4 Ergebnisse für „überstunde arbeitgeber arbeitsbeginn“

Leserforumvon go442107-57 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.05.2016 19:45
Mit freundlichen grüßen Robert Am 23.5.2016 von asd1971 Grundsätzlich muss jeder Überstunde bezahlt werden bzw. vergütet werden. ... Mit freundlichen grüßen Robert Am 24.5.2016 von blaubär+ /// Sie jedoch muss früher anfangen um 6.45uhr Wenn dieses 'Muss' durch eine Anweisung des AG kommt, hat sie recht, dies auch als Beginn der AZ aufzuschreiben Am 24.5.2016 von go442107-57 Das muss ist nicht vom Arbeitgeber vorgegeben. 7 Uhr ist Arbeitsbeginn um jedoch rechtzeitig fertig zu sein "muss" sie früher anfangen. ... Arbeitsbeginn ist eben Anfangszeit, d.h. sie muss 'Punkt' am Platz sein, "damit sie sich auf den Tag vorbereiten kann".
Leserforumvon doppelpunkt | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 22.06.2012 15:28
Eine betriebliche oder schriftliche Vereinbarung über die Arbeitszeiten, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, was sind Überstunden usw. existierte und existiert auch heute nicht. ... Hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht? ... Ob du 39 Stunden und eine unbezahlte Überstunde oder gleich 40 Stunden arbeitest spielt doch keine Rolle.
Leserforumvon MAnic85 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 26.05.2016 22:06
Arbeitsbeginn ist 8.00 -zumindest stehen dann Alle vor der Stechuhr, stechen an und dann geht es direkt an den Rechner, ist ein Call Center, die Hotline ist ab 8 Uhr frei, erster Anruf kommt dann direkt. wenn man um 07:59 ansticht wird das händisch auf 8h gesetzt.. --> Es wird erwartet das um 8 Uhr der Rechner an, man im System eingeloggt ist, alle Datenbanke offen, alle Emails (die oft über Nacht kommen, aktuelle Infos zum Tagesgeschäft, Arbeitsanweisungen etc..) gelesen sind.. bevor ich "ansteche" und ab 8.00h bezahlt werde.. ist das so koscher..? ... Zeiterfassung: Ich habe , da ich im April und Mai freiwillig, bezahlt, Überstunden geleistet habe um einen Ausdruck meiner Kommt/Geht Zeiten für April/Mai gebeten, ältere Kollegen haben mir berichtet das gerne man die eine oder andere Überstunde "verschwindet" .. ... Nicht nur dass, Dein Arbeitgeber verhält sich äußert unsozial.
Leserforumvon Erbsenzähler123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 28.10.2022 21:40
Somit besitzt mein Arbeitgeber keine Aufzeichnungen über meine Arbeitszeit. ... Das bedeutet ich habe bereits mehr als 200 Stunden gratis für meinen Arbeitgeber gearbeitet. ... Nur im Abschnitt "Vertragsstrafe" wird das Wort Überstunde erwähnt :"die Strafe auf eine Bruttomonatsvergütung ohne Überstunden- oder sonst.
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