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Bewährung

Rechtsberatung und Informationen zu Bewährung und Strafrecht.

Durch die Bewährung wird die Strafe ausgesetzt. Es muss zu erwarten sein, dass der Täter nicht mehr straffällig wird. Die Strafaussetzung wird widerrufen, wenn der Täter innerhalb der Bewährungszeit (2-5 Jahre) wieder straffällig wird. Die Strafaussetzung kann mit Auflagen verbunden sein, insbesondere Schadenswiedergutmachung oder Geldbuße. Auch kann ein Bewährungshelfer zugeteilt werden.
Meist wird der Begriff der Bewährung für die Aussetzung der Freiheitsstrafe verwendet. Daneben gibt es auch noch die Verwarnung mit Vorbehalt, z.B. bei Geldstrafen, die im Prinzip dieselbe Funktion hat wie die Bewährung.
Auch eine Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Besonderheit im Jugendstrafrecht gibt es noch eine Vorbewährung vor einem eigentlichen Urteil.

Das sagt das Gesetz

StGB

§ 56 Strafaussetzung

(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.

(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.


JGG (Jugendgerichtsgesetz)

§ 21 Strafaussetzung

(1) 1Bei der Verurteilung

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zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind. 3Das Gericht setzt die Vollstreckung der Strafe auch dann zur Bewährung aus, wenn die in Satz 1 genannte Erwartung erst dadurch begründet wird, dass neben der Jugendstrafe ein Jugendarrest nach § 16a verhängt wird.

(2) Das Gericht setzt unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aus, wenn nicht die Vollstreckung im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen geboten ist.

(3) 1Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Jugendstrafe beschränkt werden. 2Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist der Sinn einer Bewährung?

Eine Bewährungsstrafe wird verhängt, um dem Täter die Gelegenheit zu geben, durch gute Führung einen Straferlass zu erhalten. Eine Bewährung kann dann erfolgen, wenn das verhängte Strafmaß nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Die Bewährungszeit kann zwischen zwei und fünf Jahren liegen und wird häufig mit Bewährungsauflagen versehen. Diese Auflagen können z.B. Schadenswiedergutmachung, Geldbuße, Arbeitsaufnahme oder Unterhaltszahlung sein.

Welche Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden?

Kurze Freiheitsstrafen, die unter sechs Monaten liegen, werden zur Bewährung ausgesetzt, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Gleiches gilt für Freiheitsstrafen, die zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen, es sei denn, dass die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Aussetzung aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern würde.

Auch Freiheitsstrafen, die nicht über zwei Jahren liegen und mehr als ein Jahr betragen, können bei günstiger Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen und eine Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht geboten ist. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen, den durch die Tat verursachten Schaden wieder gutzumachen, zu berücksichtigen. (von Rechtsanwalt Volker Dembski)

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Wann kann eine Bewährung widerrufen werden?

Der häufigste Widerrufsgrund ist das Begehen einer Straftat in der Bewährungszeit. Weiter kann die Bewährung widerrufen werden, wenn der Verurteilte gegen Auflagen und Weisungen verstößt. Ein Beispiel ist der Verstoß gegen die Auflage, jeden Wechsel des Wohnorts dem Gericht mitzuteilen.

Das Vorliegen eines Grundes für den Bewährungswiderruf bedeutet aber noch nicht, dass die laufende Bewährung in jedem Fall auch widerrufen wird. Das Gericht muss vielmehr prüfen, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind. Zum Beispiel kann das Gericht die Bewährungszeit verlängern oder den Verurteilten einem Bewährungshelfer unterstellen. (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

Wird die Bewährung bei einem Grund immer sofort widerrufen?

Das Gericht sieht von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht,

a) weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, insbesondere die verurteilte Person einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer zu unterstellen, oder

b) die Bewährungs- oder Unterstellungszeit zu verlängern.

Erforderlich ist immer eine günstige Kriminalprognose. Wann diese vorliegt, kann natürlich nur im Einzelfall entschieden werden.
Jedenfalls muss sich das Widerrufsgericht an der neuen Strafe orientieren. (von Rechtsanwalt Kerem Türker)

Welche neuen Straftaten führen zu einem Widerruf der Bewährung?

Nach § 56f Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 StGB widerruft das Gericht die Bewährung, wenn die verurteilte Person in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat.

Der Widerruf der Strafaussetzung des Verurteilten soll dabei jedoch keine Bestrafung für die neu begangene Tat darstellen, sondern vielmehr eine Berichtigung der ursprünglichen günstigen Prognose (Landgericht (LG) Hamburg, StV 97, S. 90). Die neu begangene Tat wird separat abgeurteilt, so dass das Urteil praktisch zweigliedrig ist. Zunächst muss die neue begangene Straftat beurteilt werden, so dann wird über den Bewährungswiderruf entschieden.

