3.757 Ergebnisse für „tag kündigung“

Leserforumvon lenusik2401 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 07.05.2016 13:19
Muss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag? Am 7.5.2016 von radfahrer999 Zitat (von lenusik2401):Muss ich dann an dem 9. und 10. noch arbeiten gehen oder wäre dann der 6 mein letzter Tag? ... Die hilfsweise Kündigung tritt nur in Kraft, wenn die Hauptkündigung aus irgendeinem Grund nicht greift.
Leserforumvon Alicemadness | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 01.01.2018 22:55
datiert allerdings mit dem 30.12. merkwürdigerweise also der Tag, an dem ich die Kündigung mit dem gleichen Datum bekam. ... Darf mein Chef wirklich einen Tag vor der Kündigung einen Änderungsvertrag mitbringen? ... Zumal wie gesagt BEIDES auf den Tag der Kündigung datiert gewesen ist.
Leserforumvon Adlerauge74 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.09.2023 17:43
Da war dann die Kündigung da. ... Das kann nicht am selben Tag sein. ... Aber wegen der Kündigung bist du jetzt --arbeitsuchend--, egal ob *krank* oder nicht.
Leserforumvon Renate28 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.04.2004 12:43
Tag der Probezeit kam er an und hat mir mit Frist von zwei Monaten gekündigt. ... Der AG kann jederzeit die Kündigung wieder zurücknehmen! ... Die Kündigung ist daher rechtens und eine Klage würde kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Leserforumvon Peter-N. | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 29.09.2009 17:22
Da die Kündigung "ohne Grund" durchgeführt wird reicht der aus. ... -- Editiert am 30.09.2009 11:54 Am 30.9.2009 von Sunbee 1 @Peter N Die Lohnfortzahlung greift bis zum Tag der Kündigung, danach KG statt ALG1. ... Dies MUSS zwingend innerhalb 3 Tagen ab Kenntnis der Kündigung passieren.
Leserforumvon Bio)(azard | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.03.2008 22:05
Hallo zusammen, ich möchte bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen, habe 1 Tag Kündigungsfrist. Nun würde mich interessieren, wenn ich die Kündigung am Samstag in den Briefkasten der Zeitarbeitsfirma geworfen hätte, ob ich dann am Montag nur noch arbeiten müsste, oder würde die Kündigung erst am Montag zählen, sodass ich dann noch am Dienstag arbeiten müsste? ... Also wenn der AG die Kündigung am Montag bekäme, dann müsstest du noch Montag und Dienstag arbeiten.
Leserforumvon Shanoby | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.05.2018 09:29
Ist die Kündigung jetzt nichtig oder reicht es, wenn ich dem Arbeitgeber mitteile, dass sich das ganze durch die Zustellung um einen Tag verzögert? ... Ein Widerspruch bei AG bewirkt nichts - nach drei Wochen ohne Klage ohne K-Schutzklage gilt jede Kündigung als rechtens. ... Mir ist die Kündigung ehrlich gesagt sogar ganz recht.
Leserforumvon fb412212-41 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.04.2015 08:58
Guten Morgen, Ich habe bei einer zeitarbeitsfirma ein job gefunden aber nach dem 1 tag wurde mir kla das es nichts ist und es zu weit weg ist und ich allein was besseres gefunden habe was auch in meiner nähe liegt. ... Beachten musst Du nur was in den vertraglichen Vereinbarungen zu der Kündigung steht, insbesondere zur Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich und sollte per Einschreiben erfolgen.
Leserforumvon speedy.05 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 05.06.2019 09:26
b) Kann ich alternativ ganz normal zum 15.8. kündigen und bei meinem alten Arbeitgeber für den Tag Urlaub nehmen und dann bereits meine neue Stelle antreten? ... Und freilich, die Kündigung zum 31.07. ist Du solltest also ein paar Tage vor dem 03/07 deine Kündigung abgeben, frühestens aber nach dem 17. 06., um dem Risiko einer Gegenkündigung zum 15/07 vorzubeugen ( es wäre denn, der AG hätte längere K-Fristen für seine Kündigung), was dir dann vielleicht doch zu früh wäre. ... Würde in meinen Augen bedeuten, dass die Kündigung von der Seite auch frühestens zum 31.7. erfolgen könnte.
Leserforumvon fb493326-45 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 19.06.2018 10:03
Zitat (von fb493326-45):und darf man ekne Abmahnung und Kündigung wegen dem selben Grund haben ?Es braucht in der Probezeit überhaupt keinen Grund für eine Kündigung. ... Wenn sie aber Samstags hätte arbeiten müssen, dann hat sie für diesen Tag nun einmal keine Krankschreibung gehabt.
Leserforumvon H. Odensack | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.06.2016 11:24
Er hat daher um einen Tag Urlaub gebeten, der ihm aber nicht genehmigt wurde. ... Am 14.6.2016 von Retels Gegenüber einer fristlosen Kündigung wäre eine Abmahnung das mildere Mittel, kommt auf den Einzelfall an.
