Hi, wir haben im November 2008 eine Doppelhaushälfte MIT Gartennutzung gemietet. ... Es steht nur im MV " mit Gartennutzung.
Jetzt will der Vermieter die Gartennutzung verbieten. ... Am 14.6.2011 von sausapia Wenn die Gartennutzung im Mietvertrag eindeutig Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der VM nicht willkürlich und einseitig diese widerrufen. ... wie kann ich dabei vorgehen. für antworten dazu wäre ich euch sehr dankbar. d. ----------------- "" Am 27.6.2011 von Harry van Sell quote:eine gartennutzung ist nur bei einem der mieter im vertrag erwähnt.
." ----------------- "" Am 14.4.2011 von IM_Christine Wenn der VM die Gartennutzung vertraglich zugesichert hat, kann er dies nicht so einfach Widerrufen! ... Es muss jedenfalls nicht darüber philosophiert werden, ob dass, das im Mietvertrag drinnen steht (= Gartennutzung) nur ein unverbindliches Angebot an die Mieter ist, welches der Vermieter jederzeit entschädigungslos zurücknehmen kann. ... Och nö Mortilein … kommt jetzt etwa wieder das Vermieterargument, der Mieter darf nicht minder, weil ja „Gartennutzung" noch im Vorgarten möglich ist.
Im Mietvertrag ist Gartennutzung vereinbart. ... Am 25.4.2008 von Dinsche Der VM kann zwar sein Eigentum gestalten bzw. umgestalten wie er mag, aber die Gartennutzung darf er dem Mieter nicht verbieten, wenn sie im MV gestattet ist. ... Gehört das nicht zur Gartennutzung?
Hi,wir sind in ein Zweifamilienhaus gezogen mit großem Garten.In unserem Mietvertrag steht 'Gartennutzung' erlaubt.Was bedeutet das genau?Ich wollte gerne ein paar Beete anlegen in dem Eck was wir uns ausgesucht haben eine Tischtennisplatte aufstellen und meine Bollerwagen hinstellen.Nun hat der Vermieter gesagt Gartennutzung bedeutet ein Tisch Stühle ein Sonnenschirm oder Pavillon mehr nicht..der Rest des Mülls soll aus dem Garten wieder raus.Wie weit darf ich den Garten den jetzt nutzen??Danke Sushi Am 19.8.2006 von blaubär49 ... das ist jetzt durchaus ins blaue gesagt: ich würde 'gartennutzung' so verstehen, dass alles erlaubt ist, was den gegenwärtigen (übernommenen) charakter der anlage nicht im kern verändert. also aus einem blumengarten wird man keinen nutzgarten machen , wohl aber eine kräuterecke anlegen dürfen. wenn tisch und stühle erlaubt sind, spricht auch wohl nichts gegen eine tt-platte. nicht zu schnell klein beigeben, möchte ich meinen. servus.
Das Nachbargrundstück gehört auch dem Vermieter, in dessen Wohnung mit Gartennutzung die Mutter von ihm wohnt. ... Gruß Justice Am 21.9.2006 von MarionH Im Mietvertrag steht folgendes: § 1 Mieträume - hier steht nix von Garten, bei den EG-Wohnungen (mit Gartenanteil) wird dieser hier aufgeführt. § 5 Betriebskosten enthalten "Kosten der Gartenpflege" - ganz allgemein gehalten. § 22 Gartennutzung - "dieser § gilt nur für Wohnungen, denen ein Gartenanteil zugeordnet ist"...
Ich sehe kommen, dass der neue Besitzer die Gartennutzung für sich reklamieren wird. ... Denn was die Gartennutzung angeht, bin ich stur. ... Wer (noch dazu mit drei Kindern) kauft ein EFH und überläßt dem Mieter der Einliegerwohnung die alleinige Gartennutzung ?
