28 Ergebnisse für „mitarbeiter kosten kündigung rückzahlung“

Leserforumvon guest-12305.05.2021 20:19:00 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 08.09.2017 12:43
Bei einer Kündigung des Mitarbeiters innerhalb von zwei Jahren nach der Fortbildungsmaßnahme, gilt die anteilige Rückzahlung der gesamten Fortbildungskosten als vereinbart. ... Sind das die reinen Kosten im Sinne der Studiengebühren oder gar die Rückzahlung des erhaltenen Lohns für die freigestellten Tage. ... Der Abschnitt ist der vollständige Wortlaut, ich habe nur den Firmennamen sowie einen Satz bzgl. der Rückzahlung bei Kündigung während der Fortbildung.
Leserforumvon KLAUSI1987 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.09.2020 10:09
Ein Eigenbetrag des Mitarbeiter durch Zeit und/oder Geld kann vereinbart werden. ... Rückzahlung findet dann mit 1/3 Regel statt. ... Im Allgemeinen der Hinweis nochmal: Ich wurde zu keiner Zeit über irgendwelche Kosten informiert.
Leserforumvon Dennis1980 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 03.10.2007 18:26
Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit beendet, verpflichtet sich der Mitarbeiter, den Betrag, der nach abgeschlossener Ausbildung genau ermittelt und dem Mitarbeiter gesondert mitgeteilt wird, anteilig zurückzuzahlen. ... Hier ist also gerade ein Grund für die Rückzahlung bestimmt worden. ... Hier ist also gerade ein Grund für die Rückzahlung bestimmt worden."
Leserforumvon Janssen87 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 06.12.2023 11:10
Die Kündigung war m.E. ein Fehler und ich weiss nicht ob man noch was retten kann.... ... Und da wir weder eine Stempeluhr noch sonst was hatten und alles nur grob auf Zettel geschrieben haben und kein einziger Mitarbeiter je Einsicht in seine Stunden hatte, ist es halt jetzt recht aufwendig die tatsächlichen Stunden zu ermitteln. ... Nur um es festzuhalten: die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht der Zustimmung der anderen Partei bedarf.
Leserforumvon MrsApplebum | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.11.2018 08:42
Hallo zusammen, folgende Situation: Ein Mitarbeiter bekommt eine 1-Jährige Fortbildung auf Arbeitgeberkosten (und dessen Wunsch hin). ... AN muss in diesem Sinne schauen, dass er wieder gesund wird - aber ein Muss (wenn man 'müssen' in seiner Wortbedeutung ernst nimmt) zur Kündigung gibt es nicht. ... Soweit BurnOut die modische Bezeichnung für Depression ist, liegt eine Erkrankung vor - und Krankheit zwingt auf keinen Fall den Patienten zur Kündigung.
Leserforumvon realist | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 03.08.2006 16:12
er kann ihn ja weiterbeschäftigen. oder ist die sache so, dass der ing per kündigung früher aus dem vertrag 'rauswill? ... Scheinbar ist ja eine Bindung - bezogen auf die Fortbildung (Rückzahlung von Fortbildungskosten, wenn vor einem bestimmten Zeitpunkt ausgescheiden wird) - nicht vereinbart. ... Am 3.8.2006 von realist hallo hinkelbein, hallo venotis, ich sehe schon ich muss weiter ausholen. der ing will kündigen bevor der vertrag ausläuft UND bevor das projekt beendet ist. das arbeitsverhältnis ist ein normales, befristetes arbeitsverhältnis mit gesetzl. kündigungsfristen. es gibt keine bindungen (wie z.b. die angesprochene rückzahlung der kosten) bezogen auf die fortbildung. entstehen dadurch, das das unternehmen aber den auftrag nur aufgrund der fortbildung annehmen konnte, irgendwelche ansprüche gegen den ing?
Leserforumvon blablupp74 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 18.05.2015 09:44
In der Vereinbarung ist für den Fall meiner Kündigung festgelegt, dass ich die praktischen Ausbildungskosten zurückzahlen muss. ... Dem Arbeitgeber sind (meiner Meinung nach) praktisch keine Kosten entstanden. ... Später habe ich den Mitarbeiter in seiner Arbeit unterstützt.
Leserforumvon pitt976 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 21.01.2008 22:26
2.Störung des betriebsfriedens indem ich andere mitarbeiter zum kündigen animiert hätte, stimmt so auch nicht, ich habe nur meine meinung gesagt, aber die mitarbeiter haben dies natürlich als mittel zum zweck genommen. ich denke ich kann mit dem chef nicht reden , die fristlose kündigung oder der aufhebungsvertrag, nun ist die frage was für mich günstiger ist ! ... Die aber nur durch mitarbeiter bewiesen werden könnten. Tja und diese tollen Mitarbeiter lügen und schleimen beim chef natürlich was das zeug hält !
