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Arbeitszeugnis

Rechtsberatung und Informationen zu Arbeitszeugnis und Arbeitsrecht.

Arbeitnehmer können von ihrem Chef nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis verlangen.

In dem Zeugnis gibt der Arbeitgeber Auskunft über die Tätigkeit des Arbeitnehmers. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden außerdem Leistung und Sozialverhalten berücksichtigt.

Das Zeugnis muss eindeutig und klar formuliert sein.

Das sagt das Gesetz

§ 630 BGB
Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Häufige Fragen & Antworten

Wann hat ein Arbeitgeber einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer berechtigt, ein Arbeitszeugnis zu fordern. Es ist wichtig, seinem Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses so schnell wie möglich Geltung zu verschaffen.

Das Arbeitszeugnis hat eine Werbe- und eine Informationsfunktion. Dem Arbeitnehmer soll es erleichtert werden eine neue Arbeitsstelle zu finden. Potenzielle neue Arbeitgeber sollen über die Qualifikation des Arbeitnehmers unterrichtet werden. (von Rechtsanwalt Enrico Haber)

mehr dazu: Das Arbeitszeugnis

Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Neben dem typischen "End"- Zeugnis gibt es im Arbeitsverhältnis auch ein Zwischenzeugnis.

Ein Zwischenzeugnis kann von dem Mitarbeiter immer dann eingefordert werden, wenn ein besonderes Interesse daran besteht. Die Rechtsprechung bejaht dies unter anderem in den folgenden Fällen:

- Der Arbeitgeber stellt die Kündigung in Aussicht
- Der Mitarbeiter wechselt die Arbeitsstelle
- längere Arbeitsunterbrechung
- Fort- und Weiterbildungen sowie Bewerbungen
- Zur Vorlage bei Gerichten und Behörden
- Für Kreditanträge
- Wechsel des Vorgesetzten
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Betriebsübergang (von Rechtsanwalt Veit Strittmatter)

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Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Man unterscheidet zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis.

In aller Regel stellen die Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, da sich einfache Arbeitszeugnisse eher dort anbieten, wo man einfache Tätigkeiten ausübte. Das einfache Zeugnis enthält i.d.R Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Familienstand; Art der Beschäftigung; Dauer der Beschäftigung; Beendigungsgründe.

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis sind die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten zu erstrecken. (von Rechtsanwalt Johannes B. Kagerer)

Gibt es Formvorschriften für ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben.
Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Welchen Mindestinhalt muss das Arbeitszeugnis aufweisen?

Es kommt darauf an, ob es sich um ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis handelt. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer insoweit ein Wahlrecht. Bei einem einfachen Zeugnis sind die Angaben zur Person des Arbeitnehmers und zur Art und Dauer der verrichteten Tätigkeit aufzunehmen. Dabei ist die Tätigkeit exakt und vollständig zu beschreiben.

Bei einem qualifizierten Zeugnis sind zudem noch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu beschreiben und zu beurteilen. Hierbei werden in der Regel Angaben zur Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und zum beruflichen Engagement sowie zu beruflichen Erfolgen gemacht. (von Rechtsanwalt Jörg Halbe)

Haftet der Arbeitgeber für falsche oder unvollständige Angaben im Zeugnis?

Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer für das schuldhaft verspätete, gar nicht oder unrichtig ausgestellte Zeugnis grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz orientiert sich der Höhe nach an dem Verdienstausfall, den der Arbeitnehmer infolge eines schlechten Zeugnisses erleidet. Bei falschen Angaben kann auch eine Haftung des alten gegenüber dem neuen Arbeitgeber gegeben sein. Dies gilt vor allem dann, wenn der neue Arbeitgeber im Vertrauen auf die Richtigkeit des Arbeitszeugnisses die Einstellung des unzutreffend beurteilten Arbeitnehmers vorgenommen hat.

(von Rechtsanwalt Jörg Halbe)

Was bedeuten die Formulierungen im Arbeitszeugnis? Gibt es Noten?

Jedes Zeugnis muss grundsätzlich der Wahrheit entsprechen (BAG NZA 2008, 298). Darüber hinaus gebietet es jedoch der Grundsatz des Wohlwollens, das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt zu erschweren (BAG NZA 2005, 1237).

In der Praxis hat sich eine sechsstufige Notenskala entwickelt, wobei eine sehr gute Leistung mit „stets (bzw. jederzeit / immer) zu unserer vollsten Zufriedenheit" (BAG, EzA § 630 Nr. 16), eine befriedigende bzw. durchschnittliche Beurteilung dagegen mit „stets zu unserer Zufriedenheit" bezeichnet wird (LAG Köln, LAGE § 630 Nr. 35; LAG Bremen NZA-RR 2001, 287). (von Rechtsanwalt Daniel Neubauer)

Was ist wenn sich der Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis ungerecht benotet fühlt?

Bekommt ein Arbeitnehmer ein eher mittelmäßiges Arbeitszeugnis und will den Arbeitgeber auf eine bessere Fassung verklagen, stellt sich meist ein Beweisproblem. Denn es geht oft nicht nur darum, dass bestimmte Tätigkeiten oder Kenntnisse nicht erwähnt werden. So etwas lässt sich leicht durch Zeugenaussagen nachweisen, etwa ob jemand an Messen teilgenommen hat oder ob er sich mit einer bestimmten Software auskennt, ggf. sogar an eine Schulung absolviert hat.

Leider geht es auch oft um die Frage, wie gut die Leistung und die Führung zu bewerten ist, und dies lässt sich im Nachhinein kaum noch beurteilen. Kein Zeuge wird mit Sicherheit sagen können, ob etwa die über Jahre gezeigte Eigeninitiative mit „gut" oder „befriedigend" zu bewerten ist. Gibt der Arbeitgeber nicht nach und erstellt das Zeugnis in der gewünschten Form, ist es schwierig, mehr als eine durchschnittliche Leistung in der Bewertung durchzusetzen. (von Rechtsanwältin Elke Scheibeler)

Muss eine Schlussformel im Arbeitszeugnis enthalten sein?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 11.12.2012 entschieden.
Ein Anspruch auf eine Dankesformel kann nicht abgeleitet werden. Hierfür fehle die gesetzliche Grundlage. (von Rechtsanwalt Patric Nühlen)

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