30 Ergebnisse für „urlaubsgeld formulierung“

Leserforumvon Uwe321 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 27.06.2011 12:52
Kein anteiliges Urlaubsgeld? Gar kein Urlaubsgeld oder wie? ... Wann ist das Urlaubsgeld fällig?
Leserforumvon bloodyscorpion | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 18.06.2018 06:39
Guten Morgen liebes Forum, ich hätte gerne eure Meinung über folgende Formulierung gehört: "das Jahresfixum wird mit 12 Monatsraten ausbezahlt, wobei ein zusätzliches Gehalt im November und ein halbes Gehalt im Juni zur Auszahlung kommen" Heißt das jetzt, dass das 13. sowie das Urlaubsgeld noch on top sind oder muss ich das Jahresfixgehalt durch 13.5 rechnen.
Leserforumvon Flischkomat | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 02.07.2008 21:52
Schreib mal den Text aus dem Vertrag dazu hier ab (nur den Teil, der das Urlaubsgeld regelt). ... (ungewöhnliche formulierung, das) hinsichtlich des urlaubsgeldes setzt die formulierung im prinzip voraus, dass das u-geld auch in monatlichen happen ausgezahlt wird und nicht in einem batzen zum urlaub, oder? ... Das bedeutet Urlaubsgeld/12 *5 Denk dran das du BRUTTO an Ihn zurückzahlen musst.
Leserforumvon terrax20 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.06.2004 06:44
Ob das bei Euch auch der Fall ist, kann man ohne Kenntnis der genauen Formulierung nicht beurteilen. Am 9.6.2004 von Jürgen999 Das Urlaubsgeld ist im Tarifvertrag geregelt. ... Dafür kommt es aber auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.
Leserforumvon guest-12329.04.2019 18:33:14 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.01.2013 17:36
Habe Probleme mit der Formulierung "Anrechnung".. ... Was meinst Du bitte mit "Urlaubsgeld ist eine andere Geschichte" ? ... Urlaubsentgelt" und "Urlaubsgeld " ??
Leserforumvon go371437-87 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.08.2013 22:00
Allerdings steht in dem Zusatz dass damit sämtliche Sonderzahlungen, insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgeld abgegolten sind. Ich störe mich an der Formulierung Sonderzahlungen. ... Warum schreibt man SÄMTLICHE Sonderzahlungen, wenn man doch nur Weihnachts- und Urlaubsgeld meint?
Leserforumvon Katsuhiro | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.03.2009 19:44
Unter dem Punkt Urlaubs- und Weihnachtsgeld heißt es wörtlich: "Jährlich trifft die Geschäftsführung über Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Gehaltsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage." ... Da ich prinzipiell ein krititscher Zeitgenosse bin werde ich versuchen diesen Punkt genauer beschreiben zu lassen, es würde mich trotzdem interessieren, ob es eine Tendenz gibt, wie diese Formulierung nach aktueller Rechtslage ausgelegt wird.
Leserforumvon Jospo | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.05.2023 13:34
Ist diese Formulierung im Arbeitsvertrag daher bindend? Steht meiner Frau das Urlaubsgeld nicht zu?
Leserforumvon lolletrixi | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 09.12.2014 21:21
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. ... Zweite Frage: Sind Weihnachts/Urlaubsgeld möglicherweise in die monatlichen Bezüge eingearbeitet? ... Wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, kann man auch nicht durch Vertrag auf das Weihnachtsgeld verzichten..... ----------------- "" Am 11.12.2014 von :blaubär: @wirdwerden ... wenn das W'geld ins Gehalt eingearbeitet wäre, würde wohl die Formulierung entsprechend lauten und nicht als Verzicht.
Leserforumvon Biened32 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 25.11.2018 10:25
Urlaubsgeld. ... Urlaubsgeld. ... Welches Problem hast du denn mit dieser Formulierung?
Leserforumvon Antares51 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 04.02.2019 23:10
Das Problem ist, dass ich seit September 2018 Urlaubsgeld hinterherrenne für von mir genommenen Urlaub. ... Und sorry ich meinte Urlaubsentgelt und nicht Urlaubsgeld. ... Bei der Formulierung des Antrags hilft dir ein Rechtspfleger.
