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2.482 Ergebnisse für „Schönheitsreparaturen“

Leserforumvon mikkian | Mietrecht | 8 Antworten | 26.04.2011 08:59
Hi Zusammen, ich bitte um eine Einschätzung zur Gültigkeit der folgenden Aussagen zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag: Schönheitsreparaturen Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen, trägt der Mieter einen prozentualen Anteil an den Kosten für die Schönheitsreparaturen. ... Die fachgerechte Selbstdurchführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter unbenommen.
Leserforumvon ! Frage | Mietrecht | 20 Antworten | 28.04.2011 18:52
----------------- " " Am 28.4.2011 von nallebjoern1971 § 11 Schönheitsreparaturen von BWE Mietvertrag 11.1. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf seine Kosten, sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. ... Daraus sollte aber nicht der Schluss gezogen werden, dass das Abwälzen von Schönheitsreparaturen auf den Mieter in jedem Fall unzulässig ist.
Leserforumvon haze | Mietrecht | 4 Antworten | 04.01.2009 22:53
Und falls ich tatsächlich keine Schönheitsreparaturen durchführen muss, reicht es wenn ich diese Absicht dem Vermieter erst bei der Wohnungsübergabe mitteile? ... Vielen Dank + hoffentlich hat jemand die Energie den ganzen folgenden Text zu lesen ;-) Gruss Hannibal § 8 Schönheitsreparaturen / Bagatell-Schäden 1. Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten.
Leserforumvon ClaudiaN | Mietrecht | 16 Antworten | 27.09.2011 11:38
Wir haben nur eine Verwaltung und diese besteht auf Schönheitsreparaturen. ... Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen. 1 Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. ... Hat der Mieter die Schönheilsreparaturen übernommen, so sind die nach Nr. 5 Abs. 2 AVB fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen, Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen an die GAGFAH zu zahlen.
Leserforumvon Rector_Skinner2 | Mietrecht | 14 Antworten | 09.08.2010 20:20
Auszug Mietvertrag: § 4 Schönheitsreparaturen 1. Die Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. 2. ... Bin ich dann eigentlich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
Leserforumvon ClaudiaN | Mietrecht | 12 Antworten | 11.08.2011 13:49
Laut Mietrecht hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen... Am 11.8.2011 von Michael32 quote:Wo bitte steht in dem Text, dass der MIETER die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat? ... Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichig.
Leserforumvon mazursky | Mietrecht | 7 Antworten | 24.01.2006 01:17
Du kennst ja das BGH- Urteil: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Schönheitsreparaturen gibt wenig Anlass zur Freude! ... Fast jede vermieterfreundliche Schönheitsreparaturen-Klausel bringt dieses Urteil nun problemlos zum Kippen. ... Starre Fristen können Sie Ihre Schönheitsreparaturen kosten Renovieren?
Leserforumvon guest-12315.12.2016 18:16:54 | Mietrecht | 0 Antworten | 16.06.2010 10:31
Bei Beendigung des Mitverhältnisses sind die Schönheitsreparaturen durchzuführen, die nach den Regelfristen fällig sind. 3. ... Der Mieter ist berechtigt, den Kostenvoranschlag eines anderen Malerfachbetriebes vorzulegen, oder sämtliche Schönheitsreparaturen fachgerecht in neutraler Ausführung selbst durchzuführen." ... Nicht erlaubt ist hingegen die Formulierung, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen "nach folgenden Regelfristen ... durchzuführen hat".
Ratgebervon RA Alexandros Kakridas | Mietrecht, Pachtrecht | 16.10.2007 11:59
Schönheitsreparaturen Mietrecht von A-Z Wer hat nicht schon davon gehört, bzw. sie selbst vorgenommen: die Schönheitsreparaturen. ... Meist ist die Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geregelt. ... Mit diesen Ausführungen ist nur ein Teil der Problemfelder die Schönheitsreparaturen betreffend angesprochen.
Leserforumvon patchworker | Mietrecht | 4 Antworten | 26.08.2010 14:41
Folgendes wurde im Mietvertrag vor über 5 Jahren festgelegt: Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. ... Die Schönheitsreparaturen müssen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden: - alle drei Jahre: Küche, Bad, Dusche, Toilette - alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-/Ess- und Schlafräume, Flure - alle sieben Jahre: sonstige Nebenräume Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. ... Ich verstehe momentan die rechtliche Lage nicht ganz und wie sieht es mit den Schönheitsreparaturen während der Mietdauer aus.
