Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Kann man bei einer defekten Kaufsache auf Umtausch bestehen anstatt auf eine Reparatur?
- Wieviel erfolglose Reparaturen muss ein Käufer über sich ergehen lassen?
- Hat man während einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung Anspruch auf ein Ersatzgerät?
- Wo muss ein Auto repariert werden? Am Wohnort des Käufers oder bei Händler?
- Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache ein zweites Mal kaputt geht?
- Wann liegt bei einer Reparatur eines Autos ein Wirtschaftlicher Totalschaden vor?
- Kann die Garantie von der Reparatur in einer Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden?
- Wendet man sich wegen einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung an den Verkäufer oder an den Händler?
- Muss der Käufer einen Defekt beweisen, wenn er eine Reparatur der Kaufsache haben will?
Das sagt das Gesetz
BGB
§ 439 - Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Häufige Fragen & Antworten
Kann man bei einer defekten Kaufsache auf Umtausch bestehen anstatt auf eine Reparatur?
Händler können sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der „Nachbesserung" offen halten. Dann kann die defekte Ware zunächst repariert werden. Erst wenn es nicht gelingt, den Defekt zu beheben, muss der Verkäufer umtauschen. Entscheidend sind also die AGB des Verkäufers.
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Wieviel erfolglose Reparaturen muss ein Käufer über sich ergehen lassen?
Das Gesetz räumt dem Verkäufer die Möglichkeit für zwei Reparaturversuche ein. Erst wenn beide Reparaturversuche gescheitert sind oder der Verkäufer eine Reparatur verweigert, hat der Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis entsprechend zu kürzen. (von Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann)
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Hat man während einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung Anspruch auf ein Ersatzgerät?
Ein Irrglaube ist, dass man einen Anspruch auf ein Leihgerät bei Mangelhaftigkeit der Sache (z.B. Handy, Fernseher) hat, so wie nach einem Autounfall auf einen Mietwagen. Das stimmt rechtlich aber nicht, denn beim Anspruch auf Mängelhaftung handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch.
Daher müssen und sollten Sie den Verkäufer immer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn der Verkäufer sodann mit der Nachbesserung in Verzug kommt (nach Fristablauf), dann haben Sie auch Anspruch auf Schadensersatz, sonst aber nicht. Was für eine Frist angemessen ist, entscheidet der Einzelfall. In der Regel sollten Sie dem Verkäufer aber zwei Wochen gewähren. (von Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs)
Wo muss ein Auto repariert werden? Am Wohnort des Käufers oder bei Händler?
Die Rechtsprechung zum Erfüllungsort, wo die Nachbesserung durchzuführen ist, war zunächst uneinheitlich. Das OLG München hatte mit Urteil vom 12.10.2005 entschieden, dass der Erfüllungsort der Wohnsitz des Käufers ist mit der Begründung, es handele sich um den Ort, an dem sich das Fahrzeug dem Vertragszweck nach befindet. Demnach sei der Käufer nicht verpflichtet, das mangelhafte Fahrzeug beim Händler vorzuführen.
Das OLG Köln hingegen ging in seinem Urteil vom 14.02.2006) praxisnah davon aus, dass die Nachbesserung am Ort des Verkäufers vorzunehmen ist.
Nunmehr hat das OLG München in einer aktuellen Rechtsprechung zu seiner bisherigen Rechtsprechung eine Kehrtwendung vollzogen und als Nacherfüllungsort den ursprünglichen Leistungsort, d.h. den Sitz des Verkäufers, bestimmt.
Damit kann davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers ist. (von Rechtsanwältin Birgit Raupers)
Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache ein zweites Mal kaputt geht?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Ware das zweite Mal kaputt geht. Das Gesetz erlaubt den Rücktritt vom Vertrag nach fehlgeschlagener Nachbesserung. „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt" (§ 440 S. 2 BGB). Das bedeutet, dass man in der Regel zurücktreten kann, wenn die Sache zwei Mal repariert wurde und sie dann das dritte Mal wieder kaputt geht. (von Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs)
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Wann liegt bei einer Reparatur eines Autos ein Wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur technisch gesehen zwar möglich, jedoch wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Rede, wenn Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen. Zur Feststellung der einzelnen Werte ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich, der ein Gutachten über den Fahrzeugschaden erstellt. (von Rechtsanwältin Stefanie Helzel)
Kann die Garantie von der Reparatur in einer Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden?
Die in einem Formularvertrag enthaltene Klausel, wonach die Garantie daran gebunden ist, dass der Erwerber Arbeiten in einer bestimmten Werkstatt ausführen lässt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt und daher unwirksam. Der Verkäufer hat daher die Kosten der Reparatur auch dann zu tragen, wenn der Käufer eine andere als die, in der Garantie festgelegte Werkstatt aufsucht.
BGH (VIII ZR 206/12)
Wendet man sich wegen einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung an den Verkäufer oder an den Händler?
Innerhalb der Gewährleistungsfrist haben Sie Gewährleistungsrechte und können von dem Verkäufer Umtausch oder Reparatur verlangen. Wenn Sie zusätzlich noch eine Garantie vom Hersteller haben, können Sie die Sache auch mit dem Hersteller klären. Sie haben dann also die Wahl, ob Sie sich an den Verkäufer oder an den Hersteller wenden. Wenn Sie Ihre Gewährleistung geltend machen, darf der Verkäufer Sie nicht abwimmeln und zum Hersteller schicken.
Muss der Käufer einen Defekt beweisen, wenn er eine Reparatur der Kaufsache haben will?
Innerhalb der ersten sechs Monate kann der Unternehmer dem Verbraucher nicht entgegenhalten, dass der Kunde Schuld am Schaden ist. Das muss der Unternehmer nun selbst beweisen. Schon die Darlegung, also das Erklären des Hergangs, ist Sache des Verkäufers. Der Käufer hat damit nun bis zum gegenteiligen Beweis die Vermutung für sich, dass ein später zu Tage tretender Schaden zunächst einmal auf einem Mangel der Sache zum Kaufzeitpunkt beruht.
Nach Ablauf der sechs Monate nach Übergabe der Sache an den Käufer ist diese Beweislastregel aber nicht mehr anwendbar, so dass es wieder das Problem des Käufers ist, nachzuweisen, dass die Sache schon beim Kauf mangelhaft war. (von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns)