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Mpu

Rechtsberatung und Informationen zu Mpu und Verkehrsrecht.

Wer die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, kann nach Ablauf der Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Bestehen aber seitens der Behörde Zweifel, ob der Betroffene überhaupt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, macht sie für die Wiedererteilung das Vorliegen einer positiven Medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) zur Bedingung.

In einem medizinisch-psychologischen Gutachten werden bestehende Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen untersucht. Die konkreten Untersuchungen und Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Grund des vorherigen Fahrerlaubnisentzuges.

Die gesetzliche Bezeichnung ist „Begutachtung der Fahreignung", im Volksmund nicht wegzubekommen ist immer wieder der Begriff Idiotentest.

Das sagt das Gesetz

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

(1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). 2Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. 3Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. 4Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und x kann die Gültigkeitsdauer der Führerscheine festgelegt werden.

...

(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

...

Häufige Fragen & Antworten

Wann kann eine MPU angeordnet werden?

Vorgesehen ist die MPU insbesondere, wenn

- Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen,
- wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
- ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
- Eignungszweifel im Hinblick auf die Einnahme von Drogen vorliegen,
- die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden ist. (von Rechtsanwalt Michael Kohberger)

Wie läuft eine MPU ab?

Als erstes müssen Sie einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Es wird abgefragt, welche Krankheiten Sie bisher hatten, und ob Sie zur Zeit gesundheitliche Probleme haben. Von Interesse ist auch, ob Sie über einen längeren Zeitraum Medikamente eingenommen haben, da dies Einfluss auf Ihre Leberwerte haben kann.

Danach folgt der psychologische Fragebogen. Dieser soll Auskunft über Ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund geben. Das heißt, Sie werden nach Ihrem ausgeübten Beruf, Ihrem Familienstand u.ä. gefragt. Sollte dies nicht Ihr erster Führerscheinentzug sein, werden Sie auch Fragen bezüglich des ersten Delikts beantworten müssen.

Im psychologischen Leistungstest will der Gutachter Ihre Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Anforderungen im Straßenverkehr überprüfen. Dies geschieht in der Form von Reaktions- und Konzentrationstests. Gegebenenfalls kommen Intelligenztests hinzu.

In der medizinischen Untersuchung stellt ein Arzt fest, ob gesundheitliche Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs (noch oder nicht mehr) vorhanden sind.

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Droht eine MPU, obwohl man mit dem Fahrrad fährt?

Auch wer erheblich alkoholisiert oder unter Drogen Fahrrad fährt, riskiert seinen Führerschein. Zwar liegt die erlaubte Promillegrenze mit 1,6 erheblich höher als beim Auto oder anderen fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, aber auch hier kann eine MPU drohen.

Hat die Fahrerlaubnisbehörde berechtigte Zweifel an der Eignung des Betroffenen zum Führen von Fahrzeugen, wird sie die Vorlage einer MPU innerhalb einer gesetzten Frist anordnen. Die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ist ab einer BAK von 1,6 Promille zwingend und steht nicht im Ermessen der Behörde (§13 S. 1 Nr. 2 c FeV).

Bei Alkoholauffälligkeit wird in den meisten Fällen zusätzlich ein Abstinenznachweis zu führen sein, um die Eignungszweifel beseitigen zu können. (von Rechtsanwältin Stefanie Helzel)

mehr dazu: Alkohol am Fahrrad

MPU nach Fahrt unter Drogeneinfluss

Im Bereich der Drogen- und Medikamentendelikte ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen anzuordnen, wenn

1. die Fahrerlaubnis wegen Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, wegen Einnahme von Betäubungsmitteln oder wegen missbräuchlicher Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2. zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die vorgenannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder
3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. (von Rechtsanwalt Andre Stämmler)

mehr dazu: MPU ja oder nein?

Was sollte man tun, wenn eine MPU droht?

Be­trof­fe­ne soll­ten sich früh­zei­tig, mög­lichst be­reits in un­mit­tel­barer zeit­li­cher Nä­he zur Al­ko­hol­fahrt, nicht nur mit Blick auf das Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- oder Straf­ver­fah­ren, son­dern auch hin­sicht­lich der Vor­be­rei­tung auf die Wie­der­er­lan­gung der Fahr­er­laub­nis, be­ra­ten las­sen.

