72 Ergebnisse für „tage woche berechnung urlaubstag“

Leserforumvon go491379-14 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.11.2019 00:01
Nun hat eine Kollegin, die auch neu angefangen hat Urlaub beantragt und war ganz erstaunt, über die Berechnung des Urlaubs. ... Steht denn im Arbeitsvertrag wenigstens drin, wie viel Stunden pro Woche ihr arbeitet und wie viel Arbeitstage eure Woche hat? Am 7.11.2019 von go491379-14 Die wöchentlichen Arbeitsstunden sind 31 in einer 5,5 Tage Woche.
Leserforumvon J. Heinen | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.05.2016 21:00
Meine Firma berechnet den Durchschnitt für die Urlaubstage anhand der Stunden der letzten 3 Monate und einer 5-Tage Woche. ... - Zählen Feiertag zu einer 5-Tage Woche dazu? ... - Meine Firma sagt sie rechnet bei allen mit einer 5-Tage Woche egal ob sie Vollzeit, Teilzeit, Tagdienst oder Nachtdienst machen.
Leserforumvon guest-12305.03.2011 20:32:36 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 21.10.2008 23:01
Diese 40 Stunden sind immer auf 5 Tage verteilt und ich erhalte zusätzlich einen freien Tag in der Woche. ... Am 23.10.2008 von oha Zu a) Was die Berechnung von Feiertagen / Urlaubstagen angeht gab es hier schon mehrfach Diskussionen. ... Ich musste 24 Stunden die Woche auf 6 Tage verteilt arbeiten.
Leserforumvon ManueloGabrielo | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.02.2020 23:02
Arbeitsrecht macht nix kaputt - Illusionen über den wahren Kern von Arbeitnehmerschaft allerdings schon. - Du arbeitest in einem Kleinbetrieb, d.h. das Kündigungsschutzgesetz wird nicht greifen und es kann jederzeit gekündigt werden, ganz ohne Angabe eines Grundes. - die Sache mit dem 7-Tage-Job gehört schon zu den Irrtümern; bei einer 40-Stunden-Woche würde ich eine 5-Tage-Woche annehmen, wobei die AZ allerdings Mo-So zu erbringen ist, freie Tage variieren entsprechend. ... Urlaub zählt als Urlaubstag - welche Stundenzahl dahinterliegt, ist schnurz. Das Urlaubsentgelt bemisst sich aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. - 40 h/Wo ist das Maß, aus dem sich anderes berechnen lässt; die Jahresarbeitszeit ist dann 40*52=2080; angemerkt: um die Zeiterfassung, also die Dokumentation der geleisteten AZ wird dein Chef nicht herumkommen, die A'nforderungen dafür sind erst verschärft worden, aber noch nicht nationlaes Recht - die Feiertage unter der Woche interessieren nicht für die Berechnung der Sollstunden; wenn du an so einem Feiertag arbeitest, muss allerdings ein Ersatztag gestellt werden.
Leserforumvon MiauMi | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 29.10.2018 21:42
In der einen Woche habe ich also mal 4 Tage gearbeitet, in der anderen Woche mal 6 Tage oder in einer anderen Woche 5 Tage. ... Auf meiner Abrechnung steht folgedendes: 1601 Urlaubslohn, Std, DU d. l. 3 Monate 49,00 Das heißt also 49 geteilt durch 14 ergibt 3.5 Also pro Urlaubstag wurden mir 3,5 Stunden bezahlt. ... Wie ist hier die Berechnung und wer denkt noch, dass mir pro Urlaubstag viel zu wenig Stunden berechnet wurden?
Leserforumvon fragdieraumgestalter | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 24.11.2015 12:02
Um eine Woche Urlaub zu haben, muss er entsprechend auch 6 Tage Urlaub nehmen. ... Der Arbeitnehmer hat planmäßig eine 6 Tage-Woche mit planmäßig 6,67 Stunden am Tag, was 40 Stunden/Woche entspricht. ... Der Arbeitnehmer hat planmäßig eine 6 Tage-Woche mit planmäßig 6,67 Stunden am Tag, was 40 Stunden/Woche entspricht.
