163 Ergebnisse für „rechtlich vollzeit“

Leserforumvon Stefan Joster | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.09.2007 15:33
Ich würde jedoch gerne von Teil- auf Vollzeit wechseln, was der AG evtl. nicht will. Wie sieht das rechtlich aus? ... Wenn der AG dich nicht auf Vollzeit will, dann wird er ggf. immer irgendwelche Gründe finden, warum du nicht gleich geeignet bist.
Leserforumvon go501436-21 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 14.10.2018 22:43
Dies habe ich angenommen und arbeite nun Vollzeit. ... Seit wann arbeitest du schon in Vollzeit? ... Oder Vollzeit zu Teilzeitgehalt?
Leserforumvon sebastse | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 07.01.2019 08:18
Somit habe ich im Monat März dann einen Vollzeit Job (35h) + Nebenjob (20h). ... Rein rechtlich wären aber 28+20 Stunden nach dem ArbZG okay oder? Also 48h insgesamt, rein rechtlich gesehen?
Leserforumvon azrael | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.01.2011 14:14
Irgendwann soll die Stundenanzahl wieder auf 20h/Woche begrenzt werden, was Frau A eigentlich nicht möchte, sie möchte lieber weiterhin Vollzeit arbeiten. ... Hier scheint ja offenkundig zu sein, dass es der gemeinsame Wille beider Parteien ist, dass Frau A Vollzeit arbeitet. ... Rechtlich passiert Folgendes: Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar – die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden.
Leserforumvon nadine26 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.09.2013 23:45
ich das rechtlich ok? ... Es wurde ja aus irgendeinem Grund eine Teilzeitarbeit vereinbart, und sie werden anscheinend (entgegen der Vereinbarung) in Vollzeit beschäftigt.
Leserforumvon StefanHAM | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.11.2023 13:54
Die einen arbeiten Vollzeit, die anderen Teilzeit. ... Allerdings bekommen Vollzeit-Mitarbeiter sagen wir mal 50 Euro pro Überstunde, Teilzeit-Mitarbeiter nur 40. ... Und, nicht vergessen: unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Arbeit ist absolut zulässig und üblich, nur in den seltensten Fällen ein arbeitsrechtlicher Verstoß. wirdwerden Am 16.11.2023 von StefanHAM Gut, selbst wenn es Tarifverträge gäbe sollten die ja irgendwie rechtlich einwandfrei sein .... und wenn zwei Leute Überstunden machen, der eine aber weniger bekäme nur weil er Teilzeit arbeitet ... da stellt sich mir schon die Frage ob sowas ganz allgemein denkbar wäre .... weil vom Gedanken her finde ich das schräg.
Leserforumvon Masupilami | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.10.2020 19:56
Ich habe ein großes Anliegen und weiß ehrlich gesagt nicht wie ich damit umgehen soll.Ich arbeite seit 6 Jahren in einem kleinen Familiebetrieb (nicht meine Familie),habe heute meine Lohnabrechnung wie immer bekommen und musste feststellen das 50% meines Lohnes vom Amt bezahlt worden sind,sprich Kurzarbeitergeld.Mein Arbeitgeber hat mich nicht drüber informiert und ich leiste ganz normal in Vollzeit meine Std. ab.Mir war das schon etwas suspekt das mein Chef mich und mein Kollegen ab und an mal ne halbe Std früher nach Hause schickte.Es stehen 88std. ... Was dein Chef macht, ist weder rechtlich in Ordnung und menschlich auch nicht.
Leserforumvon kalle28 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.09.2018 09:50
Hallo zusammen, meine Frau arbeitet zur Zeit in Teilzeit und möchte gerne wieder Vollzeit arbeiten. ... Das heißt wenn meine Frau wieder in Vollzeit wechseln möchte kann sie das nur über einen Zeitvertrag erreichen. Ist das so rechtlich möglich ?
Leserforumvon Tine444 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.03.2023 18:56
Bis zum 31.12 in Teilzeit (30h/Woche) und ab dem 01.01 dann in Vollzeit mit 38 Wochenstunden an 5 Tagen in der Woche. ... Rechtlich sauber arbeitet der Betrieb offenbar nicht, das du schreibst "bisher musste ich meinen Urlaub unbezahlt nehmen" - auch wenn es am Ende zu einer Auszahlung kommt/käme. ... [quote=Tine444]Bis zum 31.12 in Teilzeit, ab dem 01.01 in Vollzeit[/quote] Urlaub befreit Dich von der täglichen Arbeitspflicht.
Leserforumvon Toxo | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 26.09.2012 21:22
Meiner Auffassung nach ist das nicht rechtens - wofür gibt es denn Honorarverträge, wenn man eine de facto Vollzeit-Kraft auch mal spontan Teilzeit einsetzen kann. 1.) ... Wie wird das rechtlich korrekt gehandhabt, dass er ggf.