Hier kön­nen früh­zei­tig die wei­te­ren Maß­nah­men ver­an­lasst wer­den, wie Al­ko­hol­kon­troll­pro­gramm und Be­ra­tung zur Vor­be­rei­tung auf die MPU. Bei zu später Beratung kann die verlorene Zeit ggf. nicht mehr eingeholt werden.

Zu die­sem Zeit­punkt kann auch ent­schie­den wer­den, ob etwa ei­ne ver­kehrsp­sy­cho­lo­gi­sche The­ra­pie er­for­der­lich ist, da­mit zum Zeit­punkt der Be­gut­ach­tung der Nach­weis er­bracht wer­den kann, dass der Be­trof­fe­ne kon­se­quent auf Al­ko­hol oder Drogen ver­zich­tet und so ei­ne po­si­ti­ve Pro­gno­se für die Zu­kunft besteht und ein da­mit ver­bun­de­nes po­si­ti­ves Gut­ach­ten zu er­zie­len ist. (von Rechtsanwalt Herbert Karpienski)

Wie bereitet man sich auf die MPU vor?

Ein positives Gutachten bei der MPU zu erzielen ist kein mirakulöses Wunderwerk, bei dem es mehr oder minder vom Zufall abhängt, wie der Gutachter entscheidet.

Den absoluten Schwerpunkt jeder MPU bildet immer der psychologische Teil. Hierbei hat sich der Psychologe streng an den sog. "Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung" orientieren, die ihm zwingend die Fragestellungen vorgeben, aus denen er letztlich seine eigenen Fragen entwickelt. Es handelt sich praktisch um die "Fragen hinter den Fragen", ohne deren genaueste Kenntnis eine positive Gestaltung der MPU nur schwerlich denkbar ist.

Der Begutachtung liegt hierbei eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Person zugrunde. Die Zielsetzung kann mit der einfachen Frage beschrieben werden:

"Befindet sich das Leben des Klienten wieder in geregelten Bahnen?"

Um eine MPU positiv gestalten zu können sind mehrere Dinge erforderlich:

1) Exakte Kenntnis der Fragestellungen
2) Konsequente und dauerhafte Aufarbeitung der durch die Fragen angesprochenen Probleme in Ihrem Leben
3) Sehr wichtig ist die schriftliche Dokumentation Ihrer Bemühungen

(von Rechtsanwalt Björn Schüller)

Was ist der Abstinenznachweis bei der MPU?

Ein Teil der Betroffenen muss über einem Zeitraum von 6 bis 12 Monaten durch Laboruntersuchungen nachweisen, dass er abstinent ist, also keinen Alkohol mehr trinkt bzw. keine Drogen oder Medikamente mehr einnimmt.

Hier ist zu beachten, dass bei einem Betroffenen, dem beispielsweise wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Kokaineinfluss die Fahrerlaubnis entzogen wurde, auch die anderen Drogen bestimmt werden, um auszuschließen, dass er darauf ausgewichen ist (so genannte Ausweichdrogen).

Die Laboruntersuchungen sollten dabei nicht einfach vom Hausarzt bestimmt werden, es sei, dieser kennt die Voraussetzungen des Alkohol-, Drogenprogramms und hält die strengen Untersuchungsbedingungen ein. (von Rechtsanwalt Herbert Karpienski)

MPU wegen Medikamenteneinfluss?

Etwa ein Drittel der Verkehrsunfälle ist auf den Einfluss von Medikamenten zurückzuführen. Dabei wissen die meisten Konsumenten nicht, dass der Einfluss von Pillen rechtlich genauso gesehen werden kann wie die Einnahme von Drogen, also das Fahren unter Einfluss „anderer berauschender Mittel".

Wenn es zu einem Unfall kommt und beim Fahrer Ausfallerscheinungen festgestellt werden, gehen Versicherungen und Justiz gleichermaßen davon aus, dass die Tabletten schuld sind. Es folgen Blut- und Urinprobe, wobei die solchermaßen Ertappten staunen, was dabei im Screening alles gefunden wird.

Und dann beginnt der Ärger: Der Führerschein ist erstmal weg – ob durch richterliche Beschlagnahme oder durch ein späteres Einschreiten der Fahrerlaubnisbehörde, der solche Verfehlungen durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei umgehend gemeldet werden. Es folgen Anordnung einer fachärztlichen Untersuchung oder eine MPU. (von Rechtsanwalt Thomas Nippold)

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