99 Ergebnisse für „vertrag frage rechtlich begründung“

Leserforumvon Blue_Silver | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 12.02.2013 21:08
oder wie muss das Kündigungsschreiben rechtlich ordnungsgemäß aussehen? ... Eine Begründung muss die Kündigung aber auch nach Gesetz nicht enthalten. ... Ein Begründung ist bei AN grundsätzlich nie notwendig.
Leserforumvon schulden1992 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.07.2020 20:44
Ich hab mal eine Frage aus reinem Interesse,,,betrifft mich zwar nicht direkt, aber bin in einer ähnlichen Situation. ... Gehalt), und auch keine Chance in der Entgeltgruppe aufzusteigen (normal nach 2 Jahren).. ,..jetzt frage ich mich mit welcher Begründung das ganze rechtlich möglich ist? ... Unter anderem gibt es für eine entfristung sehr strenge Regeln,...zb darf man in 2 Jahren nicht mehr als 20 Tage krank sein (also wenn man sich kurz vor Ablauf nen Bein bricht hat sich eine entfristung schon wieder erledigt),..man darf nicht mehr als 2 Unfälle mit 5000 Euro schaden haben,..man darf in 3 Monate nicht mehr als 30 Stunden über die vorgeschriebene Zeit für seine Tour brauchen (obwohl die eh keine Überstunden bezahlen),...usw usw Am 31.7.2020 von Harry van Sell Zitat (von schulden1992):,..jetzt frage ich mich mit welcher Begründung das ganze rechtlich möglich ist?
Leserforumvon Colepfeiffer | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 11.04.2023 20:34
Meine Frage nun: müsste ich da etwas befürchten? ... Wäre dies rechtlich erlaubt?... [quote=Harry van Sell]Das Vertragsbruch rechtlich nicht erlaubt ist,[/quote] Zum allgemeinwissen sollte auch zählen, dass wenn im Vertrag nichts vereinbart ist bzw.
Leserforumvon MAT28 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.06.2010 16:50
Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, weil mir ja mal wieder Stunden fehlen und damit auch Geld? ... Ich vermute, dass dieser Vertrag daher als sittenwidrig anzusehen ist. ... Die Frage wäre nur, was wollen Sie machen.
Leserforumvon GastroK | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 24.03.2009 16:26
Hallo, ich hab da mal eine Frage: Nämlich, ich bin seit Oktober 06 bei meinem Arbeitgeber in der Gastronomie eingestellt. ... Selbige Begründung. ... Zur Abfindung kann ich dir folgendes Sagen.Ein Arbeitgeber ist rechtlich nicht verplichtet dir eine Abfindung zu zahlen.Also daher kannst du schoneinmal froh sein.
Leserforumvon Gromnash | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 31.08.2012 13:09
A arbeiten gehen mit der Begründung, dass ich Überstunden und Resturlaub für die verbleibende Zeit nehme? ... Bleibt die Frage, ob du in der Zeit schon woanders anfangen darfst, solange du noch Freizeitausgleich und Urlaub hast (vorausgesetzt, das klappt alles auch so). Rechtlich gesehen muss dein dann Ex-AG keinen Lohn weiter zahlen, ggf. müsstest du zurückzahlen.
Leserforumvon fb492126-95 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.06.2018 15:02
Die Begründung lautet, dass ich eine kurzfristige Aushilfe sei und von Urlaubsgeld nichts im Arbeitsvertrag stehe. Ist das rechtlich so in Ordnung? ... Wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist, hast Du auch keinen Anspruch.
Leserforumvon mondray | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.06.2015 22:13
Am 25.6.2015 von mondray Da die Frage rein theorethischer Natur ist und ich hier von Standardklauseln spreche, sag ich mal: Nein es gibt keine Regelung die sich auf Kündigung vor Arbeitsbeginn bezieht. ... Von daher hinkt die Begründung mit den Standardklauseln etwas. ... Dann kommt es darauf an, ob ein Kündigungsausschluss vor Beschäftigungsbeginn im Vertrag mit Z enthalten ist.
Leserforumvon guest-12302.04.2010 10:03:26 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.03.2008 11:44
Hintergrund: Einer Freundin von mir soll das Gehalt gekürzt werden, und ich frage mich, ob das in Ordnung ist. ... Doch wohl, weil er es sonst rechtlich nicht hätte durchsetzen können, oder? ... Am 1.3.2008 von jb Wer unterschreibt, ist im Prinzip einen veränderten Vertrag mit neuen Konditionen eingegangen.
