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Erbe

Rechtsberatung und Informationen zu Erbe und Erbrecht.

Ein Erbe übernimmt Rechte und Verpflichtungen - also etwa auch Schulden - des Verstorbenen.

Die Erbschaft ist das gesamte Vermögen des Verstorbenen, einschließlich Schulden und Besitz. Die Erbschaft wird auf die einzelnen Erben entsprechend der Erbquote verteilt. Die Quote wird per Testament oder Gesetz bestimmt. Erben müssen die Erbschaft nicht annehmen, sondern können sie auch ausschlagen.

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 1922 Gesamtrechtsnachfolge
(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
(2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.

Häufige Fragen & Antworten

Wie macht man ein Erbe geltend?

Das Erbrecht wird regelmäßig durch einen Erbschein nachgewiesen. Oft reicht zum Nachweis der Erbschaft allerdings schon die Abschrift eines eröffneten Testaments aus. Wenn der Inhalt eines Testaments genügend klar ist, werden Banken und Versicherungen in der Regel allein auf Grund der beglaubigten Abschrift eines eröffneten Testaments Auszahlungen an die Erben vornehmen. Ist ein Testament von einem Notar beurkundet worden, kann mit diesem Testament auch die Berichtigung des Grundbuchs beantragt werden, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht / Amtsgericht nur auf Antrag erteilt. Ein solcher Antrag kann beim Gericht selbst oder bei einem Notar gestellt werden. Zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse, die ein gesetzliches Erbrecht begründen, sind sämtliche erforderlichen Personenstandesurkunden (z.B. Heirats-, Abstammungsurkunde, Stammbuch) dem Nachlassgericht vorzulegen. Sind Personen, die als Erben oder Miterben in Betracht gekommen wären, weggefallen, ist dies durch Urkunden (Sterbebuchurkunden, Erbverzichtsvertrag) nachzuweisen.

Die Erteilung eines Erbscheins ist kostenpflichtig.

Muss man ein Erbe ausdrücklich annehmen?

Der Nachlass, d. h. sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, geht mit dem Tod automatisch auf den Erben über. Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft muss der Erbe nicht erklären. Die Erbschaft gilt vielmehr als angenommen, wenn der Erbe nicht innerhalb der gesetzlichen Frist die Ausschlagung der Erbschaft erklärt hat.

Wer sich jedoch noch nicht sicher ist, ob er die Erbschaft ausschlagen oder tatsächlich annehmen will, sollte sehr bedacht handeln, da die Erbschaft auch durch schlüssiges Verhalten angenommen werden kann. Wer zum Beispiel Teile der Erbschaft verkauft, einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellt, erhebliche Veränderungen im Betrieb oder Geschäft des Erblassers vornimmt, erklärt dadurch die Annahme der Erbschaft.

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Wie schlägt man ein Erbe aus?

Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch "Verfügung von Todes wegen" (Testament/Erbvertrag) berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht.

Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Sie ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (durch einen Notar) abzugeben.

(von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg)

Für wen wirkt die Ausschlagung des Erbes?

Die Ausschlagung wirkt nur für denjenigen, der das Erbe für sich ablehnt. Rücken dann z.B. dessen Abkömmlinge als Erben nach, müssen diese, wollten sie ebenfalls nicht das Erbe antreten, dieses eigenständig ausschlagen.

Die Ausschlagung gilt nur für denjenigen, der sie erklärt hat. Das Nachlassgericht wird danach den nächsten, der als Erbe an der Reihe ist, anschreiben und für diese Person gilt dann die 6-Wochen-Frist erneut. Es sollte einem bewusst sein, dass die eigene Erbausschlagung dazu führen kann, dass die eigenen Kinder (auch wenn sie noch minderjährig sind) dann möglichweise als nächste dran sind, so dass man auch für diese die Ausschlagung form- und fristgerecht erklären sollte. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts einzuholen. (von Rechtsanwältin Karin Plewe)

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (vgl. § 2032 BGB). Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Pflichtteilsberechtigte oder Begünstigte eines Vermächtnisses gehören nicht zur Erbengemeinschaft.

Der einzelne Miterbe kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen (vgl. § 2033 Abs. 2 BGB). Die Erbengemeinschaft kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nur gemeinsam und durch einstimmigen Beschluss verfügen (vgl. § 2040 BGB).

Sind sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses nicht einig, entscheidet die Stimmenmehrheit darüber, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht (vgl. § 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 745 BGB). Allerdings ist der Beschluss für die überstimmten Erben nur bindend, wenn die Maßnahme, über die abgestimmt wurde, zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist. (von Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank)

Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?

Eine Erbengemeinschaft kann in der Regel grundsätzlich auf drei Arten auseinandergesetzt werden:
Durch eine Erbanteilsübertragung nach § 2033 BGB, durch eine schuldrechtliche Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB und durch das einvernehmliche Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft (sogenannte Abschichtung).

Wenn in einem Erbfall mehrere Erben vorhanden sind, so bilden sie zunächst eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies ist der Fall, wenn z.B. einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Miterben zukommen sollen. Daher muss eine Vereinbarung zwischen allen Erben getroffen werden, auf welche Weise der Nachlass zu verteilen ist, was häufig Anlass zu Streit bietet. Wenn hierbei Probleme auftreten, kann dies zügig und günstig im Rahmen einer Mediation geklärt werden. Sollte es keine Einigung geben, so kann ein Miterbe einen Plan zur Teilung des Nachlasses vorschlagen. Falls die Erben sich nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, dies gerichtlich klären zu lassen. Die erbrechtlichen Auseinandersetzungen können in der Regel nach 30 Jahren nicht mehr verfolgt werden, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, bestimmte Erben auszuschließen. (von Rechtsanwalt Seyed Shahram Iranbomy)

Wann fällt eine Erbschaftssteuer an?

Ab einem Freibetrag wird je nach Höhe der Erbschaft eine Erbschaftssteuer fällig. Je näher der Erbe familiär zum Verstorbenen steht, desto geringer ist der Steuersatz. Auch eine Erwachsenenadoption kann die Erbschaftssteuer vermeiden.

Das Erbschaftsteuerrecht sieht Freibeträge für Ehegatten (500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkel (200.000 Euro) vor. Die Besteuerung bei der Vererbung von Unternehmen ist ebenfalls geregelt. Hier werden im Regelfall 85 Prozent des Unternehmenswertes von der Besteuerung ausgenommen. Es ist allerdings auch eine Option auf eine hundertprozentige Steuerbefreiung bei der Vererbung von Unternehmen möglich.

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