47 Ergebnisse für „mitarbeiter arbeitszeit arbeitgeber abruf“

Leserforumvon anjahro | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 21.05.2020 08:43
Aber darüber immer auf Abruf ... ist durch nichts gedeckt. ... Aber darüber immer auf Abruf ... ist durch nichts gedeckt. ... Der Arbeitgeber könnte die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und dann die Rufbereitschaft mit dem (deutlich) niedrigeren Stundenlohn für Rufbereitschaft bezahlen.
Leserforumvon Enomine | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 18.08.2022 17:48
Der Mitarbeiter wird auf Abruf durch die Gesellschaft tätig." §12 Abs. 1 TzBfG bestimmt: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). ... Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen."
Leserforumvon s.soeldner | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 12.05.2020 13:20
Wenn man die Regeln für 'Arbeit auf Abruf' zugrunde legt, müssen es auf alle Fälle 4 Tage Vorlauf sein. ... Wie der Arbeitgeber die 20 Std auf die üblichen Wochenarbeitszeiten aufteilt, ist seine Sache. ... Und selbst hier zeigen sich die Mitarbeiter kompromissbereit.
Leserforumvon tedriot | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.04.2016 12:26
Um einmal kurz auszuholen: Mitarbeiter X arbeitet bei Firma X im Rahmen von "Arbeit auf Abruf". Seit neustem bekommt Firma X Konkurrenz von Firma Y und der Arbeitgeber von Firma X hat nun - so schätzt Mitarbeiter X - Angst, dass seine Mitarbeiter zum besser zahlenden Wettbewerbsgegner abwandern könnten. ... Es erschließt sich mir zwar, dass ein Arbeitgeber so versucht, sich vor Konkurrenz zu schützen, nun ist es aber der Fall, dass besagter Arbeitgeber die Arbeitsverträge noch nie besonders... sagen wir mal "umsichtig" formuliert hat, so fehlen zum Beispiel gänzlich Angaben zu Arbeitszeiten und Urlaubstagen (die meisten Mitarbeiter arbeiten auf Abruf).
Leserforumvon Sommerfloh | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 03.02.2020 10:12
Darüber kann/darf dann der Chef bestimmen - gemeinsam mit den Mitarbeiter(vertretung). ... Denn der Arbeitgeber kann nur einmal über sein Dispositionsrecht verfügen und dir mitteilen, wann er dich wo und wie bei der Arbeit zu sehen wünscht. ... Am 5.2.2020 von muemmel Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. § 12(3) TzBfG Am 6.2.2020 von Sommerfloh Hallo Blaubär und Muemmel, vielen Dank für eure Antworten, die mir weitergeholfen haben!
Leserforumvon Nors | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 17.04.2011 15:52
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Im Zuge meiner Beschäftigung in einer großen Videotheken-Kette (Word of Video), bei der ich seit über 5 Jahren als 'Schluss- und Schließschicht' arbeite, habe ich oder gewisse andere Mitarbeiter die Aufgabe bei Bedarf weitere Mitarbeiter, die auf Abruf sind, zu bestellen (bezieht sich auf die Zeiten, in denen unser Chef nicht persönlich im Laden ist). ... Uwe ----------------- "" Am 17.4.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:habe ich oder gewisse andere Mitarbeiter die Aufgabe bei Bedarf weitere Mitarbeiter, die auf Abruf sind, zu bestellen ( Mal was grundsäzliches zum Thema Arbeit auf Abruf, was hier anscheinend völlig falsch interpretiert wird. "(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt." http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html Also diese abrufbereiten AN tun mir richtig leid. ... Es kann doch nicht sein, dass man als Mitarbeiter sowas schluckt oder
Leserforumvon purple123 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 13.09.2021 08:24
Und das Unternehmen auch nicht mehr als 10 Mitarbeiter hat? ... Und das Unternehmen auch nicht mehr als 10 Mitarbeiter hat?... Ohne (wirksame) Vereinbarung löst ein von der Chefin mitgeteilter "Arbeits-Abruf" keine Arbeitspflicht aus.
Leserforumvon crystal2008 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.11.2009 10:42
Guten Morgen, in unserer Firma sind 6 festangestellte Mitarbeiter und 20 Aushilfen beschäftigt. ... Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. ... In diesem Fall wurde keine Arbeit auf Abruf vereinbart.
Leserforumvon Denyo321 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.09.2020 18:10
Die vorgegeben Arbeitszeit ist pünktlich einzuhalten. ... Ich wage mal die Behauptung, dass der Arbeitgeber argumentiert "Durch den flexiblen, kurzfristigen Einsatz der Mitarbeiter in anderen Abteilungen vermeiden wir zum Wohl unserer Mitarbeiter Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen, die sonst alternativlos wären". ... Die Vier-Tage-Ankündigungsregelung gilt nur für "Arbeit auf Abruf" nach §12 TzBfG.
Leserforumvon chiara123123 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 07.01.2024 18:26
Die Zeitarbeitsfirma teilt den Mitarbeiter Y aber jeden Tag für 8 Stunden ein. ... Arbeit auf Abruf ist vereinbart. ... [quote][b]Der Entleihbetrieb[/b] teilt den [ entliehenen ] Mitarbeiter Y jeden Tag für 8 Stunden ein.
