479 Ergebnisse für „recht fristgerecht“

Leserforumvon Florian R. | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 04.02.2015 15:31
Ich wieder in die Werkstatt nach ca. 2 Minuten kommt er runter sagt Maschine aus, nach Hause du bist fristgerecht zum 15.3 gekündigt und bis dahin freigestellt. ... Am 4.2.2015 von :blaubär: @nina .. mangelndes Engagement, mangelndes Interesse .. unverantwortlich ... vollkommen fehl am Platz; am Ende hast du womöglich Recht mit 'Wählerverrat'. ... @Harry van Sell: der Chef sagte zu mir ich solle nach Hause gehen ich bin fristgerecht zum 15.3.15 gekündigt und bis dahin freigestellt.
Leserforumvon Heiner21 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.07.2008 11:17
Kündigung fristgerecht zum 15.06.08 hiermit Kündigen wir das mit ihnen abgeschlossende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.06.08 mfg ... Habe ich ein recht auf die Leistung vom 15.05-15.06.08 ?
Leserforumvon gunes_xxx | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.04.2009 15:16
Schöne Grüße ----------------- "" Am 24.4.2009 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Es gibt kein gesetzliches Recht auf eine Abfindung. ... Ein Recht auf eine Abfindung gibt es nicht.Auf jeden Fall ist fristgerecht(innerhalb von 3 Wochen)Kündigungsschutzklage einreichen. ... Ein Recht auf Abfindung gibt es jedoch nicht.
Leserforumvon fb440319-27 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.04.2016 12:56
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Arbeitgeber fristgerecht kündigen muss? Am 27.4.2016 von blaubär+ /// Gehe ich recht in der Annahme, dass der Arbeitgeber fristgerecht kündigen muss? ... Einvernehmlich kann es freilich auch eine andere Lösung geben (bezogen auf das MUSS) Am 27.4.2016 von Harry van Sell Zitat:Gehe ich recht in der Annahme, dass der Arbeitgeber fristgerecht kündigen muss?
Leserforumvon MarenB | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.01.2007 19:02
Aber dann wäre meine Arbeit nicht fristgerecht fertig geworden = Ärger vom Kunden (Vertragsbruch) = Ärger vom Chef.
Leserforumvon moony09 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 24.07.2012 10:28
AN Otto möchte nun am 24.07.2012 seine Kündigung schreiben und dem Arbeitgeber zukommen lassen, damit er fristgerecht zum 31.08.12 aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet. ... VORSCHLAG: "Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2012. ... Für die gute und angenehme Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich."
Leserforumvon banane90 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 14.08.2013 10:53
Ich will so schnell wie möglich fristgerecht Kündingen. ... Eigentlich wollte ich jedoch fristgerecht (6 Wochen) zum 30.09.2013 kündigen. ... Als ich dann damit argumentiert habe, dass ich aber ein Recht darauf habe 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen und es noch über 6 Wochen zum 30.09.2013 sind, meinte sie wieder, dass die "neue" Kündigung trotzdem nicht gilt und das die zuständige Frau, die die Kündgigungen bearbeitet außerdem heute nicht da ist.
Leserforumvon Zwiesel23 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.01.2013 19:55
"hiermit kündigen wir ihnen wie bereits am Freitag zwischen Herrn Geschäftsführer und Ihnen (mir) besprochen, im beiderseitigem Einvernehmen das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum XX.XX.XXX". ... Habe ich Recht auf eine Abfindung? ... Recht auf Abfindung gibt es keines. ----------------- ""
Leserforumvon fb508924-77 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 12.04.2021 18:33
Denn 'fristgerecht' wäre 1 Monat früher. ... Und jedes Kündigungsdatum größer als 7 Monate fällt unter "fristgerecht". Am 14.4.2021 von Flo Ryan Da hat Harry recht und mit ihm stimme ich selten überein...
Leserforumvon Angestellter0815 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 12.12.2017 22:59
Hallo zusammen, Ich habe Ende September mein Arbeitsverhältnis Fristgerecht (3 Monate zum Quartalsende) gekündigt. ... Habe ich nun ein Recht auf mein Weihnachtsgeld oder nicht?
Leserforumvon Djoli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.06.2011 20:11
++++++++++++++++++++++++++++++++ Absender: Arbeitnehmer Arbeitnehmerstraße 1 D-12345 Arbeitnehmerstadt Empfänger: Arbeitgeber Arbeitgeberstraße D-23456 Arbeitgeberstadt Arbeitnehmerstadt, den xx.xx.xxx Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx. ... Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT ARBEITNEHMER ----------------- " " -- Editiert am 14.06.2011 20:13 Am 14.6.2011 von altona01 "...unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."
