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Probezeit

Rechtsberatung und Informationen zu Probezeit und Arbeitsrecht.

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses wird zumeist im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, die maximal 6 Wochen dauern und in der ohne Angabe eines Grundes mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden darf. Für Auszubildende gelten verkürzte Zeiten. Der Arbeitgeber soll die Möglichkeit haben, den neuen Angestellten näher kennenzulernen und zu erproben.

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen

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Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1.
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 20 Probezeit

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Häufige Fragen & Antworten

Was bedeutet die Probezeit im Arbeitsvertrag?

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer vereinbarten Probezeit begründet zunächst ein ganz normales unbefristetes Arbeitsverhältnis, das nach der Probezeit nicht noch einmal extra verlängert werden muss.

Die Probezeit wird in der Regel für 6 Monate vereinbart, da erst nach diesem Zeitraum das Kündigungsschutzgesetz gilt (bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern in Vollzeit). Die Vereinbarung einer Verkürzung ist allerdings möglich, eine Verlängerung nur unter bestimmten Sachgründen, wenn zum Beispiel die Art der Tätigkeit eine längere Probezeit gebietet. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Gibt es immer eine Probezeit am Anfang eines Arbeitsvertrags?

Nein. Eine Probezeit kann, muss aber nicht vereinbart werden.

Eine Probezeit wird völlig überbewertet. Innerhalb des ersten halben Jahres des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitgeber unproblematisch (nämlich ohne Kündigungsgrund) vom Arbeitnehmer trennen, da in diesem Zeitraum das Kündigungsschutzgesetz noch gar keine Anwendung findet.

Arbeitnehmer stehen daher nicht besser als in einem Kleinbetrieb. Fällt die Probezeit weg, bedeutet dies nichts anderes, als dass statt der 14-Tage-Frist mit der gesetzlichen vier Wochen Frist zum 15. bzw. zum Monatsende gekündigt werden kann. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

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Was ist der Sinn einer Probezeit?

Das Arbeitsleben wird aufgrund neuer Technologien und immer schnellerem Fortschritt anspruchsvoller und komplexer. Daher liegt es für viele Unternehmen nahe, den neuen Mitarbeiter zu erproben. Hierbei wird in der Regel dem unbefristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vorgeschaltet. Der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, die Fähigkeiten und Qualifikationen des neuen Mitarbeiters näher kennenzulernen und zu prüfen. (von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel)

Wie lange darf die Probezeit maximal sein?

Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Kann einem Arbeitnehmer in der Probezeit einfach ohne Grund gekündigt werden?

Im ersten halben Jahr des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses habenArbeitnehmer keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber mehr oder weniger willkürlich kündigen kann. Gründe braucht er normalerweise nicht.

Nur wenn besondere Umstände hinzutreten, z.B. weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorher bei einem anderen Unternehmen abgeworben hat oder weil der Arbeitnehmer unmittelbar zuvor ein Betriebsunfall hatte, kann eine solche Kündigung sittenwidrig sein. In diesen besonderen Ausnahmefällen ist die Arbeitgeber dann gezwungen werden, eine Begründung vorzutragen.

Wenn diese Gründe dann ihrerseits einen Verstoß gegen Grundrechte des Arbeitnehmers beinhalten, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Besondere Schwierigkeit für Arbeitnehmer: Sie sind darlegungs- und beweispflichtig für sämtliche Umstände, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Welche Kündigungsfristen gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. (von Rechtsanwalt Felix Westpfahl)

Bis wann kann innerhalb der Probezeit gekündigt werden?

Möchte der Arbeitgeber noch in der Probezeit kündigen, muss diese dem Arbeitnehmer schriftlich bis zum letzten Tag der Probezeit zugehen, da diese sonst verspätet und nicht wirksam ist. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Können Schwangere in der Probezeit gekündigt werden?

Nein. Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Arbeitnehmerinnen in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.

Der Kündigungsschutz gilt auch während einer Probezeit. Die Probezeit verlängert sich durch die Schwangerschaft nicht. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass der Vertrag automatisch endet. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren möglich und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt.

Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Auch das Arbeitsverhältnis zur Probe kann bereits befristet werden. Es endet dann mit Ablauf der Probezeit. (von Rechtsanwältin Elke Scheibeler)

Kann die Probezeit verlängert werden?

Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben.

Bis zum letzten Tag der Probezeit kann der Arbeitgeber kündigen und zwar grundsätzlich mit einer Frist von nur zwei Wochen. Nun besteht die Möglichkeit, zwar zu kündigen, dies aber mit einer längeren Kündigungsfrist und verbunden mit der Erklärung, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, falls sich der Arbeitnehmer innerhalb dieser verlängerten Kündigungsfrist bewährt.

