827 Ergebnisse für „tage arbeitgeber anspruch arbeitnehmer“

Leserforumvon magic_alf | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.05.2015 23:07
Folgende fiktive Situation: Ein Arbeitgeber hat einen in einem Arbeitsjahr 28 Tage Urlaub. ... Wie bereits gesagt hat unser Arbeitnehmer bereits 3 Tage Urlaub im März genommen, er hat somit also noch einen Anspruch von 13.3 Urlaubstagen. ... Welche Möglichkeit hat in diesem Beispiel der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Urlaub zu verweigern?
Leserforumvon kitcat | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.07.2010 10:04
Im Arbeitsvertrag stehen 30 Tage Urlaubs Anspruch, laut AG hat er aber nur Anspruch auf 20 Tage da er nur 1/12 von jan bis Aug. ... Ihnen stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu, somit pro Monat 2,5 Tage x 8 Monate = 20 Tage Hätten Sie allerdings schon Ihren ganzen Urlaub gehabt, kann der AG nichts machen. ... Der gilt für den Arbeitnehmer, er hat Anspruch auf 30 Urlaub.
4-Tage-Woche 3 von 5 Sterne
Leserforumvon gloegg | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 18.05.2008 21:26
Wenn also der Arbeitnehmer einen Vertrag über 28 Wochenstunden und eine tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden hat, hätte er dann - entweder einen Anspruch auf Beschäftigung in einer 5-Tage-Woche, da er seine vertragliche Arbeitszeit von 28 Stunden nicht innerhalb einer 4-Tage-Woche a 6 Stunden erbringen kann - oder einen Anspruch, vom Arbeitgeber auf einen Arbeitsplatz versetzt zu werden, der ihm ermöglicht, seine Arbeitszeit innerhalb der vertragsmäßigen 4-Tage-Woche zu erbringen; also zum Beispiel einen Arbeitsplatz, der eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 7 Stunden vorsieht? ... Wenn der Arbeitnehmer 12 Tage arbeitet - ist das dann eine 6-Tage-Woche? ... Am 19.5.2008 von gloegg Wenn der Arbeitgeber behauptet, der Arbeitnehmer arbeite in einer "4-Tage-Woche": kann die 28 Wochenstunden nach billigem Ermessen an 7 Tagen/Woche einfordern - oder nur an 4 Tagen/Woche?
Leserforumvon Largo303 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 08.04.2024 10:41
Mein Arbeitgeber meint jedoch, es seien nur noch 11 Tage, (Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen dem Beschäftigten 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub zu). darauf berufen sie sich. ... April 2024 11:08[/editmessage] Am 8.4.2024 von Holperik [quote=Largo303]Mein Arbeitgeber meint jedoch, es seien nur noch 11 Tage. im Arbeitsvertrag steht das ich 30 Tage Urlaub pro Jahr habe.... Juni, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den kompletten gesetzlichen Mindesturlaub von zumeist 20 Tagen.
Leserforumvon fhg21 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 12.01.2021 17:10
Hatte der Arbeitgeber überhaupt Recht darauf, einen Aufhebungsvertrag NACH einer ordentlichen Kündigung zum 31.01 durch den Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen? ... Kein BaFöG für die paar Tage ? ... Zitat (von Anami):Kein BaFöG für die paar Tage ?
Leserforumvon MBP | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.11.2014 16:17
----------------- "" Am 22.11.2014 von :blaubär: Berliner Gesetz zum Bildungsurlaub einen unschönen Anspruch für alle drei Jahre vorsieht , hat meines Erachtens der Arbeitgeber recht . ... Wenn dein Bekannter sich auf die zehn Tage in zwei Kalenderjahren bezieht, hat er recht und der Arbeitgeber muss ihm in 2014 (sofern dafür noch Zeit ist) wieder Bildungsurlaub genehmigen . ... Man kann nicht sagen, dass dadurch ein Anspruch entsteht, dass der Arbeitnehmer doch eigentlich schon viel früher Bildungsurlaub hätte haben wollen. insofern das Zitat von Steinbrück – und danke für die Korrektur. ----------------- ""
Leserforumvon webcasi | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.10.2018 17:19
. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach Maßgabe des Bundesurlaubsgesetzes von 20 Tagen jährlich, bezogen auf eine 5-Tage- Woche (Vollzeit). Über den gesetzlichen Urlaub hinaus hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf (ausgehend von einer 5 Tage Woche) weitere 5 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. ... Mit der Urlaubserteilung erfüllt der Arbeitgeber zunächst den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub, dann einen gegebenenfalls bestehenden Anspruch auf gesetzlichen Zusatzurlaub.
Leserforumvon kingjojo | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 26.11.2016 11:58
Laut Arbeitgeber ergibt das folgenden Urlaubsanspruch: - 3 Tage Woche ab 1. ... Der Arbeitgeber hat diesen Wert auf 7 Tage aufgerundet. - 4 Tage Woche ab Mitte November bis Ende dieses Jahres entspricht 1,5 Monate. 20 Tage / 12 Monate * 1,5 Beschäftigungsmonate entspricht 2,5 Tage. ... Die Rechnung an sich ist nämlich nicht zu beanstanden. 5,5 Monate : 12 x 15 = 6,875 (für Juni bis Mitte November) 1,5 Monate : 12 x 20 = 2,5 (für Mitte November bis Jahresende) Summe 9,375, gerundet 9 Tage Wenn der Arbeitgeber 9,5 Tage bietet, ist das schon entgegenkommend (unabhängig davon, ob halbe Urlaubstage überhaupt zulässig sind) Einen Anspruch auf zehn Tage sehe ich nicht.