Leserforumvon fdsup79 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.06.2018 09:15
Ich habe am 28.06. mein Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht zum 30.06. gekündigt. ... Habe ich zumindest Recht auf Auszahlung für den 25. + 26.06. ??? ... Am 27.6.2018 von little-beagle Zitat:Ich habe am 28.06. mein Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht zum 30.06. gekündigt wow.
Leserforumvon Manuel.westerbarkey@posteo.de | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 05.06.2010 21:52
Hallo zusammen, folgendes Problem: ich wurde während meiner Probezeit nach einem Arbeitsunfall fristgerecht (zwei Wochen gekündigt) nach Krankschreibung gekündigt (Krankschreibung bis 15.6.) ... Ob die fristlose Kündigung zu Recht erfolgte kann man nur beurteilen, wenn man die Krankheit und die auszuübende Nebentätigkeit genauer kennt. ... Wenn der AN nicht Urlaub hätte bzw. freigestellt worden wäre, würde ich Ihnen Recht geben.
Leserforumvon marni1977 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.12.2008 15:39
Meine "gewünschten" Arbeitszeiten teile ich ihnen fristgerecht, 7 Wochen vor meinem Wiederkommen mit..." ... Dann werde ich klagen und die Chancen auf Recht für mich oder zumindest einen Vergleich stehen nicht schlecht. Meine Frage: Verschlechtern sich meine Chancen, Recht zu bekommen, wenn ich 7 Woche vor Ablauf des 1.
Leserforumvon alsy | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.08.2013 20:44
Hallo, nach 3 Jahren Mitarbeit in einem kleinem Büro habe ich fristgerecht innerhalb eines Monats zum 31.8. gekündigt. ... Wie kann ich mein Recht auf Resturlaub und Freizeitausgleich/Ausbezahlung der Überstunden geltend machen?
Leserforumvon Aphexart | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.05.2010 18:20
Nachdem ich mit meinem Chef gesprochen hatte, gab dieser mir recht und wollte mir eine neue Kündigung ausstellen, aber sein Anwalt riet ihm davon ab. ... Mir kommt sie recht durcheinander vor mit dem fristlos und fristgerecht. ... Die andere Kündigung ist nicht fristgerecht und somit sollten Sie auch dagegen klagen.
Leserforumvon Pascal S | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 15.07.2017 09:42
Nun pocht der Arbeitgeber auf sein recht mit dem Paragrap 14 Vertragsstafe und dies beträgt ein Brutto einkommen in höhe von 2700€ Auch wurde im Vertrag eine vorzeitige Kündigung vor beginn ausgeschlossen. ... Vertragskonform und fristgerecht kündigen. Zitat (von Pascal S):Nun pocht der Arbeitgeber auf sein recht mit dem Paragrap 14 Vertragsstafe Genauer Wortlaut von § 14?
Leserforumvon rabbio | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 13.10.2011 17:16
Hallo Ich habe meinen Aubildungsvertrag fristgerecht zum 31.10 gekündigt darauf hin erhielt ich eine Kündigungsbestätigung das alles schick und fristgerecht ist. ... Allerdings solltest Du, wenn Du von der fristlosen Kündigung runter kommen willst, in der Tat einen Anwalt einschalten oder aber, sofern Du Gewerkschaftsmitglied bist, die dortige Rechtsabteilung. wirdwerden ----------------- "" Am 13.10.2011 von Jennerwein du solltest dich als azubi erst an die schlichtungsstelle der IHK wenden. die antragsstellung geht mündlich und kostet nichts also braucht es erstmal keinen anwalt siehe hier : schlichtung http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/mein-recht-durchsetzen.html ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
Leserforumvon Ajuda | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 16.01.2008 14:04
die kündigung ist morgen beim arbeitgeber. was schreib ich denn jetzt am besten in die kündigung: fristgerecht zum 31.02.2008? ... Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, da Du ja fristgerecht gekündigt hast. ... ich will da auch so schnell wie möglich raus von daher wärs mir recht wenn es zum 31.1 wäre, ich werde ja sicherlich post von denen bekommen mit dem genauen ende.
Leserforumvon th2007 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.04.2008 11:56
Hallo zusammen, ich wurde am Montag von meinem Arbeitgeber fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt, was auch nicht weiter schlimm ist, da ich bereits eine andere, bessere Stelle habe und auch schon länger in Aussicht hatte. Kam mir also mehr recht als schlecht, da ich so nun den 1 Monat Überbrückung wenigstens Arbeitslosengeld bekomme.
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