Leserforumvon Ambros | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 03.11.2014 14:11
Der Berechnungsweg wäre bei einer 5-Tage-Woche wie folgt: Entgelt pro Urlaubstag 3 x 2.500,00 € / 65 Tage = 115,38 € Für 7 Tage: 807,66 € Am 3.11.2014 von radfahrer999 quote:von Eidechse am 03.11.2014 14:25 Die Berechnung von radfahrer999 steht nicht mit dem Gesetz in Einklang. ... Danke + Grüße Ambros ----------------- "" Am 4.11.2014 von Eidechse Bei einer 6-Tage-Woche sieht die Berechnung wie folgt aus: 3 x 2.500,00 € / 78 Tage = 95,15 € Für 7 Tage: 666,05 € Allerdings passen die 20 Tage Jahesurlaub nicht zum gesetzlichen Mindestanspruch. ... Im Vertrag steht 24 Tage bei 6-Tage Woche ?
Leserforumvon Akex74 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 16.08.2022 09:46
Grüße, Alex Am 16.8.2022 von dummfragerin Du schreibst doch selbst, dass eine 5 Tage-Woche vereinbart ist. ... Im Ergebnis ist das das Gleiche wie die Berechnung des AG. ... Oder bezieht sich der Urlaubsanspruch nicht auf eine 5-Tage-Woche?
Leserforumvon go459002-43 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 02.02.2017 17:36
Hallo, ich habe eine 6 Tage Woche und habe den Montag Vormittag frei ( damit ich nicht über die 40 Std Woche komme) Wenn ich den Montag Nachmittag Urlaub nehme, rechnet mein Chef 1 ganzen Urlaubstag ab. ... Wieviele Tage Urlaub müssen Sie für eine ganze Woche nehmen? Am 3.2.2017 von go459002-43 36 Tage im Jahr 6 Tage Urlaub für 1 Woche
Leserforumvon MikeKöln | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 15.02.2017 11:06
Hallo, ich habe eine Frage zu der Berechnung meines Urlaubes. ... Dass heißt 1 Urlaubstag wird mit dem Faktor 1,25 berechnet. ... Du arbeitest die Hälfte des Jahres 4 Tage/Woche und die andere 5 Tage/Woche - und die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ist entscheidend für die Berechnung des Urlaubsanspruchs. 26 Wochen also mit dem Anspruch A und 26 Wochen mit Anspruch B, dann gilt die Rechnung, die Retels und ich aufgemacht haben: 26/2 + 26/2*4/5=23,4 lies 26 Tage durch Zwei (für die Hälfte des Jahres a 5 Tage) plus 26 Tage durch Zwei (für die andere Hälfte des Jahres, gekürzt um 1/5 wegen der 4-Tage-Woche).
Leserforumvon WC | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.10.2015 15:54
/Woche - 30 Tage Urlaubsanspruch Im August 15 wurden 5 Tage Urlaub genommen und gewährt, wie verhält sich die Berechnung des Entgeldes für diesen Zeitraum, wenn eine unregelmäßige Anwesenheit zu Grunde gelegt wird? In dem konkreten Fall wurden die Durchschnittsstd. aus den letzten 3 Monaten ermittelt und entsprechend dann auf die 5 Tage verteilt, so dass pro Urlaubstag gerade einmal 2 bis max. 3 Std. pro Tag gezahlt wurden. ... Die 5 Tage wurden in der Vorlesungsfreienzeit genommen, in der tendenziell täglich 8 Std. gearbeitet worden wären...
Leserforumvon Neuhier2019 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.10.2019 09:12
Wie ist die korrekte Berechnung der Arbeitszeit bei einer Vollzeitkraft mit einer 40 Stunden und im Einzelhandel? ... Bei 40 Wochenstunden und einer 5-Tage-Woche, ergeben sich 8 h/ Tag. ... Am 27.10.2019 von Stofferl Das Geschäft ist an 6 Tagen in der Woche geöffnet und die Mitarbeiter haben 1 Tag frei Also eine 5-Tage-Woche für den Mitarbeiter. pro Urlaubstag und für einen Krankheitstag 6,67 Stunden 40 Stunden auf 5 Tage verteilt -> 8 Stunden.
Leserforumvon Kalahuaa | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.01.2016 19:12
Da können es auch mal 6 Tage pro Woche sein und die tägliche Arbeitszeit ist auch deutlich länger. ... Der Unterschied dürfte dann lediglich in der Höhe der Stunden liegen, die mir pro Urlaubstag gutgeschrieben werden. In meinem Fall ist das 1 Stunde pro Urlaubstag.
