15 Ergebnisse für „mobbing arbeitgeber schaden urteil“

Leserforumvon guest-12330.08.2015 11:38:25 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 07.06.2006 17:50
Und so geht die Geschichte gegen den AG dieses Jahr in die letzte Runde: Klage auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber wurde Anfang des Jahres eingereicht. ... Die restliche Zeit (angesetzt war 1 h) konnten wir ungestört mit dem Richter schon mal seine Ansichten zum Fall ausloten und er hat mit uns auch ein paar allgemeine Dinge Mobbing betreffend diskutiert, die ich als Tipps hier auch gerne weitergeben möchte: - grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Mobbing-Klage ist IMMER ein Mobbing-Tagebuch - ärztliche Atteste haben nur geringen Beweiswert, da der Arzt in solchen Fällen aufgrund von Hören-sagen urteilt. ... Aber nu warten wir mal ab, ob der AG Widerspruch gegen das Urteil einlegt - weiteres folgt dann hier. ----------------- " Suum cuique (Jedem das seine) " -- Editiert von Schnuckelchen am 07.06.2006 17:54:57 Am 7.6.2006 von venotis Boaaah!
Leserforumvon Hildegard P. | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 10.05.2009 15:37
Bei Bossing jemanden zu finden, der gegen den Arbeitgeber ausssagt, ist höchst selten. ... Sanktionierung durch Arbeitgeber befindet sich noch (leider noch immer!) ... Quelle Mobbing?
Leserforumvon nadho | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 24.06.2015 16:08
Kann man das Urteil dieser Klage irgendwo einsehen? ... Kann man das Urteil dieser Klage irgendwo einsehen? ... Und es fragt sich, ob es ein Urteil gab.
Leserforumvon Grafiker | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 18.11.2007 17:48
Neben der nicht erfolgten betrieblichen Sozialauswahl seitens des Arbeitgeber, was ein grober Verstoß gegen geltendes Arbeitsrecht darstellt, ist hier durch die Folgen ein immaterieller Schaden entstanden: meine Frau und ich haben den Wunsch nach Kindern. ... Und für immaterielle Schäden wirds ja noch schwieriger. ... Ein Urteil darüber wird letztendlich das Gericht finden, so daß eine Diskussion hierüber müßig ist.
Schmerzensgeldhöhe 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Mogeltom | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 16.01.2012 13:26
Wie hoch kann man bei einem über fast ein Jahrzehnt erfolgten Mobbing durch den Arbeitgeber das Schmerzensgeld beziffern, wenn nach ärztlichem Urteil diese Aktionen zu schweren Gesundheitsschäden mit langen Krankenhausaufenthalten geführt haben und eine Besserung der Gesundheit auch nach jahrelangen Schäden nicht absehbar ist? ... Das Urteil vom Arzt allein reicht da wohl nicht aus. ----------------- "" Am 16.1.2012 von Mogeltom Gemoppt hat der Arbeitgeber höchstselbst. ... Aber zwei "Rechtsstreits" sind kein Mobbing.
Leserforumvon rosajette | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 03.01.2010 13:09
Am 3.1.2010 von kriegsrat zum mobbing gibt es ein relativ aktuelles urteil des BAG, das neue möglichkeiten für opfer eröffnet: Mobbing: neue Definition durch Bundesarbeitsgericht 1. ... Ein durch „Mobbing" geschädigter Arbeitnehmer kann analog § 12 Abs. 3 AGG verlangen, dass der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erfor-derlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung des „Mob-bing" wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung ergreift. 3. Ein Arbeitgeber haftet gemäß §§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 278, 280 Abs. 1 BGB für Schäden, die einem Arbeitnehmer durch Mobbing seitens seiner Vorgesetzten entstehen.
Leserforumvon Kleines Ich | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 28.06.2018 20:43
Auch hier wurde trotz mehrfach eindeutiger Aussagen des Richters alles immer noch höher getrieben (um ihr finanziell maximal zu schaden). ... Es ist wirklich darauf abgezielt, finanziellen Schaden anzurichten. ... Aber ich wette nicht ein einziger hat ein rechtskräftiges Urteile gegen den Ex-Arbeitgeber erwirkt, Anzeig
Leserforumvon TotteS | Arbeitsrecht | 38 Antworten | 21.04.2017 19:50
Schadensersatzansprüche wird der Arbeitgeber wohl auch stellen. ... Etwas mehr Objektivität würde hier nicht schaden. ... Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen seinen Mitarbeitern.
