Inhaltsverzeichnis
- Muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen?
- Muss der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag übersetzen?
- Was ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
- Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Sprache vorschreiben?
- Kann der Arbeitgeber verlangen, dass Arbeitnehmer ein Profil auf Xing einrichten?
- Darf der Arbeitgeber Überwachungskameras installieren?
- Darf der Arbeitgeber Mails von Arbeitnehmern lesen?
- Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Arbeitnehmers einsehen?
- Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
- Welche Kleidung kann ein Arbeitgeber vorschreiben?
- Was müssen Arbeitgeber bei einer Abmahnung beachten?
- Arbeitgeber droht mit Strafanzeige
- Kann ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber anzeigen?
- Was müssen Arbeitgeber bei einer Auszeit von der Arbeit (Sabbatical) durch den Arbeitnehmer beachten?
- Mobbing im Betrieb - was müssen Arbeitgeber tun?
- Bossing durch den Arbeitgeber?
- Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
- Was muss der Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag beachten?
- Arbeitgeber muss Kündigung eigenhändig und erkennbar mit seinem Namen unterschreiben
- Wie sollte ein Arbeitgeber die Kündigung zustellen?
- Darf Arbeitgeber nach Kündigung Mail-Account löschen?
Häufige Fragen & Antworten
Muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen?
Viele Arbeitnehmer haben keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Oftmals wissen sie gar nicht, dass sie einen Arbeitsvertrag haben. Es heißt dann immer, dass sie ohne Arbeitsvertrag arbeiten würden. In Wirklichkeit haben diese Arbeitnehmer einen mündlichen bzw. formlosen Arbeitsvertrag, der grundsätzlich voll wirksam ist. Es gibt keine Vorschrift, die den Arbeitsvertrag an eine bestimmte Form knüpft.
Allerdings sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich niederzuschreiben, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dieser Verpflichtung haben sie innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses nachzukommen. (von Rechtsanwalt Kerem Türker)
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Muss der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag übersetzen?
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass das Risiko, was mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages in deutscher Sprache verbunden ist, beim unterzeichnenden ausländischen Arbeitnehmer liegt. Betroffene müssten nicht unterschreiben. Den Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland trifft daher auch keine Pflicht zur Übersetzung des Arbeitsvertrages.
(BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B)) (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
Was ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, ist neben der persönlichen Abhängigkeit ein weiteres Kennzeichen eines jeden Arbeitsverhältnisses.
Dem Gesetzeswortlaut des § 106 S. 1 GewO zufolge kann „der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."
So kann der Arbeitgeber die konkrete Arbeitsleistung, d. h. den Inhalt der Tätigkeit des Arbeitnehmers aufgrund seines Weisungsrechts gemäß § 106 S. 1 GewO näher konkretisieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers umso weiter reicht, je abstrakter die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag benannt ist (HK-ArbR/Becker, § 106 GewO Rn. 5).
Ist beispielsweise die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag mit „Lagerist" umschrieben, so folgt hieraus, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Inhalts der Arbeitsleistung verhältnismäßig weit reicht. So könnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorliegend zu allen Tätigkeiten anweisen, die im Zusammenhang mit der Arbeit eines Lageristen in einem Lager anfallen.
Sollte jedoch die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag beispielsweise mit „Sachbearbeiter im Callcenter" bezeichnet sein, so wird hieraus regelmäßig folgen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine andere Tätigkeit wird zuweisen können, die nicht im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Callcenter steht. (von Rechtsanwalt Marcel Wahnfried)
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Das Weisungsrecht des Arbeitgebers - Ausgangspunkt für Konflikte zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmerim Ratgeber
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Kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Sprache vorschreiben?
für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag bestimmte Sprachen zu vereinbaren. Hier muss man dann prüfen, in welchem Umfang diese Vorgaben jeweils gelten und worauf genau sie sich beziehen, also z.B. Sprache im Umgang mit Kunden oder Sprache unter den Kollegen. Das jedenfalls können Arbeitgeber machen.
Wenn keine solchen Regelungen im Arbeitsvertrag steht, sind wir ganz generell bei dem Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers. Davon darf er Gebrauch machen und den Arbeitnehmern Weisungen erteilen, solange er dabei nicht willkürlich oder gar despotisch vorgeht. Ansonsten haben Arbeitgeber aber einen gewissen Ermessenspielraum bei der Ausübung ihres Direktionsrechts, was natürlich für Arbeitnehmer mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden ist.
