91 Ergebnisse für „mitarbeiter anspruch täglich“

Leserforumvon guest-12316.01.2018 22:20:57 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.01.2018 09:21
Hallo zusammen, sagen wir mal, Mitarbeiter eines Unternehmens erfassen ihre Zeiten am PC in einem Zeiterfassungstool. ... Wenn der Mitarbeiter anders gearbeitet hat, als es seine Schicht besagt, wird die Schicht vom Vorgesetzten angepasst. Gibt es einen gesetzlichen oder aus der Rechtsprechung geregelten Anspruch darauf, dass das Arbeitszeikonto täglich aktuell ist?
Leserforumvon isor | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 03.10.2006 13:31
Wir sind eine kleine Firma mit 5Angestellten.Ein vollzeit Mitarbeiter ist nun schon das 4. ... Der Mitarbeiter hat keinen Kündigungsschutz und auch keinen Anspruch auf Abfindung. ... Fristlos geht es dann, wenn er gegen die Meldepflichten verstößt (evtl. vorher Abmahnung) oder wenn er sich weigert, ärztliche Bescheinigungen vorzulegen. ----------------- "Chylla" Am 4.10.2006 von isor Der Mitarbeiter beweist täglich,dass er keine Lust mehr zum Arbeiten hat.Er möchte aber gerne mit Abpfindung gehen.Die Krankschreibung sind meisstens 14Tage und nach 14Tagen kommt die nächste Krankschreibung.
Leserforumvon Spätfilm | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 15.04.2006 01:42
Dann kann ich den Mitarbeiter immer noch konfrontieren. ... Ob Dein Mitarbeiter nun ein gefälschtes Zeugnis hat oder nicht. ... Deshalb muss ich mich eben doch auf die Mitarbeiter verlassen, die täglich Kontakt haben.
Leserforumvon arbeitsknecht | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 10.04.2007 18:18
In dieser Abteilung wird die Arbeit täglich durch die Abteilungsleitung jedem einzelnen Mitar´beiter zugewiesen! ... Natürlich trifft es immer einige handverlesene Mitarbeiter - andere Mitarbeiter die an der flexiblen Arbeitszeit teilnehnen, aber auch Mitarbeiter die nicht daran teilnehmen haben meist noch Arbeit - nach hause werden sie aber nie geschickt!!! ... Ist den hier nicht durch betriebliche Übung (regelmäßig wiederkehrend andere Aufgabenbereiche zugewiesen bekommen) ein arbeitsvertraglicher Anspruch entstanden?
Leserforumvon cookie84 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 24.11.2015 00:09
Ausserdem muss aufgrund der anfallenden Arbeit fast täglich mehr gearbeitet werden um seine Aufgaben zu schaffen. ... Mitarbeiter als Zeugen sind genügend vorhanden, die sich das ebenfalls nicht gefallen lassen wollen. ... Die geleisteten Überstunden interessieren ihn nicht, sowie die Pausen, die einige von uns gar nicht in Anspruch nehmen.
Leserforumvon Knuba | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.03.2007 01:20
und habe täglich mitbekommen, wie unten, hinter seinem Rücken Dinge gemacht wurden, die er strikt verboten hat. ... Ich habe ihm lediglich geschrieben, dass ich seine Unterstellungen, er wüßte ja nie, wenn er nicht da ist, ob ich auch 40 Std. die Woche arbeite, unpassend finde und wenn er wissen will, wie seine Leute arbeiten, er sich monatlich eine Stundenliste pro Mitarbeiter ausdrucken soll. Das Zweite in meiner Email war halt die Frage, ob er die Entscheidung selber getroffen hat oder die Hilfe anderer in Anspruch nahm.
Leserforumvon mauro79 | Arbeitsrecht | 55 Antworten | 10.06.2021 19:29
Darauf besteht kein Anspruch. Und einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es auch nicht. ... Das Problem ist nur, dass es nicht möglich ist täglich diese Zahlen zu machen, da es auch tage gibt, wo nichts los ist.
Leserforumvon Engel814 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.07.2018 12:45
Daher zu den Fragen: - Haben die Mitarbeiter Anspruch auf einen Feiertagsausgleich oder reicht es aus, die anfallenden Feiertags-Arbeitsstunden als Überstunden zu erfassen? - Haben die Mitarbeiter Anspruch auf Wechselschichtzulage? ... Zitat (von Engel814):- Haben die Mitarbeiter Anspruch auf Wechselschichtzulage?
Leserforumvon Angestellter | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.06.2006 15:08
Immer wieder gibt es aber Mitarbeiter, deren Abrechnungen nicht pünktlich kommen, so dass der gesamte Schriftverkehr liegen bleibt. ... Der Mitarbeiter behauptet, sie am 01.06. schon in den Briefkasten geworfen zu haben. ... Aber selbst in der abgelegndsten Gegend hier in D sollte man doch davon ausgehen, dass 1 mal täglich die Norm ist.
Leserforumvon testacc123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.03.2015 19:46
Beispiel: Mitarbeiter Y soll zu Samstag sogar evtl. ... Sonst könnte man während der Kündigungsfrist den Chef verprügeln, täglich zu spät kommen, auf Arbeit saufen etc... ... Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf "schöne Arbeiten" oder "Abwechslung".
