66 Ergebnisse für „tage arbeitsgericht anspruch jahresurlaub“

Leserforumvon guest-12312.05.2016 09:37:46 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.12.2014 14:27
Habe ich während der freigestellten Zeit auch Anspruch auf Urlaub? Der Arbeitsvertrag ist nach dem IGZ Tarif im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen Eingestellt worden am 12.11.2012 Kündigung erhalten am 31.10.2014 zum 30.11.2014 Bis zum 7.11.2014 25 Tage Urlaub gehabt im Anschluss Freigestellt gewesen bis 30.11.2014. ... Wenn ich das Richtig sehe war ich somit mehr als 2 Jahre im Unternehmen mit der Freistellung vom 10.11.2014 bis 15.12.2014 und habe somit einen Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub.
Leserforumvon Gin13 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 27.10.2011 15:28
Ist dem so oder habe ich den kompletten Anspruch auf meinen vertraglich vereinbarten Jahresurlaub? ... Wie befragt man ein Arbeitsgericht? ... quote:oder habe ich den kompletten Anspruch auf meinen vertraglich vereinbarten Jahresurlaub?
Leserforumvon kritischnachfragen | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.09.2020 13:34
Kann ich mit Kündigung nach dem 30.06. nun die vollen 30 Tage bis zum Kündigungstermin in Anspruch nehmen? ... Am 29.9.2020 von blaubär+ Nö, erst einmal nicht 30 Tage, vorerst - lies doch deinen eigenen Text: Zitat:Außerdem ist vereinbart, das im Jahr des Ein- und Austritts anteiliger Jahresurlaub gewährt wird. ... Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub in der zweiten Jahreshälfte.
Leserforumvon Ricky501 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 22.08.2017 13:47
Der gesetzliche Jahresurlaub - kann man nachlesen - beträgt 20 Tage, bezogen auf die 5-Tage-Woche. ... Hätte ich jetzt theoretisch vollen Anspruch auf 20 gestzliche Urlaubstage, abzüglich der 13 genommen Tage? ... Sie haben 29 Tage Jahresurlaub.
Leserforumvon geronimo4000 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.08.2016 19:33
In diesem Jahr habe ich insgesamt 10 Urlaubstage in Anspruch genommen. 4 Tage wurden mir für den Monat Juli 2016 bezahlt, also insgesamt komme ich auf 14 Tage. Laut Arbeitsvertrag habe ich im Jahr einen Anspruch auf 24 Urlaubstage, folglich würden mir noch 10 Tage zustehen, nach meinem Verständnis. Als ich gestern meine letzte Lohnanbrechnung erhalten habe, bin ich direkt zum Arbeitsgericht.
Leserforumvon bonita anita | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.10.2008 23:52
Ich habe 26 Tage Jahresurlaub. Eigentlich würden mir noch 4 Tage Urlaub für dieses Jahr zustehen. ... Am 23.10.2008 von venotis Hallo, du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, wenn du bei dem AG schon länger als 6 Moante tätig bist.
Leserforumvon guest-12318.11.2020 05:35:50 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 19.05.2011 14:53
Nun meine Frage: Ich habe laut Buchhaltung noch 49 Tage Urlaub. ... Für 2011 dürftest du wohl nur den 1/2 Jahresurlaub haben. ... Vor dem Arbeitsgericht trägt nämlich jeder seine Kosten selbst.
Leserforumvon absoluter_laie | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.04.2011 13:58
Beträgt der Urlaubsanspruch dann für die ersten 7 Monate 7*2=14 Tage? ... -- Editiert am 02.04.2011 14:01 Am 2.4.2011 von altona01 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. ... Wenn der AN am 1.1.2011 bereits länger als 6 Monate bei dem AG beschäftigt war und damit die Wartezeit nach § 4 BurlG erfüllt hat, dann hat er ab diesem Tag grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Leserforumvon SimiSimiJA | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 18.06.2012 13:02
Als ich ihn auf die Gesetzeslage angesprochen habe, hat er gemeint ich soll doch ruhig vors Arbeitsgericht gehen und er gibt mir die noch zustehenden 6 Tage nicht. ... Mein Chef hat den Jahresurlaub von 26 Tagen gezwölftelt und bis 12. ... Aber gut, wenn es so ist, dann besteht voller Anspruch. ----------------- " "
Leserforumvon eifelgeist_michael | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 04.07.2009 11:47
Am 4.7.2009 von altona01 Sie haben Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. ... Am 4.7.2009 von venotis quote:Sie haben Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. ... Der Arbeitnehmer kann sich bei einem Verstoß lediglich ans Arbeitsgericht wenden.
Leserforumvon thomasmm | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 07.07.2008 19:22
Frage: Der AG behauptet dem AN steht der gesetzliche Jahresurlaub zu, bei einer 5 Tage-Woche also 20 Tage. Der AN ist aber der Meinungm er hat Anspruch auf die wie im Arbeitsvertrag vereinbarten 30 Tage. ... In Deinem Fall müsstest Du daher 9/12 von 30 Tagen, also aufgerundet 23 Tage Anspruch haben, der schon höher ist als der gesetzliche Mindesturlaub.
