oder wie muss das Kündigungsschreiben rechtlich ordnungsgemäß aussehen? ... Eine Begründung muss die Kündigung aber auch nach Gesetz nicht enthalten. ... Ein Begründung ist bei AN grundsätzlich nie notwendig.
Ich hab mal eine Frage aus reinem Interesse,,,betrifft mich zwar nicht direkt, aber bin in einer ähnlichen Situation. ... Gehalt), und auch keine Chance in der Entgeltgruppe aufzusteigen (normal nach 2 Jahren).. ,..jetzt frage ich mich mit welcher Begründung das ganze rechtlich möglich ist? ... Unter anderem gibt es für eine entfristung sehr strenge Regeln,...zb darf man in 2 Jahren nicht mehr als 20 Tage krank sein (also wenn man sich kurz vor Ablauf nen Bein bricht hat sich eine entfristung schon wieder erledigt),..man darf nicht mehr als 2 Unfälle mit 5000 Euro schaden haben,..man darf in 3 Monate nicht mehr als 30 Stunden über die vorgeschriebene Zeit für seine Tour brauchen (obwohl die eh keine Überstunden bezahlen),...usw usw Am 31.7.2020 von Harry van Sell Zitat (von schulden1992):,..jetzt frage ich mich mit welcher Begründung das ganze rechtlich möglich ist?
Meine Frage nun: müsste ich da etwas befürchten? ... Wäre dies rechtlich erlaubt?... [quote=Harry van Sell]Das Vertragsbruch rechtlich nicht erlaubt ist,[/quote] Zum allgemeinwissen sollte auch zählen, dass wenn im Vertrag nichts vereinbart ist bzw.
Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, weil mir ja mal wieder Stunden fehlen und damit auch Geld? ... Ich vermute, dass dieser Vertrag daher als sittenwidrig anzusehen ist. ... Die Frage wäre nur, was wollen Sie machen.
Hallo, ich hab da mal eine Frage: Nämlich, ich bin seit Oktober 06 bei meinem Arbeitgeber in der Gastronomie eingestellt. ... Selbige Begründung. ... Zur Abfindung kann ich dir folgendes Sagen.Ein Arbeitgeber ist rechtlich nicht verplichtet dir eine Abfindung zu zahlen.Also daher kannst du schoneinmal froh sein.
A arbeiten gehen mit der Begründung, dass ich Überstunden und Resturlaub für die verbleibende Zeit nehme? ... Bleibt die Frage, ob du in der Zeit schon woanders anfangen darfst, solange du noch Freizeitausgleich und Urlaub hast (vorausgesetzt, das klappt alles auch so). Rechtlich gesehen muss dein dann Ex-AG keinen Lohn weiter zahlen, ggf. müsstest du zurückzahlen.
Die Begründung lautet, dass ich eine kurzfristige Aushilfe sei und von Urlaubsgeld nichts im Arbeitsvertrag stehe. Ist das rechtlich so in Ordnung? ... Wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist, hast Du auch keinen Anspruch.
Bei 2 Arbeitsverträgen unterschreiben?
4,5 von 5 Sterne
Am 25.6.2015 von mondray Da die Frage rein theorethischer Natur ist und ich hier von Standardklauseln spreche, sag ich mal: Nein es gibt keine Regelung die sich auf Kündigung vor Arbeitsbeginn bezieht. ... Von daher hinkt die Begründung mit den Standardklauseln etwas. ... Dann kommt es darauf an, ob ein Kündigungsausschluss vor Beschäftigungsbeginn im Vertrag mit Z enthalten ist.
Welche Gründe sind für Gehaltskürzungen legitim?
3 von 5 Sterne
Hintergrund: Einer Freundin von mir soll das Gehalt gekürzt werden, und ich frage mich, ob das in Ordnung ist. ... Doch wohl, weil er es sonst rechtlich nicht hätte durchsetzen können, oder? ... Am 1.3.2008 von jb Wer unterschreibt, ist im Prinzip einen veränderten Vertrag mit neuen Konditionen eingegangen.