Leserforumvon guest-12304.04.2020 08:40:12 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 31.03.2020 20:42
Hey, ich habe eine Frage zur vereinbarten Arbeitszeit. ... Ich gehe davon aus, dass ich einer Änderung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende zustimmen müsste oder könnte der Arbeitgeber die Arbeitszeit trotzdem einfach von sich aus ändern (Direktionsrecht)? ... Bei einer Änderung dieser Praxis hätte der Arbeitgeber aber sehr wohl zu beachten, wenn bei dir anderweitige Verpflichtungen gegeben sind, die es dir unmöglich machen, die Arbeitszeit zu anderen Tagen zu erfüllen.
Leserforumvon GräfinR | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 15.01.2011 14:11
Jetzt hat sie darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber -wegen fehlendem Vertrag- 10 Stunden wöchentlich zu vergüten hat, auch wenn die Leistung -wegen nicht erfolgtem Abruf- nicht erbracht wurde. ... Das Problem: Kunden können auch absagen, dann sagt AG zum Mitarbeiter: Pech gehabt, keine Vergütung. ... Der Arbeitgeber konkretisiert das Arbeitsverhältnis und die Arbeitszeit im Bedarfsfall.
Leserforumvon Hilfebitte123123 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.03.2022 21:06
Es greift § 12 TzBfG [quote]§ 12 Arbeit auf Abruf (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). ... Ich habe ebenso Mitarbeiter, sowie Ex-Mitarbeiter darüber informiert, einige von ihnen wurden aber verlängert. ... [quote=Hilfebitte123123]Ich habe ebenso Mitarbeiter, sowie Ex-Mitarbeiter darüber informiert,[/quote]Aus welchem Grund?
Leserforumvon Dawkins | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 16.02.2015 19:33
Gegeben sei folgender fiktiver Fall: Ein Arbeitgeber beschäftigt mehrere Arbeitnehmer geringfügig auf 450 € Basis. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richtet und auf Abruf erfolgt. ... Ich habe es auch schon mal mitbekommen, dass die Mitarbeiter davon wussten, aber sich aus Angst vor einer Kündigung nicht getraut haben, Urlaub zu beantragen.
Leserforumvon Dreamespace | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.04.2022 19:28
Wäre dies ein Fall von "Arbeit auf Abruf" und gilt hier die seit 2019 bestehende Regelung von den angenommenden 20 Stunden pro Woche? ... Ausnahmen müssen ausdrücklich durch den Arbeitgeber angewiesen werden. ... Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden vom Arbeitgeber festgeöegt und ergeben sich aus dem Dienstplan, der durch Aushang im Mitarbeiterbereich bekannt gegeben wird und somit für jeden Mitarbeiter einzusehen ist. 3.
Leserforumvon Hester | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 26.04.2011 18:22
Eine Vereinbarung von Arbeit auf Abruf darf den Mitarbeiter aber nicht unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung liegt immer dann vor, wenn der variable Teil der Arbeitszeit (die dem Mitarbeiter auch nicht bezahlt wird, wenn sie entfällt) so groß ist, dass der Mitarbeiter keine Planungssicherheit mehr hat. 3. Aus diesem Grund darf die einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeitsleistung nicht mehr als 25 % der wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen
Leserforumvon Snkrdave | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 10.02.2022 19:02
Vorab danke für eure Unterstützung Am 10.2.2022 von muemmel Tja, da habe ich einen schönen Satz für Sie: [b]Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.... Hier aber mal copy & paste aus dem AV: § 5 Arbeitszeit Der Mitarbeiter hat seine Arbeit entsprechend dem betrieblichen Bedarf zu erbringen. ... Der Mitarbeiter kann seine Arbeitsleistung nur nach Abruf durch die Arbeitgeberin erbringen.
Leserforumvon Obsti1971 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 25.10.2017 21:10
Hallo, ich bin Arbeitgeber und habe folgendes Problem. ... Da ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz davor. § 12 Arbeit auf Abruf (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). ... Am 26.10.2017 von Obsti1971 Ich habe vier Mitarbeiter.
Leserforumvon go606994-4 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.04.2022 00:30
Im Grunde konnte ich ja nichts dafür, da der Arbeitgeber sich nicht mit dem Gesetz auskannte. ... Die Befristung wird auch auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt. § 3 Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 8 Stunden pro Tag zuzüglich Pause. ... Ich hatte das von einem Mitarbeiter mitbekommen und mich dann rechtlich von meiner Anwältin beraten lassen.
Leserforumvon Antares51 | Arbeitsrecht | 27 Antworten | 17.11.2023 22:11
[/quote] Grundsätzlich ja - das Risiko nicht genug Arbeit zu haben, um die Mitarbeiter auszulassen, trägt der Arbeitgeber. ... Die Arbeitgeberin hat das Recht, diese Arbeitspläne, auch kurzfristig, abzuändern, wenn betriebliche Belange dies erfordern. ---> Offenkundig handelt es sich hier um sogenannte "Arbeit auf Abruf": § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf)." ... Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt" "Ist für die Dauer der [b]wöchentlichen[/b] Arbeitszeit eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.
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