951 Ergebnisse für „regelung urlaub“

Leserforumvon TiWe123 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 31.08.2019 11:32
Vor einem Jahr bin ich auf 75 % Arbeitszeit gegangen und somit wurde mein Urlaub (30 Tage) auf Stunden umgerechnet. 6 Stunde am Tag (5 Tage/Woche) x 30 Urlaubstage = 180 Std. ... Wenn ja, 1. ergibt sich mein Urlaubsanspruch= 2,5 Tage x 9 Monate = 22,5 Tage ~ 23 Tage oder 2. den Mindesturlaub von 20 Tagen und anteilig den Vertraglichen Urlaub von 10 Tagen also, 20 Tage + (10 Tage : 12 Monate = 0,83 Tage x 9 Monate) = 27,5 Tage ~ 28 Tage Wenn die Nr. 1 gilt habe ich momentan auf meinem Urlaubskonto nach der "pro rata temporis"-Regelung -15 Stunden. Da ich schon mehr Urlaub genommen habe.
Leserforumvon Mathiasla | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 13.11.2008 19:52
Allerdings kann man schlecht für einen Feiertag Urlaub nehmen. das BUrlG gibt das nicht her. zu den Fragen 1. ... Ist so eine Regelung überhaupt zulässig. Einteilung zum Feiertagsdienst weil man für den Tag kein Urlaub genommen hat?
Leserforumvon Sasanunadan | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.08.2010 21:56
Hallo, Ich wollte mich einmal informieren über das Thema "Urlaub". ... Auch ohne eine solche Regelung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über den Urlaubsantrag zügig entscheidet." Ansonsten finden Sie fast alles, was man zum Thema Urlaub finden müßte, hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html ----------------- ""
Leserforumvon isaboa | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 01.08.2012 10:36
Der Urlaub wurde ja auch von allen Seiten genehmigt. ... Eine Umrechnung auf Stunden kann mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmen, muss es aber nicht. ... Und zudem wäre noch von Interesse was genau in Ihrem Arbeitsvertrag zum Urlaub steht (vollständige Regelung) und ob Sie seit Beginn der Tätigkeit in Teilzeit arbeiten oder evtl. zwischendurch eine Stundenreduzierung stattfand.
Leserforumvon Tommy21 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 19.06.2006 15:34
Hey, kurze Frage zum leidigen Thema Urlaub... ... Ich denke pro rata temporis-Regelung steht nicht im Arbeitsvertrag => voller Urlaub Am 19.6.2006 von thosim Der Umstand, daß im AV etwas ausdrücklich nicht erwähnt ist, führt ja nicht dazu, daß abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 5 BUrlG) Ansprüche geltend gemacht werden können. Am 19.6.2006 von Tommy21 @thosim: § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. => voller Urlaub, wenn Tarifvertrag nichts anderes sagt!!
Leserforumvon Sunny3975 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.03.2014 07:18
Ich bin ja immer froh gewesen das ich außerhalb der Ferienzeit Urlaub genommen habe, auch wegen dem Kosten. Jetzt hab ich seit zwei Jahren einen neuen Schatz und er hat eine Tochter 8 j., diese ist (er ist geschieden), jedes zweite Wochenende bei uns und die Hälfte der Ferienzeit (generelle Regelung :-)). ... Bei der gegebenen Konkurrenz Situation um Urlaub in Ferienzeiten wird sie jedoch nicht gleichstarke Rechte haben wie eine Familie.
Leserforumvon Stormbrain11 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 28.02.2011 11:28
Einstellungstests bei der Bundeswehr und einmal wegen bereits gebuchtem Urlaub. ... Der AG kann nicht einseitig den Zeitpunkt des Urlaub bestimmen. ... - Oder dort diesbezüglich eine abweichende Regelung herrscht?
Leserforumvon 12TNT | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.09.2006 14:52
Kann mir nicht so vorstellen das es so eine regelung gibt wo der Arbeitgeber so eine SCH.... entscheigung macht. ... Für die Zeit eines Beschäftigungsverbotes muss sie keinen Urlaub nehmen. ... Am 8.9.2006 von HeHe ......dann muss sie die Tage der Krankschreibung trotzdem nicht als Urlaub verbuchen lassen!!
Leserforumvon autumn | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 16.02.2005 13:29
Am 16.2.2005 von Vienna Hallo Klaus, seit dann muß der Urlaub bis zum 31.12. genommen werden ? ... Gruus Vienna Am 16.2.2005 von autumn also bei uns gibt es da ne Regelung, dass der Urlaub nicht verfällt, man kann ihn endlos vor sich her schieben (manche haben schon bis zu 60 Tage angesammelt!). ... Es sei denn, dass im Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
Leserforumvon engel1002 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 16.01.2006 09:43
hallo alle miteinander habe da echt mal ne bescheidene frage wegen urlaub. bin jetzt seit 10 jarhen in einer sozialen einrichtung tätig und dies auch sehr gerne. jetzt hat unser chef gewechselt und möchte bis ende januar unsere gesamte urlaubsplanung für das kalenderjahr 06. ich muß ehrlicherweise zugeben, daß mir und meinen kollegen schwerfällt dieses zu tun unser letzter chef hat uns da immer freie hand gelassen und es hat all die jahre auch nie schwierigkeiten gegeben. da mein jetziger chef in der mitarbeitervertretung sitzt hatte ich mir gedacht, daß es günstiger ist dort nicht zu fragen und einen anderen weg zu wählen. also wer weiß wieviel urlaub ich verplanen muß und ob dies auf einer gesetzlichen grundlage beruht, mein neuer chef pocht nämlich ungemein auf die gesetze das liebt er. vielen dank im vorraus, der engel Am 16.1.2006 von CForce wenn es der Betrieb so erfordert, dann sehe ich da kein Problem. ... Aber es kann durchaus eine betriebliche Regelung geben, die mit der Mitarbeitervertretung abgestimmt wurde, dass eine Jahresplanung zu erfolgen hat.
