Ich würde den Job jedoch gern weitermachen und Altersteilzeit vorschlagen. ... Sie entsprechen einfach der Arbeitsleistung bei der Altersteilzeit. ... Am 1.9.2019 von pk2019 Wenn es hinsichtlich der Altersteilzeit keine Vereinbarungen gibt (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge) dann gibt es auch keinen Anspruch darauf.
MfG loref Am 18.7.2007 von Ortillia Hallo, nein ich denke nicht, m.E. mußt Du genauso wenig die Krankheitstagen nacharbeiten als ein anderer Arbeitnehmer in Teilzeit.
Nachdem das Angebot für A-Teilzeit vorliegt schildert der Mitarbeiter -wie vom Anwalt gewünscht- den Sachverhalt kurz für seine Vorbereitung.
Ich schlage vor eine Nebenabrede über eine Teilzeit zu vereinbaren in der eine Jahresarbeitszeit vereinbart wird und der Arbeitszeitraum und der Freistellungszeitraum genau genannt sind. ... Am 28.6.2018 von blaubär+ Genau genommen willst du keine echte Freistellung, sondern eine Reduzierung deiner AZ einerseits und eine Neuverteilung der AZ analog der Blockregelung bei der Altersteilzeit.
Von Vollzeit in Teilzeit auf Wunsch des AG (!)
Guten morgen Kurz zum Fall: Habe im Dezember einen neuen Job angefangen, vorerst mit 1 Jahr befristet ( bei der Einstellung wurde jedoch betont in der Regel alle zu übernehmen )! Soweit so gut. Nun hab ich im Januar erfahren das ich Schwanger bin!