Besteht hier ein Wettbewerbsverbot im Sinne einer konkurrierenden Tätigkeit? ... Wenn Sie also mit 100 prozentiger Sicherheit sagen können, dass ihre Nebentätigkeit den Arbeitgeber nicht schädigen könnte, dann könnte es in Ordnung gehen. ... Das Einzugsgebiet der Firma liegt bei etwa 30 km.
Mach ich damit meinem Arbeitgeber schon Wettbewerb in unzulässiger Weise? ... Wenn Sie Ihre Nebentätigkeit beginnen, müssen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen, eine Nebentätigkeit auszuüben, und dann kann es eng werden. ... Am 5.10.2004 von Dr-Kuulun Nein, kann er nicht sein, weil die Firma in der ich arbeite außschließlich auf einem bestimmten Markt tätig sein darf, den ich mit meiner Nebentätigkeit nicht bedienen werde.
Wettbewerbsverbot, gleiche Branche aber keine Konkurrenz?
5 von 5 Sterne
Frage: Stellt der Online Blog meiner Firma eine Konkurrenz dar bzw. verstößt dieser gegen das Wettbewerbsverbot und muss diese Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden? ... Am 21.5.2016 von Harry van Sell Zitat:Stellt der Online Blog meiner Firma eine Konkurrenz dar bzw. verstößt dieser gegen das Wettbewerbsverbot Da uns deine vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich nicht bekannt sind, können wir natürlich nicht darüber diskutieren. ... Zitat:und muss diese Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden?
In meinem Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber heißt es allerdings: "Während der Dauer der Tätigkeit bei XXX ist eine selbständige Arbeit oder eine Mitarbeit gegen Entgelt bei einer anderen Firma untersagt. ... Der Arbeitnehmer macht dem Arbeitgeber durch seine Nebentätigkeit in rechtlich unzulässiger Weise Konkurrenz. Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, können Sie unter dem Stichwort "Wettbewerbsverbot" nachlesen.
Nach § 75 a HGB kann der Arbeitgeber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit (und ohne Vorliegen eines Grundes) auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten. ... Der Arbeitgeber wird nach Ablauf eines Jahres nach Zugang der Verzichtserklärung von der Zahlung der Karenzentschädigung frei." Ich bin mir da sehr unsicher, da ich ja letzendlich noch Angestellter in der Firma bin, da ich ja weiterhin Gehalt etc. bekomme. -- Editiert von pedrii am 15.09.2020 11:13 Am 15.9.2020 von spatenklopper Das was Du im Netzt gefunden hast ist in Deinem Fall egal.
Neuer Arbeitgeber
2 von 5 Sterne
Der Angestellte hat dem Arbeitgeber die jeweilige Urlaubsanschrift mitzuteilen. 7. ... Am 25.9.2010 von altona01 Wie schon Blaubär49 zweifle ich auch das Verbot jeder Nebentätigkeit und das Konkurrenzverbot an. ... Dass der Arbeitgeber bestimmen darf, welcher Arzt einen untersucht, das glaube ich auch nicht.
Ich selbst arbeite seit 01.03.2010 in Vollzeit bei meiner jetzigen Firma ohne Unterbrechung. ... Nebentätigkeit Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigte Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers zulässig. 14. ... Es wurde übrigens auch kein schriftliches Wettbewerbsverbot festgehalten.