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Schadensersatz (Kaufrecht)

Rechtsberatung und Informationen zu Schadensersatz (Kaufrecht).

Unter Schadensersatz versteht man den Ersatz für einen Schaden, der einer Person durch das Verhalten einer anderen Person entstanden ist. Der Geschädigte soll möglichst so gestellt werden, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wenn Ihnen durch den Kauf einer fehlerhaften Sache ein Schaden entstanden ist, können Sie vom Verkäufer u.a. den Ersatz des Schadens verlangen. Dies aber nur, wenn die Reparatur der Sache oder die Lieferung einer fehlerfreien Sache nicht funktioniert hat.

Schadensersatz ist auch möglich, wenn eine Kaufsache zu spät oder gar nicht geliefert wird. Auch bei einer Anfechtung eines Kaufvertrags wegen Irrtums kann es zu Schadensersatzansprüchen durch die Gegenseite kommen. Und was ist eigentlich, wenn eine defekte Sache weitere Schäden an einer anderen Sache oder Person verursacht?

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 437 - Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


§ 249 - Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


§ 280 - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

Häufige Fragen & Antworten

Wie kann es beim Kauf zu Schadensersatz kommen?

Schadensersatzansprüche können sich aus einem Vertrag zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner ergeben. Durch einen Vertrag können für eine oder beide Vertragsparteien Verpflichtungen begründet werden, für deren Erfüllung gehaftet wird. Diese werden als Leistungspflichten bezeichnet. Beweispflichtig für das tatsächliche Bestehen eines Anspruches ist der, der behauptet, einen Schadensersatzanspruch zu haben.

Beispiel: Der Verkäufer einer Sache wird durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Sache mangelfrei zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtungen verspätet oder überhaupt nicht, so tritt neben die primäre Leistungspflicht, also das Übergeben der Sache, die sekundäre Pflicht zum Schadensersatz.

Neben den Leistungspflichten aus dem Vertrag müssen beide Seiten in einem Schuldverhältnis auch zahlreiche so genannte Rücksichtnahmepflichten erfüllen. Diese verpflichten jede Seite zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der anderen Seite (z.B. Vertragspartner).

Ein Schuldverhältnis mit entsprechenden Pflichten kann auch vor bzw. ohne Vertragsschluss entstehen. Es handelt sich dann aber um ein gesetzliches Schuldverhältnis.

Zu den wichtigsten Rücksichtnahmepflichten zählen die Leistungstreuepflichten, Aufklärungspflichten und Schutzpflichten.

Kann der Käufer einer mangelhaften Sachen Schadensersatz geltend machen?

Liegt ein Mangel vor, sind in § 437 BGB die Rechte aufgeführt, die der Käufer nun hat.

Zu beachten ist hierbei: Bevor er irgendwelche Schadensersatzansprüche stellt, muss er dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben. Ohne das so genannte Nacherfüllungsverlangen gibt es keine weitere Rechte, es sei denn, der Verkäufer verweigert von vornherein jegliche Kooperation.

Dann kann der Käufer Schadenersatz zu verlangen, etwa Ersatz der Reparaturkosten. (von Rechtsanwalt Sebastian Baur)

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Was ist der Schadensersatz bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages?

Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung kommt immer dann in Betracht, wenn Sie aufgrund der Verspätung kein Interesse mehr an der Lieferung der Ware durch diesen Verkäufer haben und Ihnen durch die Nichtlieferung Unkosten entstanden sind, die Sie ersetzt haben wollen.

Die Folgen des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung sind, dass der Verkäufer die Ware nicht mehr zu liefern hat und Sie die Lieferung auch nicht mehr verlangen können. Dafür können Sie nicht nur Ersatz für die Verspätung verlangen ( Verzögerungsschaden ), sondern auch Ersatz für die Nichtlieferung des Verkäufers.

Sie können demnach die Unkosten verlangen, die Ihnen dadurch entstanden sind, dass Sie die Ware endgültig nicht bekommen. Das sind neben dem Verzögerungsschaden typischerweise auch die eventuellen Mehrkosten eines anderen Anbieters.

Was gehört zum Schadensersatz bei verspäteter Lieferung einer Kaufsache?

