4 Ergebnisse für „zeitarbeit arbeitsamt woche krankenkasse“

Leserforumvon Johnny Bordelli | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 15.01.2014 21:12
hallo, ein kollege war seit dem 1.11.13 arbeitslos. vom 5.12 - 20.12.13 hatte er eine befristete stelle angenommen. er sollte in firma x arbeiten. war zwar schwere arbeit, aber ok... er sollte 10,69 € dafür bekommen. 8,19€ Basis Zeitarbeiterlohn und 2,50 von der Firma als zulage. nun hat er die eine woche bezahlt bekommen und die andere woche nicht. nicht verwirren lassen von den 49std in einer woche rechnerisch kommt das auf die summe von 10,69€/std nun war der kollege krank in der zweiten woche. das es in den ersten 4 wochen keine kohle gibt bei krankheit ist auch bekannt. zeitarbeit ebend. tarif igz-dgb nun war er auch direkt wieder beim arbeitsamt und regelte alles weil war ja eh alles befristet. er dachte aber, er bekommt die zwei wochen kohle. dem war aber nun nicht so. beim arbeitsamt wurde rückwirkend nachbezahlt ab den 20.12 bis monatsende. soweit sogut.... das problem ist nun das ihm eine woche fehlt... kann man das beim amt nachtragen oder nicht? ... Nun ist es aber eh zu spät, falls die Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb einer Woche der Krankenkasse gemeldet wurde. -- Editiert florian3011 am 15.01.2014 21:47 Am 15.1.2014 von Johnny Bordelli Krankenkasse? ich dachte die kommt erst auf nach 6 wochen krankheit. 2 wochen beschäftigt, davon 1 woche krank, kurz bei arbeitsamt bescheidgegeben und die haben den einen zeitraum nachbezahlt (21.12 bis 31.12) und das nächste geld kommt ende januar. also der zeitraum 16.12-20.12 müßte die krankenkasse bezahlen?
Leserforumvon buebchen2506 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 10.11.2011 17:18
Hatte auch schon zwei Vorstellungsgespräche (Zeitarbeit). ... Mit der Begründung kann er das ewig ausreizen, das versteht auch das Arbeitsamt. ... Höchstens 1 Woche!
Leserforumvon Silberlöwe | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 29.04.2008 04:46
Das Thema Zeitarbeit. ... Dachte endlich Job gefunden und es wird von Woche zu Woche schlimmer. ... Es war aber auch nicht ausgemacht mit Halbtags, ich muss voll arbeiten ansonsten kann ich weiter vom Arbeitsamt leben, will ich zwar nicht, aber das ALG2 ist höher als halbtags bei Zeitarbeit.
Leserforumvon go500447-87 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 26.09.2018 18:48
Ich werde morgen zum Arbeitsamt gehen und mich dort Arbeitslos melden und denen die Mahnungen sowie Kündigung vorlegen ... und denen auch sagen das diese Gründe nicht Rechtskräftig sind da ich die krank Meldung innerhalb von 2 Tagen da hatte und ich nach eigener lust und Laune mich abmahnen und Kündigen ohne die Fristen einzuhalten ... ... Rückwirkend greift das nicht, aber tret einer Gewerkschaft bei, dann hast in Zukunft dort einen Ansprechpartner, statt Webforen, übrigens auch bei Problemen mit dem Arbeitsamt, inklusive Rechtsschutz bei Gerichtsverfahren. Ich bin immer wieder erstaunt, dass gerade Arbeitnehmer wie du, Zeitarbeit ist ja per se eine prekäre Beschäftigung, nicht Gewerkschaftsmitglieder sind.
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