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Kind Familienrecht

Rechtsberatung und Informationen zu Kind Familienrecht.

Die Krönung einer Beziehung ist ein Kind!? So wunderbar der Familienzuwachs ist, aus rechtlicher Sicht ergeben sich viele Fragen. Insbesondere, wenn die Familie nicht oder nicht mehr intakt ist. Beim Nachnamen für das Kind ergeben sich schon die ersten Reibereien. Neben Kindergeld und Kindesunterhalt sind das Sorgerecht und das Umgangsrecht natürlich immer wieder umstritten. Der Anspruch auf einen KITA Platz und Kindergarten wird immer wichtiger. Und was dürfen Kinder eigentlich, welche Rechte haben sie? Wie funktioniert eine Adoption oder Pflegschaft?

Häufige Fragen & Antworten

Welchen Nachnamen bekommt ein uneheliches Kind?

Wenn die Eltern die gemeinsame Sorgeerklärung vor der Geburt abgegeben, dann können die Eltern den Namen des Vaters oder (!) der Mutter zum Geburtsnamen bestimmen. Als Nachname des Kindes ist also auch der Name des Vaters wählbar, wenn dieser nicht mit der Kindesmutter - also mit Ihnen - verheiratet ist.

Die Wahl eines Doppelnamens der Eltern für das Kind, zusammengesetzt aus ihren jeweiligen Familiennamen, ist nicht möglich.

Sollten Sie dann einmal den Nachnamen für das erste Kind bestimmt haben, so ist die getroffene Namenswahl auch für weitere Kinder bindend (§ 1617 Abs. 1 S. 3 BGB).

Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch alleine das Recht, den Namen des Kindes zu bestimmen. (von Rechtsanwalt Klaus Wille)

Kann der Vorname des Kindes geändert werden?

Dass der eigene Rufname mit dem tatsächlichen Vornamen nicht immer übereinstimmt, ist keine Seltenheit. Viele verwenden ihren zweiten Vornamen als Rufnamen. Seit 2018 ist es möglich, die Reihenfolge mehrerer Vornamen zu verändern. Dazu genügt eine einfache Erklärung beim Standesamt.

(von Rechtsanwalt Bernd Fleischer)

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Hat ein aus einer Samenspende entstandenes Kind das Recht, die Daten seines Vaters zu erfahren?

Im Einzelfall kann das Recht des durch eine heterologe Insemination gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung höher gestellt sein als das Recht des Samenspenders an der Geheimhaltung der Spenderdaten. In einem solchen Fall kann das Kind von dem behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen.

Das grundrechtlich geschützte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung wird für die Entwicklung seiner Persönlichkeit als besonders bedeutsam eingestuft. Das Interesse des Samenspenders an der Aufrechterhaltung seiner Anonymität wird im Vergleich dazu als weniger schutzbedürftig angesehen (von Rechtsanwältin Claudia Daniela Berger)

Wer muss Kindesunterhalt leisten?

Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten. Die Verpflichtung der Eltern, neben Fürsorge und Erziehung auch für den Lebensbedarf von Kindern zu sorgen, die sich nicht selbst versorgen können, ist Ausdruck der familiären Solidarität. Die Pflicht zum Unterhalt besteht im Allgemeinen nicht nur gegenüber Minderjährigen oder Unmündigen, sondern auch darüber hinaus, in Zeiten der Ausbildung und Einkommensschwäche. Auch beschränkt sich Unterhalt nicht auf das Leben im gemeinsamen Haushalt.

Der Kindesunterhalt ist für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Bis wann besteht ein Anspruch auf Kindergeld?

Ein Kindergeldanspruch besteht mindestens vom Kalendermonat an, in dem das Kind geboren wird bis zum 18. Lebensjahr.

Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist.

Ein Kind, das noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat wird berücksichtigt, wenn es

- für einen Beruf ausgebildet wird oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und zum Beispiel der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer liegt.

- eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann

- ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes leistet

- wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. (von Rechtsanwältin Thurid Neumann)

Wer hat das Sorgerecht für das Kind bei Unverheirateten?

Die Mutter erhält mit der Geburt die alleinige Sorge für das nicht eheliche Kind. Der Vater kann über das Jugendamt oder über das Familiengericht beantragen, die Sorge für das Kind gemeinsam mit der Mutter auszuüben.

