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Krankheit

Rechtsberatung und Informationen zu Krankheit und Arbeitsrecht.

Als Arbeitnehmer haben Sie auch im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohn. Danach gibt es Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie im Urlaub krank werden, wird die Zeit der Krankheit nicht auf den Urlaub angerechnet. Bei langer Krankheit haben Arbeitnehmer allerdings nur noch Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Weitere Fragen zu Krankheit und Arbeit beantworten Ihnen unsere umfassenden Artikel oder ein Anwalt im Arbeitsrecht.

Das sagt das Gesetz

Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 3
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. 2Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Häufige Fragen & Antworten

Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausschließen?

Gelegentlich gibt es Arbeitsverträge, in denen die Lohnfortzahlung (auch: Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall tatsächlich ausgeschlossen ist. Eine derartige Regelung ist aber unwirksam, der Arbeitnehmer kann trotzdem im Krankheitsfall weiter Lohn verlangen (§§ 1, 12 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG –).

Die Lohnfortzahlung gilt sowohl für „normale" Angestellte, als auch für Minijobber oder sonstige Aushilfen und auch für Auszubildende. Es ist lediglich notwendig, dass der Arbeitnehmer seit mindestens 4 Wochen im Betrieb ist. (von Rechtsanwalt Guido C. Bischof)

Wie lange ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Der Arbeitgeber muss Lohnfortzahlung wegen derselben Krankheit grundsätzlich für 6 Wochen leisten, danach kann der Mitarbeiter gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld haben. Erkrankt der Arbeitnehmer an einer anderen Krankheit, beginnt der 6-Wochen-Zeitraum von vorne, der Arbeitgeber muss also erneut Lohnfortzahlung leisten (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG –). (von Rechtsanwalt Guido C. Bischof)

Dringend?

Besser gleich einen Anwalt fragen

Kann dem Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden?

Weit verbreitet ist die Annahme, dass während des Zeitraums, in dem ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist, der Ausspruch einer Kündigung unzulässig ist. Diese Annahme ist falsch. Das Gegenteil ergibt sich bereits aus § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz, wonach der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsunfähigkeit nicht dadurch berührt wird, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt.

Jeder Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist, kann daher ordentlich oder außerordentlich durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden. Die Krankheit befreit den Arbeitnehmer lediglich von seiner Pflicht zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Der Schutz des Arbeitnehmers vor einer Kündigung richtet sich primär nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). (von Rechtsanwalt Frank Preidel)

Was gilt, wenn man im Urlaub krank wird?

Grundsätzlich hat der Urlaub den Zweck der Erholung des Arbeitnehmers. Bei einer Krankheit im Urlaub wird dieser Zweck allerdings nur schwer erreicht werden können. Folglich enthält § 9 Bundesurlaubsgesetz folgende Regelung:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer nachweislich krank war, lassen sich also in der Praxis wieder gutschreiben. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Wann muss man eine Krankschreibung einreichen?

Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Arzt zusenden, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Gesetzlich ist man dazu nach drei Tagen verpflichtet, der Arbeitgeber kann eine solche Krankschreibung aber auch schon am ersten Tag verlangen, wenn das so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Empfehlung für eine sichere Zustellung: Man fotografiert die Bescheinigung, schickt sie vom Handy aus per Mail bzw. scannt sie ein und schickt sie so an den Arbeitgeber und lässt sie diesem gleichzeitig auch noch einmal per Post zukommen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Trotz Krankschreibung zur Arbeit, ist das erlaubt?

Wird die Arbeitsfähigkeit früher hergestellt, als vom Arzt voraussichtlich prognostiziert, kann der Mitarbeiter ohne weiteren Arztbesuch wieder arbeiten gehen. Eine ärztliche „Gesundschreibung" gibt es nicht. Die Anweisung des Arztes ist nicht bindend, sondern nur eine Prognose der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit.

Wenn ein Arbeitnehmer an einer ansteckenden Krankheit leidet, so gebietet die Fürsorgepflicht selbstverständlich, dass er im gesamten krankgeschriebenen Zeitraum nicht arbeitet. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer keine Angaben über Art und Ursache seiner Erkrankung machen. Bestehen jedoch Gefahren für Dritte, etwa durch ansteckende Infektionskrankheiten, muss der Arbeitnehmer hierauf hinweisen. (von Rechtsanwalt Peter-Thomas Götz)

mehr dazu: Krank zur Arbeit?

Darf man trotz Krankheit in den Urlaub?

Ein Problem stellen immer wieder Urlaubsreisen dar, gerade dann, wenn keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Ist man nur leicht erkrankt und fliegt in den Urlaub, ist das kein Problem. Ist die Abreise für den Samstag geplant und wird man wegen eines Hexenschusses ab Donnerstag für eine Woche krankgeschrieben, ist das kein Grund, nicht zu fliegen. Eine Krankschreibung allein für Donnerstag und Freitag ist in diesem Fall sinnvoll. Wer eine Reise geplant hat, sollte sich einmal mit dem behandelnden Arzt besprechen. (von Rechtsanwältin Denise Gutzeit)

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