Leserforumvon astisp | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 30.08.2005 21:28
Bei mir war das so: Habe Freitags die Kündigung schriftlich eingereicht. ... Also der Tag an dem Du deine Kündigung schriftlich abgibst, gilt noch nicht für die Kündigungsfrist. ... Danke für den Hinweis, dass die Kündigung erst am nächsten Tag gilt, hätte ich jetzt auch nicht dran gedacht, oh je,...
Leserforumvon microphant | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 23.03.2009 16:56
War nicht angetrunken bzw betrunken aber eben leider alkoholisirt,was sich durch den geruch bemerkbar machte. dadurch das ich anfangs abstritt alkohol konsumiert zu haben,kahm es zu dieser kündigung. verständlich wegen dem vertrauensverhältniss,da ich immer bar ausbezahlt wurde,und auf 400euro basis mit arbeitsvertrag dort angestellt war schickte ich meinen stunden zettel via email,da anders kontaktaufnahme mit ihnen nicht mehr anders möglich war. Die antwort war ich solle im kontodaten geben er überweißt mir mein fälliges gehalt. nun zu meiner überraschung weigert sich mein arbeitgeber allerdings mir den letzten tag auszubezahlen ohne angabe von gründen. ist das rechtens?... was kann ich da tun meinen letzten tag ausbezahlt zu bekommen?
Leserforumvon Avilio | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.01.2014 20:44
Guten Tag Als Neuling und dringend Hilfesuchender bitte ich um Nachsicht meiner Fragen? ... Ich hab nun was von der Kündigung am ersten Tag in der Probezeit gehört. ... Natürlich kannst du umgehend am ersten Tag kündigen.
Leserforumvon SinaS | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.06.2008 12:46
Person A kommt pünktlich zur Arbeit, arbeitet den Tag 5 Stunden und geht wieder heim. ... Person A fragt: "Das Gehalt für den einen Tag, bekommen ich das dann Anfang nächsten Monats?" ... Am 17.6.2008 von blaubär49 ... ein mündlicher vertrag gilt wie ein schriftlicher. die fünf stunden muss die firma dir zahlen, du warst immerhin für einen tag dort. tatsächlich steht dir noch mehr zu, denn auch in einer probezeit gelten kündigungsfristen, sofern eine probezeit vereinbart worden ist. und noch weiter: indem der chef dich nach hause schickt, wird das arbeitsverhätlnis keineswegs gekündigt. denn die kündigung muss schriftlich erfolgen. du hast also gehaltsforderungen an die firma bis zum heutigen tag. wie es aussieht, wirst du das aber vor dem arbeitsgericht durchfechten müssen. du könntest es mit einem mahnverfahren versuchen, aber wenn die firma widerspricht, geht die sache doch vor gericht. § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Leserforumvon mysunshine | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.07.2011 15:21
Es gibt doch bestimmt viele Arbeitnehmer, die ihre Kündigung mal ungüstig vorm Urlaub erhalten haben.
Leserforumvon Green1231 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.10.2007 08:13
Die Frist "4 Wochen zum Monatsende": im Monat Oktober muss der Arbeitnehmer seine Kündigung spätestens am 3.10. abgegeben haben um am 31.10. seinen letzten Arbeitstag zu haben, im November wäre der 2.11. der richtige Tag. ... Kündigung am 5.11/20.11. zum 31.12. möglich. Kündigung und Arbeitsagentur: Kündigt der Arbeitgeber musst du spätestens am nächsten Tag bei der Arbeitsagentur auf der Matte stehen.
Leserforumvon Lirà | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 01.11.2007 09:37
mein vorgesetzter meinte ich brauche auch nicht mehr auf der arbeit antreten da ich noch einen urlaubsanspruch von 15 tagen habe und somit war gestern auch mein letzter tag dort! ... Am 1.11.2007 von CAM Dann gelten die 14 Tage zum Wochenschluss ab dem Tag des Zugangs der schriftlichen Kuendigung (Zugangstag zaehlt nicht mit). ... Das AA zahlt ja auch nicht nur volle Monate, sondern ab dem Tag, an dem du arbeitslos wirst. 3.Apropos Arbeitsamt: Du musst sofort nach Erhalt der Kündigung zum AA und dich arbeitslos melden.
Leserforumvon Verbal | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 05.05.2007 11:15
Wäre die Kündigung wenn ich Sie Montag früh abgebe so rechtens? ... Also Montag abgeben Freitag letzter Tag... ... Das lohnt sich für denen eh net mich nur für ein Tag zu einsetzen!
Leserforumvon breunig1987 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 18.04.2010 21:14
Habe meinem Chef auch einen Tag später gesagt das ich nicht bleibe. Die Kündigung habe ich dann am 8. ... Seit mein Chef weis das ich wirlkich aufhöre macht der mich jeden tag rund.
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