Müssen wir damit rechnen das Gewohnheitsrecht? ... Wenn ein juristischer Anspruch besteht, braucht man ja kein Gewohnheitsrecht mehr. ... Gewohnheitsrecht ist nicht unkompliziert und muß immer im Einzelfall betrachtet werden.
Kann meine Chefin denn ab Januar,die Kollegin wieder Samstags eintragen, oder ist das frei dann schon gewohnheitsrecht? ... Am 15.3.2009 von blaubär49 'Gewohnheitsrecht' gibt es im Arbeitsrecht nicht, allenfalls Betriebliche Übung. ... Ich dachte Gewohnheitsrecht ist immer dann wenn man eine Weile ohne Hinderung eine gewisse Handlung durchführt.
oder haben sie dadurch, das sie bereits fast 2 Jahre mietfrei wohnen eine Art "Gewohnheitsrecht"? ... Am 1.6.2007 von blaubär49 .. nach zwei jahren entsteht noch kein 'gewohnheitsrecht' - das braucht 40 jahre. wenn die leute keine miete zahlen können, müssten sie dir, denke ich, ihre einkommensverhätlnisse vollkommen offenlegen. ein zweites wäre, ob wohngeld etc. überhaupt schon beantragt worden ist, denn bei so wenig geld sind das doch offenbar sozialfälle, oder?
Hallo liebe Leser, ich habe eine Frage bezüglich des Gewohnheitsrecht, was es wohl geben soll. ... Daher Gewohnheitsrecht.
Ist das nun Gewohnheitsrecht? ... -- Editiert am 26.05.2009 11:37 Am 26.5.2009 von IfYouSeekAmy > Ist das nun Gewohnheitsrecht? ... Wikipedia schreibt: "Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer tatsächlicher Übung (lat. consuetudo) und durch allgemeine Anerkennung seiner Verbindlichkeit im Sinne einer Überzeugung von der rechtlichen Notwendigkeit der Übung (lat. opinio necessitatis oder opinio iuris) entstanden ist."
Meine Frage ist nun, ob es ein Gewohnheitsrecht gibt?
Theoretisch, dürften wir doch gebrauch von dem Gewohnheitsrecht machen oder? ... MFG Johnny aus OL Am 13.6.2006 von tweesun Hallo, von meinem Gefühl her, würde ich auch denken, dass es Gewohnheitsrecht ist. ... Ende vom Lied, wir brauchen die Schüssel und wenn dann auch noch das gewohnheitsrecht dazu kommt, dann ist ja alles im Grünen.
Gilt hier nicht ein "Gewohnheitsrecht" .... ? ... Das Gewohnheitsrecht gibt es gar nicht. ... Das Gewohnheitsrecht gibt es gar nicht.
Gewohnheitsrecht, Sondernutzugsrecht
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Für mich als neuer Eigentümer stellt sich nun diese Frage: Gibt es ein Gewohnheitsrecht, dass dem Alteigentümer das alleinige Benutzen des Gartens und des Grundstückes zubilligt? ... Am 19.12.2015 von Tobias F Zitat:Für mich als neuer Eigentümer stellt sich nun diese Frage: Gibt es ein Gewohnheitsrecht, dass dem Alteigentümer das alleinige Benutzen des Gartens und des Grundstückes zubilligt? Nein, es gibt kein diesbezügliches Gewohnheitsrecht.
Richtig; Gewohnheitsrecht kann es nur zwischen gleichen Parteien geben. ----------------- "" Am 15.7.2011 von Schlumpfi39 Ok, soweit! Gewohnheitsrecht fällt aus! ... Was sagt die Gemeinde dazu (evtl. gibt’s statt einer Regelung im Grundbuch bloß eine Verfügung der Gemeinde) Ansonsten gilt im Grundsatz: Auch durch die jahrelange Übung, die eigene Brühe auf Nachbars Grundstück zu entsorgen, entsteht normalerweise kein Anspruch (Gewohnheitsrecht), der es dem eigenen Rechtsnachfolger erlaubt, dasselbe zu tun.
