Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Domainrecht?
- Was ist eine Domain?
- Was ist eine Top Level Domain?
- Was ist, wenn ein Domainname mit Namensrechten anderer kollidiert?
- Wie stellt man sicher, dass eine Domain keine Markenrechte anderer verletzt?
- Was ist Domain Grabbing?
- Sind Tippfehler-Domains erlaubt?
- Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
- Sind deutsche Gerichte auch für Streitigkeiten rund um .com-Domains zuständig?
- Wer haftet bei Verlust der Domain?
- Was muss ich beim Verkauf meiner Domain beachten?
- Was passiert mit der Domain, wenn der Eigentümer stirbt?
Häufige Fragen & Antworten
Was ist das Domainrecht?
Das Domainrecht befasst sich mit der Zuteilung der Domainnamen. Grundsätzlich gilt hier das Prioritätsprinzip: Wer sich als erster einen Domainnamen sichert, darf diesen auch nutzen und behalten. Eine Ausnahme begründet das im BGB geschützte Namensrecht. Dieses gibt dem jeweiligen Namensträger grundsätzlich das Recht, vom unberechtigten Nutzer eines Namens die Nutzung zu untersagen.
Unzulässig können Domainnamen aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sein, zum Beispiel wegen Irreführung der Nutzer.
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Was ist eine Domain?
Domains bzw. Domainnamen sind technische Adressen im Internet. Sie bezeichnen einen bestimmten Rechner und sind einmalig: eine Domain kann unter keinen Umständen doppelt vergeben werden.
Domainnamen dienen aber nicht nur der Übersetzung der IP-Adresse im Internet, sondern vielmehr der Identifizierung und Kennzeichnung des Inhabers. Je einprägsamer die Adresse bzw. ihr Name ist, umso leichter ist die Erinnerung bzw. der Wiedererkennungswert. Dies gilt umso mehr, wenn in der Domain eine schon bekannte Marke (www.microsoft.com) oder eine bekannte Person (www.schmidt.de) enthalten ist.
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Was ist eine Top Level Domain?
Zu unterscheiden sind die verschiedenen Ebenen einer Domain. Es ist zwischen den Top-Level-Domains (z.B. de, com) und den Second-Level-Domains (z.B. microsoft, schmidt) zu unterscheiden. Neben der Identifizierung eines bestimmten Rechners hat die Top-Level-Domain keine namens- oder markenrechtlichen Merkmale, dies gilt nur für die Second-Level-Domain oder unter Umständen für beide zusammen. Denn wenn zur Bildung einer Domain Namen, Marken oder Bezeichnungen verwendet werden, entfalten diese eine rechtlich kennzeichnende Wirkung. Sie erlauben eine Unterscheidung und sind geeignet, sich als Schlagwort für eine bestimmte Firma oder ein Produkt durchzusetzen.
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Was ist, wenn ein Domainname mit Namensrechten anderer kollidiert?
Im Domainrecht ist inzwischen klargestellt, dass der berechtigte Namensträger nach § 12 BGB die Beseitigung und zukünftige Unterlassung der Verletzung verlangen kann, wenn ein registrierter Domain-Name mit dem Namensrecht kollidiert.
Das Namensrecht ist insbesondere im Fall der so genannten Namensanmaßung verletzt, wenn der Domaininhaber einen ihm selbst nicht zustehenden Namen, der dem Namen einer anderen Person gleich oder zumindest verwechslungsfähig ist, gebraucht.
Besteht darüberhinaus auch noch die Gefahr einer Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung durch diese Anmaßung, so liegt eine Interessenverletzung vor, die einen Anspruch auf Unterlassen der Domainnutzung begründet.
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Wie stellt man sicher, dass eine Domain keine Markenrechte anderer verletzt?
Eine gute Hilfe bei der Auswahl eines Marken- oder Domainnamens ist die Eingabe des gewünschten Namens bei Suchmaschinen im Internet. Auch über die Internetseite des deutschen Marken- und Patentamts in München (www.dmpa.de), des Harmonisierungsamts für den Binnenmark der Europäischen Union in Alicante (http://oami.europa.eu) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (www.wipo.net) bestehen erste Recherchemöglichkeiten.
Diese geben Ihnen einen Überblick, ob Ihre Domain, Ihr Zeichen oder Ihre Ware bereits markenrechtliche geschützt ist. Eine zusätzliche Recherche über einen professionellen Anbieter ersetzt die eigene Suche jedoch häufig nicht, da nur durch diese auch ähnliche Markennamen und Kollisionen mit Firmen- und Domainnamen in Erfahrung gebracht werden können.
