Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Was ist eine Beleidigung?
- Warum muss bei einer Beleidigung ein Strafantrag gestellt werden?
- Kann man den Strafantrag wieder zurückziehen?
- Können Opfer einer Beleidigung Nebenkläger werden?
- Was ist Beamtenbeleidigung?
- Was droht bei einer Beleidigung?
- Beleidigung im Straßenverkehr
- Bei Beleidigungen am Arbeitsplatz droht die Kündigung
- Was ist eine Kollektivbeleidigung, z.B von Soldaten oder Polizisten?
Das sagt das Gesetz
StGB
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 194 Strafantrag
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass beleidigende Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. 5Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.
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Häufige Fragen & Antworten
Was ist eine Beleidigung?
Beleidigung ist jeder Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung.
Die Beleidigung kann in unterschiedlicher Weise erfolgen:
- durch Äußerung einer ehrenverletzenden Tatsachenbehauptung oder Werturteil gegenüber dem Betroffenen selbst, z.B. Verwendung von Ausdrücken wie "du Lügner", "du Idiot" oder die Bezeichnung von Polizisten als "Bullen".
- durch Äußerung von ehrverletzenden Werturteilen über den Betroffenen gegenüber Dritten.
Das Äußern der Wahrheit ist für sich allein noch keine Ehrkränkung.
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Warum muss bei einer Beleidigung ein Strafantrag gestellt werden?
Die meisten Straftaten werden von Amts wegen verfolgt, d.h.: bekommen Polizei oder Staatsanwaltschaft von der möglichen Straftat mit, müssen Sie ermitteln und die Strafverfolgung vorantreiben. Daneben gibt es aber auch Taten wie etwa die Beleidigung, die nur verfolgt werden, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt.
Bei einem Strafantrag, wird die Verfolgung eines zur Anzeige gebrachten strafbaren Verhaltens formell beantragt. Es erfolgt also die Anzeige und zusätzlich ist ein Antrag zur Verfolgung notwendig.
Die Unterscheidung ist erforderlich, weil nach den Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) nicht bei jedem zur Anzeige gebrachten Verhalten ein Strafantrag gefordert wird. Vielmehr entscheidet das jeweilis potentiell einschlägige Gesetz, ob zur Anzeige zusätzlich ein Strafantrag erforderlich ist. Beispielsweise: Eine Körperverletzung, gemäß 223 StGB ist grundsätzlich nur mit Strafantrag, gemäß 230 StGB verfolgbar. Ebenso ist ein Beleidigungsdelikt, gemäß den §§ 185 ff. StGB nur mit Strafantrag, nach § 194 StGB verfolgbar. (von Rechtsanwältin Juliette Descharmes)
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Kann man den Strafantrag wieder zurückziehen?
Ja! Ein Strafantrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens erklärt werden und kann dann nicht nochmal gestellt werden. Auch wenn die Staatsanwaltschaft dann schon weiß dass eine Beleidigung tatsächlich stattgefunden hat, muss sie das Verfahren einstellen und kann den Täter nicht belangen.
Eine Strafanzeige dagegen kann nicht zurückgezogen werden. Hat die Staatsanwaltschaft durch die Anzeige Kenntnis von einer Straftat, und handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt wie bei der Beleidigung, dann muss trotzdem weiter ermittelt werden - auch wenn der Anzeigende sagt: "lasst gut sein, ich will gar nicht mehr."
Können Opfer einer Beleidigung Nebenkläger werden?
Opfer bestimmter in der StPO (Strafprozessordnung) katalogisierte Delikte/ Verbrechen haben das Recht der Nebenklage: Bei diesen Delikten/ Verbrechen darf der Geschädigte der Straftat sich der Anklage als Nebenkläger anschließen. Bei der Beleidigung ist die Nebenklage möglich.
Dem Nebenkläger stehen neben dem Recht auf Akteneinsicht - im Falle einer „Nebenklage- Straftat" ist nach § 395 StPO keine Darlegung des berechtigten Interesses (Begründung) nötig - verschiedene weitere Rechte im Strafverfahren zu:
- Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung, selbst wenn der Nebenkläger Zeuge ist
- Beistand bzw. Vertretung durch einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger, diese Möglichkeit besteht bereits im Ermittlungsverfahren
- Fragerecht in der Hauptverhandlung; der Nebenkläger oder dessen Strafverteidiger darf wie das Gericht, die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und dessen Strafverteidiger eigene Fragen stellen.