Im Einzelfall kommt es darauf an, ob ein hinreichender Zusammenhang mit der jeweiligen Arbeit besteht, die Sprache also für die jeweilige Tätigkeit notwendig ist. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Kann der Arbeitgeber verlangen, dass Arbeitnehmer ein Profil auf Xing einrichten?
Eine Firma kann gegen den Willen des Mitarbeiters nicht einmal auf der eigenen Homepage persönliche Daten einfach so veröffentlichen. Einen Zwang, sich auf anderen Webseiten mit persönlichen Daten zu registrieren und präsentieren, kann es erst Recht nicht geben. Auch eine im Betrieb geltende Richtlinie kann dann eher als Anregung zu verstehen sein.
Etwas anderes kann aber für bestimmte Berufe gelten, in denen eine Darstellung und Kommunikation in Sozialen Netzwerken eben gerade Bestandteil der Arbeitsleistung ist - z.B. Social Media Manager.
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Darf der Arbeitgeber Überwachungskameras installieren?
Videoüberwachung mittlerweile alltäglich. Auch aus dem Arbeitsleben ist sie nicht mehr wegzudenken, u. a zur gezielten Überwachung der Arbeitnehmer. Diese dient in der Regel der Kontrolle der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Dem Arbeitgeber ist es nicht generell verboten, seine Mitarbeiter per Videoüberwachung zu kontrollieren. Er hat ein rechtlich schützenswertes Interesse an der (repressiven) Aufklärung und der (präventiven) Verhinderung von Diebstählen in seinen Räumlichkeiten.
Grenze dessen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darüber zu entscheiden, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen.
Videoaufnahmen sind nur dann zulässig, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers sie erfordern. Stets ist die Frage zu stellen, ob nicht auch mildere Mittel zur Verfügung stehen, den Interessen des Arbeitgebers gerecht zu werden.
Darf der Arbeitgeber Mails von Arbeitnehmern lesen?
Nein. Selbst wenn es sich bei den E-Mails um rein geschäftliche Mails handelt, ist das Wort des Arbeitnehmers geschützt. Der Arbeitgeber darf die Mails nicht lesen. Selbst Mailprotokolle dürfen nur eingeschränkt überprüft werden, etwa um Kosten zu ermitteln oder Fehler zu beheben.
Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Arbeitnehmers einsehen?
Auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers kann der Browserverlauf ausgewertet werden:
Ein Arbeitgeber prüfte den Browserverlauf eines Dienstrechners. Als er feststellte, dass der Nutzer des Dienstrechners in den vergangenen 30 Arbeitstagen an 5 Tagen das Internet zu privaten Zwecken nutze, kündigte er den betreffenden Arbeitnehmer aus wichtigem Grund.
Beim Browserverlauf handelt es sich um personenbezogene Daten. Diese dürfe der Arbeitgeber jedoch zur Missbrauchskontrolle speichern und auswerten. Auf andere Weise sei es dem Arbeitgeber nicht möglich, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15 (von Rechtsanwalt Johannes Kromer)
Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub verlangen. Das tut er auf die jeweils im Betrieb übliche Art und Weise, z. B. durch einen entsprechenden Antrag oder das Eintragen in eine Liste. Der Arbeitgeber hat diesen Urlaubswunsch dann zu berücksichtigen. Er hat den Urlaub also grundsätzlich zu gewähren, es sei denn es stehen dringende betriebliche Belange entgegen.
Als solcher Grund kommt in Betracht, dass zu einem bestimmten Zeitraum besonders viel Arbeit anfällt und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deshalb zwingend benötigt. Oder aber auch der Umstand, dass eine große Mehrheit an Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern zu einem bestimmten Zeitraum in den Urlaub möchte, der Arbeitgeber aber nur einen gewissen Anteil an Mitarbeitern entbehren kann und deshalb Grenzen ziehen muss. Dann kann er manchen Arbeitnehmern ihren Urlaubswunsch verwehren. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Welche Kleidung kann ein Arbeitgeber vorschreiben?
Es dürfen je nach Branche nur grundsätzliche Vorschriften gemacht werden, etwa das Tragen gedeckter Kleidung mit Schlips, keine Jeans, keine Sandalen etwa. Weitergehende Vorschriften müssten schon einen zwingenden Grund haben, ansonsten ist tatsächlich das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit betroffen und ein Eingriff eher nicht zu rechtfertigen. Bei einer einvernehmlichen Regelung im Arbeitsvertrag ist eine darüber hinausgehende Regelung aber sicher auch zulässig. (von Rechtsanwalt Andreas Orth)
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Was müssen Arbeitgeber bei einer Abmahnung beachten?