Leserforumvon queenslandgirl | Arbeitsrecht | 92 Antworten | 19.01.2006 14:00
Hallo liebe Forumsbesucher, ich habe ein problem in sachen mobbing. ... Ich war selbst Mobbing-Opfer und die mobbende Kollegin hatte "Rückendeckung" seitens der Geschäftsführung. ... die frage ist nur, wie lässt sich mobbing überhaupt beweisen?
Leserforumvon recht.nett | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 15.10.2009 23:33
Mein ehemaliger Arbeitgeber kam übrigens auch noch zu spät. ... Viele Wissen auch nicht das Anwälte im Falle eines Vergleichs mehr Geld bekommen als bei einem Urteil. ... Sie hätten dem Anwalt oder dem Richter ganz klar erklären müssen, das Sie ein Urteil haben wollen.
Leserforumvon Nadine1708 | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 03.08.2005 16:45
Schaden kann das insofern nicht, wenn z.B. vertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. quote:zudem befürchte ich auch, dass mein zeugnis für diesen zeitraum schlechter ausfallen wird, einfach, um sich an mir zu rächen. ... Der Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des LAG Köln vom 17.4.2002 den durch die Androhung der Krankheit erschütterten Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder herstellen. ... Als Arbeitgeber kenne ich aber auch die Umstände, die zu dieser Situation geführt haben und kann mir viel eher ein Urteil erlauben.
Leserforumvon Danziger | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 24.01.2009 17:24
Aber das würde ein Gericht das wahrscheinlich zu Deinen Gunsten werten und besonders vorteilhaft an einer Klage wäre : Bei einem gerichtlich dokumentierten Vergleich oder Urteil muss die Afa diese Entscheidung anerkennen. ... Wenn eine Firma falsche Arbeitspapiere ausstellt,haftet sie freilich für den Schaden. ... (Wahrscheinlich Info vom Arbeitgeber.) -- Editiert von ah_xy am 27.01.2009 10:29 Am 27.1.2009 von Danziger Laut AG ist es laut Tarfivertrag.Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun.Das hat der AG so in der Arbeitsbescheiningung eingetragen....Später weiss ich mehr,um 14Uhr habe ich einen Termin beim Anwalt...
Leserforumvon tine7777 | Arbeitsrecht | 43 Antworten | 20.11.2020 16:39
Der erdachte Arbeitgeber würde aber keine Anweisung geben, sondern nur diese Aussage wiederholen; "Sie dürfen ohne Maske nicht arbeiten" Im Vorhergang hätte der Arbeitgeber schon den Mitarbeiter sagen können, dass er sich krankschreiben lassen soll. ... Was sollte der Mitarbeiter sich in dem Falle schriftlich vom Arbeitgeber ausstellen lassen? ... Wenn er dies täte wäre ein gesundheitlicher Schaden für ihn zu erwarten bis hin zu Erstickungsanfällen mit schwerwiegenden Folgen.
Leserforumvon Elgreco89 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 18.11.2023 19:21
Ich war so naiv und hab keine Rechtschutz und weiß nicht wie ich weiter verfahren soll Danke an alle im voraus Am 18.11.2023 von blaubär+ Einschlägig ist hier das AGG; steig ein mit den Paragrafen 13 ff, stärken könnte dich vor allem [quote=AGG]§ 14 Leistungsverweigerungsrecht Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.... Und: eine Verurteilung würde den AG schon 'beeindrucken' - kein AG mag ein Urteil gegen sich. ... Aber die versuchen jetzt eine "Abfindung" natürlich gering zu halten um ihren Schaden zu begrenzen Am 19.11.2023 von blaubär+ Deine Position ist im Grunde gut und cool zu verhandeln - du hast sexuelle Belästigung erfahren - du hast deinen AG gebeten zu sorgen, dass das aufhört - das ist nicht geschehen, im Gegenteil: man hat dich noch gemobbt. - du kannst den AG deswegen sogar belangen Am 19.11.2023 von Elgreco89 Ich Versuch Mal höflich eine Einigung zu erzielen, ansonsten werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.
Leserforumvon Emma Sinnvoll | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.12.2008 23:06
Stellen Sie sich vor Sie sind Versandleiter bei einem Lebensmittel Discounter im Lager. Ihnen wird im Juli 2005 eine Pauschale in Höhe von 500 € angekündigt, die Ihnen mit dem Gehalt ab August 2005 ausgezahlt werden soll. In gleicher Mitteilung darüber, dass Sie die 500 € bekommen sollen, teilt man Ihnen mit, dass diese Pauschale jederzeit wieder gekürzt oder gestrichen werden könnte,wenn sich der Arbeitsumfang verändern würde.
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