Leserforumvon guest123-557 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.02.2006 18:30
Am 5.2.2006 von guest123-557 --- editiert vom Admin Am 5.2.2006 von suse_sa im Normalfall ist es so, dass man das Brutto der letzten 13 Wochen nimmt und dies durch 65 teilt = der Anspruch pro Urlaubstag Ob das in deinem Fall auch so ist ..... ? Am 6.2.2006 von hh Und wenn es sich um ein Monatsgehalt handelt, dann wird dieses durch 21,75 geteilt, weil das die durchschnittliche Zahl der monatlichen Tage (Mo-Fr) bei einer 5-Tage-Woche ist.
Leserforumvon sabine0312 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.02.2011 15:06
Mein Mann arbeitet laut Vertrag 40 Std. die Woche. ... Gibt es da keine Rechtssprechung, dass ein Urlaubstag den Durchnitt der letzten ? ... M.E. hat sich der AV dahingehend geändert, dass nun 44h pro Woche gearbeitet und (hoffentlich) auch bezahlt werden. quote:Nun kommt der Chef noch damit um die Ecke, dass er sich mal schlau machen will, dass die vertraglich festgelegten 30 Urlaubstage doch um 6 Tage weniger werden sollten.
Leserforumvon Fragesteller2019 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.07.2019 17:49
Hallo zusammen, in einem Unternehmen X arbeiten viele Mitarbeiter in unterschiedlichsten Teilzeitmodellen in einer 5,5 Tage Woche. Der Urlaub beträgt für alle 33 Tage. ... Dann stimmt das Modell nicht mehr, der U-Anspruch würde gekürzt werden müssen auf die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Leserforumvon TJ2013 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.07.2019 19:00
Arbeitnehmer X hat laut Vertrag ein Jahresurlaub von 24 Tagen, obwohl die Arbeitstage pro Woche variieren von 1-6 Tage. ... Für die Berechnung der Stunden für einen Urlaubstag und/ oder einen Feiertag sind die Arbeitstage einer Werkwoche, was in meinen Fall eine 5- Tage -Woche wäre, sowie die Soll -Stunden pro Arbeitsmonat, in meinen Fall zeitweise 100, später 120. ... Die Berechnung lautet wie folgt; Werktage pro Woche X 4.33 Wochen pro Monat = Arbeitstage pro Monat, Soll- Stunden / Arbeitstage = anzurechnende Stunden für einen Urlaubstag und/ oder einen Feietag.
Leserforumvon CarMen123 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 29.11.2013 14:16
Jede Woche 4 Tage, und pro Arbeitstag immer 5 std. ... Wenn er die Berechnung auf eine 6-Tage-Woche bezieht, dann muss er Dir auch mindetens 24 Tage Urlaub gewähren und nicht 20 (§ 3 Abs. 1 BUrlG). ----------------- " " Am 10.12.2013 von CarMen123 Aber das kommt von der Berechnung ja auch nicht hin.. Wenn ich 6 Tage Urlaub nehme, dann wären das 18 Std.. ich arbeite aber pro Woche 4 Tage a 5 Std. also 20 Std.
Leserforumvon sternegucker29 | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 23.01.2020 16:17
Wenn ich jetzt zwei Tage Urlaub nehme, muss ich den Rest der Woche 3x6h oder 2x8 + 1x6 Stunden arbeiten. ... Ich habe drei Tage mit 6 Stunden und zwei Tage mit 8 Stunden in der Woche zu arbeiten. ... Die Frage war, ob ich bei zwei Tagen Urlaub, den Rest der Woche dann 6h arbeiten kann oder ob ich zwei Tage 8h arbeiten muss und einen Tag 6h.
Leserforumvon kara1512 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.11.2009 12:49
Vielen Dank im voraus. kara1512 ----------------- " " Am 12.11.2009 von muemmel Hi, ein sonderbarer Arbeitsvertrag...Mangels einer darüber hinausgehenden Regelung wird es dann wohl beim Mindesturlaub laut Bundesurlaubsgesetz bleiben - 20 Tage im Jahr. Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 12.11.2009 von altona01 Da sich der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienst - TVöD bezieht,(dabei wäre die genaue Formulierung der Bezugnahme im Vertrag schon hilfreich) dürfte folgendes aus dem TVöD gelten: § 26 Erholungsurlaub (1) 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. ... Lebensjahr 30 Arbeitstage. 3Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebensjahr, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird. 4Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 5Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt. 6Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden. ----------------- " Don`t feed trolls"
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