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Strafe

Rechtsberatung und Informationen zu Strafe und Strafrecht.

Man unterscheidet zwischen einer Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt (z.B. 10 Tagessätze zu je 50 €). Zwischen 5 und 360 Tagessätze dürfen verhängt werden, die Höhe bemisst sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten, zwischen 1 und 5.000 €.
Eine "zeitige" Freiheitsstrafe liegt zwischen einem Monat und 15 Jahren. Lebenslange Freiheitsstrafe: mindestens 15 Jahre.
Ein Strafbefehl ist eine richterliche Entscheidung, die statt eines Urteils ergehen kann. Der Strafbefehl kann ohne mündliche Verhandlung bei einem Strafmaß von bis zu einem Jahr ergehen und setzt die Strafe zur Bewährung aus oder ordnet Geldstrafe an (mitunter auch nur Verwarnung, Fahrverbot etc.).
Im Jugendstrafrecht gibt es die Jugendstrafe.

Das sagt das Gesetz

StGB

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

§ 12 Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung

(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) 1Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Häufige Fragen & Antworten

Wie wird die Höhe der Strafe festgelegt?

Hat sich das Gericht von der Schuld des Angeklagten zweifelsfrei überzeugt, so muss es die Frage beantworten, wie die Tat zu sanktionieren ist.

Glücklicherweise ist der Richter einzig an das Gesetz gebunden. Das Gesetz macht, mehr oder weniger eindeutige, Vorgaben für die Strafzumessung in § 46 StGB. Dabei schreibt es die (persönliche) Schuld des Täters als Grundlage der Strafzumessung fest.

Unser Strafrechtssystem ist nämlich am Schuldmaßprinzip ausgerichtet. Jegliche Strafe muss sich an der Schuld des Täters orientieren und zu ihr in einem angemessenen Verhältnis stehen. Unter "Schuld" in diesem Sinne ist die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen. Das Gericht muss sich die Frage stellen, was dem Täter in der konkreten Tatsituation individuell zum Vorwurf gemacht werden kann und was nicht.

Deswegen kann es keine bestimmte Strafe für ein bestimmtes Delikt geben, die zwingend zu verhängen ist. Das Gesetz trifft lediglich aussagen über eine Ober- und Untergrenze und lässt dem Richter innerhalb dieses Strafrahmens einen (erheblichen) Zumessungsspielraum.

(von Rechtsanwalt Kerem Türker)

Welchen Einfluss hat die Schuld an der Höhe der Strafe?

Keine Strafe ohne Schuld. Mit Schuld bezeichnet man die individuelle Vorwerfbarkeit der Tat. Es stellt sich die Frage: "Konnte der Täter etwas dazu?"Die Schuld des Täters ist z.B. dann zu verneinen, wenn er nicht schuldfähig ist. Das trifft beispielsweise auf Kinder unter 14 Jahren zu oder auf jemanden, der krankhafte seelische Störungen aufweist. Ist der Täter schuldunfähig, so ist eine Bestrafung ausgeschlossen.

Neben der Schuldunfähigkeit gibt es noch die verminderte Schuldfähigkeit. Ein Täter, der vermindert schuldfähig ist, ist zwar prinzipiell straffähig, seine Strafe kann aber gemildert werden. Klassisches Beispiel ist die verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholgenusses.

mehr dazu: Die Strafbarkeit

Dringend?

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Wann wird eine Geldstrafe verhängt?

Wenn Sie ­wegen einer nicht schwerwiegenden Tat wie Diebstahl, Beleidigung etc. verurteilt werden (und nicht zahlreiche Vorstrafen haben), dann ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe sehr wahrscheinlich. Dabei wird dann nicht ein bestimmter Geldbetrag (z.B. 5000,00 Euro) als Strafe ausgesprochen, sondern Sie werden zur Zahlung einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen in einer bestimmten Höhe verurteilt.