Leserforumvon Glittermuffin | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.05.2016 11:45
Nun möchte genau dieser Kollege aufgrund meines Weggangs aus obigem System ohne BV eine Übersicht sämtlicher Aktivitäten von mir aus den letzten 4 Monaten, angeblich damit er sehen kann, was ich täglich so im Durchschnitt zu tun habe. Für meine jetzigen Aufgaben gibt es andere Mitarbeiter, die diese übernehmen werden; die Aufgaben fallen eigentlich nicht in seinen Kompetenzbereich, also keine Ahnung, was ihn das angeht. ... Ein Kollege dürfte schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Anspruch darauf haben.
Leserforumvon Sven87 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.06.2010 11:18
Ich nehme an im Jahr wären das dann 16 Tage Urlaub und anteilig für die 3 Monate Anspruch auf 4 Tage? ... Die Menge ändert sich täglich, somit auch was ich ungefähr am Tag verdiene. ... Soweit ich weiß ist bezahlter Urlaub keine Sonderleistung die freiwillig ist, sondern steht jeden Mitarbeiter zu der angestellt ist.
Leserforumvon MichaelDerHunne | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.03.2009 17:23
Besondere Regelungen gelten für schwerbehinderte Arbeitnehmer (sie sind auf Wunsch auszunehmen), Jugendliche (nicht mehr als acht Stunden täglich) und werdende Mütter über 18 Jahre (maximal achteinhalb Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche). ... Auf der anderen Seite haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Überstunden. ... Existiert gar keine Regelung, haben Arbeitnehmer für Mehrarbeit mindestens Anspruch auf die normalen Stundenlöhne.
Leserforumvon guest-12324.03.2012 09:43:18 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.03.2012 19:29
Servus, In der letzten Wochen haben alle Mitarbeiter meiner Fima die nachfolgende Arbeitsanweisung zum Thema Zeiterfassung erhalten: Die Eingabe der Stunden hat folgendermaßen abzulaufen: - Sämtliche Stunden sind, bis spätestens Montag der Folgewoche im Zeiterfassungssystem zu dokumentieren. - Ab sofort müssen die Stunden mit Beginn und Ende in Viertel-Stunden-Schritten erfasst werden. - Ab sofort muss auch GENERELL unter der Rubrik „Beschreibung" die Tätigkeit mit einigen, wenigen Stichworten erklärt werden. - Für die Erfassung der Stunden setzen wir täglich 5 Minuten an, also 25 Minuten pro Woche – wird mehr Zeit in Anspruch genommen, hat die restliche Stundendokumentation in der Freizeit zu erfolgen. - Zusätzliche geführte Stundenlisten sind reines Freizeitvergnügen und werden nicht anerkannt.
Leserforumvon Flofa123 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 09.01.2024 08:48
Ebenfalls habe ich einen Mitarbeiter geworben wofür ein Aushang einer freiwilligen Leistung von 1000€ geleistet werden sollte. ... Sie haben zwar grundsätzlich einen Anspruch darauf 8h/Tag ausgebildet zu werden. ... [/quote] Die Firma macht aber keinen Unterschied ob die Mitarbeiter wirklich unterwegs sind oder auf dem Hof.
Leserforumvon Punktesünder | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 22.11.2021 20:08
Um nun täglich einen Test vorzuweisen, der nicht den Geldbeutel noch weiter belastet, hätte ich ein gedankliches Konstrukt, dass ich gerne mal diskutieren würde. ... Steht mir ja frei im "Unternehmen" jemand zu beschäftigen, der täglich die Solarplatten beobachtet, damit sie nicht wegfliegen. ... [/quote] Und, hast Du Mitarbeiter, Praktikant(in), Aushilfskraft?
Leserforumvon mecksi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 31.01.2018 10:47
Wir sind circa 260 Mitarbeiter, haben keinen Betriebsrat und die Firma gehört keinem Arbeitgeberverband an. ... Außerdem müssen wir täglich unbezahlt 15 Minuten früher zur Übergabe kommen. ... Der Ausgleichszeitraum kann auch 52 Wochen betragen. /// ... müssen wir täglich unbezahlt 15 Minuten früher ..
Leserforumvon elkeoncastle | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.08.2009 21:00
Bin als Teilzeitkraft in einer sozialen Einrichtung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden beschäftigt.Der Dienst erfolgt in Früh/Spätdienst, weiß jemand, auf wieviel freie Tage man im Monat als Teilzeitkraft Anspruch hat und wie diese freien Tage gewährt werden müssen? ... Es gibt Teilzeit-Mitarbeiter, die das ganze Jahr (abzüglich Urlaub) 6 Tage die Woche 2 Stunden täglich arbeiten.
Leserforumvon TariGayver | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 01.03.2023 08:43
Arbeitet die MA täglich eine Stunde, oder wie? Im übrigen besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub, es sei denn, etwas ist vertraglich vereinbart. wirdwerden Am 1.3.2023 von dummfragerin Einen Mitarbeiter so zu kündigen, dass es vor Gericht durchgeht, ist immer schwer. ... Besagter Mitarbeiter wechselt unregelmäßig zwischen selbst Krank und Kindkrank.
kuendigung im Mutterschutz 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Spinatblatt | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.02.2005 21:49
Entweder ganztags oder *garnicht*......Er kann mir eine Stelle im Haupothaus anbieten, das ist allerdings 100 km je Strecke von meinem Wohnort entfernt.Das wuerde heissen, das ich taeglich 200 km zur Arbeit fahren muesste! ... (Identität des Arbeitverhältnisses) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber unter folgenden Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in der Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden; dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und der Anspruch wurde dem Arbeitgeber acht Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/mitteilungen/78/78_ahi_musch.html Das Problem sind die „dringenden betrieblichen Gründe" .
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