Leserforumvon epsillon | Mietrecht | 12 Antworten | 15.03.2010 22:03
Hallo Zusammen, ich bin auf die Urteile des BGH gestoßen, in denen es um Schönheitsreparaturen geht. ... Des Weiteren ist enthält ein Absatz folgendes: "Sind bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig ... so hat der Mieter an den Vermieter einen Kostenanteil zu zahlen..." ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küche, Bädern... alle drei Jahre - in Wohn- und Schlafräumen...alle fünf Jahre - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre" danach kommt der Absatz vom Anfang des Threads.
Leserforumvon marinalolita | Mietrecht | 9 Antworten | 15.01.2022 13:49
Liebe Community, ich habe eine Frage bzgl. der Schönheitsreparaturen in der Wohnung. ... Im Mietvertrag steht, dass ich Schönheitsreparaturen bis zu 150€ tragen muss. ... [/quote] Das sind Kleinreparaturen, keine Schönheitsreparaturen.
Leserforumvon Mücke1 | Mietrecht | 5 Antworten | 05.02.2009 17:44
Situation: Mietvertrag über eine Werkswohnung (Haus) mit den Klauseln Schönheitsreparaturen, die nach einem festen Zeitplan zu leisten sind. ... Des Weiteren sind doch die starren Fristen für Schönheitsreparaturen gekippt worden. ... Am 5.2.2009 von hh Wie lautet denn die Klausel zu den Schönheitsreparaturen genau (wörtlich)?
Leserforumvon marieclaire | Mietrecht | 31 Antworten | 20.02.2008 12:40
"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. ... Schönheitsreparaturen auswirken ? ... Tatsächlich ist es dem Mieter bei geplanten Instandsetzungsarbeiten sogar untersagt, Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Leserforumvon 1234viele | Mietrecht | 12 Antworten | 08.01.2012 17:54
Schönheitsreparaturen sind je nach Abnutzung durchzuführen, spätestens einen Monat vor Auszug der Mieter wird der Bedarf an Reparaturen gemeinsam mit Vermieterin und Mieter überprüft. Was zählt denn sonst noch zu Schönheitsreparaturen ???? ... Schönheitsreparaturen sind je nach Abnutzung durchzuführen, spätestens einen Monat vor Auszug der Mieter wird der Bedarf an Reparaturen gemeinsam mit Vermieterin und Mieter überprüft.
Leserforumvon Pseudi | Mietrecht | 7 Antworten | 17.12.2006 21:11
Im Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen Folgendes : 1.) Der Mieter führt auf eigene Kosten Schönhetsreparaturen fachgerecht durch..... 2.)Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchzuführen. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nichr fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilig aufgrund eines Kostenvranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen währen der Mietzeit in Küchen, Bädern und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zaht der Mieter 33% der Kosten, länger als zwei Jahre 66%...... ---------------------------------------------------------------- Ich habe diese Wohnung renoviert übernommen.
Leserforumvon Urkman | Mietrecht | 7 Antworten | 27.07.2006 08:34
Dann würde es, eben nichts ausmachen ob ein Mieter nach 3 Monaten, oder nach 10 Jahren ausziehen würde, Schönheitsreparaturen wären dann in beidebn Fällen bei Vertragsende fällig. Aber um auf den Fragesteller zurückzukommen: Schönheitsreparaturen sind nicht erforderlich, es sei denn man will diese machen (kann ja sein das man dem Vermieter eine Freude machen möchte). ... Anlage zum Mietsvertrag Zwischen dem vm.und dem Mieter Wird zur Klarstellung entsprechend der Rechtssprechung durch den BGH. zur Doppelbelastung des Mieters durch renovierung und Schönheitsreparaturen nunmehr vereinbart,dass der Mieter die bisher im Mietvertrag und bisherigen Anlagen vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht vornehmen muss.
Leserforumvon suse_sa | Mietrecht | 1 Antwort | 21.01.2006 15:07
Hallo Im MV stehen die Fristen der Schönheitsreparaturen, 3 Jahre, 5 Jahre usw.
Leserforumvon mw0208 | Mietrecht | 25 Antworten | 12.06.2007 18:15
Dass die starren Fristen bei den Schönheitsreparaturen nicht rechtmässig sind, habe ich mittlerweile rausgefunden (richtig?). ... Here we go. §4 Schönheitsreparaturen 1. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen. 2.
Leserforumvon S. Christian Mayer | Mietrecht | 9 Antworten | 02.07.2009 09:43
Nun verlangt man von mir, das ich Schönheitsreparaturen an der Wohnung vornehme, obwohl ich bei Auszug die Wohnung nur 1,5 Jahre bewohnt habe. ... Meine Frage ist nun, ob ich Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
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