1.553 Ergebnisse für „tag kündigungsfrist“

Leserforumvon esmism16 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.02.2010 18:14
Ziemlich weit hinten im Vertrag steht, dass ich in den ersten 3 Monaten mit einem Tag Kündigungsfrist entlassen werden kann. und das die ersten 6 Monate als Probezeit gelten. und das der Vertrag nach 4,5 Monaten beendet wird, wenn ich keine Verlängerung erhalte. Nun meine Frage ist diese Klausel mit dem 1 Tag Kündigungsfrist Rechtsgültig? ... Verdienstausfall an diesem Tag.
Leserforumvon Bio)(azard | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.03.2008 22:05
Hallo zusammen, ich möchte bei meiner Zeitarbeitsfirma kündigen, habe 1 Tag Kündigungsfrist. ... -- Editiert von Bio)(azard am 02.03.2008 22:07:10 Am 2.3.2008 von venotis Hallo, kommt drauf an, was da zur Kündigungsfrist wortgenau geregelt ist. ... Am 2.3.2008 von venotis 'In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen einen Werktag, bis zum Ende des ersten Monats zwei Werktage, während des zweiten Monats drei Werktage, danach bis zum Ende des dritten Monats eine Woche, vom vierten bis sechsten Monat zwei Wochen.'
Leserforumvon astisp | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 30.08.2005 21:28
Also der Tag an dem Du deine Kündigung schriftlich abgibst, gilt noch nicht für die Kündigungsfrist. Erst die 2 darauf folgenden 2 Arbeitstage gelten als Kündigungsfrist.;) Jetzt kommt es nur darauf an wie lange Du für die ZAF arbeitest und wie lang dadurch deine Kündigungsfrist ist. ... Danke für den Hinweis, dass die Kündigung erst am nächsten Tag gilt, hätte ich jetzt auch nicht dran gedacht, oh je,...
Leserforumvon Shanoby | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.05.2018 09:29
Der Brief ist gestern verfasst worden und die Kündigungsfrist von 2 Wochen würde damit am 22.05 enden. Allerdings habe ich den Brief erst heute per Einschreiben erhalten und damit wäre doch das Ende der Kündigungsfrist am 23.05. Ist die Kündigung jetzt nichtig oder reicht es, wenn ich dem Arbeitgeber mitteile, dass sich das ganze durch die Zustellung um einen Tag verzögert?
Leserforumvon Bata123 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 09.04.2008 20:57
Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 3 MOnaten. Beginn des Arbeitsverhältnisses war der 1.12.2007, somit ist der letzte Tag der Probezeit der 31. ... Nun meine Frage: Kann ich auch am letzten Tag meiner Probezeit kündigen und habe dann "nur" 4 Wochen zum Monatsende oder müssen die 4 Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit liegen, sprich ich bis zum 30.4. kündigen, damit ich ab 1.
Leserforumvon Dirk1984LE | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.09.2007 21:56
Ab wann läuft eigentlich die Kündigungsfrist? ... *wink* Jedenfalls müsste man wissen, was wörtlich zur Kündigungsfrist vereinbart ist. quote:Ab wann läuft eigentlich die Kündigungsfrist? ... " Am 5.9.2007 von Dirk1984LE Datum und Zugang habe ich mal gleich gesetzt sprich Früh ausdrucken und am selben Tag dem Chef übergeben.
Leserforumvon guest-12321.12.2010 15:17:18 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.09.2010 10:05
In der Probezeit beträgt in diesem Fall die Kündigungsfrist laut Manteltarifvertrag 1 Woche. ... Ab dem 16.08. oder ab dem Tag der Zustellung 18.08.? ... Ab dem 16.08. oder ab dem Tag der Zustellung 18.08.?
Leserforumvon MF385 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 14.06.2010 18:30
Laut Vertrag besteht in den ersten 2 Wochen eine Kündigungsfrist von 1 Kalendertag. ... Das Problem ist, das die Firma, bei der ich heute den ersten Tag hatte von mir möchte das ich morgen nochmal dorthin arbeiten gehe und anschließend schriftlich kündigen soll. ... Vielen Dank in voraus. ----------------- "" Am 14.6.2010 von blaubär49 du hast es selbst beschrieben: ein tag frist ist für dein vorhaben immer noch zu lang. ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon Toastbrot | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.09.2010 10:40
Ich bin länger als 2 Jahre im Betrieb und im VErtrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist. ... Zählt auch der Tag des Erhalts mit in die Frist? ... Ich bin länger als 2 Jahre im Betrieb und im VErtrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist.
Leserforumvon Sebastian Szczesny | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 22.09.2010 21:14
Hallo alle zusammen, ich habe eine Kündigungsfrist von zwei Arbeitstagen und die ganze Woche Nachtschicht, meine Frage ist, wenn ich am Donnerstag aus der Nachtschicht komme und und dann um 08:00 Uhr die Kündigung in der Personalabteilung abgebe, gilt dann der Donnerstag schon als der Erster der zwei Arbeitstagen oder erst der darauffolgende Tag...??? Gruss und dank schon mal im vorraus... ----------------- " " Am 22.9.2010 von kriegsrat der tag der erklärung zählt nicht dazu also beginnt die frist erst am folgenden tag ----------------- "" Am 22.9.2010 von Sebastian Szczesny gilt in diesem Fall dann der Samstag als Arbeitstag..??