Vom Vorliegen der neuen Straftat muss das Gericht fest überzeugt sein. So stehen beispielsweise Zweifel an der Schuldfähigkeit, Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe des Angeklagten einem Widerruf grundsätzlich entgegen (vgl. LG Bremen StV 84, S. 125).

Zum Widerruf führt die neue Straftat nur, wenn sich mit ihr die Erwartung nicht erfüllt hat, die der Strafaussetzung zugrunde lag, wenn sich also die ursprüngliche Prognose als falsch erwiesen hat. Aus der Einschränkung geht hervor, dass nicht jede Straftat die Erwartung widerlegt.

Es muss sich vielmehr um eine Tat handeln, die erkennen lässt, dass sich der Verurteilte die Verurteilung nicht hat zur Warnung dienen lassen und er sich nicht ohne die Einwirkung des Strafvollzugs straffrei verhält. An dieser Voraussetzung fehlt es vielfach bei Fahrlässigkeitstaten, etwa, wenn jemand wegen eines Vermögensdelikts verurteilt worden war und in der Bewährungszeit ein fahrlässiges Verkehrsdelikt begeht. Auch Bagatelldelikte, die der abgeurteilten Tat nicht entsprechen, stehen der an die Strafaussetzung geknüpften Erwartung zumeist nicht entgegen. (von Rechtsanwalt Jesko Baumhöfener)

Steht eine Bewährungsstrafe im Führungszeugnis?

Eingetragen werden in das Führungszeugnis insbesondere rechtskräftige Verurteilungen. Zugunsten des Betroffenen ist dabei bedeutsam, dass weniger belastende Verurteilungen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden.

So werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten regelmäßig nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes erfolgte oder bereits eine Vorstrafe im Register eingetragen ist. In diesen Fällen werden auch diese geringfügigeren Verurteilungen ins Führungszeugnis eingetragen.

Wird vom Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, so wird diese nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. (von Rechtsanwältin Astrid Aengenheister)

Gilt man bei einer Strafe zur Bewährung als vorbestraft?

Nicht vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

Denn "vorbestraft" im Volksmund bezeichnet immer Einträge im Führungszeugnis, das man z.B. bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorlegen muss. Dort werden geringe Verstöße nicht aufgenommen.

"Vorbestraft" im juristischen Sinne ist man dagegen immer, sobald einmal eine Strafe verhängt wurde. Man hat nur bei geringen Verstößen das Recht, diese Vorstrafe Dritten gegenüber zu leugnen - nämlich genau dann, wenn die Straftat nicht im Führungszeugnis aufzufinden ist.

Man darf sich anderen gegenüber als nicht vorbestraft bzw. unbestraft bezeichnen, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in das Führungszeugnis für Behörden aufgenommen wurde. Ebenso kann sich als nicht vorbestraft derjenige bezeichnen, dessen Verurteilung aufgrund eines Zeitablaufs gestrichen worden ist.

Was ist eine Vorbewährung im Jugendstrafrecht?

Als jugendstrafrechtliche Besonderheit gilt die so genannte „Vorbewährung", also die Bewährung vor der Jugendstrafe (zur Bewährung). Hier kann die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen zu verhängen ist, ihrerseits zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Jugendliche erhält somit die Chance, innerhalb eines durch das Gericht festzusetzenden Zeitraumes zu beweisen, dass die Verhängung einer Jugendstrafe gegen ihn zum Zwecke der Erziehung nicht erforderlich ist. Der Jugendliche ist während dieses Zeitraumes freilich insbesondere gehalten, strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung zu treten, andernfalls gegen ihn eine Jugendstrafe zu verhängen sein wird.

Wann kann eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr werden zur Bewährung ausgesetzt, wenn man erwarten kann, dass der Jugendliche künftig keine Straftaten mehr begehen wird und somit eine günstige Sozialprognose hat.

Auch eine Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn Entwicklung des Jugendlichen dies rechtfertigt.

Kann der Richter dem Verurteilten für die Bewährung Auflagen erteilen?

Ja, es ist nicht nur möglich, sondern sogar durchaus üblich, dass die Gerichte der verurteilten Person Bewährungsauflagen erteilen. Dies ist in § 56b StGB explizit vorgesehen und gesetzlich normiert. In Frage kommt hier beispielsweise die Auflage, den durch die Straftat verursachten Schaden wiedergutzumachen, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung oder an die Staatskasse zu bezahlen oder gemeinnützige Leistungen zu erbringen.

Sollte sich der Verurteilte nicht an die ihm erteilten Auflagen halten bzw. diese schuldhaft nicht erfüllen, so muss mit einemWiderruf der Bewährung gerechnet werden. In diesem Fall wird die ausgesprochene Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt vollstreckt. (von Rechtsanwalt Mathias Grasel)

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