5 Ergebnisse für „überstunde zahlung anspruch“

Leserforumvon Hudson75 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.02.2013 17:11
Das Weihnachtsgeld wird als freiwillige Zahlung deklariert. ... Das Weihnachtsgeld wird als freiwillige und widerrufbare Zahlung deklariert. ... Sprich, man müsste das Geld oder den Freizeitausgleich einklagen und dafür akribisch jede Überstunde nachweisen könne.
Leserforumvon osiacosiac | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 27.07.2023 19:01
Wie wirkt sich dies auf die Zahlung der 1100 Euro Brutto aus? ... [/quote] A) weil es so war B) weil er seinem Mandanten einen Vorteil verschaffen wollte [quote=osiacosiac]Wie wirkt sich dies auf die Zahlung der 1100 Euro Brutto aus?... Ansonsten hätte ich gedacht, dass es mühelos nachzuweisen sein sollte, wie viel Urlaub genommen worden ist und wie viel Tage U-Anspruch noch vorhanden sind.
Leserforumvon siebenfünfneun | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.05.2016 21:39
Es geht darum das ich täglich mindestens eine unbezahlte Überstunde mache, werden aber auch manchmal zwei oder seltener drei. ... Da in Ihrem Fall keine höheren Dienste erbracht werden und auch kein herausgehobenes Entgelt gezahlt wird, haben Sie (und auch Ihre Kollegen) Anspruch auch auf Rückwirkende Zahlung der Überstunden. ... Im Falle einer Rechtsschutzversicherung oder bei Anspruch auf Beratungsbeihilfe macht hier auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes Sinn.
Leserforumvon Partisanin | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 05.11.2014 13:04
Irgendwo hieß es, erst bei 3maliger Zahlung, woanders irgendwas von "Gleichbehandlung"... ... Weißt du auch, ob ich einen Anspruch auf den Bonus habe? ... Trotzdem: Habe ich nach dem einmaligen Zahlen des Bonus in 2013 einen Anspruch auf diesjährige Zahlung?
Leserforumvon MichiM | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 15.04.2005 07:22
Die eigentliche Freizeitgewährung ist wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, aber die Zahlung des Entgeltes. ... Achtung: Im Streitfall muß der Arbeitnehmer jede einzelne Überstunde im Prozess darlegen und beweisen. ... Bei meinem nächsten AG fange ich ja wieder von vorne an und habe während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub - wenn das bei 3 - 4 befristetenen 6-Monats-Verträgen so geht, habe ich im Extremfall 2 Jahre keinen Urlaub gehabt.
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