Eigenbedarfskündigung wegen mangelnder Begründung unwirksam?

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
basty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung wegen mangelnder Begründung unwirksam?

Hallo,
in einer Kündigung wegen Eigenbedarf heißt es zur Begründung ausschließlich:

"Zukünftig soll die Wohnung von meinem Sohn bezogen werden."?

Wäre diese Begründung für eine Wirksamkeit der Kündigung ausreichend?

Merci!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Wenn es vorher keine anderen Schreiben mit den Kündigungsgründen gab, so ist dies nicht ausreichend. Der Kündigungsgrund muss schlüssig und nachvollziehbar dargelegt werden. Hier wurde der Grund für den Wohnbedarf des Sohnes nicht dargelegt.

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#2
 Von 
basty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kündigung wäre unwirksam, weil nicht begründet wurde warum der Sohn die Wohnung braucht.

Auf http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-gruende/ heißt es:

"Zunächst ist wichtig, dass der Eigenbedarf derart genau geschildert wird, dass der Mieter diesen Grund nachprüfen kann.

Beispiel: Der Vermieter gibt als Grund für die Eigenbedarfskündigung an, dass sein 19-jähriger Sohn einen Studienplatz in derselben Stadt bekommen hat und das Ein-Zimmer-Appartement während seines Studiums bewohnen will. Die Formulierung „einer meiner Söhne will in die Wohnung ziehen" würde hingegen nicht ausreichen."

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja, das ist sicherlich ungültig.
Als Minimum müsste drin stehen, aus welchem Grund der Sohn da wohnen will statt an seinem bisherigen Wohnort. Hier aber sind die Interessen des Sohnes ja nicht ansatzweise erwähnt: nur weil die Eltern wollen, dass der Sohn dort einzieht ("soll" heißt ja noch längst nicht, dass er es auch will.
Außerdem wäre der Sohn namentlich zu nennen.

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