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Diebstahl

Rechtsberatung und Informationen zu Diebstahl und Strafrecht.

Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen.

Der Tatbestand des Diebstahls schützt das Vermögen und ist ein Zueignungsdelikt: Es handelt sich um eine Tat, bei der es dem Täter um die Zueignung der Beute geht. Charakteristisch für den Diebstahl ist die Wegnahme. Dennoch ist es oft sehr schwer, den Diebstahl vom Betrug zu unterscheiden, insbesondere bei sogenannten Trickdiebstählen.

Das sagt das Gesetz

StGB

§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
3. gewerbsmäßig stiehlt,
4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

Häufige Fragen & Antworten

Wann liegt ein Diebstahl einer geringwertigen Sache vor?

Gemäß § 248a StGB wird der Diebstahl geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt, oder bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses. Diese Grenze zur Geringwertigkeit ist fließend und unter anderem von der generellen Preisentwicklung abhängig. Derzeit liegt sie bei Werten um ca. 50,00 €.

Das Antragserfordernis hat praktisch einen vergleichsweise geringen Stellenwert, da derartige Strafanträge überwiegend bei jedem Ladendiebstahl gestellt werden. (von Rechtsanwalt Matthias Düllberg)

Beim Ladendiebstahl erwischt - ist das Hausverbot wirksam?

In der Regel wird nach einen Diebstahl ein Hausverbot von ein bis zwei Jahren ausgesprochen. Dies gilt nicht nur für die Filiale, in der Sie gestohlen haben, sondern für alle Geschäfte der entsprechenden Ladenkette. Wenn die gegen dieses Hausverbot verstoßen, dann machen Sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar. (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

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Ladendiebstahl - muss man die Fangprämie zahlen?

Zumeist wird bei einem vorliegenden Diebstahl eine Fangprämie gefordert.

Bei dieser handelt es sich zunächst einmal um einen zivilrechtlichen Anspruch, welcher pauschal bemessen und regelmäßig bis zu einer Höhe von 50 € als angemessen erachtet wird. Jedenfalls ist er aber durch den Wert der Ware begrenzt. Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, kann die Zahlung vor Ort folgenlos verweigert werden. Hieran wird auch durch anderslautende Hinweisschilder nichts geändert. Dies sollte vor einer voreiligen Zahlung berücksichtigt werden. Es bietet sich an, zunächst einmal den Anspruch zu überprüfen. (von Rechtsanwalt Matthias Düllberg)

Ist bei Diebstahl noch Jugendstrafrecht anzuwenden?

Jugendlich im Sinne des JGG ist, wer zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und noch nicht 18 Jahre alt war.
Alle, die jünger als 14 Jahre sind, werden strafrechtlich nicht verfolgt, weil sie nicht schuldfähig sind.

Eine Besonderheit ergibt sich bei so genannten Heranwachsenden. Das sind Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Tat 18 und noch nicht 21 Jahre erreicht haben. Heranwachsende können nach Jugendstrafrecht (JGG) oder nach Erwachsenenstrafrecht (StGB) bestraft werden. Die Bestrafung hängt von ihrer "sittlichen und geistigen Reife" ab.
Der 21-Jährige, der in seiner gesamten Verhaltensweise eher an einen Teenager erinnert und noch nicht die notwendige Verantwortung für sein Leben entwickeln konnte, wird nach Jugendstrafrecht bestraft.
Dahingegen erhält der 19-Jährige, der nach seiner Ausbildung eine Familie gegründet hat und mit beiden Beinen im Leben steht, seine Strafe nach dem Erwachsenenstrafrecht. So genannte "Spätentwickler" erfahren also die Vorteile des Jugendstrafrechts.

Darüber hinaus kann Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, wenn es sich um eine typische Tat von Jugendlichen, eine so genannte Jugendverfehlung, handelt (§ 105 JGG). Dies ist der Fall, wenn die Tat ein jugendtypisches Verhalten wiederspiegelt. Bestes Beispiel sind hier Diebstähle oder Sachbeschädigungen als Mutprobe.

mehr dazu: Jugendstrafrecht

Nach Diebstahl Anhörungsbogen bekommen - muss ich den ausfüllen?

Wenn Ihre Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet wird, so werden Sie in aller Regel als erstes einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten. Auf diesen können Sie Ihre Version zur Tat schildern. Es wird Ihnen also die Möglichkeit gegeben, sich schriftlich zu äußern.

Persönliche Daten müssen gemäß §111 OWiG geschildert werden, Angaben zur Tat hingegen nicht. Unter die persönlichen Angaben fallen der Vor-, Familien- und Geburtsname, der Ort und Tag der Geburt, der Familienstand, der Beruf, der Wohnort, die Wohnung und die Staatsangehörigkeit. Beachten Sie, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie über diese Informationen unrichtige Angaben machen, oder die Angabe darüber verweigern.