Die Mutter erhält dann Gelegenheit, sich zu diesem Antrag zu äußern und ihre Sichtweise darzustellen. Gemessen am „Kindeswohlprinzip" wird im familiengerichtlichen Verfahren sodann die Entscheidung getroffen, ob die Sorge gemeinsam oder weiterhin allein von der Mutter ausgeübt wird.

Stellt das Gericht fest, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl zumindest nicht widerspricht, so soll die Ausübung der gemeinsamen Sorge der Regelfall sein und den Eltern zugesprochen werden. (von Rechtsanwalt Sascha Steidel)

Welche Kinder haben ein Recht auf einen KITA Platz?

Jedes Kind zwischen einem und drei Jahren. Der Anspruch gilt ausdrücklich für einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagesbetreuung, das heißt, das Kind kann zum Beispiel auch bei einer Tagesmutter untergebracht werden. Ein Wahlrecht der Eltern gibt es nur dann, wenn auch tatsächlich verschiedene Plätze zur Verfügung stehen. (von Rechtsanwältin Carmen Grebe)

Wann kann man einen KITA Platz einklagen?

Der Kita Platz muss für die Eltern und das Kind zumutbar sein. Ein Kitaplatz ist unzumutbar, wenn er mehr als 5 Kilometer oder 30 Minuten entfernt ist, über bauliche Mängel verfügt oder zu wenige Erzieher vorhanden sind.

Die Klage auf Erhalt eines Kita-Platzes hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die betreffende Kommune tatsächlich über freie Kita-Plätze verfügt und das Kind trotzdem keinen Kita-Platz erhält.

In diesem Fall ist eine Verpflichtungsklage auf Zuteilung möglich. Mit Blick auf eine mehrmonatige Verfahrensdauer sollte ein Eilverfahren angestrengt werden.

Was sollten Eltern tun, die für ihr Kind keinen Kitaplatz finden?

Eltern, die bislang bei der Suche nach einem Kita-Platz erfolglos geblieben sind, müssen an das örtliche Jugendamt herantreten und den Anspruch ihres Kindes auf einen Kita-Platz geltend machen. Zu beachten ist dabei, dass die Bundesländer Fristen vorsehen dürfen, binnen derer Eltern einen solchen Anspruch geltend machen müssen.

Beispielsweise findet sich eine Regelung in Niedersachsen zum bisherigen Rechtszustand, nach der die örtlichen Träger vorsehen dürfen, dass der Anspruch auf einen Kita-Platz innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend gemacht werden muss, es sei denn, es besteht ein Härtefall.

Eltern sollten sich daher frühzeitig darüber informieren, ob in ihrem Bundesland eine solche Frist besteht, und diese im eigenen Interesse einhalten. Sollte trotz fristgerechter Geltendmachung des Anspruchs auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz ein solcher vom Jugendamt nicht zur Verfügung gestellt werden können, besteht die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen, auch in einem Eilverfahren. (von Rechtsanwältin Jana Laurentius)

mehr dazu: Recht auf Kitaplatz

Wer kann ein Kind adoptieren?

Wenn ein Paar ein Kind gemeinsam annehmen wollen, muss ein Ehepartner mindestens 25 Jahre alt und der andere Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein. Bei der Stiefkindadoption muss der Annehmende mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter existiert im rechtlichen Rahmen nicht. Das Alter kann jedoch bei der Frage eine Rolle spielen, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient.

Der Altersabstand zwischen dem Annehmenden und dem Kind ist vonseiten des Gesetzes nicht vorgesehen. Ein zu geringer Altersabstand oder ein zu großer Altersabstand können jedoch dagegensprechen, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet wird.

Eine Adoption setzte eine sehr gute Eltern-Kind –Beziehung voraus. Daher darf eine Adoption nur dann ausgesprochen werden, wenn zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Dies ist der Fall, wenn sie dessen Lebensbedingungen im Vergleich zu seiner gegenwärtigen Lage positiv verändert, dass eine merklich bessere Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu erwarten ist.

Folgende Personen müssen in die Adoption in notarieller Urkunde einwilligen:

- Das Adoptivkind - die Einwilligung wird bei Kindern unter 14 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter z. B. das Jugendamt oder die leiblichen Eltern erklärt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann nur das Kind selbst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einwilligen.