Leserforumvon Andrea K | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.08.2018 11:46
Der Urlaub beträgt 1 Stunde pro 8 Stunden. ... ... (Im Rahmen der 20h/Woche-Regelung während des Semesters.) ... Diese Regelung bedeutet eine klare "Einladung", Urlaub gar nicht erst in Anspruch zu nehmen.
Leserforumvon Kroksn | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 19.05.2011 10:02
Beispiel: Mitarbeiter A Tagschicht, 40h/Woche 30 Tage Urlaub Mitarbeiter B Vollkontischicht, 40h/Woche 27+2 Tage Urlaub Wurde so in den Arbeitsverträgen unterzeichnet. ... Auf Anfragen des BR meinte der Personalchef nur, dann bekommen die Tagschichtler auch nur 27 Tage Urlaub. ... Firma besteht mit dieser Regelung bereits 4 Jahre.
Leserforumvon Sachse1 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.03.2014 09:55
Hallo, ein AG hat 32 Tage Urlaub zu verplanen.Der AG hat einen Urlaubsplaner geschaffen mit der Regelung, dass nicht mehr als 3 Vollzeitarbeiter zeitgleich in Urlaub gehen sollten um den Dienstbetrieb sicher gewährleisten zu können.Nun sind für Kollege A nur wenige für Ihn ungünstige Zeiträume im Urlaubsplaner über geblieben an den der AN natürlich nicht gern Urlaub machen möchte.Wie verhält es sich den nun juristisch? ... Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt: § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ----------------- " " Am 13.3.2014 von Sachse1 Hallo, nein,ein mindestens 12 Tage Zeitraum wird Anfang des Jahres geregelt, der Rest geht nach Antrag..Windhundeverfahren..nun hat der Kollege A aber mehrfach beantragt und es sind nur noch Urlaubslücken,wegen der 3 Mann Regelung vorhanden..dieser beantragte Urlaub wird abgelehnt..A sieht sich genötigt seinen Urlaub zu nehmen wann der AG dieses vorschlägt..hier und da ein paar Tage im November oder März wo niemand Urlaub möchte... ----------------- ""
Leserforumvon Markus Roller | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.09.2007 14:50
Gruß Markus Am 13.9.2007 von HeHe Unter BUrlG § 7 lese ich die Regelung eher so, dass der AN einen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub hat - falls der AG das verweigern will. ... Während des Urlaub darf der AN m. ... Am 14.9.2007 von CAM quote:Unter BUrlG § 7 lese ich die Regelung eher so, dass der AN einen Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub hat - falls der AG das verweigern will.
Leserforumvon Willi Winzig | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.12.2008 09:27
Einzig bekannte Regelung aus der Betriebsordnung : Urlaub kann nur in Ausnahmefällen mit ins nächste Jahr genommen werden, was ok ist. ... Quartal minimum 1 Woche Urlaub nehmen. ... Die Regelung existiert in keiner anderen Abteilung.
Leserforumvon Remote | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 11.06.2018 21:49
Ist eine wie folgt formulierte ("Pro-rata-temporis"-) Regelung wirksam? ... Danke lG Remote Am 11.6.2018 von fb367463-2 Eine vorgeschlagene Formulierung finden Sie hier https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870 Zitat:Ein Formulierungsbeispiel, das die aktuelle Rechtsprechung des BAG und des EuGH berücksichtigt: "Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird." ... Regelung aus meinem Arbeitsvertrag ab.
Leserforumvon MeineFrage2020 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 04.05.2020 09:08
Und Urlaub ab 6.7. ? ... Hätte ich nicht gekündigt, könnte ich ihn nicht nehmen weil da schon 2 Kollegen frei haben und die Regelung bei uns ist,max. 2 Personen gleichzeitig Urlaub. ... Hab ich ein Recht darauf trotz der 2 Personen Regelung Urlaub zu bekommen?
Leserforumvon JoeyNickel | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.02.2010 13:42
Der Arbeitsvertrag sieht eine "3-Tage-Regelung" vor. Nach einiger Zeit stellt er fest, dass man ihm für diesen Arbeitstag einen Tag Urlaub abgezogen hat. 1. ist das rechtens? 2. falls nein, welche Möglichkeiten hat der AN, den Tag Urlaub wieder zu bekommen und wie sollte er sich in Zukunft verhalten?
Leserforumvon Nikoko | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.07.2012 11:17
Des weiteren wäre es interessant zu wissen, ob mir denn nicht zumindest der komplette gesetzliche Urlaub (24 Tage) zusteht. ... Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht ausgeschlossen oder gemindert werden. ... D.h. mir würden bei einem Tariflichen Anspruch auf 30 Tage Urlaub.Jetzt insgesammt 25,8 Tage Urlaub zustehen?
Leserforumvon EricCartman | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.02.2017 21:38
Meine Frage ist nun; Wenn ich z.B. in einem dieser drei Berechnungsmonate unbezahlten Urlaub habe (aus pers. ... Eben nur diese "Betriebliche Regelung" Das man die Berechnung an irgendwas fest machen muss erschließt sich mir ja, aber kann der AG das Urlaubsgeld um ein drittel kürzen wenn man einen Monat gefehlt hat? ... Über Hilfreiche Antworten würde ich mich freuen bevor ich die zu erwartende Diskussion mit der Personalabteilung starte Am 23.2.2017 von Plusar500 Stell dir mal vor du hättest ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub gemacht, glaubst du dann stünde dir Urlaub oder gar Urlaubsgeld zu ?
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