Diese Konstruktion stellt eine aufschiebend bedingte Wiedereinstellungszusage dar. Hinsichtlich der Länge der zulässigen Kündigungsfrist geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine einschlägige Frist aus Tarifvertrag, sofern vorhanden, nicht überschritten werden darf. Sofern kein Tarifvertrag besteht, sieht § 622 Abs. 2 BGB die maximale gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Monaten vor.

Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es bisher allerdings nur zu einer um vier Monate verlängerten Frist, die in dem entsprechenden Fall als wirksam eingestuft wurde. Arbeitgeber sollten daher vorsichtshalber auch nicht über die Frist von vier Wochen hinausgehen. Jedenfalls aber sieben Monate dürfen nicht überschritten werden. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Probezeit in der Ausbildung: Wird ein vorangehendes Beschäftigungsverhältnis angerechnet?

Oft beginnen die Arbeitsverhältnisse mit einer Probezeit. Diese ist dazu gedacht, dass sich der Arbeitgeber darüber ein Bild verschaffen soll, ob der Arbeitnehmer für die Aufgaben geeignet ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2004 entschieden, dass die Arbeitszeit, die einem Ausbildungsarbeitsverhältnis voranging, nicht auf die Probezeit angerechnet wird. (BAG Az 6 AZR 127/04)

Derjenige, der vor dem Ausbildungsverhältnis in dem gleichen Betrieb gearbeitet hat, wird damit nicht besser gestellt, als jeder (neue) Auszubildende.

Außerdem wird mit der Entscheidung deutlich, dass das BAG zwischen einem normalen Arbeitsverhältnis (mit Probezeit) und einem Ausbildungsverhältnis (mit Probezeit) rechtlich trennt. (von Rechtsanwalt Klaus Wille)

Kann eine Ausbildung oder Lehre die Probezeit verkürzen?

Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird eine Probezeit vereinbart. Der Arbeitgeber kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn der Arbeitnehmer jedoch vor Übernahme Azubi war, wird diese Zeit mit berücksichtigt.

So kann es zu einer ungewöhnlichen Situation kommen: Der Arbeitgeber darf mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, der Arbeitnehmer kann jedoch Klage erheben, da er mehr als sechs Monate im Betrieb war. Das ist auch sachgerecht, da der Arbeitnehmer den ehemaligen Azubi kennt und eigentlich neue Probezeiten nicht braucht. (von Rechtsanwalt Thomas Nippold)

Kann man während der Probezeit Urlaub nehmen?

Nach § 4 BurlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Dies heißt jedoch nicht, dass ein Arbeitnehmer während seiner Probezeit noch keinen Urlaubsanspruch hat. Hier greift § 5 Abs. 1 BUrlG, wonach der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, den er gearbeitet hat, einen Anspruch auf 1/12 seines Jahresurlaubes erwirbt. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer bereits nach dem ersten Monat Erholungsurlaub beantragen kann. (von Rechtsanwältin Christiane Masuch)

Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung in der Probezeit?

Oftmals herrscht Uneinigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ob ein Urlaubsanspruch entstanden ist, wenn der Arbeitnehmer während einer vertraglich vereinbarten Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Grundsätzlich entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Ein Teilurlaubsanspruch entsteht jedoch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Wartezeit durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird.

Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise 24 Tage Urlaub pro Jahr, stehen ihm 2 Urlaubstage für jeden vollen Monat zu. (von Rechtsanwältin Marion Deinzer)

Wegen Krankheit in der Probezeit gekündigt?

Wird ein Arbeitnehmer während der Probezeit krank, folgt häufig eine Kündigung. Da innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, ist gegen die Kündigung selbst meistens nicht allzu viel zu unternehmen. Eine andere Frage ist allerdings, ob der Arbeitnehmer für den Zeitraum von sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber beanspruchen kann.

Voraussetzung dafür ist, dass bei Beginn der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsverhältnis besteht und die vierwöchige Wartezeit erfüllt ist. Allerdings endet der Entgeltfortzahlungsanspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber also mit zweiwöchiger Frist innerhalb der Probezeit, bekommt der Arbeitnehmer dann häufig weniger als die sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Von dieser Regel gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Gemäß § 8 Abs. 1, Satz 1 EFZG kann der Arbeitnehmer die volle Entgeltfortzahlung von sechs Wochen beanspruchen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Was für eine Probezeit und welche Kündigungsfrist gilt bei einer Ausbildung?

Ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen muss.

Solange die Probezeit noch nicht vorüber ist, kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowohl von dem oder der Auszubildenden als auch von Seiten des Ausbildungsbetriebs gekündigt werden. (von Rechtsanwältin Sabine Jobelius)

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