143 Ergebnisse für „zeugnis erhalten gericht“

Leserforumvon subbz2k | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.10.2011 14:52
Und nun gleich zum Sachverhalt: Nach ewigem Hin und Her habe ich vor ein paar Wochen nun endlich mein Arbeitszeugnis von meinem ehemaligen AG erhalten. Das Zeugnis enthält aber Aussagen über Verhalten und Leistung, die fehlerhaft sind. ... Dann wird das Gericht eine Güteverhandlung durchführen.
Leserforumvon profilneurotiker | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 09.01.2006 21:26
Zur Thematik: Ich habe am 4.1.2006 die Kündigung meines AG erhalten. ... so wie ich meinen EX-AG einschätze, ist er zu faul oder hat keine Lust auf Gericht, daher der Weg meines Einspruches.... ... Frist (bestimmtes Datum) setzen ...und danach bei Nichtreaktion auf jeden Fall vor Gericht.
Leserforumvon Shostress | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.02.2019 23:39
Hallo Community, ich habe diese Woche meine fristlose Kündigung erhalten, meiner Meinung nach völlig unbegründet! ... Sofern diese nicht vorliegen ist die Kündigung unzulässig und du kannst diese ignorieren oder wenn du willst vor Gericht dagegen vorgehen. ... Am 16.2.2019 von little-beagle Zitat (von fb509062-96):Sofern diese nicht vorliegen ist die Kündigung unzulässig und du kannst diese ignorieren oder wenn du willst vor Gericht dagegen vorgehen..
Leserforumvon Unglücksrabe | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 14.08.2005 16:09
AG stellt ein qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis aus Ich war ohne Anwalt vor Gericht und mir wurde Prozeßkostenhilfe gewährt. ... Habe gehört, dass auch das Gericht das Zeugnis schreiben kann. ... Habe ein Zeugnis erhalten, das a) nicht qualifiziert ist, und b) nicht der Wahrheit entspricht.
Leserforumvon guest-12330.01.2022 13:30:40 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.06.2020 16:25
Daher: Brauche ich zur Durchsetzung - evtl. vor Gericht - bei dieser klaren Sachlage einen Rechtsbeistand? ... Da ich aber nicht weiß, ob ich zusätzlich zu dem Zeugnis vor Gericht auch finanziell erfolgreich sein kann, bin ich mir was das angeht doch sehr unsicher. ... Kommt nichts, wirst du das Zeugnis einklagen müssen.
Leserforumvon Kuhn88 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.08.2010 13:23
Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. ... Urteilt das Gericht darauf, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis zu erstellen hat, und leistet er diesem Urteil nicht Folge, drohen Zwangsmaßnahmen. ... Als ultima ratio könnte das Gericht sogar zur Zwangshaft greifen, um das Zeugnis zu erzwingen.
Leserforumvon Alex_98 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.08.2020 10:35
Person XYZ wird nach der aktuellen Ausbildung ein duales Studium bei der Justiz anfangen, bei dem diese eine Zusage erhalten hat. ... Weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Gericht. ... Weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Gericht.
Leserforumvon re123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.06.2009 13:26
hallo zusammen, mein mann hat sein arbeitszeugnis erhalten und wir schätzen die beurteilung seiner leistung auf 4 oder schlechter ein. damit ist er nicht zufrieden, seine leistung lag und liegt deutlich höher. er hat seinen ehemaligen arbeitgeber verbesserungsvorschläge unterbreitet. aber der sieht keinen anlass das zeugnis zu ändern. lt. seiner aussage wurde es nach geltenden richtlinien erstellt. meiner meinung nach ist es in der code-sprache verfasst. ist das erlaubt? ... mfg Am 25.6.2009 von hogwarts Hallo, um ein Zeugnis zu bewerten, muss man alles sehen! ... Also wenn er nicht damit einverstanden ist und der AG nichts ändern will, muss er vor Gericht klagen!!!
Leserforumvon StefanGer | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 29.10.2011 18:33
Im Oktober desselben Jahres hat der A das Zeugnis noch immer nicht erhalten und wendet sich an den AG. ... Ich würde mir gerne vorstellen können, wie so etwas dann ganz grundsätzlich vor Gericht abläuft. ... Arbeitsverträge, die das geltende Recht nicht in Gänze erfüllen, oder aber Abläufe dahingehend, dass manche Mitarbeiter ihre Zeugnisse selber verfassen und lediglich unterschreiben lassen, wohingegen andere AN ihr Zeugnis vom Vorgesetzten erhalten; die Zeugnisempfänger unterscheiden sich jedoch weder hinsichtlich des Dienstgrades noch der eigentlichen Tätigkeit.
Leserforumvon Daryzz | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.06.2019 21:22
Ansonsten werde ich wohl vor Gericht ziehen müssen, denn mit diesem Zeugnis brauche ich mich in meinem bisherigen Beruflichen Umfeld nicht weiterbewerben wollen. gruss Daryzz Am 2.6.2019 von guyfromhamburg Fragt sich nur, was man rechtlich erreichen kann. ... Zitat (von Daryzz):Ansonsten werde ich wohl vor Gericht ziehen müssen, denn mit diesem Zeugnis brauche ich mich in meinem bisherigen Beruflichen Umfeld nicht weiterbewerben wollen In der Tat solltest Du Dich bemühen, ein besseres Zeugnis zu erhalten. ... Aber bestimmte Formulierungen des Zeugnisses werden vor Gericht sicherlich keinen Bestand haben können.