Leserforumvon Tommy1984 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 27.02.2008 14:26
Kosten wurden vom arbeitgeber übernommen.. ... Ist in diesem Falle eine so schnelle kündigung möglich? ... Betrieb hat glaube über 50 Mitarbeiter, ist aber eigentlich kein betrieb sondern eine Komune also Öffentlicher Dienst...
Leserforumvon Maximilian P. | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.01.2012 14:20
Besteht dann dadurch bei einer Kündigung meinerseits zum 01.05.2012 überhaupt eine Möglichkeit die Rückzahlung nicht oder nur vermindert leisten zu müssen? ... Aber warum sollte er erst eine Rückzahlung bei Kündigung vereinbaren und dich dann per Aufhebungsvertrag ohne Rückzahlung ziehen lassen? ... Im Idealfall übernimmt die neue Firma die Kosten.
Leserforumvon DCRecht | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 15.01.2019 16:48
Alle Anträge wurden gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Kostenstelle ausgefüllt und eingereicht. A hat die Kosten Belege jedoch nicht kopiert. ... Es handelt sich um eine Rückzahlung im niedrigen dreistelligem Bereich.
Leserforumvon guest-12325.07.2020 22:43:43 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 27.07.2018 18:34
Leider habe ich bei Arbeitsvertragsabschluss eine Verinbarung unterschrieben, die mich verpflichtet, die Kosten für meine Qualifikationen, die für die Stelle am Einsatzort erforderlich sind, selbst zu tragen, sollte ich innerhalb der ersten sechs Monate eigenverantwortlich ausscheiden. ... MwSt. der entstandenen Ausbildungskosten zurückzuzahlen - dies betrifft auch Kündigung des Arbeitgebers bei Eigenverschulden (vertragswidrigem Verhalten). ... Sollte das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen, wird vereinbart dass die für ... entstandenen Kosten (bereits absolvierte ...) vom Mitarbeiter beglichen werden. ... ist berechtigt die Rückzahlung über eine Rechnung einzufordern.
Leserforumvon Domey | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.11.2020 14:48
Zitat (von Domey):Bei Abbruch des Studiums nach Ablauf einer Überlegungsfrist von 6 Monaten aus Gründen, die der Mitarbeiter zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter zur Rückzahlung der bis zum Abbruch tatsächlich entstandenen Aufwendungen in voller Höhe verpflichtet. ... Zitat (von Domey):Bei Abbruch des Studiums nach Ablauf einer Überlegungsfrist von 6 Monaten aus Gründen, die der Mitarbeiter zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter zur Rückzahlung der bis zum Abbruch tatsächlich entstandenen Aufwendungen in voller Höhe verpflichtet. ... Also wenn ich länger als 6 Monate für meine Kündigung brauchen würde.
Leserforumvon Matricks | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 21.11.2022 18:27
§ 3 Rückerstattung bei Abbruch bzw. bei Ausscheiden vor Abschluss (1) Kündigt der Mitarbeiter vor Abschluss der Fortbildung das Arbeitsverhältnis, ohne dass dies auf einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmens oder auf Gründen beruht, die der Verantwortungs- und Risikosphäre des Mitarbeiters zuzurechnen sind oder kündigt das Unternehmen im gleichen Zeitraum das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, den der Mitarbeiter zu vertreten hat oder ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen, so hat der Mitarbeiter die Kosten der Fortbildung einschließlich der für die Zeit der Freistellung gezahlte Vergütung (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) zurückzuerstatten, die das Unternehmen bis zum Ausspruch der Kündigung oder bis zum Abschluss des auf Initiative des Mitarbeiters zustande gekommenen Aufhebungsvertrags tatsächlich getragen hat. (2) Bei Abbruch der Fortbildung aus Gründen, die der Mitarbeiter zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter zur Rückzahlung der bis zum Abbruch tatsächlich entstandenen Kosten einschließlich der für die Zeit der Freistellung gezahlten Vergütung (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) verpflichtet. § 4 Rückerstattung bei Ausscheiden nach Abschluss der Weiterbildung (1) Kündigt der Mitarbeiter innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Fortbildung das Arbeitsverhältnis, ohne dass dies auf einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmens oder auf Gründen beruht, die der Verantwortungs- und Risikosphäre des Unternehmens zuzurechnen sind oder kündigt das Unternehmen im gleichen Zeitraum das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, den der Mitarbeiter zu vertreten hat oder ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen, so hat der Mitarbeiter die vom Unternehmen getragenen Gesamtkosten der Fortbildung einschließlich der für die Zeit der Freistellung gezahlten Vergütung (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) zurückzuerstatten (2) Die Rückzahlungsforderung kann mit Vergütungsansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen verrechnet werden. ... [/quote] Um es perfekt beurteilen zu können, fehlen ohnehin noch ein paar Angaben, die ich hiermit ergänzen möchte: So reduziert sich jeden Monat die Rückzahlung um 1/18-tel. ... Nachstehender Link legt nahe, dass Rückzahlung nur infrage kommt, wenn die Realisierung der Klauseln in der Macht des AN liegt - bei Krankheit schwer vorstellbar.