Leserforumvon Ive | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.02.2005 12:38
Gruß-Ive Am 28.2.2005 von altona01 Sie haben einen (Vollzeit-) Arbeitsvertrag, der kann grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden! Rechtlich gesehen haben Sie sehr gute Karten.
Leserforumvon Synth0 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 29.07.2023 15:48
Und kann man dagegen überhaupt rechtlich vorgehen? ... [quote=Synth0]Und kann man dagegen überhaupt rechtlich vorgehen?... Längst nicht alle arbeiten in Vollzeit und längst nicht alle sind ausgebildete Verkäufer.
Leserforumvon XxBombermanxX | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.12.2016 08:30
Ist diese Konstellation rechtlich einwandfrei? ... Mich würde nicht nur eine reine Einschätzung interessieren, OB die Konstellation rechtlich ok ist, sondern auch WARUM, oder eben warum NICHT.
Leserforumvon Mona9964 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.10.2015 10:25
Weder ich, noch mein Arbeitgeber, möchten irgendwelche Einsparungen oder ähnliches, daher wollte ich mich auch vorab informieren, ob die alles rechtlich so ok wäre.
Leserforumvon stern75 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 23.02.2009 10:50
Ich würde nun auf eine Stelle die eigentlich Vollzeit besetzt werden müsste. Aus diesem Grund sagte man mir das ich Vollzeit zurückkehren muss, damit ich den Anspruch weiterhin behalten kann. ... Wäre ein Schreiben von der Personalabteilung rein rechtlich überhaupt aussagekräftig?
Leserforumvon franziB | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 24.10.2009 20:04
Eine Kollegin von mir hat dem Arbeitgeber erfolgreich angeboten, 1 Jahr Vollzeit zu arbeiten und dafür 2 Jahre lang ein dem Vollzeit-Gehalt entsprechendes Teilzeit-Gehalt zu erhalten, einfach gestreckt auf diesen Zeitraum. ----------------- " Don`t feed trolls" -- Editiert am 24.10.2009 20:26 Am 24.10.2009 von guest-12327.06.2010 20:05:23 quote:Eine Kollegin von mir hat dem Arbeitgeber erfolgreich angeboten, 1 Jahr Vollzeit zu arbeiten und dafür 2 Jahre lang ein dem Vollzeit-Gehalt entsprechendes Teilzeit-Gehalt zu erhalten, einfach gestreckt auf diesen Zeitraum. Das ist rechtlich aber eher bedenklich, das er damit ja die Lohnsteuer be******t, sowie sich im zweiten Jahr Sozialleistungen (Krankenversicherung) billig erschleicht.
Leserforumvon Ninni123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 10.04.2014 19:27
Mein Freund möchte keinen weiteren "Ärger" in dem Sinne, also rechtlich nichts unternehmen, aber ich wüsste schon gerne, wie es rechtlich richtig wäre, und ob und was man möglicherweise noch "rausholen" könnte - da er sich richtig reingekniet hat. ... Vollzeit und Teilzeit? Am 11.4.2014 von Ninni123 Er war in Vollzeit beschäftigt.
Leserforumvon Gekündigte | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.10.2011 11:06
Zusätzlich habe ich mündlich, aber unter einer Zeugin, angeboten, dass ich die Empfangsstelle ebenso, jedoch mit mehr Fachwissen, ebenso Teilzeit besetzen könnte, bis meine Stelle wieder Vollzeit bezahlt werden kann. ... Leider habe ich kein genaues Datum, seit wann sie vollzeit arbeitet. ... Kann ich dennoch rechtlich dagegen vorgehen und mir eine Art Schadensersatz erklagen?
Leserforumvon Mäxle1400 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.07.2021 13:16
Der Urlaubsanspruch in Tagen als Vollzeit-AN [u]ab dem Wechsel[/u] ist bekannt? ... Daher kann der AN den Urlaub wohl auch in die neue Anstellung mitnehmen, [u]sofern rechtlich möglich[/u], da noch Zeit für einen Urlaub in der Werkstudentenphase ist. ... Oder will der WS sich schon vor Beginn seiner VZ-Beschäftigung mit dem AG *rechtlich* auseinandersetzen?
Leserforumvon DerTanner | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 23.04.2012 17:53
Wenn Sie Vollzeit arbeiten, sind Sie keine Aushilfe! ... Aushilfe in Vollzeit, davon habe ich auch noch nicht gehört. ... Diese Merkwürdige Klausel wird gelegentlich von Arbeitgebern angewendet, meist bei so geannten 400-Euro-Jobbern, ist rechtlich jedoch völiger nonsense. quote:leider musste ich auch feststellen das festangestellte einen leistungsbonus und ein volles 13. monatsgehalt bekommen.
123·5·9