- Beweisantragsrecht; der Nebenkläger kann einen eigenen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen, Inaugenscheinnahme oder Verlesung einer Urkunde stellen
- Beanstandungen von Anordnungen des Vorsitzenden und Fragen von Prozessbeteiligten
Abgabe von Erklärungen und eines Schussvortrages (von Rechtsanwalt Martin Kämpf)
Was ist Beamtenbeleidigung?
Ein Delikt mit dem Namen "Amtsbeleidigung" oder "Beamtenbeleidigung" gibt es eigentlich nicht. Vielmehr ist auch für die Beleidigung eines Amtsträgers die "normale" Beleidigung nach § 185 StGB einschlägig.
Die Strafverfolgung der Beleidigung setzt aber einen Strafantrag voraus. Dies ist in § 194 StGB geregelt. Im Falle der Beleidigung eines Amtsträgers regelt § 194 Abs. 3 StGB allerdings:
Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seien Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.
Das heißt, die Beleidigung eines Beamten muss nicht zwingend von dem beleidigten Beamten angezeigt werden, sondern der Strafantrag kann auch vom Vorgesetzten erfolgen.
Was droht bei einer Beleidigung?
Wenn Sie wegen einer nicht schwerwiegenden Tat wie Diebstahl, Beleidigung etc. verurteilt werden (und nicht zahlreiche Vorstrafen haben), dann ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe sehr wahrscheinlich. Dabei wird dann nicht ein bestimmter Geldbetrag (z.B. 5000,00 Euro) als Strafe ausgesprochen, sondern Sie werden zur Zahlung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen in einer bestimmten Höhe verurteilt. (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)
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Beleidigung im Straßenverkehr
Bei Verkehrsstraftaten sieht das Gesetz in der Regel Sanktionen im Bereich einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vor. Als Nebenstrafe, Maßregeln der Sicherung und Besserung, kann das Gericht u.a. als häufigste Maßregel die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen und bei Verurteilung eine Sperrzeit bzw. Sperrfrist festsetzen, welche die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) anweist, vor Ablauf dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Eine typische Verkehrsstraftat ist u.a. die Beleidigung – ein Fahrzeugführer, Beifahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger zeigt einem anderen Verkehrsteilnehmer den berüchtigten „Stinkefinger" oder einen „Vogel".
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Bei Beleidigungen am Arbeitsplatz droht die Kündigung
Endlich bekommen sie einen Termin bei ihrem Chef; sie möchten mit ihm über eine Gehaltserhöhung sprechen. Er hält ihre Forderung für ungerechtfertigt, ein Wort gibt das andere und am Ende rutscht ihnen ein „dann eben nicht, du Arschloch" raus. Ihr Arbeitgeber ist entrüstet ob dieser Respektlosigkeit: Beleidigung lautet sein Vorwurf – er bereitet die Kündigung vor.
Mit ähnlich gelagerten Fällen beschäftigen sich die Arbeitsgerichte täglich. Wer seinen Chef oder Kollegen verbal attackiert, muss mit der Kündigung rechnen.
Um Anlass für eine Kündigung zu sein, muss die Beleidigung nicht unbedingt während der Arbeitszeit gefallen sein. Eine Beleidigung des Arbeitgebers auf der privaten Homepage des Arbeitnehmers kann natürlich Anlass für eine Kündigung sein.
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Was ist eine Kollektivbeleidigung, z.B von Soldaten oder Polizisten?
Ehrträger ist zunächst jeder einzelne Mensch. Daneben sind aber auch Personengesamtheiten beleidigungsfähig, sofern sie abgrenzbar sind, eine rechtlich anerkannte Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können. Daher ist die Polizei als solche kein Ehrträger, da es an dem Kriterium der Abgrenzbarkeit fehlt.
Mehrere Angehörige einer Personengesamtheit können aber unter einer Sammelbezeichnung in ihrer Ehre verletzt werden, sofern eine nach äußeren Kennzeichen abgegrenzte Mehrheit betroffen ist. Andernfalls liegt eine strafrechtlich irrelevante Pauschalbeschimpfung vor. Eine ehrverletzende Kollektivbezeichnung, die sich gegen Polizeibeamte richtet, die zu einer bestimmten Zeit an einem konkreten Ort ihren Dienst verrichtet haben, wird demnach als ausreichend individualisiert angesehen. (von Rechtsanwalt Volker Dembski)
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