Die Anzahl der Tagessätze darf nach dem Gesetz zwischen 5 und 360 Tagessätzen liegen. In der Praxis üblich sind jedoch bestimmte Tagessätze, wie z.B. 30 Tagessätze (entsprechend einem Nettoeinkommen), 60 oder 90 Tagessätze. Gelegentlich werden bei fahrlässigen Köperverletzungen auch einmal 10 oder 20 Tagessätze verhängt, selten einmal bei schwereren Straftaten 120 Tagessätze.

(von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

Was ist ein Tagessatz und wie wird er berechnet?

Kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass eine Geldstrafe zu verhängen ist, so hat es diese in Tagessätzen zu verhängen. Ein Tagessatz entspricht dem, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Hierbei ist vom Nettoeinkommen des Täters auszugehen.

Von diesem sind Werbungskosten, Betriebsausgaben und Versicherungsbeiträge abzuziehen. Außerdem müssen die Unterhaltsverpflichtungen des Täters angemessen berücksichtigt werden. Manche sonstige Verbindlichkeiten können ebenfalls berücksichtigt werden, nicht aber, wenn sie aus der Tat stammen (z.B. Schadenersatzforderungen).

Was passiert wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlt?

Für den Fall, dass Sie sich weigern sollten ein rechtskräftiges Urteil auf Zahlung einer Geldstrafe zu erfüllen, oder es einfach ignorieren sollten, so beachten Sie, dass dann ein Haftbefehl gegen Sie ergeht zur Vollstreckung der Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe. Sie müssen dann die Anzahl der Tagessätze in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.

Wann muss man die Geldstrafe zahlen? Kann man die Geldstrafe in Raten zahlen?

Nach Rechtskraft des Urteils werden Sie von der Staatsanwaltschaft zur Zahlung der Geldstrafe aufgefordert. Gegebenenfalls können Sie Ratenzahlung beantragen oder die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. (von Rechtsanwältin Alexandra Braun)

Wann wird eine Freiheitsstrafe verhängt?

Jedes Strafgesetz gibt einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen die angemessene Strafe liegen muss. Nur bei Mord gibt es eine absolute Strafandrohung, die (grundsätzlich) keine Auswahl mehr ermöglicht. In § 211 StGB heißt es nämlich: „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."

Andere Strafgesetze enthalten eine Mindest- aber keine Höchstangabe. Für den Totschlag ist bestimmt, dass hier eine Strafe von nicht unter fünf Jahren auszusprechen ist. Die Höchstgrenze ergibt sich hier jedoch aus § 38 StGB, dort heißt es, dass die Freiheitsstrafe zeitig ist, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe anordnet und er bestimmt die Obergrenze der zeitigen Freiheitsstrafe auf 15 Jahre.

Ist das Gericht der Ansicht, nur eine Freiheitsstrafe kommt als ausreichende Sanktion in Betracht, muss es sich zunächst Gedanken über die Höhe machen. Soll eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten verhängt werden, sind besondere Umstände in der Tat oder dem Täter nötig und eine Freiheitsstrafe muss zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich sein. Hat das Gericht die Höhe der Strafe festgelegt, muss es dann entscheiden, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht.

Was ist die Aussetzung der Strafe auf Bewährung?

Kurze Freiheitsstrafen, die unter sechs Monaten liegen, werden zur Bewährung ausgesetzt, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Voraussetzung ist also das Vorliegen einer günstigen Sozialprognose.

Gleiches gilt für Freiheitsstrafen, die zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen, es sei denn, dass die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Aussetzung aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung erschüttern würde.

Auch Freiheitsstrafen, die nicht über zwei Jahren liegen und mehr als ein Jahr betragen, können bei günstiger Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen und eine Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht geboten ist. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen, den durch die Tat verursachten Schaden wieder gutzumachen, zu berücksichtigen.

Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahr nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (von Rechtsanwalt Volker Dembski)

Wann ergeht ein Strafbefehl?