- Die Eltern des Adoptivkindes. In der Regel müssen beide leiblichen Eltern in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der leibliche Vater auch schon vor der Geburt in die Adoption einwilligen. (von Rechtsanwältin Christin Böse)

Wie kann man ein Pflegekind bekommen?

Menschen, die ein Interesse daran haben, als Pflegeeltern ein Kind aufzunehmen, müssen sich beim Jugendamt als Pflegeeltern bewerben. Ein Anruf dort ist der erste Schritt. Oft gibt es auch Informationsveranstaltungen für Menschen, die Interesse an einer Pflegeelternschaft haben. Beim Jugendamt wird man Ihnen eine Schulung anbieten, die über die Thematik näher informiert.

Im darauffolgenden Prüfungsverfahren macht das Jugendamt Gespräche und auch einen oder mehrere Hausbesuche. Man wird von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis anfordern, sowie Einkommensnachweise. Weiterhin wird Ihre Motivation abgefragt, warum Sie das Kind aufnehmen wollen. Wollen Sie nur einen Spielkameraden für Ihr eigenes Kind haben, so wird das Jugendamt dies eher als problematisch einschätzen. Dies stellt eine egoistische Motivation dar, die mit Erwartungen an das Pflegekind verbunden ist und das Kind unter Druck setzen könnte. Positiver sind altruistische Motive für die Aufnahme, z.B. eine bereits vorhandene Bindung zu dem Kind und der daraus resultierende Wunsch, dem Kind zu helfen.

Man kann sich dort auch als Pflegeeltern für ein bestimmtes Kind bewerben. Allerdings gibt es keine Garantie, dass das dann auch klappt. Das Jugendamt wählt die Pflegeeltern aus, die es für am besten geeignet erachtet. Ausschlaggebend ist dabei das Kindeswohl.

Die Entscheidung, wo das Kind hinkommt, liegt bei den Eltern, solange diese das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder haben. Dieses Recht kann bei Gefährdung des Kindeswohls aber entzogen werden. In einem Hilfeplangespräch beim Jugendamt wird mit allen Beteiligten gemeinsam versucht, eine Lösung zu finden.

Darf ein minderjähriges Kind von zu Hause ausziehen?

Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn Jugendliche bereits als Minderjährige ausziehen, um eigene Erfahrungen zu machen. Ein Mietverhältnis können Minderjährige ebenso wenig wie einen Stromkostenvertrag allein abschließen. Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig, so dass sie solche Verträge nicht rechtswirksam abschließen können.

Allein die sorgeberechtigten Eltern können entweder selbst oder in Vertretung der Minderjährigen Verträge abschließen. Minderjährige Kinder können daher nicht auf einem Auszug bestehen. Dies liegt daran, dass die sorgeberechtigten Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben, das bedeutet, dass nur sie bestimmen, wo ihr Kind wohnt. (von Rechtsanwältin Carolin Richter)

Ab wann kann ein Kind allein entscheiden, ob es auszieht? Was ist dann mit Unterhalt?

Der volljährige Jugendliche ab 18 ist selbst für sich verantwortlich und kann rechtswirksam Verträge abschließen. Der Durchsetzung des Auszugswunschs steht dann nichts mehr entgegen. Bei volljährigen Jugendlichen besteht ein Unterhaltsanspruch nur dann, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder zeitnah eine Ausbildung anstreben. Bei den zusätzlichen Kosten einer Wohnung werden diese nach der Rechtsprechung nur dann dem Jugendlichen zugesprochen, wenn die Eltern mit dem Auszug einverstanden sind oder der Weg zur Ausbildungsstätte ohne Umzug unzumutbar lang wäre. Dabei wird von der Rechtsprechung ein einfacher Fahrtweg von ca. 1,5 Stunden als unzumutbare Grenze angesehen. Zieht der volljährige Jugendliche ohne Einwilligung seiner Eltern aus, obwohl die Ausbildungsstätte in zumutbarer Entfernung liegt, erhält er zwar auch seinen Barunterhalt von den Eltern, jedoch gekürzt um die Pauschale zur Unterkunft. (von Rechtsanwältin Carolin Richter)

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