,was ich natürlich wegen meinen kosten angenommen habe.Diese Auszahlung ließ mein AG sich noch Quittieren,und für mich war es damit erledigt.Nun habe ich gemerkt das er einfach nur eine Quittung haben wollte über den Betrag wo er nicht über die Krankenkasse dran kam,also war es alles nur ein geplanter schritt mit der Lohneinbehaltung im Dezember um an ein Unterschriebenes Dokument mit dem Betrag zu kommen.Nun im Februar 2015 bekomme ich meine Abrechnung vom Januar 2015 wo gleich eine Summer von 600€ einbehalten wurde und ich Netto 730€ ausbezahlt bekommen habe. ... Meine Frage: 1.Darf ein AG wie in dem Fall der Dezember Abrechnung einen kompletten Lohn einbehalten? ... Wenn eine mündlichen Vereinbarung seinerseits nicht eingehalten wurde, kann der komplette fehlende Lohn für den laufenden bzw. vergangenen Monat von DeeDee gerichtlich gefordert werden.
Leserforumvon Christianerecht123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 28.09.2016 14:40
Heute am 28.09. bekomme ich meine Abrechnung zugeschickt und siehe da....bei Austritt steht der 20.09. !? ... Tina Am 28.9.2016 von blaubär+ a) den Chef darauf hinweisen, dass er dich freigestellt hat von der Arbeitspflicht und dass er bis zuletzt zu zahlen hat b) beim Arbeitsgericht den Restlohn einklagen Am 28.9.2016 von calimero2010 Zitat:Da ich mich noch in der Probezeit, hier 6 Monate, bis zum 30.09. befinde, habe ich die vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, unter Anrechnung des mir zustehenden Resturlaub von 4 Tagen in meinem Kündigungsschreiben mit angegeben. oje.... wenn du deine Kündigung tatsächlich erst am 19.09 abgegeben hast, dann bist du ja noch bis Ende Oktober dort beschäftigt. 19.9 plus 14 Tage ist nicht der 30.09. ... Wenn er darauf besteht, dass keine Freistellung stattgefunden hat und du nicht zur Arbeit erschienen bist, dann wird er im Zweifelsfall SChadensersatz gelten machen in Höhe des Lohn des Mitarbeiters der für dich übernehmen musste.
Leserforumvon Wandernde | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 24.10.2010 18:47
Er müsste dann also mit der letzten Abrechnung die Überstunden ausbezahlen. Damit wird der Lohn natürlich SV und Steuerpflichtig. ... Dann können Sie legal die Bezahlung einklagen. ----------------- ""
Leserforumvon Zitronenelch | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.01.2021 16:18
Und mal sind sie als Gehalt geführt (Lohn-Art 001), mal als Überstunden (Lohn-Art 110). ... Der könnte das Ganze ganz einfach an sein Lohn-/Steuerbüro weiterleiten. ... Und die beiden Sachen kann man natürlich notfalls einklagen Am 29.1.2021 von Anami Zitat (von Harry van Sell):Das hat man bereits.
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