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität (Ladendiebstahl, Verkehrsdelikte, Körperverletzung, Leistungserschleichung (Schwarzfahren), kleinere Betrugstaten, geringe Steuerhinterziehung) ohne mündliche / öffentliche Gerichtsverhandlung durch einen schriftlichen Strafbefehl. Das Strafbefehlsverfahren kann dem Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.

Durch Strafbefehl können nur Vergehen sowie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Der Erlass eines Strafbefehls wird durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragt. Ist ein Strafbefehl gegen Sie ergangen, kann dessen Rechtskraft (Vollstreckbarkeit) nur durch einen Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Einspruchs verhindert werden (§ 410 StPO).

mehr dazu: Strafbefehl

Welchen Einfluss auf die Strafe kann ein Deal haben?

Um ein schnelles Verfahren zu ermöglichen, kann schon zuvor von den „Berufsbeteiligten", dem Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über eine mögliche Verständigung gesprochen werden.

Übersetzt bedeutet dies folgendes: Ist der Angeklagte bereit ein Geständnis abzugeben und was bekommt er dafür.

Ein geständiger Angeklagter ist die Voraussetzung für eine schnelle Verfahrensbeendigung.

Sollten zum Beispiel, Diebstähle in 10 verschiedenen Geschäften angeklagt sein und es gäbe 10 Zeugen und der Angeklagte gibt 8 Diebstähle zu, so könnte man 8 Zeugen direkt wieder ausladen und würde wahrscheinlich erheblich an Zeit und Kosten sparen.

Der Angeklagte könnte aber auch schweigen oder abstreiten und dann müsste man die Beweisaufnahme zur Wahrheitsfindung vollständig erledigen.

Hier kommt der so genannte „Deal" ins Spiel.

Dieser ist in § 257c StPO geregelt.

Nun muss aber auch die „Gegenseite" etwas anbieten.

Dies erfolgt meist in der Form, dass ein mildes Urteil in Aussicht gestellt wird. In dem eigentlichen Deal wird dem Angeklagten bei einem Geständnis eine Höchstgrenze der zu erwartenden Strafe versprochen. Eine genaue Zahl darf offiziell nicht vereinbart werden.

(von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

Kann ein Täter-Opfer-Ausgleich die Strafe mildern?

Mit dem so genannten "Täter-Opfer-Ausgleich" ( § 46a StGB) soll der durch eine Straftat gestörte soziale Friede zwischen Täter und Geschädigtem wiederhergestellt werden.

Die Wiedergutmachung schließt dabei nicht nur finanziell bezifferbare Schäden ein, sondern beinhaltet auch die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen des Opfers. Zwischen den Interessen des Geschädigten und den Leistungsmöglichkeiten des Täters sollte nach Möglichkeit ein Kompromiss gefunden werden, mit dem beide Seiten leben können.

Nach Vorliegen eines Ausgleichsvorschlags entscheidet die Staatsanwaltschaft über die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens (§ 153a StPO). Kommt es nicht zur Einstellung des Verfahrens, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft weitergehende Maßnahmen angezeigt sind oder der Täter-Opfer -Ausgleich gescheitert ist, so nimmt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren regelmäßig wieder auf.

Im weiteren Verfahren wäre dann jedes ernsthaft auf Wiedergutmachung und Schadensausgleich gerichtete Verhalten nach der Tat entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 46 Abs. 2 Satz 2, 46a StGB zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen. Bei der Strafzumessung hat das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abzuwägen. (von Rechtsanwalt Michael Kohberger)

Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist sicherlich der Strafrahmen der Straftat, die der Beschuldigte begangen hat. Dieser Strafrahmen ergibt sich aus dem Gesetz; er ist allerdings bei fast allen Delikten sehr, sehr weit. So bestimmt das Strafgesetzbuch beispielsweise für den einfachen Diebstahl in § 242 Abs. 1 als Strafe eine "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe". Da die Geldstrafe gemäß § 40 StGB mindestens fünf Tagessätze à einem Euro beträgt, schreibt das Gesetz also für den einfachen Diebstahl einen theoretischen Strafrahmen von mindestens fünf Euro Geldstrafe bis höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Daran sieht man, dass das Strafgesetzbuch für eine brauchbare Prognose der Strafhöhe nur wenig hergibt.