Angaben zum Einkommen sind freiwillig. Sollten Sie jedoch keine Angaben zum Vermögen machen, so wird das Gericht Ihr Einkommen schätzen, was sich gegebenenfalls nachteilig für Sie auswirken könnte. Im Anhörungsbogen können Sie ankreuzen, dass Sie mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage einverstanden sind. Sollte in Ihrem Anhörungsbogen keine Ankreuzmöglichkeit dafür geben, so können Sie dieses in einem Satz im Anschluss aufschreiben, oder dieses im Feld „Sonstiges/Anmerkungen usw." vermerken.

Diebstahl begangen - wer bekommt die Post? Bekommen die Eltern davon mit?

Wenn der Diebstahl nach Jugendstrafrecht geahndet wird, so werden die Täter in der Regel von der Polizei vorgeladen, um Stellung zu beziehen. Hier sind Sie verpflichtet, persönliche Angaben zu machen (siehe genaue Ausführungen unter Punkt 1).

Besonders Minderjährige interessiert es, ob die Eltern von dem Ermittlungsverfahren etwas mitbekommen. Wenn Minderjährige als Beschuldigte Teil eines Ermittlungsverfahrens sind, wird die briefliche Korrespondenz an die Erziehungsberechtigten gerichtet. In der Regel erfahren die Eltern mithin vom Strafverfahren gegen den minderjährigen Täter.

Was ist Diebstahl in einem besonders schweren Fall?

Das Strafgesetzbuch sieht neben dem einfachen Diebstahl den Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor. Die besondere Schwere dieser Fälle des Diebstahls spiegelt sich im erhöhten Strafrahmen. Der besonders schwere Fall des Diebstahls sieht als Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls ist unter anderem gegeben, wenn der Täter zur Tatausführung in ein Gebäude einsteigt (sog. Einbruchsdiebstahl), eine besonders gesicherte Sache oder gewerbsmäßig stiehlt bzw. beim „Schmarotzerdiebstahl" die Hilfslosigkeit der bestohlenen Person ausnutzt. Eine abschließende Aufzählung der Fälle des besonders schweren Diebstahls finden Sie unter § 243 StGB.

Gewerbsmäßigkeit im Sinne des gewerbsmäßigen Diebstahls ist gegeben, wenn sich der Täter aus der wiederholten Begehung von Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschafft. (von Rechtsanwalt Martin Kämpf)

Diebstahl - acht ein Entschuldigungsschreiben Sinn?

Sie können ein persönliches Entschuldigungsschreiben an das jeweilige Kaufhaus verfassen, in dem Sie Ihre Reue bekunden. Dieses natürlich nur dann, wenn dieses auch ernst gemeint ist. Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie an die jeweilige Staatsanwaltschaft unter Angabe Ihres Aktenzeichens, damit Ihr Schreiben zugeordnet werden kann. Ihr Aktenzeichen können Sie bei der jeweiligen Polizeidienststelle oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft erfragen.
Ansprüche jedweder Art haben Sie durch das Entschuldigungsschreiben aber nicht. Beachten sollten Sie, dass der Strafantrag der Anzeige und das Hausverbot in fast allen Fällen dennoch nicht zurückgenommen werden.

Diebstahl - welche Strafe habe ich zu erwarten?

Allgemein kann das genaue Urteil oder der genaue Strafbefehl nicht vorhergesagt werden. Das liegt daran, dass diese von zu vielen verschiedenen Faktoren abhängen und beeinflusst werden. Dieses hängt immer von den Einzelheiten Ihres Falles sowie vom Ermessen des Richters ab. Des weiteren ist die Rechtsprechung von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Urteile vom Strafmaß im Durchschnitt höher als im restlichen Bundesgebiet.

Merken können Sie sich, dass die Strafe höher ausfällt, je höher der Diebstahlswert der Sache ist. Ernstgemeinte Geständnisse wirken sich in der Regel strafmildernd aus.

Verhängt das Gericht eine Geldstrafe, so wird diese in Tagessätzen ausgewiesen.
Der Tagessatz wird aus dem Nettomonatsgehalt abzüglich eventueller Unterhaltszahlungen und Kreditverpflichtungen für die Anschaffung von Hausrat errechnet, indem der Restbetrag durch 30 geteilt wird.

Bei Jugendlichen wird eher auf die Ableistung von Sozialstunden, Wochenendarrest oder anderen erzieherischen Maßnahmen als Strafe Wert gelegt. Bei Wiederholungstätern kann aber auch eine Auflage zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verhängt werden.

Wird bei Diebstahl Anklage erhoben oder eingestellt?

Insbesondere beim Diebstahl von geringwertigen Sachen erfolgt häufig eine Einstellung. Der Diebstahl geringwertiger Sachen wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, der von Kaufhäusern und Supermärkten in aller Regel gestellt wird.

Bei der Einstellung kommen bei Diebstahl meist die Varianten der Verfahrenseinstellung ohne (§ 153 Strafprozessordnung) oder mit Auflagen (§ 153 a Strafprozessordnung) in Betracht.

Häufig wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dieser Form der Einstellung müssen Sie zustimmen. (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

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