Leserforumvon philosoph32 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.11.2020 21:33
Lediglich, dass sie den Vertrag nicht unterschreibt oder eine Begründung dazu ? ... Allerdings kann es sein, das eine gute Begründung zur Nachbesserung führt. ... (@HVS -> natürlich kann man dem AN immer kündigen, nur ob es rechtlich wirksam gestaltet werden kann steht hier in Frage.
Leserforumvon candidatos | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 27.03.2024 10:34
[/quote] Ohne einen konkreten Wortlaut zu kennen, ist diese Frage nicht zu beantworten. ... Da lag noch kein Vertrag vor. ... Begründung nicht notwendig, aber möglich. zB weil das nun vorliegende Arbeitsvertrags-Angebot doch nicht deinen Vorstellungen entspricht.
Leserforumvon Markuo | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 15.02.2018 21:59
Hallo, habe folgende Frage. ... Ist dies nun rechtlich richtig? ... Mit welcher Begründung genau?
Leserforumvon Dora22211 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 09.12.2016 10:19
Nun ist es so, dass rechtlich gesehen, nach einer gewissen Zeit ein "unbefristeter Vertrag" verlangt wird, so auch bei einem unserer Mitarbeiter. ... Am 9.12.2016 von asd1971 Die Frage ist, ob die Zusage noch zurückgenommen werden kann. 1.: Ist die Frist verstrichen, so ist der Vertrag unbefristet. 2.: Ich persönlich bin der Meinung, dass es nicht vom guten Stil zeugt erst eine Zusage zu erteilen und später dann - teilweise auch kurzfristig abzusagen. ... Und Eure Begründung, dass ihr den nicht mehr wollt, weil keine Befristung nicht mehr möglich ist, wäre beim Arbeitsgericht, wird vor dem Gericht eher negativ ausfallen. -- Editiert von asd1971 am 09.12.2016 10:36 Am 9.12.2016 von -Laie- Zitat (von asd1971):1.: Ist die Frist verstrichen, so ist der Vertrag unbefristet.Welche Frist?
Leserforumvon pete1968 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.12.2013 17:28
Dies ist rechtlich natürlich nicht statthaft, oder irre ich mich da? ... Das ist die Frage! ... Das ist die Frage!
Leserforumvon fb339859-12 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 17.05.2012 14:58
Hallo, eine etwas kniffelige Frage an die Experten. ... Die Begründung ist dazu noch einigermassen absurd. ... Ich hatte bisher einen befristeten Vertrag über zwei Jahre ohne Sachgrund.
Leserforumvon Cotton | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 18.03.2019 07:15
Ich Frage für meinen Freund. ... Es geht darum, dass ihm rechtlich der unbefristete AV zusteht. ... Typ 1 Diabetiker und DAS wird als Begründung hergenommen ...
Leserforumvon Yarub M. | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.10.2018 21:26
Aber was mit den Stunden, die ich unbezahlt gearbeitet habe, kann ich da rechtlich was machen ? ... Jetzt ist die Frage, ob du deine AZ mit den 4 nichtbezahlten Stunden nachweisen kannst. ... Lieferdienste sind aber meist Kleinbetriebe - dort gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der Chef kann jederzeit ohne Begründung kündigen.
Leserforumvon go501436-21 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 14.10.2018 22:43
Die Frage ist, was für den neuen Vertrag alles getan werden muss. ... Also was ist die Begründung des AG? Die These, dass es rechtlich einen geben muss sehe ich eher wackelig, wenn es nach der Kündigung zu einer Vertragsänderung kam.
Leserforumvon schias | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 06.10.2009 15:21
Wenn ein Vertrag nur 6 Monate ging (befriteter Vertrag), läuft er einfach aus. Eine Begründung für die Nicht-verlängerung braucht der Arbeitgeber nicht zu liefern. Wenn in der Probezeit gekündigt wurde, muss der Arbeitgeber ebenfalls keine Begründung liefern.
Leserforumvon Chris83KA | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 20.06.2005 17:54
Am 20.6.2005 von MadMac Der feine Unterschied ist: Der Arbeitgeber brauch eine *GUTE* begründung. ... Die goldene Frage ist dann, mit welcher Kündigung Du besser fährst, und ob evtl. noch 'ne Abfindung drin ist. ... Die Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen ist rechtlich nicht zulässig, außer für den Zeitraum der Probefrist.
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