Ich habe Recht auf 16 Tage Urlaub. ... Höchstens, dass man, wenn man zwei Tage die Woche arbeitet, für Urlaub auch nur zwei Tage beantragen muß. ... Dann bin ich schon am anfang Juli bei 0 Tagen und stehen vor mir paar Tagen - soll ich überstunde machen oder soll ich Frei krigen.
Der Chef gibt ihr 15 Tage zusammenhängenden Urlaub und über die restlichen Tage will der Chef verfügen. ... NUR zum Wohle der firma, möchte ich meinen - aber mit welchem anspruch und recht??? ... Sie hat glaube ich 25 Tage Urlaub.
JEtz hab ich eine Frage, ich bin zu 30.6. entlassen worden und hab ich noch 6 Tage Urlaub die ich nicht nehme und 8 Überstunden die ich auch nich nehme. ... Wie kann ich rechnen wieviele € ich für zu Beispiel einen Tag Urlaub oder eine Überstunde bekomme? ... Für den Urlaub gibts den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen.
Teilzeitarbeit ohne Urlaubsanspruch
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Jetzt wollte ich hier mal fragen ob das überhaupt rechtens ist, besonders mit dem Urlaub!? ... Juni arbeitest, steht dir selbstverständlich Urlaub zu; so steht es im BUrlG und der Anspruch kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. ... Dass jegliche Überstunde in beliebiger Höhe mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, halte ich für unzulässig bzw. nichtig.
Ich habe manche Tage um die 15-24h durchgearbeitet auf Stempelkarte, wo ich hätte den Ausbildungsbetrieb anzeigen können. ... Bei Urlaub steht dem Azubi pro Überstunde eine Stunde Urlaub zu, plus Zeitzuschlag. ... Wenn die Überstunden in Urlaub ausgeglichen werden, hat dies nichts mit dem normalen gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun, siehe Urlaub.
Nun habe ich in TZ 3 Tage die Woche gearbeitet und habe jetzt noch 24 Tage Urlaub offen. Nun überlege ich, die letzten 2 Wochen doch keine Krankmeldung abzugeben und hätte dann vom AG noch 18 Tage Urlaub offen. ... Ohne Krankmeldungen hätte ich dann aber noch 8 Tage Urlaub gehabt.
Urlaub wäre bereits genommen worden und es gäbe keine Überstunden. ... Der Anwalt des AG erklärt dem AN, dass er aber wissen müsse, dass er dann jede einzelne Überstunde und deren Anordnung, als auch die Sache mit den Urlaubstagen stichhaltig beweisen müsse, worauf die Richterin dem Anwalt erklärt, dass die Beweislast eher bei dem AG liegt und er so etwas unterlassen möge. ... Ansonsten hätte ich gedacht, dass es mühelos nachzuweisen sein sollte, wie viel Urlaub genommen worden ist und wie viel Tage U-Anspruch noch vorhanden sind.
Aber ganze Tage zusätzlich zu arbeiten? Da kann der Arbeitgeber ja kommen und auf Dauer aus meiner 5-Tage-Woche eine 6-Tage-Woche machen!?! Für mich gelten die Vergünstigungen des Tarifvertrags (Arbeitszeitkonto mit Überstundenabfeiern, 30 Tage Urlaub, tarifliches Gehalt) NICHT!
Immerhin sind es 8 Tage. Bei meinem nächsten AG fange ich ja wieder von vorne an und habe während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub - wenn das bei 3 - 4 befristetenen 6-Monats-Verträgen so geht, habe ich im Extremfall 2 Jahre keinen Urlaub gehabt. ... Er hat noch 9 Tage alter Urlaub und 12 Tage von dem Jahr und dazu über 200 Überstunden.
Auch muss es Urlaub geben mind. 21 Tage sollten das sein. ... Völlig unabhängig davon ist sie jetzt in einer schulischen Ausbildung, die zwei Tage die Woche in Anspruch nimmt. ... Aber im Ferien oder im Praktikum kann ich das schaffen, trotzdem kann ich aber rein Rechnerich 1-2 Tage Urlaub auch im Ferien sparen.
Im Arbeitsvertrag gibt es zwar eine Urlaub / Feiertagsregelung - hier wird aber in drei Textblöcken nicht einmal auf Feiertage eingegangen. ... Wenn man im März nur 183 Stunden gerbeitet hat, dann hat man keine Überstunde gemacht, sondern hatte eine Fehlstunde.