Leserforumvon Chloe D | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 08.02.2011 20:57
Die Abrechnung bekam der Mitarbeiter nicht. ... Rückzahlungspflicht Sollte die Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von einem Jahr nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung durch eigene Kündigung beenden, verpflichtet er sich, die von Firma getragene Kosten zu erstatten. ... Die Kosten von €500 müsste dann eigentlich der Arbeitgeber tragen.
Leserforumvon thor.odinsson987 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.02.2020 17:17
Bei vorzeitiger Kündigung sieht die Vereinbarung der Weiterbildung eine Rückzahlung der aufgebrachten Fortbildungsaufwendungen durch den Mitarbeiter vor: im ersten Jahr 100%, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3. ... Zusätzlich beschreibt der Manteltarifvertrag die Verpflichtung, die Rückzahlung der Weiterbildungskosten sowie der Reisekosten und der Lohnfortzahlung bei Kündigung durch den AN oder bei Fehlverhalten und Kündigung durch AG vorzunehmen. ... Inwiefern bestehen Möglichkeiten, hier eine potenzielle Rückzahlung zu verhindern?
Leserforumvon TommyF | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 26.01.2007 18:59
Vorab muss ich sagen das wir nach Einstellung 3wöchig von dem Unternehmen geschult worden und derzeit nochmal für 2 Wochen, von einem Mitarbeiter des Callcenters, nach dieser Schulung findet ein Test statt der vom Auftraggeber des Callcenters durchgeführt wird (Großer Telefonanbieter, nicht Telekom) Um ehrlich zu sein bewerbe ich mich nebenbei um einen vernünftigen Job zu finden und den dann hinzuschmeissen, jetzt musste ich das im Vertrag entdecken (den ich bereits unterschrieben habe): $14 Nimmt der Mitarbeiter an Fort und Weiterbildungen, welche der persönlichen und beruflichen Entwicklung dienen, teil und erklärt sich die Arbeitgeberin bereit, anfallende Kosten zu übernehmen, so ist der Mitarbeiter zur Rückzahlung der Bezüge und Lehrgangskosten verpflichtet, wenn er das Arbeitsverältnis vor Ablauf eines Jahres, gerechnet ab dem Ende der Fort bzw. ... Im Vertrag steht weiterhin: Die Laufzeit des Vertrages endet am 22.07.2006, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ... Am 29.1.2007 von blaubär49 ...zunächst einmal hast du einen befristeten vertrag. der läuft einfach aus. dann stellt sich die frage, ob der befritstet vertrag überhaupt vorzeitig gekündigt werden kann. und erst in der dritten ebene sozusagen kommt die frage nach der fortbildung resp. deren rückzahlung. ??
Leserforumvon corsa_fan | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 22.03.2016 20:46
Gilt der Ausschluss der Kündigung nur für den AN? ... Wird bei Kündigung vor dem 31.12.2018 eine gestaffelten Rückzahlung vereinbart oder soll immer der komplette Betrag fällig werden? ... ZumThema Kosten (informative Seite): https://www.lecturio.de/magazin/ungueltige-klauseln-in-arbeitsvertraegen/ Zitat:Wenn Sie keine Bindungsfrist festgelegt haben, kann der Mitarbeiter jederzeit kündigen.
Leserforumvon T.S.12 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.11.2019 16:57
Während der Arbeitszeit wird der Mitarbeiter nach Leistung bezahlt. ... Kosten hat der Mitarbeiter für die Schulung keine zu tragen. ... Keine Rückzahlungsvereinbarung > keine exstra Bindung an die Firma > keine Rückzahlung bei Kündigung.
Leserforumvon frabarzz | Arbeitsrecht | 29 Antworten | 09.12.2018 10:57
Denn ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis bedarf keiner Kündigung. Sofern Frau S. gegen die Kündigung vorgehen will, muss sie allerdings nach Zugang des Schreibens innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben, wobei hier jede Partei - unabhängig des Verfahrensausganges - ihre Kosten selber zu tragen hat. Wie lange war Frau S. in dem Betrieb beschäftigt und wie viele Mitarbeiter hat dieser?
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