Leserforumvon ghazal_de_86 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.10.2010 19:00
Dieser begruendete, dass er mir die 11 uebrigen Tage nicht bezahlen konnte, weil seine monatlichen Kosten zu hoch waren, versprach mir diese zusammen mit dem restlichen Jahresurlaub zu gewaehren. Das heisst, ich hatte 11 Tage frei bekommen ohne irgend eine Ahnung davon zu haben. ... Ansonsten können Sie zum Arbeitsgericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle dort auf Gehaltszahlung klagen. ----------------- ""
Leserforumvon Kirschblüte15 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 06.05.2023 00:05
Laut eigenener Recherche steht mir dann der komplette Urlaubsanspruch zu und nicht mehr nur die 2 Tage/gearbeitetem Monat. ... Dann dürfte ich wohl ab dem 12.6 Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub haben, wenn ich euch richtig verstanden habe. ... Meinem Verständnis nach, enden die 6 Monate "Wartezeit" also am 12.6.23 Somit habe ich ab diesem Tag den Anspruch auf meinen vollen Jahresurlaub.
Leserforumvon PapstFnord | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 08.07.2011 10:32
., Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub besteht. ... Folglich habe ich doch Anspruch auf meinen vollen Jahresurlaub!? ... Das ist zwar nicht die feine englische, aber bevor ich nun vors Arbeitsgericht gehe, was einfach Zeit in Anspruch nimmt, wähle ich diesen Weg. quote:Der AG hat die 4 Tage nicht bezahlt, aber Sie mussten zusätzlich 4 Tage arbeiten?
Leserforumvon Montoyafan | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.07.2013 13:58
Ich habe im Kalenderjahr Anspruch auf 24 Tage Urlaub, 7 habe ich bereits genommen. Da das erste Halbjahr zur Kündigung rum ist, müsste ich ja Anspruch auf die vollen 24 Tage (abzüglich 7 Tage), also auf 17 Tage Resturlaub haben. ... Ist es auch möglich nur meine bisher erarbeiteten Urlaubsanspruch beim alten Arbeitgeber geltend zu machen und dem neuem Arbeitsgeber zu belegen das ich noch keinen Anspruch auf kompletten Jahresurlaub hatte?
Leserforumvon Florian Willemsen | Arbeitsrecht | 32 Antworten | 09.07.2002 09:13
Sofern man bis zum 30.06. eines Jahres bei der Firma beschäftigt ist, hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (oder Entgelt). ... MfG Am 14.11.2003 von Kleine Hexe Man hat nur Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub - der da auf 24 Werktage (also 4 Wochen) lautet. ... Enthält der Arbeitsvertrag zudem keine „pro-rata-temporis"-Klausel, besteht auch ein Anspruch auf den vollen vertraglichen Jahresurlaub.
Leserforumvon go587381-34 | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 31.07.2021 09:55
Wenn im Vertrag nichts dazu vereinbart ist, dass auch Bruchteile von weniger als einem halben Tag [b]aufzurunden[/b] sind, dann ergibt sich weder aus dem Gesetz, nach aus dem Vertrag ein Anspruch aus den rechnerischen 19,333 Tagen auf ( Aufrundung auf ) 20 Tage. ---> Die Vertragsklausel führt bei Arbeitnehmern mit vereinbartem Jahresurlaub von 29 Tagen bei einem Ausscheiden zum 15.9. dazu, dass ein Anspruch auf Jahresurlaub von WENIGER als 20 Tagen besteht ( nämlich 19,333 Tage ). ... Die Kürzungsklausel ( Ausscheiden zum 15.9. : nur 19,333 Tage Jahresurlaub ) ist deshalb unwirksam. ... Dazu [link=https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/urlaub/gestaltung-vertraglicher-zusatzurlaub/]ausfü
Leserforumvon Bine83 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 24.07.2012 16:24
Ich habe 25 Tage Jahresurlaub und dachte ich bekomme dann etwa die Hälfte davon. ... Im worst case via Arbeitsgericht. Am 24.7.2012 von blaubär+ Du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Leserforumvon paranoid68 | Arbeitsrecht | 44 Antworten | 11.02.2022 23:15
Guten Abend, mein Arbeitgeber, ein Universitätsklinikum, hat den wissenschaftlichen Angestellten in den vergangenen (mehr als drei) Jahren regelmäßig die Möglichkeit eingeräumt, den nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub ohne Nennung von Gründen für 15 Monate zu übertragen, d.h. bis zum 31.03. des auf das Urlaubsjahr folgenden übernächsten Jahres. ... Jeder Betroffene kann seinen Anspruch individuell vom Arbeitsgericht überprüfen lassen, für sich allein. ... Jedenfalls wird jeder mögliche Anspruch einzeln abgehandelt.
Leserforumvon schneeroeschen | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 24.11.2011 20:11
Ich habe meinen Urlaub nach dem EuGh-Urteil bei meiner Firma angemeldet und bekam für 2009, 2010, und bis 05/2011 Urlaubsgeld von meinem Arbeitgeber ausgezahlt. 2008 wollte er nicht, deshalb klage ich jetzt beim Arbeitsgericht. Unbedingt schriftlich den Anspruch anmelden und falls Du noch schwerbehindert bis, gelten auch diese Tage. ... November 2011 - C-214/10 ist ergangen zur Frage: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub und Erlöschen des Anspruchs auf den aus Krankheitsgründen nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub nach Ablauf einer in der nationalen Regelung angeordneten Frist.
123·4