Dass das Gesetz so wenig konkret ist, wenn es um die Höhe der Strafe geht, hat einen guten Grund. Der Gesetzgeber berücksichtigt, dass erstens jeder Diebstahl - das heißt jeder Sachverhalt - sich von den anderen Sachverhalten unterscheidet und dass sich zweitens jeder Straftäter von den anderen Straftätern unterscheidet. Damit der Richter jedem Einzelfall wirklich "gerecht" werden kann, braucht er diesen weiten Strafrahmen, innerhalb dessen er die für den konkreten Fall angemessene Strafe findet, so dass diese sich nach der Schuld des Täters bemisst (§ 46 StGB).
(von Rechtsanwalt Albrecht Popken)

Was für eine Strafe ist bei einem Ladendiebstahl zu erwarten?

Wenn Sie noch Ersttäter sind, so können Sie mit Milde rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus.

Sollten Sie hingegen schon anderweitige Verurteilungen aufweisen, so müssen Sie damit rechnen, dass die Strafe härter ausfällt (z.B. hohe Geldstrafe), je nachdem wofür, wie genau und wie oft Sie schon verurteilt wurden. Es kommt also darauf an, was für Einträge Sie bereits in Ihren Bundeszentralregister, Erziehungsregister (bei Jugendlichen) und Persönlichen Führungszeugnis haben.

Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen wird nach § 248a StGB nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenze für die Geringwertigkeit einer Sache auf 50 EUR festgelegt (Beschluss des OLG Hamm vom 18.07.2003, 2 Ss 427/03; ZAP EN-Nr. 695/2003).
Sollte sich der Diebstahlswert, also der Wert der von Ihnen gestohlenen Sache, bis zu € 50 bewegen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften und den Gerichten das Verfahren eingestellt. Wann diese die Verfahren einstellen, ist den Behörden selbst überlassen.

Haben Sie einen besonders schweren Diebstahl begangen, so werden die Verfahren in der Regel nicht mehr eingestellt. Sie müssen dann mit einer schärferen Strafe rechnen.

Beachten Sie hierbei, dass die Strafandrohung bei einem schweren Diebstahl eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren ist. Diese kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt, oder auch, bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten, in eine entsprechende Geldstrafe umgewandelt werden. Dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe.

Was für eine Strafe ist bei einem Betrug zu erwarten?

§ 263 StGB (Strafgesetzbuch) bestraft den Betrug mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Mit dieser Strafvorschrift gibt das Gesetz zwar den Strafrahmen, nicht aber die im konkreten Fall zu verhängende Strafe vor. Wie bei allen anderen Straftatbeständen auch gibt es im Strafrecht entgegen dem Ordnungswidrigkeitenrecht (dort gibt es den Bußgeldkatalog) keinen „Strafenkatalog".

Die Bestimmung der Strafhöhe erfolgt nach dem Strafgesetzbuch (StGB) durch eine individuelle Strafzumessung und ist äußerst komplex. Bundes- oder landeseinheitliche Regelungen gibt es nicht. Aus diesem Grund kann den nachfolgenden Ausführungen keine abschließende Verbindlichkeit zukommen.

Bei Bafög Betrug bis ca. 500,00 € Schaden (in Bayern teilweise nur bis 100,00 € ) kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit erreicht werden.

Bei Bafög Betrug ab 500,00 € bis ca. 5.000,00 € (in Bayern z.T. nur bis 1.000,00 €; in Hessen u.U. auch bis 6.000,00 €) ist unter Umständen eine Verfahreneinstellung gegen Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit nach § 153a StPO (Strafprozessordnung) möglich, wenn der Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist.