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden.
Beispiel nicht ausreichend: "Sie kommen immer wieder zu spät."
Beispiel ausreichend: "Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war."
Tipp: Benötigen Sie einen Mustertext? Hier finden Sie einen interaktiven Generator für eine Abmahnung für Arbeitgeber. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Arbeitgeber droht mit Strafanzeige
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherweise steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Auch wenn es schwer fällt: Arbeitnehmer sollten in dieser Situation vor allem Ruhe bewahren.
Wichtigster Hinweis in diesem Zusammenhang: niemals etwas unterschreiben ohne vorherige Beratung mit einem Rechtsbeistand. Auch wenn der Arbeitgeber versucht Druck aufzubauen, sollte man sich unbedingt zuvor beraten lassen. Wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will und mit einer Strafanzeige droht, befindet man sich in einer gefährlichen Situation, die sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Implikationen hat. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Kann ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber anzeigen?
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer beobachten, wie in ihrem Betrieb etwas nicht ganz rechtens abläuft. Mit einer Strafanzeige ließe sich da ja durchaus Druck auf den Arbeitgeber ausüben.
Doch hier ist Vorsicht geboten. Zunächst einmal müssen Arbeitnehmer solche Vorwürfe vor Gericht auch immer beweisen können. Es kann zwar immer Kollegen geben, die entsprechende Vorwürfe bestätigen könnten. Im Streitfall fehlt dann aber oft die Bereitschaft anderer Arbeitnehmer, gegen den Arbeitgeber auszusagen, weil diese natürlich an ihrem Job hängen.
Fehlen dann also die Beweise, ist man wiederum selbst schnell dem Risiko ausgesetzt, dass man sich im Bereich einer strafbaren falschen Verdächtigung bewegt.
Leider kann man auch bei klar beweisbaren Umständen nicht sicher sein, dass man keine nachteiligen Konsequenzen zu erwarten hat. Das Absurde an der Rechtsprechung im Arbeitsrecht ist, dass man unter Umständen selbst dann keine Anzeige stellen darf, wenn man berechtigte Vorwürfe gegen den Arbeitgeber darlegen kann. Das ergibt sich aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, nach denen der Arbeitnehmer Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers nehmen muss.
Im Fall von Verstößen außerhalb des Strafrechts muss zunächst innerbetrieblich Abhilfe geschaffen werden, bevor man sich an Aufsichtsbehörden oder die Polizei wenden darf. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Was müssen Arbeitgeber bei einer Auszeit von der Arbeit (Sabbatical) durch den Arbeitnehmer beachten?
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher darüber geeinigt haben, oder wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine entsprechende Reglung in den Arbeitsvertrag aufnehmen oder eine gesonderte Vereinbarung abschließen. In kleineren Betrieben kommt dies fast nie vor.
Außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt nach der jüngeren Rechtsprechung grundsätzlich, dass kein Anspruch auf einen Sabbatical besteht. Arbeitgeber sollten bei der Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung darauf achten, dass Sie sich die Möglichkeit vorbehalten, das Sabbatical oder dessen Zeitraum von den betrieblichen Umstanden abhängig zu machen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
Mobbing im Betrieb - was müssen Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber, die Mobbing dulden, fördern oder sogar selber mobben (bossen), machen sich gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern schadensersatzpflichtig. Der Arbeitnehmer kann außerdem Unterlassung fordern.
Auch gegen schikanöse Behandlungen, z.B. die Versetzung an einen ungeliebten Arbeitsort oder die Zuweisung einer „Strafarbeit" kann man sich zur Wehr setzen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing, Bossing und anderweitigen Schikanen eine leere Worthülse?im Ratgeber
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Bossing durch den Arbeitgeber?
Für den Fall, dass Arbeitnehmer von ihrem Chef gemobbt werden, sollten diese zunächst von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen. Arbeitnehmer können sich bei ihrem Chef, oder auch bei dessen Vorgesetzten oder der Personalabteilung beschweren.
Für den Fall, dass in dem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, können Arbeitnehmer sich auch an diesen wenden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Beschwerde gegenüber dem Vorgesetzten keine Veränderung bewirkt oder die Ängste vor einer direkten Konfrontation zu groß sind, als dass eine Beschwerde nach in Frage kommt.
