8 Ergebnisse für „probezeit kündigungsschutz gesetz wartezeit“

Leserforumvon dmag | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 24.01.2009 08:53
Hallo, was bedeutet der Satz: Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, die sechs monatige Wartezeit des §1 Kündigungsschutz Gesetz bleibt unberührt? Das mit der Probezeit ist selbst mir klar, aber die Texte, die ich zur Bedeutung der Wartezeit gefunden habe sind mir zu kompliziert. ... Die Wartezeit stimmt zumeist mit der Probezeit überein.
Leserforumvon s25 | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 07.06.2022 16:45
Ich will also nicht nur die Probezeit vertraglich ausschließen sondern auch die Wartezeit. ... Ich meine wirklich die Wartezeit, nicht die Probezeit. ... Falls ja, wäre es ja dann nicht möglich die Probezeit und Wartezeit auszuschließen, da der AG damit schlechter als durch das Gesetz gestellt würde.
Probezeit verlängern?? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Ginaaa | Arbeitsrecht | 29 Antworten | 09.10.2010 19:57
Gesetz bis zu 6 Monaten. ... Gesetz bis zu 6 Monaten. ... ... Das die Probezeit nur bis zu 6 Monaten dauern darf, steht m.E. nicht im Gesetz.
Leserforumvon gasfisher | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 18.01.2022 14:35
Am 18.1.2022 von Anami Es dürfte auch für dich das Gesetz gelten: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html ....... Ich glaube, dass durch die Kündigung in der Wartezeit (und auch Probezeit) diese Zeit zusammengefasst werden muss. ... Nochmal das Gesetz: [i]...für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses [/i] Am 18.1.2022 von -Laie- [quote=Anami]Auf VOLLE Beschäftigungsmonate.
Leserforumvon schallundrauch | Arbeitsrecht | 31 Antworten | 13.07.2021 18:58
Leider ist sie noch in der Probezeit. ... Der Arbeitnehmer ist jedoch weiterhin arbeitsunfähig und hätte nach Ablauf der Wartezeit von vier Wochen, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum 13.12 (sechs Wochen von Beginn der Krankheit am 1.11). ... Kündigung in der Probezeit ist möglich.
Leserforumvon BlueDean | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 25.01.2020 10:09
Gibt es da nicht ein Gesetz bezüglich Gleichbehandlung ? ... Ja, solch ein Gesetz gibt es. ... Gibt es da nicht ein Gesetz bezüglich Gleichbehandlung ?
Leserforumvon verzweiffelt | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 06.10.2010 20:53
Die 14 Tage gelten innerhalb einer vereinbarten Probezeit. Hier liegt jedoch keine Vereinbarung auf eine Probezeit vor. ... Da die Wartezeit aus dem BurlG nach 6 Monaten vorbei ist, könnten Sie jetzt die vollen 4 Wochen Urlaub beantragen.
Leserforumvon Ginaaa | Arbeitsrecht | 74 Antworten | 29.11.2010 19:41
heute ist es nun wahr geworden...wie schon mal angekündigt wurde meine probezeit verlängert, von einem halben jahr auf noch ein halbes jahr, habe dann schon von vielen hier gehört das man diese nicht verlängern darf. nun hat sie mir heute erst mal mündlich gekündigt auf den 1.1 ... nun meine frage, ist die kündigung wirksam bzw.kann ich was dagegen machen? ... Wobei am Ende eigentlich allen der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit des Kü-schutzgesetzes klargeworden sein wird. ... Dann würde jetzt der Kündigungsschutz greifen, da die 6monatige Wartefrist vorbei ist und Sie sollten gegen die Kündigung per Kündigungsschutzklage vorgehen. ----------------- "" Am 29.11.2010 von Ginaaa ja wir sind zehn beschäftigte... bettina,herta, , sandra, marius, tim wir sind 10 vollzeitkräfte (mit mir) 2 teilzeitkräfte 2 küchenhilfen 1 praktikantin wobei eine vollzeitkraft geht und zwei teilzeitkräfte und ich ab dem 1.12011 und ab dem 1.12 und ab dem 1.1 kommt jeweils eine neue wieder. wir sind den die chancen gegen so einer kündigungsklage und wie kann am ende der erfolg aussehen?
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