Ich find das die Wasserendnahme unter das Gewohnheitsrecht fällt und würde es drauf ankommen lassen ! ... Dem Widerspruch wird abgeholfen, dann kannst du Klagen, ein Richter entscheidet dann ob hier Gewohnheitsrecht vorliegt oder nicht. ----------------- "" Am 13.7.2010 von CBW Hallo, nur Grundsätzlich zu deiner Frage: Das "Gewohnheitsrecht" ist eine Posse, die sich im Volksmund hält wie Pattex! Es gibt kein "Gewohnheitsrecht"!
Besteht nach über 15 Jahren nicht irgendwie ein Gewohnheitsrecht, und somit Bestandschutz ? ... Es wurde wohl nichts im Grundbuch eingetragen, und ein Gewohnheitsrecht in dieser Art (nach so kurzer Zeit) gibt es nicht.
Hallo allerseits, wer kennt ein paar anschauliche Beispiele für Gewohnheitsrecht, die im heutigen deutschen Rechtssystem faktisch eine Rolle spielen ? Gibt es definiertes Gewohnheitsrecht, dass man vor Gericht durchsetzen kann ?
Vielen Dank Am 11.11.2007 von sika0304 Tja Oskar - soetwas wie Gewohnheitsrecht gibt es bei Häusern/WEG nicht.
Dazu habe ich eine Frage: Angenommen sie bekäme es hin einen Untermieter aufzunehmen,der sich an der Miete beteiligt,kann sie dann in dem Haus wohnen bleiben.Ich habe vom Gewohnheitsrecht gehört.Die Miete beträgt ca 550 € und die Wohnung hat ca 85 qm.In der Stadt,wo sie wohnt zahlt das Sozialamt für eine Person gerade mal 260€ für eine 40qm große Wohnung.WAs können wir tun,um wohnen zu bleiben?
Haben wir irgendeine Chance über Gewohnheitsrecht oder Ähnliches diese Pläne zur Straßensanierung zu ändern (z.B. die Straßen und Gehwegsbreiten zu belassen) Nahezu alle Anwohner sind gegen eine solch krasse Veränderung des Straßenbildes, das wurde auf einem eigens anberaumten Treffen abgeklärt.
Da meine Famielie, seit 40 Jahren diese Grundstück, heckt und Pflegt, tritt da nicht ein Gewohnheitsrecht ein??? ... ----------------- "" Am 29.5.2013 von xxsirodxx Keine Gemeinde ist verpflichtet in regelmäßigen, oder unregelmäßigen Zeitabständen ihre Liegenschaften zu überprüfen oder nachzumessen. ----------------- "" Am 29.5.2013 von wirdwerden Vielleicht mal als Einstieg: "Gewohnheitsrecht" ist nicht die Legalisierung eines illegalen Zustandes, der seit Jahren anhält. Bei Gewohnheitsrecht geht man von einer Gesetzeslücke aus, die letztlich einvernehmlich durch alle Beteiligten gefüllt ist.
Der Eigentümer berief sich auf sein „Gewohnheitsrecht". ... Recht – Einführung Gewohnheitsrecht Das Gewohnheitsrecht entsteht durch eine langdauernde, nach allgemeiner Überzeugung richtige Anwendung bestimmter Regeln, z. ... Jedoch ist ein Gewohnheitsrecht nicht übertragbar.
Darf er das oder gilt hier das Gewohnheitsrecht? ... MfG Am 3.11.2007 von blaubär49 .. nach 40 jahren darf man wirklich von 'gewohnheitsrecht' sprechen - ansonsten dürfte mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eine betriebliche übung entstanden sein, die dann vertragswirksam geworden ist.
Die Gegenpartei behauptet nun,eine Eigentümerversammlung mit meiner Mutter vor ihrem Tode abgehalten zu haben,wonach es einen einstimmigen Beschluß gab die Garagen zu tauschen.Außerdem ist die kleine Garage kein nur für uns zugänglicher Raum,da die Gegenpartei ständig wegen der Gartengeräte durch diese Garage läuft.Etwas schriftliches über diese angebliche Versammlung gibt es nicht.Wir nutzen nun,da das Auto nicht hinnein paßt,diesen Raum zur Aktenlagerung.Es stört mich sehr,dass die Gegenpartei nun in unseren privaten Sachen herumschnüffeln kann.Wie sind die Prozeßchanchen für Gewohnheitsrecht und Rücktausch? ... Die Berufung auf das Gewohnheitsrecht scheidet schon deswegen aus, weil Deine Mutter die Nutzung der Garage freiwillig aufgegeben hat.