Leserforumvon deonimus | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 28.04.2015 17:36
Nun, ein paar Tage später, erfahre ich das der Chef mein ausstehendes Gehalt samt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht ausbezahlen will und meine krankmeldung anfechten will. ... Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht hilft bei der Formulierung der Klage. ... Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld muss anteilig, laut AV gezahlt werden somit hat der Chef das nachsehen.
Leserforumvon Holger76 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 29.10.2012 17:19
Nun ist die Frage, ob der Vertrag eindeutig ist bzgl der Formulierung und ob ein Gang vor das Arbeitsgericht Sinn macht ? ... Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld,.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruches für die Zukunft. ... Nach meinem Empfinden bezieht sich die Freiwilligkeitsklausel nicht auf das jährliche Weihnachtsgeld, sondern andere (zusätzliche) Gratifikationen oder Urlaubsgeld.
Leserforumvon DVD_Regal | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 24.11.2022 19:12
Bisher war es jedes Jahr so, dass es in der Firma Weihnachts- & Urlaubsgeld gegeben hat. ... Es kommt halt auf die Formulierung an, welchen Charakter das Weihnachtsgeld aufweist.
Leserforumvon Enjoyx | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 25.12.2021 11:31
Beim beenden des Arbeitsverhältnisses erhält sie ja dann rückwirkend bis max vergangene 15 Monate das Urlaubsgeld erstattet, richtig? Lange rede, wenig sinn.. nun die eigentliche Frage: Muss sie das Urlaubsgeld dem „arbeitsamt geben" (sorry für die flapsige formulierung)? ... [quote=Enjoyx]bis max vergangene 15 Monate das Urlaubsgeld erstattet, richtig?
Leserforumvon Violetta555 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 25.07.2020 20:10
Das sind ja zwei paar Schuhe Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld und bezahlter Urlaub. ... Dort sein Problem vorträgt, sich von der dort angesiedelten Rechtsantragstelle bei der Formulierung der Lohnklage helfen lässt. ... Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind andere Lohnbestandteile.
Leserforumvon marks78 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.04.2008 15:38
Am 3.4.2008 von Sunbee 1 @marks gegen eine fristlose würde ich mit sicherheit klagen. auch eine fristgerechte auds genanntem grund würde ich nicht hinnehmen. 3 wochen klagefrist, keinen tag länger. die aa versucht gern zu behaupten, dass sie nicht zahlen weil die fristlose im raum steht. das ist rechtswidrig, denn auch für sgb leistungen gilt prinzipiell die unschuldsvermutung bei klage. sollte bescheid ergehen, dass du eine sperre bekommst, sofort widerspruch nd zeitgleich eilanordnung / einstweilige verfügung beim sozialgericht auf zahlung beantragen. verfahren vor sg ist kostenlos, rechtspfleger hilft bei formulierung. dazu fragen bitte dann im soz.recht posten. arbeitslos melden mußt du dich binnen 3 tagen. sunbee -- Editiert von sunbee1 am 03.04.2008 18:31:26 Am 3.4.2008 von marks78 @sunbee erstmal danke ... verstehe ich es richtig das ich mich also morgen dann beim AA als erwerbslos melden muss ? ... Am 3.4.2008 von Sunbee 1 @marks sorry, es hätte heißen müssen, geh zum arbeitsgericht nicht amtsgericht. dort hilft der rechtspfleger bei formulierung der klage kostenlos. wenn du die sache mit einem anwalt durchfechten willst, kannst du, wenn du mittellos bist, einen beratungshilfeschein beantragen. dazu alle unterlagen zu einnahmen/ ausgaben, kontoauszüge der letzten 3 monate und perso mitnehmen. mit diesem beratungshilfeschein zu einem anwalt deiner wahl, am besten f. arbeitsrecht. der darf dann höchstens 10 euro nehmen. er beantragt dann für dich prozesskostenhilfe. am arb.gericht trägt jeder erstinstanzlich seine kosten selbst. das verfahren läuft so: du reichst klage ein,gegen die fristlose und gleichzeitig klage auf das ausstehende gehalt. entweder selbst wie beschrieben oder dein anwalt tut es. dann kommt es nach ca 4 wochen zu einem gütetermin. der ist dazu da, sich gütlich zu einigen, wie der name sagt. heißt, der ag nimmt die kündigung zurück und du gehst wieder arbeiten, er zahlt. einigt man sich nicht, wird ein termin zum hauptverfahren angesetzt. dieser liegt z.b. in berlin ca 4 monate nach dem ersten termin. in dem verfahren wird geklärt, ob er zu recht fristlos gekündigt hat oder nicht. eine fristlose bedarf vorangegangener schwerer verfehlungen, wie diebstahl, gewalt o.