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Fahren Ohne Fahrerlaubnis

Rechtsberatung und Informationen zu Fahren Ohne Fahrerlaubnis und Verkehrsrecht.

Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann auf unterschiedliche Weise verwirklicht werden.

Diese sind das (fahrlässige oder vorsätzliche) Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis, das Führen eines Kraftfahrzeugs entgegen eines Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) oder § 25 StVG, das Führen eines Kfz trotz amtlicher Verwahrung des Führerscheins nach § 94 StPO sowie das Zulassen oder Anordnen des Fahrens in einem der vorgenannten Fälle durch den Halter des Kraftfahrzeugs.

Das sagt das Gesetz

Straßenverkehrsgesetz - StVG

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder

...weiterlesenweniger

nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Häufige Fragen & Antworten

Wann liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur und ausschließlich mit einem Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Motorrad oder Moped) möglich.

Weiterhin muss der Fahrer das Kraftfahrzeug als Kraftfahrer geführt haben. Das Kraftfahrzeug muss hierfür per Motorkraft in Bewegung gesetzt werden. Diese Voraussetzung ist beispielsweise beim bloßen Anschieben des Fahrzeugs ohne Motorkraft (anders beim Anschieben, um den Motor anzulassen), dem Anlassen des Motors, dem Lösen der Handbremse oder dem Einschalten des Lichts nicht gegeben.

Außerdem muss zum Vorliegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis der Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder ohne erforderliche Fahrerlaubnis gewesen sein. (von Rechtsanwalt Martin Kämpf)

Was sind typische Fälle für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer „Alkoholfahrt" ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren.

Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern und haben nur eine Fahrerlaubnis für ein „50er Roller". Wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis.

Dass nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer verbotene, die Leistung steigernde Veränderungen vornehmen, zeigt ein Fall, in dem ein 18-Jähriger, der nach seiner Führerscheinprüfung zwei Jahre lang nur Motorräder bis zu einer Leistung von 25 kW fahren darf, mit einer ungedrosselten Yamaha mit 91 kW angetroffen wird. Zwar war für dieses Fahrzeug eine Leistungsreduzierung in den Papieren eingetragen, der Fahrer hatte diese technischen Drosselungen jedoch für einen Renneinsatz des Motorrades ausgebaut und ist nachher mit dem ungedrosselten Motorrad auf öffentlichen Straßen gefahren.

(von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

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Kann man auf einem Parkplatz auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden?

Voraussetzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird. Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht dann vom öffentlichen Verkehrsraum aus, wenn dieser alternativ ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder zumindest eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch demgemäß genutzt wird. Danach ist öffentlicher Verkehrsraum beispielsweise für öffentliche Parkhäuser ebenso wie für Kundenparkplätze und das Gelände von Tankstellen angenommen worden. (von Rechtsanwalt Martin Kämpf)

Ist Fahren ohne Führerschein dasselbe wie Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Aus rechtlicher Sicht wird zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein unterschieden. In Deutschland besteht generell eine Pflicht zum Mitführen des Führerscheins, wer z.B. Auto fährt und seinen Führerschein (also nur die Karte) nicht bei sich hat, der handelt ordnungswidrig und bekommt ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro aufgedrückt. (von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Für Ersttäter gibt es zumeist geringe Geldstrafe. Bei Wiederholungstätern steigen zunächst die Geldstrafen, dann kann es auch Freiheitsstrafen geben. In Extremfällen werden diese – bei häufigen Wiederholungstaten – nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.

Für die Betroffenen von größerer Bedeutung ist in der Regel eine Sanktion für die Fahrerlaubnis, besser gesagt, für die Fahrerlaubnissperre, denn die Betroffenen haben keine Fahrerlaubnis. Nach dem Gesetz ist im Normalfall nicht mit einer Sperrzeit zu rechnen.

Sperrzeit bedeutet, dass das Gericht anordnen kann, dass eine Sperrfrist gesetzt wird: vor Ablauf der Sperrfrist darf der Betroffene keinen Führerschein machen. Das kann unangenehm sein, insbesondere mit zunehmender Dauer der Sperrzeit. Das Gesetz sagt, dass es für das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Normalfall keine Sperre gibt. (von Rechtsanwalt Rolf Tarneden)

Muss man einen ausländischen Führerschein umschreiben?

Ausländer, die unter den Anwendungsbereich der IntKfzVO (Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr) fallen, sind solche, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stammen. Es geht also um die so genannten Drittausländer, also z.B. Staatsangehörige aus Russland, der Ukraine, Kirgistan, Kasachstan (überhaupt alle Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion), Türkei usw.

Das Gesetz (§ 4 der IntKfzVO) besagt, dass Ausländer in Deutschland (zunächst) sechs Monate von ihrer Fahrerlaubnis, die sie im Ausland erworben haben, unbeschränkt Gebrauch machen können. Mit Ablauf von sechs Monaten Inlandsaufenthalt muss der Führerschein jedoch umgeschrieben sein.

Viele Staatsanwaltschaften sehen in dem Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis nach Ablauf der sechs Monate ohne Umschreibung eine Straftat. Doch ist das Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis in diesem Fall wirklich strafbar?

Schon bei erster Betrachtung ergeben sich Zweifel

...

(von Rechtsanwalt Rolf Tarneden)

Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz EU-Führerschein?

Nach der Rechtsprechung des EuGH muss eine Fahrerlaubnis, die im EU-Ausland erteilt worden ist, von der zuständigen deutschen Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt werden, wenn die EU-Fahrerlaubnis während des Laufs einer inländischen Sperrfrist erworben worden ist. Wer gleichwohl fährt, macht sich strafbar.

Auch berechtigt eine EU-Fahrerlaubnis nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wenn bei Ausstellung des EU-Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war. Denn für diesen Fall hätte der EU-Mitgliedsstaat die Ausstellung des Führerscheins ablehnen müssen. (von Rechtsanwalt Volker Dembski)

Fahren ohne Fahrerlaubnis als Halter?

Wer ein Auto besitzt und Halter ist, muss aufpassen: Lässt er zu, dass eine Person ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis seinen Wagen fährt, wird ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Dies kann im Familienkreis problematisch sein, wenn Kinder den Autoschlüssel der Eltern nehmen, den die Eltern sorglos haben herumliegen lassen. (von Rechtsanwalt Rolf Tarneden)

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