(von Rechtsanwältin Regine Filler)
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Was ist Domain Grabbing?
Domain Grabbing bezeichnet das vorsorgliche Reservieren und Horten vermutlich einmal
begehrter Domains - meist in der Absicht, diese anschließend gewinnbringend zu verkaufen.
Dies ist unzulässig, wenn die Reservierung der Domain gegen die guten Sitten verstößt und einen bisher unbekannten Dritten vorsätzlich schädigen soll. (von Rechtsanwalt Karsten Gulden)
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Sind Tippfehler-Domains erlaubt?
Nein. Derjenige, der in eine bekannte Webadresse absichtlich kleine Fehler einbaut und mit der "Tippfehler-Domain" dann ein eigenes Netzangebot unterbreitet, muss mit einer Abmahnung und Unterlassung rechnen. (von Rechtsanwalt Philipp Adam)
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Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
Grundsätzlich sind die allgemeinen Regelungen der ZPO anzuwenden, in der auch die örtliche Zuständigkeit von Gerichten geregelt wird:
Das örtlich zuständige Gericht ist auch international zuständig und zur Entscheidung über Tatbestände mit Auslandsbezug befugt, soweit die Interessenkollision zumindest auch in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet (LG Braunschweig).
Lebt bei Streitigkeiten wegen Domains also eine Partei in Deutschland, hat ihren Firmensitz dort, ist die Benutzung der Domain auf den deutschen Markt ausgerichtet oder ähnliches, dann ist ein deutsches Gericht zuständig.
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Sind deutsche Gerichte auch für Streitigkeiten rund um .com-Domains zuständig?
Grundsätzlich sind die allgemeinen Regelungen der ZPO anzuwenden, in der auch die örtliche Zuständigkeit von Gerichten geregelt wird:
Das örtlich zuständige Gericht ist auch international zuständig und zur Entscheidung über Tatbestände mit Auslandsbezug befugt, soweit die Interessenkollision zumindest auch in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet (LG Braunschweig).
Lebt bei Streitigkeiten wegen Domains also eine Partei in Deutschland, hat ihren Firmensitz dort, ist die Benutzung der Domain auf den deutschen Markt ausgerichtet oder ähnliches, dann ist ein deutsches Gericht zuständig.
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Wer haftet bei Verlust der Domain?
Grundsätzlich besteht zwischen einem Domaininhaber und dem Provider ein Vertrag, der regelt, welche Vertragsleistungen im einzelnen geschuldet werden. In der Regel verpflichtet sich der Provider, für den Domaininhaber die Domain zu registrieren und ggf. für diese Speicherkapazitäten bereitzustellen. Im Gegenzug zahlt der Domaininhaber eine Gebühr an den Provider.
Löscht der Provider nun vorsätzlich oder fahrlässig die Domain, kann der Inhaber Schadensersatzansprüche gegen seinen Provider geltend machen. Die Verschuldenshaftung kann der Provider zwar in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein fahrlässiges Handeln beschränken, doch hat er dieses dann auch in einem eventuellen Gerichtsprozess zu beweisen (von Rechtsanwalt Sebastian Trost)
Was muss ich beim Verkauf meiner Domain beachten?
Die Domain darf keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen. Stellen Sie dann Ihre Domain in spezialisierte Domainbörsen ein und bieten Sie diese zum Verkauf. Schließen Sie mit dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag mit Haftungsausschluss für Rechtsmängel ab. Wenn Sie einen hohen Preis erzielen, sollten Sie sich unbedingt mit einem Anwalt absichern.
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Was passiert mit der Domain, wenn der Eigentümer stirbt?
Nach dem Tod treten die Erben an die Stelle des Verstorbenen - mit all seinen Rechten und Pflichten. Sie treten in sämtliche Verträge ein und werden mit der Annahme des Erbes auch verantwortlich für die vom Verstorbenen angelegten Accounts. Das gleiche passiert, wenn die sechswöchige Frist zur Ausschlagung des Erbes ungenutzt abgelaufen ist.
Die Erben müssen dann die bereits abgeschlossenen Verträge bei Onlinehändlern erfüllen und z.B. dafür sorgen, dass Verkäufe bei eBay oder anderen Onlineversandhäusern erfüllt werden. Hat der Erblasser eine Internetdomain besessen, so geht das Nutzungsrecht – nicht das Eigentum - an der Domain mit dem Tod auf den Erben über. Der Erbe muss dann im Impressum unverzüglich seinen Namen eintragen. (von Rechtsanwältin Nina Marx)
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