1.043 Ergebnisse für „mündlich kündigung“

Leserforumvon leckmaul | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 16.10.2006 16:49
ich hab angst, wegen staatbe*******n, u für sozialleistungen geht ja auch alles flöten am donnerstag mündlich gekündigt: ich kann in 2 wochen gehen? ... mündlich oder schrifltihc, sonst müsste ich ja noch einen monat länger arbeiten (heute ist ja der 16te!) ... persönlich Am 16.10.2006 von venotis quote:am donnerstag mündlich gekündigt: ich kann in 2 wochen gehen?
Leserforumvon xpcc123 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 10.02.2020 22:14
Hallo, mein Arbeitgeber hat mich telefonisch freigestellt und mir gesagt das ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag in den nächsten zwei tagen erhalten werde. Nun möchte ich mich absichern wegen der Freistellung da diese nur Mündlich am Telefon war. ... Wahrscheinlich aber wird dein Brief länger brauchen, beim Arbeitgeber anzukommen, als umgekehrt die Kündigung bei dir.
Leserforumvon Usagi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.01.2010 18:33
Ich sagte, dass es sich gut anhöre und bestätigte mein Interesse mündlich mit der Angabe, dass meine Kündigungszeit 4 Wochen betrage. Meine Kündigung will ich somit zum 31.01 aussprechen. ... Am 27.1.2010 von Mercartor arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden und entfalten rechtswirkung. sofern sich also beide parteien einig sind, braucht nichts unterschrieben oder auf papier gebracht werden. anscheinend waren sich beide parteien hier jedoch NICHT einig, da vertragswesentliche bestandteile nicht im konsens standen. eine zusendung des arbeitsvertrags allein, begründet keinen zustandegekommenen arbeitsvertrag. es mangelt an der zustimmung. also besteht kein arbeitsverhältnis, das gekündigt werden muss. ----------------- " "
Leserforumvon klagl0s | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 18.12.2014 09:04
Dieser kommt dem Wunsch nach und äußert mündlich vor Zeugen, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12. beendet ist. ... Un ein Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist ist auch mündlich möglich. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB." ... Der Gesetzgeber wollte hier offenbar vor allem den AN davor schützen, daß der AG einfach mit Zeugen behauptet, der AN habe eine frühere Kündigung als die fristgerechte gewollt und er schulde ihm daher auch kein Gehalt mehr.
Leserforumvon djstoelle | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 15.10.2010 08:41
Hallo, ich wurde am 25.09. fristlos gekündigt,allerdings nur mündlich. ... Grund der Kündigung (Elternzeit) ist auch nicht erlaubt. ----------------- " " Am 15.10.2010 von blaubär49 // habe ich die mündliche fristlose Kündigung durch mein "Arbeitslos melden" akzeptiert? ... " Am 17.10.2010 von hh Die Kündigungsschutzklage sollte nicht vergessen werden und spätestens innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden, nachdem der AG erneut die Annahme der Arbeitskraft verweigert hat. ----------------- " " Am 17.10.2010 von altona01 http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichungen/die-kundigung-des-arbeitsverhaltnisses-durch-den-arbeitgeber--teil-1.html : "Sofern eine Kündigung mündlich ausgesprochen wurde, kann der Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist Klage auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einreichen.
Leserforumvon opc123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 24.01.2018 18:04
Sie wurde heute "Mündlich gekündigt" und soll bis zum 02.02.2018 arbeiten. ... Also gibt es gar keine Kündigung. ... Eventuell verpasst der AG die Schriftliche Kündigung.
Leserforumvon Niko2oo5 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.02.2008 13:52
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. ... Aus Feigheit konnte sie es mit weder sagen noch schreiben." wenn man mir nicht schriftlich und nicht mündlich kündigt, dann hab ich doch nie eine Kündigung erhlten ! ... Am 13.2.2008 von Niko2oo5 im letzten monat spielte sich das ab, ich habe keine schriftliche kündigung erhalten!
Leserforumvon Fragling2000 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 17.10.2021 11:54
Ich wurde nicht mündlich gekündigt.... Doch nicht "mündlich"? ... Doch nicht "mündlich"?
Leserforumvon ben_25 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.07.2007 17:37
Angenommen der Arbeitnehmer kriegt eine Kündigung vom Arbeitgeber, wo die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden(zu kurz). ... Ab Kenntnis ist etwas irritierend, wenn der AG z.B. schon vorher sagt 'Sie erhalten in den nächsten Tagen meine hiermit mündlich ausgesprochene Kündigung noch schriftlich'. (da seine mündlich ausgesprochene Kündigung unwirksam ist) *wink* Am 20.7.2007 von Sunbee 1 @venotis klar, hast recht. danke f.d. hinweis.
Leserforumvon t-negativ | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.10.2020 15:34
Der Arbeitgeber, der dies bis dato nicht wusste, nimmt die Kündigung wieder an sich und schlägt mündlich dem Arbeitnehmer T. vor, ihn solange frei zu stellen, bis Versorgungsamt entscheidet. Der Arbeitnehmer stimmt mündlich dem Vorschlag zu und wird vorerst für die nächsten 5 Wochen freigestellt. ... Da dies aber nur mündlich gelaufen ist, wird ein Nachweis dessen eher schwierig für den Fall der Fälle.