Leserforumvon kiki12 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.02.2018 21:23
Für Streitigkeiten vor Gericht, um ein anständiges QAZ zu erhalten, fehlt mir die Energie. ... Gruß Kiki Am 26.2.2018 von fb367463-2 Verlangen können Sie viel, aber:Zitat (von kiki12):Für Streitigkeiten vor Gericht, um ein anständiges QAZ zu erhalten, fehlt mir die Energie. damit erledigt sich das dann. ... Dieses Zeugnis soll schaden.
Leserforumvon guest-12326.10.2009 11:05:48 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 14.05.2007 12:33
--- editiert vom Admin Am 14.5.2007 von blaubär49 ... bei der kurzen zeit der beschäftigung steht dir ein qualifiziertes zeugnis nicht zu, wohl aber eine bescheinigung, dass und was du gearbeitet hast. ... ein kurzfristiges verfallsdatum für diesen anspruch gibt es nicht. du solltest deinem chef eine schriftliche frist setzen und ihn fragen, ob es deswegen erforderlich sei, vor gericht zu gehen. ... Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. ... Aber ob sich das für ein Zeugnis für 2 Monate lohnt ...?
Leserforumvon Kathrina2 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 30.01.2011 09:47
Heisst, es soll keine KLage beim Gericht geben. ... Und ein gutes Zeugnis. ... Die betriebsbedingte Kündigung reicht, da muss keine Klage eingereicht werden um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Leserforumvon Reseda40 | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 28.12.2016 16:44
Wann hast Du ein Zwischenzeugnis mit der Note 2 erhalten und warum ist dies Teil der Kündigungsschutzklage? ... Berry Am 28.12.2016 von Reseda40 Das Zeugnis habe ich vor Weihnachten erhalten, geprüft von einer externen Agentur. ... Das kann als Indiz vor Gericht gewertet werden, dass deine Note 3 zu schlecht ist.
Leserforumvon Information-Wäre schön | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.03.2006 12:48
Trotz Urteil, und mehrfacher Anmahnung kein Zeugnis in vorgegebener und angemessener Frist erhalten. ... Im dritten Anlauf und unter Androhung einer Einschaltung des Arb.gerichtes kam einwirklich wohlwollendes Zeugnis heraus. Also ruhig erst einmal mit dem Anwalt probieren und dann erst mit dem Arb.gericht, gerade wenn Du die "Aufforderung" zu einem wohlwollenden Zeugnis per Gericht hast.
Leserforumvon lu94 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 12.08.2023 07:44
Der erste Gütetermin ist vorbei und das Gericht hat einen Vergleich angeboten. ... Zudem hat er gesagt, dass die Gegenseite das Angebot jederzeit zurückziehen kann oder auch das Gericht die Gesamtklage abschmettern kann und ich dann das alte Zeugnis habe. ... Ich hatte intern immer ganz gute Bewertungen erhalten.
Leserforumvon Lena85 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 11.04.2020 15:39
Eine Bekannte hat folgendes Arbeitszeugnis erhalten nachdem sie eine Stelle aufgrund von Mobbing ihrer Kollegen nach längerer Krankschreibung aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste: Editiert durch Admin Auf Nachfrage wurde behauptet dass die Bewertung der Arbeitsleistung sich auf die Belastbarkeit/Flexibilität beziehen würde und das Zeugnis nicht geändert werden würde. ... Und die Frage war eigentlich, ob der AG vor Gericht damit durchkommen würde durch die krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zeugnis die Arbeitsleistung schlechter zu bewerten. ... Sofern man vor Gericht landet, darf das Zeugnis ja nur besser aber nicht schlechter werden.
Leserforumvon Claudi405 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.11.2009 20:49
----------------- "" Am 20.11.2009 von MitEtwasErfahrung Haben Sie schon eine Kündigung erhalten? Wenn ja sollte man auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen, denn wenn die Einigungsversuche mehr als 3 Wochen dauern, kann es passieren, dass man weder eine Abfindung noch ein vernünftiges Zeugnis erhält. ... Kündigungsschutzklage die Einigung zu Protokoll bei Gericht zu geben?
Leserforumvon nkeskin | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 07.07.2011 20:07
Ich verlangte ein Arbeitszeugnis, welches ich auch von Ihr geschrieben erhalten habe. In diesem Zeugnis gab sie mir, durch die Codierungen, eine 4. ... Am 8.7.2011 von blaubär+ /// .. und bin der Meinung gerichtlich dagegen angehen zu können außer dem zeugnis sehe ich nichts, wogegen du gerichtlich vorgehen könntest. ob es in sachen zeugnis sinnvoll ist, kann ich mangels kenntnis nicht einschätzen. dass das zeugnis nach deiner einschätzung eine 'ausreichend' bedeutet, lässt sich kaum angreifen. selbstwahrnehmung und fremdwahrnehmung können auseinanderfallen und bei der beurteilung der leistung gibt es nun mal spielräume, die kein gericht anzweifeln wird. ----------------- "" Am 8.7.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:selbstwahrnehmung und fremdwahrnehmung können auseinanderfallen und bei der beurteilung der leistung gibt es nun mal spielräume, die kein gericht anzweifeln wird .
Leserforumvon Martin235 | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 01.12.2009 09:59
Wenn ich klagen muss, werde ich nur ein Befriedigendes Zeugnis erhalten (Note 3), mit dem ich nichts anfangen kann. ... Dann kannst du ja bei Gericht die Klage zurücknehmen wenn du ein besonders nettes Zeigniss bekommst + ne kleine Abfindung bekommst. ... Klagen kann man immer, nur erhalten dürfte man es nicht.
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