Leserforumvon go501753-13 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 19.10.2018 16:28
Mein Jahresurlaubsanspruch betrug in meiner alten Arbeitsstelle 30 Tage pro Jahr. ... Daher verlangt sie jetzt das Gehalt für die 7,5 Tage zurück. ... Da hier der Urlaub nach 14 Tagen Arbeit gewährt wurde, egal warum, ist dem Arbeitgeber selbstverständlich bewußt, dass der Arbeitnehmer bis dahin diesen Anspruch nicht erarbeitet hat.
Leserforumvon Fanya | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 22.10.2019 13:45
Mein Arbeitgeber hat vor einiger Zeit eine 5 Tage Woche für alle MA eingeführt und das gilt wohl angeblich auch für mich, obwohl ich nur 20 Stunden zunächst in der Elternzeit wieder arbeiten werde. ... Sofern keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen, darf der Arbeitgeber den Anspruch nicht einfach ablehnen. ... [b](3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.
Leserforumvon Schparkie | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 05.03.2017 15:57
Also hätte ich dann theoretisch ab dem 16.04. beim neuen Arbeitgeber sofort Anspruch auf 7,5 Tage Urlaub? ... §5 BUrlG Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer [...] ... §5 BUrlG Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer [...]
Leserforumvon kleen_jung | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.03.2009 13:30
Dort sagt man Ihm, da er kein Anspruch auf Insolvenzgeld habe, da der Arbeitgeber keine Insolvenz beantragt hat. ... Arbeitnehmer ist anwesend und der Arbeitgeber bleibt der Verhandlung fern. Das AG entscheidet, das der Arbeitnehmer anspruch auf die Lohnforderung hat und der Arbeitnehmer erhält dazu ein Dokument (Titel oder so?).
Leserforumvon Mocksi | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 04.07.2021 22:05
Welche Rechte hat in so einem Fall der Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber wirklich dem Arbeitnehmer die Arztbesuche verwehren ? ... Ich sehe hier keinerlei Anspruch auf einen ganzen Tag der zu lAsten des AG gehen soll. ... Einen Anspruch darauf sehe ich nicht.
Leserforumvon guest-12312.09.2019 16:34:50 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 08.10.2015 19:18
Lässt Du die 4 Tage hingegen stehen, dann entspricht das genau dem Anspruch von (gerundet) 4 Tagen beim neuen Arbeitgeber. ... Einfach mal überspitzt formuliert: Ich habe Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub. ... Und jetzt soll ich die 30 Tage Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber mitnehmen können?
Leserforumvon tibetmaus | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.02.2012 09:43
26 Tage - 5 Tage? ... Sondern nur so: 26:12*9 ----------------- "" Am 21.2.2012 von HeHe Bundesurlaubsgesetzt (BUrlG) § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Da der Arbeitnehmer im Kalenderjahr insgesamt nur 1x den vollen Jahresurlaub beanspruchen kann, ist in § 6 Abs. 1 BUrlG ein neuer Urlaubsanspruch ausgeschlossen, soweit der Urlaub schon von dem früheren Arbeitgeber gewährt wurde.
Urlaub 4 Tage Woche 4,67 von 5 Sterne
Leserforumvon Jualm | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.04.2016 20:15
Urlaub ist regelt mit: "Der Arbeitnehmer erhält 30 Arbeitstage Urlaub." Da ich verpflichtet bin 4 Tage in der Woche für die Firma tätig zu sein muss ich meines Wissens nach auch nur 4 Tage Urlaub/Woche nehmen. ... Ob man im Sinne eines guten Verhältnisses zum Arbeitgeber auf die - üblichen und schon deutlich über dem gesetzlichen Anspruch liegenden - 6 Wochen heruntergeht, muss man dann selber wissen. -- Editiert von JogyB am 13.04.2016 21:18 Am 13.4.2016 von Jualm Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leserforumvon sasakreta | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.02.2006 19:21
Ist es korrekt, daß ein Arbeitnehmer (Einzelhandel) in 32 Wochen pro Jahr mindestens zwei zusammenhängende freie Tage (z.B. ... Anspruch sind 24 Tage Urlaub im Jahr. Sollte ein Tarifvertra bestehen, richtet sich der Anspruch nach diesem, i.d.R. 30 Tage.
Leserforumvon Hero07 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.02.2018 22:46
Ein Arbeitnehmer beginnt zum 01.05. beim neuen Arbeitgeber (neuer Arbeitgeber: Jahresurlaubsanspruch 30 Tage). Beim alten Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmer bisher im laufenden Jahr keinen Urlaub genommen, er wurde auch nicht ausbezahlt. Hat der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber jetzt anspruch auf die vollen 30 Tage, da er bisher im Jahr keinen Urlaub genommen hat?
Anspruch auf Karenztage 3,25 von 5 Sterne
Leserforumvon cdfmi | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 20.10.2004 11:05
Hallo, hat man einen Anspruch auf sog. ... Dass manche Arbeitnehmer und wohl auch der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sehr großzügig damit umgehen, ändert nichts an der tatsächliche Rechtslage. ... Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung.
Leserforumvon Wurstfinger23 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.07.2017 14:31
Hat der AN da nicht Anspruch auf die vollen 30 Tage? ... Hat der AN da nicht Anspruch auf die vollen 30 Tage? ... Hieraus ergibt sich ein monatsAnspruch von 2.5 Tagen pro Monat. 2.5 Tage x die 9 gearbeiteten Monate ergibt 22.5 Tage welchem dem Arbeitnehmer für 2017 zustehen, daher sogar noch ein halber Tag Kulanz vom Arbeitgeber.
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