Am 10.3.2016 von cauchy Was steht wortwörtlich zur Gartennutzung im Mietvertrag? ... Am 10.3.2016 von fb436824-73 Leider steht bezüglich der Gartennutzung gar nichts im Mietvertrag. ... Fragt doch einfach mal freundlich den Vermieter, ob er euch dennoch die Gartennutzung erlaubt.
Gartennutzung Hallo, wir wohnen in einem 4 Familienhaus zur Miete, 2 Parteien kümmern sich regelmäßig um den Garten, (die anderen beiden Pateien nicht), der nicht gerade wenig Arbeit macht. ... Über eine Antwort würde ich mich freuen. ----------------- "Yvonne" Am 9.7.2004 von guest123-70 Hallo Yvonne Also Recht auf Gartennutzung hab jede, Pflicht hab keine.
ich habe folgende Frage zur Gartennutzung: Ich wohne im Erdgeschoss eines 8-Parteienhauses. ... Der Vermieter der gegenüberliegenden Erdgeschosswohnung (nicht mein Vermieter) hat allerdings jetzt die Wohnung mit Gartennutzung vermietet und auch den Mietern Stühle und einen Tisch hingestellt.
Kündigung Gartennutzung
2,00 von 5 Sterne
Kann er evtl die Gartennutzung einseitig kündigen? ... Lösungsvorschlag: Gespräch mit VM suchen und auf Änderungen des MV ansprechen (Passage mit Gartennutzung streichen, dafür Miete reduzieren). ... weil er eben Gartennutzung im Mietvertrag stehen hat und diese auch nutzen will.
Hallo, habe mal eine Frage weiss wer von euch wie es rechtlich aussieht mit der Gartennutzung von Nachbarn?
Gelten bei einer mündlich vereinbarten Gartennutzung gegen Entgeld die Kündigungsfristen des Miet- oder des Pachtrechts ??
Im Mietvertrag ist die Gartennutzung mit Pflichten eingetragen. ... Die Gartennutzung ist im Mietvertrag eingetragen. ----------------- ""
die Teile des Mietvertrages, bei denen es um die Gartennutzung und die Tierhaltung geht. ... Dann muss man nämlich beurteilen, ob eine Gartennutzung beweisbar mitvermietet und nur im schriftlichen Mietvertrag nicht aufgenommen wurde, oder ob eine Gartennutzung eben nicht mitvermietet wurde. ... Wenn die Gartennutzung nicht im schriftlichen Mietvertrag steht, solltet ihr euch aber bewusst sein, dass eine gewisse Gefahr besteht, dass der Vermieter die Gartennutzung komplett untersagt und damit vor Gericht Recht bekommt.
Seit ca. 9 Jahren wohnen meine Frau und ich in einem 3 Familienhaus mit Gartennutzung.
Hallo zusammen, ich habe etwas komplizierten Fall: zu einem Grundstück (A) gehört eine Parzelle zur Gartennutzung.
Hallo, ich habe das vertraglich zugesicherte Recht auf Gartennutzung in einem Mehrfamilienhaus. ... LG Hmanu Am 30.5.2007 von Mortinghale Hallo Flip, Gartennutzung heißt nicht 'Feste feiern'.
Wohnrecht geerbt, Keller/Speicher/Gartennutzung unklar
4,50 von 5 Sterne
Jetzt gibt es leider Streitigkeiten wegen der Keller-, Speicher- und Gartennutzung. ... Allerdings braucht er dafür einen Zugang und setzt meine Schwiegermutter unter Druck, indem er ihr die Gartennutzung einschränken will. ... Zuerst gibt er ihr Recht bzgl Gartennutzung und fordert Sie nun auf Teile zu räumen.
Zur Info: Ich weiß, dass im Mietvertrag der Nachbarin tatsächlich ebenfalls nur Gartennutzung des hinteren Teilstücks steht, und nichts von alleiniger Gartennutzung. ... Bei gemeinsamer Gartennutzung ist es allerdings üblich, auch die notwenigen Arbeiten wie z.B. ... Die Gartennutzung steht ihr ja genauso frei wie in den vorigen 40 Jahren.