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Kindergeld

Rechtsberatung und Informationen zu Kindergeld und Familienrecht.

Kindergeld wird pro Kind pro Monat gezahlt und beträgt mindestens 194 Euro (Stand 2018). Bei Trennungen und Scheidungen bzw. generell bei unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen geht es häufig darum, wer das Kindergeld erhält, wie lange es ausbezahlt und wie die Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt vorgenommen wird.

Das sagt das Gesetz

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 31 Familienleistungsausgleich

Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt. Satz 4 gilt entsprechend für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65. 6Besteht nach ausländischem Recht Anspruch auf Leistungen für Kinder, wird dieser insoweit nicht berücksichtigt, als er das inländische Kindergeld übersteigt.

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 62 Anspruchsberechtigte

(1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1. im Inland einen Wohnsitz

...weiterlesenweniger

oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b) nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Voraussetzung für den Anspruch nach Satz 1 ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) identifiziert wird. 3Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.

(2) Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er
1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde
a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt,
b) nach § 18 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden,
c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
oder
3. eine in Nummer 2 Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und
a) sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und
b) im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Häufige Fragen & Antworten

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich Eltern für Kinder bis 18 Jahren, wobei das Kindergeld immer nur an einen Elternteil ausbezahlt wird (§ 64 I EStG). Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Auf Antrag erhält ein Elternteil Kindergeld, wenn er in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder steuerlich als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt wird. (von Rechtsanwalt Klaus Wille)

Kann es Kindergeld auch für volljährige Kinder geben?

Kindergeld wird generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes bezahlt.

Volljährige Kinder kommen Kindergeld, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

(1) Bei Arbeitslosigkeit des Kindes wird es bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezahlt.

(2) Das Kindergeld wird bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezahlt, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet oder während einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten, wenn sich das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstes befindet.

(3) Wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, wird das Kindergeld ohne Altersbeschränkung bezahlt.

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Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Bei mehreren Berechtigen gilt Folgendes:

a) Gemeinsamer Haushalt:

Führen die Eltern einen gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie, wer das Kindergeld bekommen soll.

b) Getrennte Haushalte:

(1) Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

(2) Lebt das Kind bei beiden Elternteilen in verschiedenen Haushalten, so kommt es darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelschwerpunkt hat.

(3) Bei einem Wechselmodell bestimmen die Eltern, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird. Können sie sich nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.

c) Fremder Haushalt:

(1) Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der Unterhalt für das Kind bezahlt.

(2) Zahlen beide Elternteile Unterhalt, erhält das Kindergeld derjenige, der den höheren Unterhalt bezahlt.

(3) Zahlen beide Elternteile gleich viel Unterhalt, bestimmen sie, wer das Kindergeld bekommen soll. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag.

(von Rechtsanwältin Thurid Neumann)

Kann das Kindergeld auch an das Kind direkt ausgezahlt werden?

Die Eltern beantragen das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse und bekommen dieses dann auch ausgezahlt. Ausnahmsweise kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, z.B. wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. (von Rechtsanwalt Kay Fietkau)

Kann man Kindergeld auch rückwirkend beantragen?

Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. (von Rechtsanwältin Thurid Neumann)

Bekommt man für Kinder im Ausland auch Kindergeld?

Den Anspruch auf Kindergeld hat grundsätzlich nur, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 62 EStG). Dieses Prinzip gilt auch bezüglich der Kinder. Für das Kindergeld werden daher grundsätzlich nur Kinder berücksichtigt, die

in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat wie Spanien oder in einem EWR-Staat wie Norwegen oder auch Schweiz einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Entscheidend für die Beantragung des Kindergeldes ist also nicht, dass sich das Kind physisch in Deutschland aufhält, es reicht grundsätzlich aus, wenn sich das Kind in der EU aufhält. GGfs. wird auch Kindergeld gewährt, gleichgültig, wo sich das Kind in der Welt aufhält.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kindergeld gewährt, wenn das Kind seit seiner Geburt mit seinem Vater und der Mutter außerhalb der EU beispielsweise in Brasilien oder USA lebt. Wichtig ist, dass die Vorschriften des § 1 EStG eingehalten werden, also z.B. das der in Brasilien lebende Vater, dem Kind einen Wohnsitz im Inland vermittelt.

Zudem wird Kindergeld auch ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland gewährt, wenn es sich um sog. Diplomatenkinder handelt oder aufgrund Sozialabkommens. (von Rechtsanwalt Patrick Hermes)

Was gilt bei einem Studium im Ausland - gibt es trotzdem Kindergeld?

Ist das Kind zum Beispiel wegen einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, besteht der Anspruch auf Kindergeld in der Regel problemlos weiter, wenn die Auslandsaufenthalte von weniger als einem Jahr sind, da es dann seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Bei längeren Auslandsaufenthalten hängt der Anspruch von den Inlandsaufenthalten des Kindes ab, also z.B. von den Besuchen während der Semesterferien. (von Rechtsanwältin Thurid Neumann)

Wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Lebt das Kind bei dem betreuenden Elternteil, hat das Kind gegenüber dem anderen Elternteil einen Barunterhaltsanspruch. Von dem zu errechnenden Barbedarf wird die Hälfte des Kindergeldes abzogen. Wenn das minderjährige Kind nicht von den Eltern betreut wird, so wird der Bedarf des Kindes durch das gesamte Kindergeld gemindert. (von Rechtsanwalt Klaus Wille)

Was ist, wenn man zu Unrecht Kindergeld bezogen hat?

Der Bezug von Kindergeld gehört materiell-rechtlich zum Steuerrecht. Kindergeld wird als Steuervergütung gewährt (§ 31 Satz 3 EStG). Wer zu Unrecht Kindergeld bezieht, erlangt nicht gerechtfertigte Steuervorteile. Der irreguläre Bezug von Kindergeld kann folglich als Steuerhinterziehung strafbar sein.

Die strafrechtliche Verjährung beginnt erst, wenn der Bezug des Kindergeldes (z.B. durch Volljährigkeit oder Ende der Ausbildung des Kindes) endet. (von Rechtsanwalt Christian Fuchs)

Was gilt beim Wechselmodell und Kindergeld?

Eltern, die sich gut verstehen, vereinbaren oft, dass das gemeinsame Kind bzw. Kinder nach der Trennung der Eltern jeweils hälftig von den Eltern betreut wird. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich nun mit dem Kindesunterhalt verhält. Am Besten ist es, wenn die Eltern eine Vereinbarung treffen über den Kindesunterhalt und die Verteilung des Kindergeldes. Wenn z.B. ein Partner wesentlich mehr verdient, wird er trotz gegenseitiger hälftiger Betreuung doch noch bereit sein, Kindesunterhalt zu bezahlen. Gegenüber der Kindergeldkasse muss man sich einigen, an wen das Kindergeld bezahlt wird, ansonsten würde die Kindergeldkasse, an denjenigen zahlen, bei dem das Kind gemeldet ist. Auch die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei ungleichen Einkommen der Elternteil mit dem höheren Einkommen trotz hälftiger Betreuung an den anderen Elternteil Kindesunterhalt zu bezahlen hat. (von Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer)

Kann im Zweitstudium oder einer zweiten Ausbildung auch noch Kindergeld gezahlt werden?

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen bis spätestens zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob) sind unschädlich. (von Rechtsanwalt Kay Fietkau)

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