Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Welche Kündigungsfristen bestehen für Mietern und Vermieter?
- Gibt es Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung?
- Welche Kündigungsfrist gilt für Altverträge, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden?
- Kann der Mieter verlangen, dass seine Kündigungsfrist verkürzt wird?
- Kann die Kündigungsfrist ausgeschlossen werden?
- Gib es besondere Kündigungsfristen beim Eigenbedarf?
- Wann muss die Kündigung zugegangen sein, um die Kündigungsfrist einzuhalten?
- Welche Kündigungsfristen gelten im Gewerbemietrecht?
- Welche Frist gilt bei der Kündigung einer Einliegerwohnung?
- Welche Kündigungsfristen gelten bei Tod eine Mieters?
- Gibt es online eine Muster Kündigung für den Mietvertrag mit Kündigungsfrist?
Das sagt das Gesetz
BGB
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
(1) Kann ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend.
(2) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). 2§ 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 580
Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Häufige Fragen & Antworten
Welche Kündigungsfristen bestehen für Mietern und Vermieter?
Durch die Mietrechtsreform ab September 2001 gilt für Mieter die einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, völlig unabhängig von der Dauer der Mietzeit. Kurzfristige Veränderungen im Leben, wie z.B. das immer beliebtere "Jobhopping", sollen so berücksichtigt werden.
Da die Frist aber hauptsächlich den Mieter vor überstürzten Rauswürfen bewahren soll, gilt die dreimonatige Kündigungsfrist nicht für den Vermieter: Der Vermieter wird nach wie vor auf Kündigungsfristen angewiesen sein, die sich je nach Dauer des Mietverhältnisses verlängern, wobei die Fristen ab September 2001 auf maximal neun Monate begrenzt werden. Für den Vermieter gelten daher folgende Fristen:
- Drei Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren
- Sechs Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren
- Neun Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer ab acht Jahren
Welche Kündigungsfrist gilt für Altverträge, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden?
Mieter können, unabhängig davon, ob in den Mietvertragsklauseln längere Kündigungsfristen angegeben sind, ihr Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Anderes gilt nur, wenn die Kündigungsfristen individuell ausgehandelt worden sind. In diesem Fall gilt das Ausgehandelte.
Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist weiterhin nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate. (von Rechtsanwalt Falk Brorsen)
Kann der Mieter verlangen, dass seine Kündigungsfrist verkürzt wird?
Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten kann nicht verkürzt werden.
Nur wenn die Frist zur Beendigung des Mietverhältnisses länger als drei Monate ist (z.B. weil die Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist), kann es sein, dass das Interesse des Mieters an einer vorzeitigen Beendigung (z.B. weil der Mieter beruflich bedingt in eine andere Stadt ziehen muss) das Interesse des Vermieters an der Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum regulären Vertragsende überwiegt. In diesen Fällen muss der Mieter dann noch einen zumutbaren Nachmieter benennen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
Kann die Kündigungsfrist ausgeschlossen werden?
Längere Kündigungsfristen als die drei Monatsfrist können nicht wirksam vereinbart werden. Die Rechtsprechung lässt aber einen befristeten Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit durch Individualvereinbarung für max. 5 Jahre und durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bis zu 4 Jahre zu. Allerdings sind solche Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit äußerst riskant. Individualvereinbarung sind häufig keine echten Individualvereinbarungen. Im Falle von Vereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die getroffenen Regelungen einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen.
Am ehesten lässt sich ein wirksamer Kündigungsausschluss des Mieters bei einer Neuvermietung durch die Vereinbarung einer Staffelmiete erreichen. Hier hat der Gesetzgeber ein Schlupfloch für Vermieter gelassen. § 557a Abs. 3 BGB gestattet ausdrücklich den Ausschluss des Kündigungsrechts für höchstens vier Jahre nach Abschluss der Staffelmietvereinbarung. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)
Gib es besondere Kündigungsfristen beim Eigenbedarf?