Diese Stellen können helfen, aus der unterlegenen Position zu entkommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rechtswidriges Verhalten der Kollegen oder des Chefs nach seinen Möglichkeiten zu unterbinden.
Als vorbereitende Maßnahme sollten Arbeitnehmer die einzelnen Geschehnisse dokumentieren, d.h. eine Auflistung der Vorkommnisse erstellen und wenn möglich auch Beweise hierfür sammeln. (von Rechtsanwalt Peter Pistorius)
Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der den Betrieb verlässt, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (sogar den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat er).
Dieser Anspruch muss vom Arbeitgeber in einer "im Einzelfall angemessenen" Frist erfüllt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in einem für den Arbeitgeber zumutbaren Zeitraum das Zeugnis erhalten sollten. Wenn keine besonderen Gründe beim Arbeitgeber vorliegen, wie z.B. bei Massenentlassungen, sollten Arbeitnehmer das Zeugnis spätestens nach 4 Wochen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. (von Rechtsanwalt Peter Lamprecht)
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Was muss der Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag beachten?
Eine rechtssichere Aufhebung liegt nur bei der Unterschrift sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer auf einem gemeinsamen Dokument im Original. Andenfalls kann sich später die eine oder andere Partei möglicherweise darauf berufen, dass die Vereinbarung unwirksam ist.
Risiko für Arbeitgeber:
Arbeitgebern droht das in der Regel eher als Arbeitnehmern, weil letztere mitunter später gerne ihre Meinung ändern und dann gegen die Aufhebungsvereinbarung vorgehen wollen. Wurde dann die Schriftform nicht eingehalten, ist es für den Arbeitnehmer leicht, die Vereinbarung anzugreifen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten? Zehn Punkte, die Arbeitnehmer unbedingt beachten solltenim Ratgeber
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Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirkim Forum
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Arbeitgeber muss Kündigung eigenhändig und erkennbar mit seinem Namen unterschreiben
Wer als Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter auflösen will, muss das entsprechende Kündigungsschreiben eigenhändig und erkennbar mit seinem Namen unterzeichnen. Ein Handzeichen (Paraphe) darf bei einem solchen Schreiben als Unterschrift nicht verwendet werden, da dann die Kündigung ungültig ist.
Bei der Unterschrift unter einem Kündigungsschreiben bedürfe es nicht der Lesbarkeit des Namenszugs. Vielmehr „genügt ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, welche die Nachahmung erschweren."
Entscheidend sei, dass „die Unterschrift den ganzen Namen abbildet und nicht nur ein Kürzel darstellt".
(Arbeitsgerichts Berlin - 8 Ca 3073/11- vom 28. Juni 2011) (von Rechtsanwalt Philipp Berger)
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Wie sollte ein Arbeitgeber die Kündigung zustellen?
Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen lässt sich nämlich damit nur, dass der Arbeitnehmer einen Brief bekommen hat, der an ihn adressiert ist, nicht jedoch der entsprechende Inhalt.
Die sicherste Variante für den Arbeitgeber ist eine persönliche Zustellung an den Arbeitnehmer, im Zuge derer man sich auf einer Kopie der Kündigung von diesem den Empfang mit Datum und Unterschrift bestätigen lässt. In solchen Fällen wird der Mitarbeiter später den Zugang der Kündigung mit Sicherheit auch nicht in Abrede stellen.
Macht der Arbeitnehmer dabei nicht mit, empfiehlt sich eine Zustellung der Kündigung per Boten.
(von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
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Darf Arbeitgeber nach Kündigung Mail-Account löschen?
Der Arbeitgeber muss den ehemaligen Arbeitnehmer vorher um Zustimmung bitten, wenn er den Mailaccount des Arbeitnehmers samt Inhalt löschen will. Insbesondere bei der Speicherung auch privater Mails ist eine Löschung erst dann ok, wenn der ehemalige Arbeitnehmer signalisiert hat, kein Interesse mehr an dem Mailaccount zu haben.
Es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden vom Vertragspartner abzuwenden. Diese Nebenpflicht wird auch nach der Kündigung noch verletzt, wenn die Mails ungefragt gelöscht werden. Arbeitnehmer können prinzipiell sogar Schadensersatz verlangen, wenn sie den entstandenen Schaden nachvollziehbar beziffern können.
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