Leserforumvon magic799 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 16.11.2007 12:26
Am 16.11.2007 von magic799 Kann nicht auch eine kürzere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag geregelt sein? ... Irgendeiner (ich suchs mal tagsüber) der Zeitarbeits-MTVs hat in der ersten Woche 1 Tag - glaub ich mich zu erinnern. ... Weil mir aber die kurze Kuendigungsfrist im Tarifvertrag XY so gut gefaellt und ich die einzelvertraglich nicht mit dir vereinbaren darf, vereinbaren wir einfach, dass sich die Kuendigungsfrist - und nur die!
Leserforumvon frankpan | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 17.05.2011 18:32
Ich hoffe, hier eventuell nen Anhaltspunkt oder sogar ne fachlich korrekte Aussage zu Thema Eigenküdigung - also durch mich - und Kündigungsfrist zu bekommen. ... Ja, mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich die Kündigung einen Tag zu spät eingereicht habe und aufgrund der gesetzlichen Regelung demzufolge erst am 15.6. ordentlich aus dem Unternehmen austreten kann. ... Er könnte theoretisch eine Schadenersatzklage anstrengen, wenn er der Meinung ist, Sie haben die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen wäre ein Schaden entstanden.
Leserforumvon catchme.ifyoucan | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.05.2007 14:18
ich nehme an, dass man eben trotz fehlender schriftlicher form eine kündigungsfrist von etwa 4 wochen einhalten werden muss? ... Was alles passieren könnte, wenn man einfach von einen auf den anderen Tag nicht mehr erscheint? ... Mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist kann eigentlich nahezu jeder neue AG klar kommen.
Leserforumvon speedy.05 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 05.06.2019 09:26
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Kündigungsfrist. Ich bin gewillt meinen aktuellen Arbeitgeber zu verlassen und habe eine gesetzliche Kündigungsfrist, also mit 30 Tagen zum 15. oder Ende eines Monats. ... b) Kann ich alternativ ganz normal zum 15.8. kündigen und bei meinem alten Arbeitgeber für den Tag Urlaub nehmen und dann bereits meine neue Stelle antreten?
Leserforumvon Arbeiter2010 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 22.12.2011 06:54
Das Problem ist nur das in meinen jetzigen Vertrag drin steht das ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, mein Chef hat aber nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. ... Im Vertrag steht genau : Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältniss mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen beenden, der Arbeitnehmer jedoch muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. ... Da müsste der Richter schon einen sehr schlechten Tag haben, um daraus eine wirksame Vereinbarung der Anwendung des § 622 Abs. 2 BGB für beide Seiten ableiten zu können.
Leserforumvon Prophylaxe | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 29.03.2008 13:43
Du hast eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. ... Die 4 Wöchige Kündigungsfrist natürlich einhalten. ... Danke schonmal im vorraus Gruss Rosi Am 4.4.2008 von venotis Hallo Rosi, man kündigt 'am' Tag, an dem man die Kündigung schreibt, 'zum' Ende des Arbeitsverhältnisses.
Leserforumvon Manu_79 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.06.2007 17:44
hallo und guten tag, habe ein kleines problem...ich versuche es mal kurz stichpunktartig zu schildern... ich habe im november 2001 in meiner jetzigen firma meinen arbeitsvertrag mit einer kündigungsfrist von >>> 4 wochen Am 8.6.2007 von hh Wenn Du beweisen kannst, dass Dir die 12 Wochen ohne Dein Wissen untergeschoben wurden, dann sind weiterhin die 4 Wochen gültig.
Leserforumvon guest-12306.10.2010 11:57:28 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.07.2009 15:39
Die Kündigungsfrist beträgt hier 14 Werktage ohne festes Ende." ... Mir käme sie sehr recht, denn ich bin um jeden Tag dankbar, den ich nicht mehr in dieser Firma arbeiten muss. ... Abgesehen davon ist die Verinbarung dieser Kündigungsfrist eigentlich unwirksam.
Leserforumvon Sunshine812 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.09.2023 15:33
Guten Tag, in meinem Arbeitsvertrag ist folgende Formulierung zur Kündigung enthalten: „Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende für beide Vertragsparteien. Eine etwaige gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt auch zu Gunsten des Arbeitgebers." ... Verändert sich dadurch die Kündigungsfrist oder bleibt es bei den sechs Wochen zum Quartalsende?
Leserforumvon guest-12329.02.2012 19:41:31 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.02.2012 14:48
Meine Frage dazu ist, ob er die Kündigungsfrist von vier Wochen somit eingehalten hat. ... Also wenn es an dem betreffenden Tag zufällig geregnet haben sollte und der Wind aus Nord-Nordwesten geweht hat,dann................................. ................ändert sich an den gefühlt 100 Antworten in gefühlt 30 Threads in gefühlt 10 Foren unter gefühlt 5 Nicks trotzdem nicht das Geringste. ... Wenn Du länger als zwei Jahre in der Firma tätig warst, beträgt die Kündigungsfrist deines AG EINEN MONAT und nicht vier wochen !!!
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