Leserforumvon Rheingau | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.01.2008 16:22
Sind eigentlich mündlich zugesagte und via mail zugesagte Arbeitsverträge rechtsverbindlich ? ... Der Beschreibung nach, klingt das schon, wie ein vereinbarter Arbeitsvertrag**, dessen Form nicht vorgeschrieben ist (im Gegensatz zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses).
Leserforumvon hawxsknowsbest | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.04.2017 20:33
Am 19.4.2017 von blaubär+ Mündlich zählt eine Abmahnung ohnehin nicht, aber das weißt Du offenbar. ... Es gibt keine Kündigung die wirksam wäre, da die Kündigung schriftlich erfolgen müsste. ... Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen.
Leserforumvon s.arndt | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.10.2009 14:52
Abmahnungen können sowieso auch mündlich erfolgen. ----------------- " Don`t feed trolls" Am 26.10.2009 von s.arndt Hallo, mir ist heute zum 31.12.09 ordentlich und fristgerecht gekündigt worden. ... Am 26.10.2009 von s.arndt Mir ist keine Abmahnung, weder mündlich oder schriftlich, erteilt worden. ... Ist die Kündigung wirksam?
Leserforumvon gmohr | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.01.2007 08:11
Ich hatte bis vor einem Monat einen Nebenjob ohne Vertrag.Der Vertrag wurde mündlich ausgesprochen.(Sie können bei uns arbeiten)Nach einiger Zeit stellte sich heraus das ich immer mehr auf der Abrechnung stehen hatte als was ich verdient hatte und somit wurde die Abrechnung an meinen Harz 4 Geld mit angerechnet was klar ist.Dies habe ich mir 6 Monate gefallen lassen und habe dann auch mündlich gekündigt.Gestern rief mein Arbeitgeber bei mir zu Hause an und verlangte eine schriftliche Kündigung.Meine Frage,muß ich die Kündigung schreiben obwohl kein Vertrag bestand??
Leserforumvon stylomarkus | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 26.02.2018 19:57
Einen Vertrag gab es keinen (alles mündlich). ... Am 27.2.2018 von fb485060-68 Zitat (von stylomarkus): Einen Vertrag gab es keinen (alles mündlich). ... Erstens müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden, mündlich reicht durchaus.
Leserforumvon Reiner Wahn | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.01.2007 12:51
Eine Kündigung wurde nicht ausgesprochen, weder mündlich oder schriftlich. ... Außerdem ist das doch eine Kündigung. Das Wort 'Kündigung' muss in einer Kündigung nicht zwingend auftauchen.
Leserforumvon MarkKo | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.02.2004 16:05
Am 13.2.2004 von MarkKo Hi hh, ja, Abmahnungen hat es gegeben: 1x schriftlich, 1x mündlich (soweit ich weiss). ... Geklagt wird anschließend sicherlich, daher sollte die Kündigung wirklich "Lupenrein" sein, sonst wird es teuer für den AG! ... Es würde sich ja hier nicht um eine "betriebsbedingte" Kündigung handeln, sondern um eine aus dem Fehlverhalten des betreffenden heraus.
Leserforumvon Ramona84123 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 05.10.2019 12:00
Ag gab mündlich das ok zum Aufhebungsvertrag. ... Am 5.10.2019 von Ramona84123 Der Ag nahm die kündigung an, und einigte sich mündlich auf einen Aufhebungsvertrag zum 30.11. ... Zitat:und einigte sich mündlich auf einen Aufhebungsvertrag zum 30.11.
Leserforumvon kobold | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.05.2004 21:40
Viel Glück karamel Am 16.5.2004 von kobold Gehen wir doch weiterhin von einer Konstruktion aus und unterstellen folgendes : Variante 1 : Der Arbeitgeber begründet die Kündigung mündlich mit persönlichen Differenzen, schriftlich führt er keinerlei Gründe an. Variante 2 : Der Arbeitgeber unterstellt dem Arbeitnehmer Verfehlungen, wiederum mündlich und manifestiert diese sodann schriftlich in seiner Kündigung. ... Ab wann gilt die Kündigung eigentlich ?
Leserforumvon Frank-T | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 12.07.2010 20:03
Hallo Mein Kollege arbeitet, wie ich auch, in einer Zeitarbeitsfirma nun ist er leider Krank geworden (Krankgeschrieben) und hat promt mündlich seine Kündigung erhalten, er hat den Krankenschein sofort nach seinem Arztbesuch bei der Firma abgegeben. ... in wie fern... wenn er Krankgeschrieben ist und sich Ordnungsgemäß Krankgemeldet hat ist eine Kündigung rechtens ? ... Ich verstehe das nur nicht wirklich, da die Kündigung ja erst wärend der Krankheit schrift zugestellt werden kann denn er wurde ja mündlich wegen der Krankheit gekündigt.
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