Nun, nach dem Feiertagsgeschäft, ist heute die Kündigung vor Ablauf der 4 Wochen (Kündigung zu Samstag, 09.01.2016) eingegangen. Sind diese 2 Tage rechtsgültig? ... Kürzere K-Fristen als nach Gesetz können allerdings nur durch Tarifvertrag vereinbart werden, nicht im Individualvertrag.
Kündigungsfrist zum Wochenende vereinbart. Wie errechnet sich denn da die Frist zur Abgabe der Kündigung? ... Bis zum vorhergehenden Wochenende (14.09.) sind es keine 14 Tage mehr.
Im Vertrag ist eine kündigungfrist mit 2 wochen zum wochenschluss vereinbart! ... Am 1.11.2007 von CAM Dann gelten die 14 Tage zum Wochenschluss ab dem Tag des Zugangs der schriftlichen Kuendigung (Zugangstag zaehlt nicht mit). ... Die 14 Tage bis zum Wochenende fangen also erst an zu zählen, wenn dir die Kündigung schriftlich vorliegt.
Im Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 8 Std. am Tag vereinbart. ... Diese Tage will der Chef jetzt nicht anerkennen. ... Diese Tage will der Chef jetzt nicht anerkennen.
In der Probezeit können beide Parteien fristlos kündigen. 15 Tage Urlaub. ... Es wurde ein Monatliches Gehalt von 2139,- € Brutto vereinbart. ... Ansonsten sind 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit üblich.
Dauert aber ein, zwei Tage. ... Und bei so kleinen Firmen kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden (4 Wochen wären also okay). -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html Interessant das ganze. ... Keineswegs. 8 Wochen sind 56 Tage. 2 Monate können - je nachdem welche Kalendermonate man nimmt - 59 bis 62 Tage sein.
Der Arbeitnehmer hat mit dem Arbeitgeber aufgrund eines seit langen geplanten Urlaubs vereinbart, am 07.09. seine Tätigkeit aufzunehmen. ... Zwei Tage später erhält der Arbeitnehmer eine laut Vertrag fristgerechte Kündigung zum 30.09.
Was fuer eine Kuendigungsfrist wurde denn vereinbart? Wurde ueberhaupt eine vereinbart? Gruss CAM Am 24.6.2007 von vfb-westfale kündigungsfrist beträgt 3 tage,steht so im vertrag....
Am 13.7.2021 von blaubär+ .... wenn im AV (ggf. auch TV) nix gesondert für den U-Anspruch geregelt ist, der über den gesetzlichen hinausgeht, werden diese 6 U-Tage genauso behandelt, stehen dir also bei Kündigung in der 2. ... Am 22.7.2021 von Castle123 [quote=blaubär+]wenn im AV (ggf. auch TV) nix gesondert für den U-Anspruch geregelt ist, der über den gesetzlichen hinausgeht, werden diese 6 U-Tage genauso behandelt, stehen dir also bei Kündigung in der 2. ... Am 22.7.2021 von blaubär+ a) Widerspruch einlegen b) klagen Die 20 Tage nach BUrlG stehen dir auf jeden Fall zu und die 6 zusätzlichen Tage höchstwahrscheinlich auch, da dazu keine Kürzung vereinbart ist (es sei denn, das ergäbe sich aus einem TV; davon aber schreibst du nichts).
Außerdem ist vereinbart, das im Jahr des Ein- und Austritts anteiliger Jahresurlaub gewährt wird. Kann ich mit Kündigung nach dem 30.06. nun die vollen 30 Tage bis zum Kündigungstermin in Anspruch nehmen? ... Am 29.9.2020 von blaubär+ Nö, erst einmal nicht 30 Tage, vorerst - lies doch deinen eigenen Text: Zitat:Außerdem ist vereinbart, das im Jahr des Ein- und Austritts anteiliger Jahresurlaub gewährt wird.
Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte steht dem AN der gesamte Jahresurlaub zu. ... Abweichend von der gesetzlichen Regelung wurde vertraglich 30 Tage Urlaub vereinbart. ... Soweit ich nun gelesen habe, steht dem AN bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der gesetzliche Jahresurlaub (20 Tage, da 5-Tage-Woche) zu.
Hallo, ich arbeite seit 01.07.2003 in einem Reisebüro,habe keinen Arbeitsvertag bekommen und auch keine Probezeit vereinbart. ... Die Frist ist meine ich 14 Tage zwichen bekanntwerden und Klageerhebung. ... und die zustellart der kündigung ist diese denn rechtens, kann man nichts dagegen tun ?
Natürlich wurde aus steuerlichen Gründen nichts schriftlich vereinbart. ... Heute kam dann meine Kündigung ins Haus. ... Nun meine Frage: Ich habe laut Buchhaltung noch 49 Tage Urlaub.
Am 7.5.2008 von venotis Hallo, Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Und zwar unabhängig davon, ob vertraglich eine 5- oder 6-Tage-Woche vereinbart ist. Man zieht also 12 Werktage vom 31.05. ab und rechnet noch einen Tag dazu, den man die Kündigung früher abgeben muss, da die Kündigung erst am Tag nach der Abgabe zu 'laufen' beginnt.
Warte erstmal ab, was in der Kündigung steht. ... " Am 30.8.2007 von venotis @Apothekenpferd quote:Es sei denn, es ist eine extrem kurze Probezeit vereinbart. ... Was willste denn groß rausholen in den ersten Monaten außer vielleicht paar Tage mehr Kündigungsfrist?
Ob die Weigerung, jeden Samstag zu arbeiten, zu einer sofortigen Kündigung berechtigt, ist eine andere Frage. ... Am 23.6.2005 von altona01 Für mich ist noch offen, ob die 6 bis 8 Stunden am Samstag zusätzlich zu 37,5 Stunden, wie vertraglich vereinbart, geleistet werden sollen. Wurde die Kündigung begründet?
Habe nun noch 21 Tage Resturlaub, würde aber gerne noch weiterarbeiten, weil es sein kann dass die Kündigung aufgehoben wird, falls im Oktober der Umsatz gesteigert wird. ... Oder man vereinbart zur Beschäftigungssicherung eine vorrübergehende Senkung der Arbeitsstunden. Die Kündigung muss immer das letzte Mittel sein.
Und handelt es sich um eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist oder um eine fristlose Kündigung? ... 3 Tage nach dem Vorfall oder 3 Tage nachdem Du dort angefangen hast zu arbeiten? ... 3 Tage nach dem Vorfall oder 3 Tage nachdem Du dort angefangen hast zu arbeiten?
Eine vertragliche Regelung, nach der eine Kuendigung zum 15. oder zum Monatsletzten nur dann zulaessig ist, wenn diese Tage zufaellig auf einen Sonntag fallen, duerfte einer arbeitsgerichtlichen Pruefung kaum standhalten. ... Am 1.5.2017 von CAM Einseitig fuer den AN kann eine zweiwoechige Kuendigungsfrist sehr wohl auch einzelvertraglich vereinbart werden. Nur eben nicht auch fuer eine Kuendigung durch den AG.
Dieses habe ich eben abgeholt, es ist die Kündigung. Nun die Frage: In der Kündigung steht die fristgerechte Kündigung zum 20.06.11 drin, datiert ist das Schreiben auf den 06.06.11. Wenn man 14 Tage vom 06.06. an zählt, passt das ja.