Lediglich, dass sie den Vertrag nicht unterschreibt oder eine Begründung dazu ? ... Allerdings kann es sein, das eine gute Begründung zur Nachbesserung führt. ... (@HVS -> natürlich kann man dem AN immer kündigen, nur ob es rechtlich wirksam gestaltet werden kann steht hier in Frage.
[/quote] Ohne einen konkreten Wortlaut zu kennen, ist diese Frage nicht zu beantworten. ... Da lag noch kein Vertrag vor. ... Begründung nicht notwendig, aber möglich. zB weil das nun vorliegende Arbeitsvertrags-Angebot doch nicht deinen Vorstellungen entspricht.
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
3,6 von 5 Sterne
Hallo, habe folgende Frage. ... Ist dies nun rechtlich richtig? ... Mit welcher Begründung genau?
Nun ist es so, dass rechtlich gesehen, nach einer gewissen Zeit ein "unbefristeter Vertrag" verlangt wird, so auch bei einem unserer Mitarbeiter. ... Am 9.12.2016 von asd1971 Die Frage ist, ob die Zusage noch zurückgenommen werden kann. 1.: Ist die Frist verstrichen, so ist der Vertrag unbefristet. 2.: Ich persönlich bin der Meinung, dass es nicht vom guten Stil zeugt erst eine Zusage zu erteilen und später dann - teilweise auch kurzfristig abzusagen. ... Und Eure Begründung, dass ihr den nicht mehr wollt, weil keine Befristung nicht mehr möglich ist, wäre beim Arbeitsgericht, wird vor dem Gericht eher negativ ausfallen. -- Editiert von asd1971 am 09.12.2016 10:36 Am 9.12.2016 von -Laie- Zitat (von asd1971):1.: Ist die Frist verstrichen, so ist der Vertrag unbefristet.Welche Frist?
Dies ist rechtlich natürlich nicht statthaft, oder irre ich mich da? ... Das ist die Frage! ... Das ist die Frage!
Hallo, eine etwas kniffelige Frage an die Experten. ... Die Begründung ist dazu noch einigermassen absurd. ... Ich hatte bisher einen befristeten Vertrag über zwei Jahre ohne Sachgrund.
Ich Frage für meinen Freund. ... Es geht darum, dass ihm rechtlich der unbefristete AV zusteht. ... Typ 1 Diabetiker und DAS wird als Begründung hergenommen ...
Aber was mit den Stunden, die ich unbezahlt gearbeitet habe, kann ich da rechtlich was machen ? ... Jetzt ist die Frage, ob du deine AZ mit den 4 nichtbezahlten Stunden nachweisen kannst. ... Lieferdienste sind aber meist Kleinbetriebe - dort gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der Chef kann jederzeit ohne Begründung kündigen.
Die Frage ist, was für den neuen Vertrag alles getan werden muss. ... Also was ist die Begründung des AG? Die These, dass es rechtlich einen geben muss sehe ich eher wackelig, wenn es nach der Kündigung zu einer Vertragsänderung kam.
Wenn ein Vertrag nur 6 Monate ging (befriteter Vertrag), läuft er einfach aus. Eine Begründung für die Nicht-verlängerung braucht der Arbeitgeber nicht zu liefern. Wenn in der Probezeit gekündigt wurde, muss der Arbeitgeber ebenfalls keine Begründung liefern.
Am 20.6.2005 von MadMac Der feine Unterschied ist: Der Arbeitgeber brauch eine *GUTE* begründung. ... Die goldene Frage ist dann, mit welcher Kündigung Du besser fährst, und ob evtl. noch 'ne Abfindung drin ist. ... Die Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen ist rechtlich nicht zulässig, außer für den Zeitraum der Probefrist.