Bei der Eigenbedarfskündigung gilt eine verlängerte Kündigungsfrist, eine so genannte Kündigungssperrfrist, wenn ein Hauskäufer bestehenden Mietern wegen Eigenbedarf kündigen möchte. Der neue Eigentümer darf frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Veräußerung den Mietern ordentlich kündigen.
Entschließt sich der Eigentümer nach diesen drei Jahren zur Kündigung, so muss er natürlich die allgemeinen Grundsätze (Frist und Grund) beachten. Die Kündigungssperrfrist kann sogar noch länger sein. Die Landesregierungen könnten, je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt, durch eine Rechtsverordnung eine Kündigungssperrfrist von bis zu zehn Jahren gesetzlich festlegen.
Wann muss die Kündigung zugegangen sein, um die Kündigungsfrist einzuhalten?
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats bei dem Vermieter eingehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählt. Erhält der Vermieter die Kündigung dagegen nur einen Tag später, beginnt die Kündigungsfrist erst im folgenden Monat. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss der Mieter dann noch vier Monate Miete zahlen.
Der Samstag zählt im Mietrecht als Werktag!
Welche Kündigungsfristen gelten im Gewerbemietrecht?
Sofern das Mietverhältnissen unbefristet geschlossen wurde, ist eine Kündigung gem. § 580 a Abs. 2 BGB spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres d.h. erst nach rund 6 Monaten zulässig. (von Rechtsanwalt Alexandros Kakridas)
Welche Frist gilt bei der Kündigung einer Einliegerwohnung?
Die sog. erleichterte Vermieterkündigung kommt Vermietern zugute, die mit dem Mieter in einem Gebäude mit nur zwei Wohnungen zusammen wohnen (eine Wohnung wird vom Vermieter bewohnt, die andere vom Mieter). In diesem Fall braucht der Vermieter keinen Kündigungsgrund zu haben und anzugeben. Die Kündigungsfrist verlängert sich allerdings um (weitere) drei Monate.
Beispiel: Die Einliegerwohnung wurde am 01.12.2004 bezogen. Kündigung geht Mieter zu am Dienstag, 04.12.2012, zu. Kündigungsfrist läuft am 30.11.2013 ab (beträgt also bei 8-jähriger Mietdauer praktisch 12 Monate). (von Rechtsanwalt Jürgen Vasel)
Welche Kündigungsfristen gelten bei Tod eine Mieters?
Stirbt der Mieter, kann der Ehepartner den Vertrag am nächstmöglichen Termin mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, wenn er den Mietvertrag mit unterzeichnet hat.
Wohnten Familienangehörige zusammen mit dem Verstorbenen in der Wohnung, die den Mietvertrag nicht mit unterschrieben haben, können sie innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kündigen.
Alle anderen Erben können mit dreimonatiger Frist am nächstmöglichen Termin kündigen.
Gibt es online eine Muster Kündigung für den Mietvertrag mit Kündigungsfrist?
Wir empfehlen den interaktiven Generator für eine Mietvertragskündigung von 123recht.de. Sowohl fristlose als auch fristgemäße Kündigungen sind möglich. Der Generator hilft Ihnen dabei, diese mit der korrekten Frist in Ihr Schreiben zu integrieren.
Zur Muster Kündigung mit Kündigungsfrist
Ähnliche Themen
- Mietminderung
- Schönheitsreparaturen
- Kündigung Mietrecht
- Nebenkosten
- Mieterhöhung
- Hauskauf
- Wohnungseigentum
- Souterrain
- Räumungsklage
- Eigenbedarf
- Auszug
- Nebenkostenabrechnung
- Mietkaution
- Schimmel
- Vermieter
- Mieter
- Miete
- Mietvertrag
- Nachmieter
- Keller
- Wohnrecht
- Gewohnheitsrecht
- Sichtschutz
- Zusage
- Freundin
- Schlüsselübergabe
- Gartennutzung
- Erbengemeinschaft
- Mahnbescheid
- Nutzungsrecht
- Trennung
- Vollmacht