ä. in deinem fall, fristlose wegen angeblicher nicht vorliegender au bescheinigungen, die du im verfahren als doppel vorlegen kannst (dein arzt stellt dir in so einem fall auf anfrage kopien aus) wird der richter die kündigung für nichtig erklären. ist dein vertrag in der zwischenzeit abgelaufen aufgrund von befristung, erhältst du bis zu dem tag gehalt, auch wenn du die gesamte zeit nicht arbeiten durftest. urlaubsgeld nicht vergessen, denn den urlaub konntest du nicht nehmen, dadurch muß er ausgezahlt werden. ist der vertrag bis zur hauptverhandlung noch nicht ausgelaufen, muss der ag deine arbeitskraft wieder annehmen.zahlen natürlich auch. will er dann deine arbeitskraft nicht, lehnst du dich in deinen sessel und wartest am monatsende jeweils auf dein gehalt. zahlt er beispielsweise in einer der beiden gewonnen varianten nicht, kannst du mit dem urteil des gerichts einen gerichtsvollzieher beauftragen, der die gehälter dann beim ag pfändet. die kosten der vollsttreckung muß der ag dann eben auch noch zahlen. so und in der ganzen zeit hast du, wenn die anwartzeiten erfüllst -innerhalb der letzten 2 jahre 12 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, zahlt die aa alg1. natürlich würde das zurückgefordert wenn du dein gehalt dann nachgezahlt kriegst. du kannst es dir einfach machen und in höhe des alg1 die ansprüche gleich abtreten. dann muss der ag nämlich an die arbeitsagentur zahlen. sagen wir du hast 1500€ gehalt, sind ca 750€ alg1 und das für 4 monate. dann zahlt der ag 3000€ direkt an die aa und den rest an dich. das hat den eindeutigen vorteil, wenn der ag trotz urteil nicht freiwillig zahlt, mußt du dich mit der arbeitsagentur nicht rumstreiten und nachweisen, dass der ag nicht gezahlt hat, sondern die agentur schickt ihre eigenen gerichtsvollzieher und die pfänden ihm alles unterm allerwetesten weg bis zur höhe der abgetretenen forderung nochmal: lass dir nicht von einem sachbearbeiter(sb) sagen, dass du eine sperre kriegst. erstens muss das schriftlich als bescheid ergehen, zweitens wäre so eine sperre rechtswidrig. wichtig ist, alles, wirklich ALLES schriftlich oder gegen bestätigung mit den ämtern abzuklären. nicht anrufen, nicht sich auf mündliche aussagen verlassen!
Leserforumvon Angsthäsin | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 12.10.2022 17:16
Ihre Formulierung lautete „ …, hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2022." ... Als es im Juni Urlaubsgeld für alle gab, erhielt A nichts. ... Er verwendete folgende Formulierung: „… hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30.09.2022."
Leserforumvon Mücke Online | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 16.11.2007 22:01
Das kommt auf die wörtliche Formulierung an. ... Woche Meisterstundelohn + Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit eingepackt als 13.
Leserforumvon calla07 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 22.04.2013 19:04
Da XXX zur absoluten Verschwiegenheit was seine Vergütung betrifft verpflichtet wurde, bekam er zufällig über Erzählungen seiner Kollegen, die von anderen Zeitarbeitsfirmen kommen, mit, dass diese sowohl Weihnachts- als auch Urlaubsgeld bekommen, ihnen die Tarifverträge sogar ausgehändigt wurden oder über die Homepages der jeweiligen Zeitarbeitsfirmen abrufbar sind und diese Kollegen darüber hinaus auch noch weit mehr verdienen. ... Es kommt auf die genaue Formulierung des TV an, denn es gab einen geänderten mehrgliedrigen Christlichen TV, der bis dato nur von einzelnen Gerichten als ebenso unwirksam angesehen wurde.
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