Wenn eine Einstellung nach § 153a StPO nicht in Betracht kommt, ist bei 500,00 € bis ca. 5.000,00 € (in Bayern z.T. nur bis 1.000,00 €; in Hessen u.U. auch bis 6.000,00 €) eine Geldstrafe unter Eintragungsgrenze für das Führungszeugnis unter Umständen oder gar eine Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich, wenn Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist. Bei höheren Schadenssummen muss mit einer Geldstrafe oder einer kleineren Freiheitsstrafe (bei Ersttätern Bewährung möglich) gerechnet werden, die ins Führungszeugnis eingetragen wird. (von Rechtsanwalt Thomas M. Amann)

Wann ist man vorbestraft?

Obwohl man durch jede strafrechtliche Verurteilung im juristischen Sinne als vorbestraft anzusehen ist und die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird, kann man sich bei geringeren Verstößen doch ausnahmsweise als nicht vorbestraft bezeichnen. Dies sieht das Bundeszentralregistergesetz explizit vor. Grund dafür ist, dass dritten Personen ein Interesse aberkannt wird, über geringe Strafen Informationen einfordern zu können.

Man darf sich anderen gegenüber als nicht vorbestraft bzw. unbestraft bezeichnen, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in das Führungszeugnis für Behörden aufgenommen wurde. Ebenso kann sich als nicht vorbestraft derjenige bezeichnen, dessen Verurteilung aufgrund eines Zeitablaufs gestrichen worden ist.

Das Recht, sich als nicht vorbestraft zu bezeichnen, besteht aber nur gegenüber Personen oder Behörden, die nicht die Möglichkeit haben, einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister zu erlangen. Darüber muss der Verurteilte allerdings belehrt werden.Sie dürfen also z.B. vor Gericht Vorstrafen nicht leugnen, wenn Ihnen vom Richter erklärt wurde, dass Sie dieses Recht vor Gericht eben nicht haben.

Was bedeutet die Kronzeugenregelung für die Strafe?

In § 46b StGB ist die so genannte „Kronzeugenregelung" verfasst oder genauer gesagt die „Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten".

Um in den Genuss der Regelung kommen zu können, ist es evident wichtig, dass nicht nur bloße Beschuldigungen ausgesprochen werden.

Es muss entweder ein Aufklärungserfolg eintreten oder eine konkret drohende Tat muss verhindert werden.

Das bedeutet gleichzeitig, dass eigentlich nur der erste/schnellste Kronzeuge begünstigt werden kann. Nur dieser wird wahrscheinlich wirkliche Aufklärungshilfe, im Sinne von neuen Tatsachen und Angaben, leisten können.

Sollten die Voraussetzungen des § 46b StGB vorliegen, so steht es im Ermessen des Gerichts, inwiefern die Strafe gemildert wird.

(von Rechtsanwalt Frank M. Peter)

Was für eine Strafe droht im Jugendstrafrecht?

Sofern das Jugendstrafrecht einschlägig ist, ergeben sich hinsichtlich der Rechtsfolgen gravierende Unterschiede zum "normalen" Erwachsenenstrafrecht.

Die Sanktionen im Jugendstrafrecht dienen nämlich in erster Linie nicht dem Schuldausgleich, sondern haben vielmehr Erziehungscharakter und sind zukunftsorientiert.

1. Erziehungsmaßregeln
Erziehungsmaßregeln sind zum einen die Erteilung von Weisungen und zum anderen die Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.

2. Zuchtmittel
Der Richter ahndet die Straftat mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewußtsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat (§ 13 Abs. 1 JGG).

Zuchtmittel sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Zuchtmittel sind keine Strafe.

3. Jugendstrafe
Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung. Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist (§ 17 JGG).

Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre (§ 18 Abs. 1 JGG). (von Rechtsanwalt Kerem Türker)

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