Das BGB sieht für den Fall, dass der Anbieter im Verzug ist, Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280 Absatz 1, 2, 286 BGB vor. Das Gesetz wertet die verspätete Lieferung einer Kaufsache als Pflichtverletzung. Um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, muss neben der Pflichtverletzung ein Schaden infolge der Verzögerung entstanden sein (so genannter Verzögerungsschaden). Darüber hinaus muss eine Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden bestehen. Schließlich muss der Anbieter den Schadensfall auch zu vertreten haben.

Der Umfang des Schadensersatzanspruches bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln in den §§ 249ff. BGB. Der Gläubiger ist hier so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Leistung rechtzeitig erbracht worden wäre.

Der Verzögerungsschaden soll ein angemessener Ausgleich aller durch den Leistungsverzug des Auftragnehmers entstandenen Kosten sein. Dazu gehören beispielsweise der nachweisbare Zeit- und Verwaltungsaufwand, den der Auftraggeber zur Geltendmachung der Forderung hatte. Hierzu gehören aber auch ein möglicher entgangener Gewinn, so wie die Kosten für die Anschaffung eines Ersatzgerätes während der Zeit des Verzugs. Die Kosten, die durch ein Mahnschreiben eines Anwalts entstehen, sind jedoch nicht mit umfasst, da der Händler erst durch dieses Schreiben in Verzug kommt.

In der Praxis erweist sich häufig allerdings die konkrete Berechnung und der Nachweis eines Schadens als schwierig. Die Schadenspositionen sind im Einzelnen darzulegen und gegebenenfalls im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Urkunden, Zeugenaussagen oder anderweitigen Beweismitteln zu beweisen. (von Rechtsanwalt Thomas Feil)

Kann eine abgebrochene eBay Auktion Schadensersatz nach sich ziehen?

Ja. Wer eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig beendet, schuldet dem Höchstbietenden Schadensersatz. Das gilt auch dann, wenn der Bieter nur als "Abbruchjäger" mitgeboten hat.

Muss man Schadensersatz leisten, wenn man den Kaufvertrag wegen Irrtums anficht?

Hat sich eine Vertragspartei beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Willenserklärung der irrenden Vertragspartei wird sozusagen vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang als nicht rechtsgültig betrachtet.

Ein Irrtum des Erklärenden liegt vor, wenn sich z.B. eine der Parteien verspricht oder verschreibt oder der Käufer sich über die wesentliche Eigenschaft einer Sache irrt. Er denkt z.B. fälschlicherweise, die Reifen seien im Kaufpreis des Fahrzeugs inbegriffen. Auch der versehentliche Klick der Sofort-Kaufen-Option kann angefochten werden.

Möglicherweise irrt sich der Käufer aber auch über den Inhalt seiner Erklärung. Z.B. dann, wenn er ein Dutzend bestellt und davon ausgeht, dass ein Dutzend der Zahl 6 entspricht.

Die Anfechtung wird ausgeübt, indem sie der anderen Vertragspartei gegenüber erklärt wird. Beim Irrtum muss dies unverzüglich geschehen. Zwar ist Folge einer Anfechtung, dass der Kaufvertrag von Anfang an nie zustande kam, trotzdem kann die andere Partei gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.

Hat man einen Schadensersatzanspruch, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein weiterer Schaden entstanden ist?

Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. (von Rechtsanwalt Felix Westpfahl)

Kann ein Verkäufer Schadensersatz geltend machen wenn der Käufer nicht zahlt?

Der Verkäufer sollte dem Käufer zunächst schriftlich eine konkret bestimmte Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages setzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, befindet sich der Käufer in Verzug mit der ihm obliegenden Leistung.

Danach gibt es zwei Möglichkeiten:

- Der Verkäufer kann den Käufer auf Vertragserfüllung verklagen. Solche Klagen gehen in der Regel problemlos durch, denn die Rechtslage ist eindeutig: Ein wirksamer Kaufvertrag begründet einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.
- Der Verkäufer kann aber auch wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Dieser Schadensersatz umfasst zum einen die entstandenen Kosten (z.B. eBay-Gebühren, Anwaltskosten). Zum anderen kann der Verkäufer die Kaufsache aber nach Rücktritt auch erneut verkaufen. Fällt der Kaufpreis dann geringer aus, als beim ersten Mal, kann die Differenz als entgangener Gewinn als weitere Schadensposition verlangt werden. (von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann)

Kann der Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Käufer einen Mangel beseitigt haben will?

Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stell eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

BGH Az. : VIII ZR 246/06

Kann ein geplatzter Hauskauf zu Schadensersatz führen?

Grundsätzlich können Ihnen als Käufer durch den geplatzten Kaufvertrag erhebliche Kosten entstehen. Man denke nur an die vielen Aufwendungen, die mit der Planung und der Besichtigung des Anwesens verbunden sein können (Fahrtkosten etc.). Auch auf die Kosten eines etwaigen Gutachtens zur Überprüfung des tatsächlichen Verkehrswertes wurde ebenfalls bereits hingewiesen.

Sicherlich besteht daher das Bedürfnis, den Verkäufer für sein Verhalten in Regress zu nehmen und den entstandenen Schaden bei ihm geltend zu machen.

Die Rechtsprechung zeigt sich hier jedoch von ihrer strengen Seite. Die Gewährung von Schadensersatzansprüchen würde nämlich – so die Gerichte – dazu führen, dass der Verkäufer auch ohne notariellen Vertrag aufgrund der drohenden Haftung faktisch dazu gezwungen würde, doch den Kaufvertrag abzuschließen. Dies soll grundsätzlich vermieden werden.

Dennoch kann sich in engen Ausnahmefällen ein Schadensersatzanspruch zugunsten des Käufers aus einem „Verschulden vor Vertragsabschluss" gemäß § 311 BGB ergeben. Eine solche Ausnahme liegt hierbei dann vor, wenn Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund aus sachfremden Erwägungen heraus abgebrochen werden, nachdem zuvor in besonderer Art und Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages geschaffen wurde. Dies kann der Fall sein, wenn der Abschluss des Vertrages als sicher hingestellt wurde (so z.B. BGH in NJW 1970, 1840), der Käufer durch das Verhalten schon zu bestimmten Vorleistungen veranlasst wurde (BGH, NJW 1961, 169).

In der Regel setzt ein solcher Schadensersatzanspruch gerade bei formbedürftigen Rechtsgeschäften ein vorsätzliches Verhalten voraus.

Im Einzelfall kann daher zugunsten des Käufers ein Schadensersatzanspruch entstehen, die Voraussetzungen sind jedoch nach der Instanzrechtsprechung und der Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes sehr hoch. (von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller)

Kann man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadensersatz für Fehler an einer Kaufsache ausschließen?

Nein. Schadensersatz für Schäden durch die fehlerhaften Produkte kann nicht durch AGB ausgeschlossen werden.

Wann kann man beim Kauf eines Gebrauchtwagens Schadensersatz verlangen?

Liegt ein Mangel vor, ist dem Verkäufer unbedingt zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben. Lässt der Käufer das Fahrzeug dagegen sofort in einer anderen Werkstatt reparieren, ohne dass der Verkäufer dem zustimmt, sind die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht vom Verkäufer zu erstatten. Der Käufer bleibt also auf den Kosten sitzen.

Der Verkäufer hat im Wege der Nachbesserung nämlich das Recht, selbst (mindestens) zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Erst, wenn derselbe Mangel dann noch immer vorhanden ist oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, kann der Käufer gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. (von Rechtsanwalt Maurice Moranc)

Kann man Schadensersatz vom Tierarzt verlangen, wenn dieser eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung durchgeführt hat?

Der Auftrag an den Tierarzt, eine Ankaufsuntersuchung bei einem Pferd durchzuführen, verpflichtet den Tierarzt nicht nur, eine Ankaufsuntersuchung des Pferdes ordnungsgemäß durchzuführen. Der Tierarzt schuldet auch einen fehlerfreien Befund. Im Falle eines fehlerhaften Befundes haftet der Tierarzt gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz des Schadens, der bei dem Vertragspartner dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befundes erworben hat.

BGH, VII ZR 164/11 (von Rechtsanwältin Michaela Nolte)

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